95.3081
Stellenbedarf für den Vollzug des Zivildienstgesetzes
Wortlaut
Der Bundesrat ist bei der Festsetzung des Stellenplafonds der allgemeinen Bundesverwaltung gebeten, die für den Vollzug des Zivildienstgesetzes nötigen maximalen 29 Stellen mitzuberücksichtigen.
Antrag des Bundesrates
Annahme