26.4159
Hitzeresistente Gebäude: Anreize statt Vorschriften
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, wie Bund und Kantone bestehende Normen, Standards und Förderinstrumente so weiterentwickeln können, dass Gebäude besser vor sommerlicher Überhitzung geschützt und der zusätzliche Energiebedarf für Kühlung begrenzt werden.
Darzulegen ist:
wie bestehende Normen und Standards zu sommerlichem Wärmeschutz, Glasanteil, Materialwahl, g-Wert, Beschattung, Speichermasse und Nachtauskühlung so weiterentwickelt werden können, dass sie die Aufheizung von Gebäuden wirksam reduzieren, ohne standortgerechte und architektonisch sinnvolle Lösungen unnötig einzuschränken;
wie der Gebäudeenergieausweis GEAK um eine aussagekräftige Beurteilung des sommerlichen Wärmeschutzes ergänzt werden kann, damit Eigentümerinnen und Eigentümer konkrete Hinweise auf geeignete Massnahmen erhalten;
wie der GEAK bei Handänderungen oder Heizungsersatz möglichst flächendeckend eingesetzt werden und dazu beitragen kann, bei Bestandesbauten frühzeitig auf Überhitzungsrisiken und sinnvolle Hitzeschutzmassnahmen hinzuweisen;
wie im Gebäudeprogramm nach Artikel 34 CO₂-Gesetz und der geplante Revision des Harmonisierten Fördermodells Massnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung stärker berücksichtigt werden können;
wie diese Instrumente so aufeinander abgestimmt werden können, dass bei Sanierungen neben der Energieeffizienz im Winter auch der Hitzeschutz im Sommer berücksichtigt wird.
Begründung
Häufigere und intensivere Hitzeperioden erhöhen die Belastung in Gebäuden und den Bedarf an aktiver Kühlung. Grosse Glasflächen, fehlende Verschattung und ungeeignete Materialien können die Aufheizung zusätzlich verstärken. Gerade bei Bestandesbauten werden Chancen für wirksamen Hitzeschutz bei Sanierungen, Heizungsersatz oder Handänderungen heute noch zu wenig genutzt. Grosses Potenzial bieten insbesondere aussenliegende Verschattung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung und Begrünung der Gebäudeumgebung. Bestehende Instrumente wie Normen, GEAK und Gebäudeprogramm bieten Ansatzpunkte, ohne zusätzliche Vorschriften zu schaffen. Ziel sind frühzeitige Information, gezielte Anreize und mehr Handlungsspielraum für standortgerechte Lösungen. So bleibt Wohnraum auch bei steigenden Sommertemperaturen für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar, bei begrenzbarem Bedarf an Kühlenergie.