IPI EX 14559

CH-Gesuchsnummer 53196/2005 / Dreidimensionale Marke

CH-Gesuchsnummer 53196/2005 / Dreidimensionale Marke:

Art. 10 MSchV: Durch die Abbildung von schräg rechts oben ist sowohl der dreidimensionale Charakter ersichtlich als auch die geschützte Form präzise bestimmt. Art. 2 lit. a MSchG: Das Zeichen ist für die beanspruchten Elemente von Strömungsmaschinen der Klasse 7 eine dreidimensionale Marke im engeren Sinn, nämlich die Form dieser Waren (Schaufelfuss). Der Abnehmer erkennt die Tannenbaum-förmige Gestalt der beanspruchten Form als eine der gängigsten Ausführungen von Schaufelfussgestaltungen. Die zwei wellenförmigen Seitenteile mit drei Wellen unterschiedlicher Grösse und Form und schräg gestellter keilförmiger Erhebung um einen quaderförmigen Mittelteil sind verbreitete Gestaltungselemente. Die vorliegende Form weicht damit nicht auffällig von den auf dem Markt üblichen und erwarteten Warenformen ab und ist somit nicht unterscheidungskräftig. Art. 2 lit. b MSchG: Die Form ist nicht technisch notwendig, weil wirtschaftlich zumutbare alternative Formen zur Verfügung stehen. Die Form setzt sich auch nicht aus rein generischen Formelementen zusammen, weshalb sie nicht das Wesen der Waren ausmacht. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid bestätigt (BGer in sic! 2007, 824).

Betroffene Klassen: 7