Anerkennungsklage

Erhebt der Schuldner in der Schuldbetreibung Rechtsvorschlag, kann der Gläubiger die Betreibung nicht fortsetzen. Fehlt ein geeigneter Titel für die summarische Rechtsöffnung, kann er eine Anerkennungsklage erheben. Mit einem erfolgreichen Urteil wird die Forderung für die Betreibung festgestellt und die Fortsetzung ermöglicht. Gegenstand ist der materielle Anspruch; Einwendungen wie Zahlung, Ungültigkeit oder Verjährung können vom Gericht geprüft werden.