Wasserrechte
Wasserrechte regeln Zugang zu und Nutzung von Flüssen, Seen, Grundwasser und Quellen. Sie bestimmen, wer Wasser entnehmen, ableiten, stauen, speichern oder einleiten darf und unter welchen Umwelt-, Planungs- und Gemeinwohlbedingungen. In der Schweiz prägen kantonale Hoheit über Gewässer, bundesrechtlicher Gewässer- und Umweltschutz sowie Konzessionen für Wasserkraft das Gebiet. Rechte können je nach Ressource und Nutzung öffentlich-rechtliche Konzessionen, Bewilligungen oder privatrechtliche Ansprüche sein. Zentrale Fragen betreffen Restwasser, Hochwasserschutz, konkurrierende Nutzungen, Trinkwassersicherheit, ökologische Sanierung und Entschädigung bei Beschränkung oder Ablauf von Rechten.