95.3081

Stellenbedarf für den Vollzug des Zivildienstgesetzes

Wortlaut

Der Bundesrat ist bei der Festsetzung des Stellenplafonds der allgemeinen Bundesverwaltung gebeten, die für den Vollzug des Zivildienstgesetzes nötigen maximalen 29 Stellen mitzuberücksichtigen.

Antrag des Bundesrates

Annahme