EP-ccc0f7ee0d3d6468
Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie – Elektive, komplexe Atemwegschirurgie
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Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie – Elektive, komplexe Atemwegschirurgie
vom 14. März 2024
Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSM- Fachorgans an seiner Sitzung vom 14. März 2024 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2 bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sowie Artikel 3 Absätze 3–5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen:
1 Zuteilung
Mit Beschluss vom 26. August 2021, publiziert am 7. September 2021, wurde die elektive, komplexe Atemwegschirurgie der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Die Leistungsvergabe in diesem Teilbereich erfolgt an folgendes Zentrum: – Centre hospitalier universitaire vaudois Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM.
2 Anforderungen
Das vorgenannte Zentrum hat für den Erhalt eines Leistungsauftrages teilbereichsspezifische Anforderungen zu erfüllen, welche durch das HSM-Fachorgan basierend auf den Planungskriterien der IVHSM sowie den Kriterien der Versorgungsplanung gemäss KVG und KVV definiert wurden (siehe Anlage I). Die Anforderungen sind kumulativ über die gesamte Dauer des Leistungsauftrags einzuhalten. Die Nichteinhaltung kann zum Entzug des Leistungsauftrags führen.
3 Auflagen
Das vorgenannte Zentrum hat während der Laufzeit der HSM-Leistungsaufträge folgende Auflagen zu erfüllen: a) Die Bestimmungen der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102), die die Spitäler betreffen, sind einzuhalten, insbesondere auch diejenigen, die per 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind (AS 2021 439).
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b) Übernahme der Versorgungsaufgaben und Einhaltung der damit verbundenen Anforderungen. c) Mitwirkungspflicht bei der Einhaltung der Auflagen und Anforderungen sowie bei der Überprüfung der Einhaltung derselben. d) Berichterstattung an das HSM-Projektsekretariat zuhanden der IVHSM- Organe: a. Umgehende Offenlegung allfälliger Abweichungen von den Qualitätsanforderungen sowie strukturelle und personelle Änderungen, welche die Qualitätssicherung beeinflussen (bspw. Umstrukturierungen der Klinik, Vakanzen der Klinikdirektion oder in der ärztlichen sowie pflegerischen Leitung); b. Jährliche Einreichung der im Rahmen des HSM-Minimaldatensatzes (siehe Anlage II) erhobenen Daten zur Prozess- und Ergebnisqualität inkl. der Fallzahlen. Die Zentren reichen die standardisierten, direkt vergleichbaren Daten beim HSM-Projektsekretariat koordiniert ein und bestimmen zu diesem Zweck eine verantwortliche Person; c. Ermächtigung des Registerbetreibers, die im Register erhobenen Daten an das HSM-Projektsekretariat weiterzuleiten; d. Berichterstattung zu Lehre, Weiterbildung und Forschung zwei und fünf Jahre nach Inkrafttreten des Leistungsauftrags. e) Anschluss an ein nationales oder internationales Register (dasselbe Register für alle HSM-Zentren) oder Aufbau eines nationalen Registers sowie Übernahme der daraus entstehenden Kosten und Betriebskosten. Die Kosten werden unter allen Zentren, die eine HSM-Zuteilung erhalten, aufgeteilt. f) Einheitliche Erhebung und Übermittlung der Angaben des Minimalen Datensatzes (siehe Anlage II) an das Register gemäss Ziffer 3 Buchstabe e) für jede HSM-Patientin und jeden HSM-Patienten. g) Regelmässige unabhängige Auditierung der Registerdaten zwecks Qualitätssicherung und Übernahme der daraus entstehenden Kosten. Den IVHSM- Organen werden die Auditresultate bekannt gegeben und die auditierten Zentren namentlich genannt. Die Auflagen sind kumulativ über die gesamte Dauer des Leistungsauftrags einzuhalten. Die Nichteinhaltung kann zum Entzug des Leistungsauftrags führen.
4 Befristung
Die Zuteilungsentscheide sind bis zum 30. September 2030 befristet.
5 Begründung
Für die Begründung der Leistungszuteilung wird auf den Schlussbericht «Reevaluation – Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie, Erläuternder Bericht für die Leistungszuteilung» vom 14. März 2024 verwiesen.
6 Inkrafttreten
Der vorliegende Entscheid tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
7 Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Publikation im Bundesblatt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden (Art. 90a Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung in Verbindung mit Art. 12 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin). Hinweis für nicht berücksichtigte Leistungserbringer Nicht berücksichtigte Leistungserbringer erhalten eine separate individuelle Verfügung mit eingehender Begründung und Rechtsmittelbelehrung. Dagegen kann innert
30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Mit Verweis
auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-1313/2019, C-2654/2019 vom 11. November 2021 (E. 4.6) muss im Falle einer Beschwerde diese nur gegen die individuelle Verfügung erhoben werden, nicht aber gegen den vorliegenden Beschluss.
Mitteilung und Publikation Der Schlussbericht «Reevaluation – Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie, Erläuternder Bericht für die Leistungszuteilung» vom 14. März 2024 kann auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eingesehen werden (www.gdk-cds.ch). Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.
26. März 2024 Für das HSM-Beschlussorgan Die Präsidentin: Natalie Rickli
Anlage I zum Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie – Elektive, komplexe Atemwegschirurgie
Bereichsspezifische Anforderungen Strukturqualität − Personelle und strukturelle Voraussetzung, um Komplikationen selbständig und ohne Spitalverlegung zu behandeln. − Die Betreuung, Behandlung und Pflege der Kinder und Jugendlichen erfolgt altersgerecht in den entsprechenden Kinderabteilungen durch die entsprechenden Fachärztinnen und Fachärzte. − Fachpersonen mit folgendem Facharzt- oder Schwerpunkttitel stehen am HSM-Zentrum zur Verfügung: − Kinderchirurgie 24/7 − Anästhesiologie mit ausgewiesener Expertise in der pädiatrischen Anästhesiologie 24/7 − Intensivmedizin mit Expertise in der pädiatrischen Intensivmedizin 24/7 − Pädiatrische Radiologie − Fachpersonen folgender Disziplinen mit Expertise in der Pädiatrie stehen am HSM-Zentrum oder vertraglich verpflichtet zur Verfügung: − Psychologie/Psychiatrie − Sozialarbeit − Physiotherapie − Folgende Infrastruktur steht am HSM-Zentrum zur Verfügung: − Durch die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) anerkannte pädiatrische Intensivstation und/oder durch die Schweizerische Gesellschaft für Neonatologie (SGN) anerkannte neonatale Intensivstation − Bildgebende pädiatrische Diagnostik (CT, MRI, Doppler-Duplexsonographie) verfügbar mit Möglichkeit zur Untersuchung unter Narkose / Sedierung 24/7 − Kinderchirurgische Klinik − Folgende Infrastruktur steht am HSM-Zentrum oder vertraglich festgelegt zur Verfügung: − Transfusionsmedizin − Blutbank für spezialisierte Blutprodukte
Lehre, Weiterbildung und Forschung Erfüllung der Anforderungen des HSM-Fachorgans an die Lehre, Weiterbildung und Forschung (siehe Anlage III).
Teilbereichsspezifische Anforderungen Mindestfallzahlen − Mindestens 40 Fälle pro Jahr und Standort.
Strukturqualität − Verfügbarkeit eines multidisziplinären «Airway-Teams» bestehend aus: − Fachpersonen mit folgendem Facharzt- oder Schwerpunkttitel, die am HSM-Zentrum zur Verfügung stehen: − Oto-Rhino-Laryngologie / Thoraxchirurgie / Kinderchirurgie − Herzchirurgie mit pädiatrischer Expertise − Fachpersonen mit folgendem Facharzt- oder Schwerpunkttitel, die am HSM-Zentrum oder vertraglich verpflichtet zur Verfügung stehen: − Pädiatrische Pneumologie − Pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie − Radiologie − Medizinische Genetik − Fachpersonen folgender Disziplinen stehen am HSM-Zentrum oder vertraglich verpflichtet zur Verfügung: − Auf Atemwegsbehandlung spezialisierte Pflege − Kardiotechnik − Logopädie − Diätetik − Schlafmedizin − Folgende Infrastruktur steht am HSM-Zentrum oder vertraglich festgelegt zur Verfügung: − Ausrüstung für Dokumentation und Archivierung (elektronisches Dossier, Fotos und Videos der Endoskopie)
Lehre, Weiterbildung und Forschung − SIWF-Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Kinder und Jugendmedizin (Facharzttitel) Kategorie 4. − SIWF-Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Kinderchirurgie (Facharzttitel) Kategorie A.
Anlage II zum Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie – Elektive, komplexe Atemwegschirurgie
Minimaler Datensatz für die Berichterstattung an die IVHSM-Organe Die Daten aller Schweizer Zentren müssen koordiniert von einer verantwortlichen Person – jedoch aufgeschlüsselt nach Zentrum – beim HSM-Projektsekretariat eingereicht werden.
Fallzahlen
− Anzahl Fälle pro Jahr − Anzahl Patientinnen und Patienten pro Jahr Demographische Daten
− Geschlecht (N und % weiblich, N und % männlich) − Alter (Jahre) (mean und standard deviation sowie median und range) − Alter weiblich (Jahre) (mean und standard deviation sowie median und range) − Alter männlich (Jahre) (mean und standard deviation sowie median und range) Klinische Daten
− Fälle sowie Patientinnen und Patienten mit: − assoziierten Fehlbildungen (N und %) − Restenosen (N und %) − Trachealstenose nach (N und %): − Typ (angeboren / erworben / gemischt) − Lokalisation (Glottis / Subglottis / Trachea) − Umfang (zirkulär / fokal) − beeinträchtigtem respiratorischen Zustand (N und %) − abnormaler / immobiler Funktion der Stimmbänder (N und %) − beeinträchtigter Stimme (N und %) − beeinträchtigtem Ernährungszustand (BMI <p5) (N und %) − Dauer der Aufenthalte im Spital (Tage) (mean und standard deviation sowie median und range)
Outcome
− Komplikationen innerhalb des ersten Jahres nach Intervention (N und %) − Fälle sowie Patientinnen und Patienten (N und %) mit: − beeinträchtigtem respiratorischen Zustand nach Intervention − abnormaler / immobiler Funktion der Stimmbänder nach Intervention − beeinträchtigter Stimme nach Intervention − beeinträchtigtem Ernährungszustand (BMI <p5) nach Intervention
Anlage III zum Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Hochspezialisierte Pädiatrie und Kinderchirurgie – Elektive, komplexe Atemwegschirurgie
Evaluationsschema der Anforderungen an die Lehre, Weiterbildung und Forschung
1 Ausbildung Keine Medizinstudentinnen oder -studenten 0 Punkte
in Ausbildung
Mindestens eine Medizinstudentin oder ein 1 Punkt Medizinstudent in Ausbildung pro Semester. (Akzeptiert werden formelle Unterassistenzlehrprogramme oder -kurse resp. anderweitig ausgestaltete, strukturierte Ausbildungsprogramme.)
2 Weiter- Keine Anwärterinnen oder Anwärter auf den 0 Punkte
bildung Facharzttitel Kinderchirurgie in Weiterbildung
Mindestens eine Weiterbildungsstelle in Kinder- 1 Punkt chirurgie nachweislich lückenlos besetzt
3 Klinische Keine klinische Forschung mit Bezug zur 0 Punkte
Forschung Atemwegschirurgie
Durchführung einer Mono- oder Beteiligung 1 Punkt an Multizenterstudie mit Bezug zur Atemwegschirurgie und mind. eine Study Nurse / Study Coordinator angestellt
Hauptleitung einer Multizenterstudie mit Bezug 2 Punkte zur Atemwegschirurgie
4 Publikationen Keine in Pubmed gelistete Publikation mit Bezug 0 Punkte
(peer- zur Atemwegschirurgie reviewed) Eine, in Pubmed gelistete Publikation mit Bezug 1 Punkt zur Atemwegschirurgie pro Jahr im Durchschnitt (Mitglied des Teams ist Erst-, Zweit- oder Letztautor/in. Bei Multizenterstudien werden auch Co-Autorenschaften akzeptiert.)
Mehr als eine, in Pubmed gelistete Publikation 2 Punkte mit Bezug zur Atemwegschirurgie pro Jahr im Durchschnitt (Mitglied des Teams ist Erst-, Zweit- oder Letztautor/in. Bei Multizenterstudien werden auch Co-Autorenschaften akzeptiert.)
Das Kriterium «Aktive Beteiligung an Lehre, Weiterbildung und Forschung» gilt als erfüllt, wenn mindestens vier von maximal sechs möglichen Punkten erreicht werden.