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Schweizerische WeinzeitungCH-Eintragungsnummer 647525

Schweizerische WeinzeitungCH-Eintragungsnummer 647525:

Art. 2 lit. a MSchG: Das Zeichen gehört zum Gemeingut. Es besteht aufgrund zahlreicher gleichwertiger Alternativen („Schweizerische Wein Illustrierte“, „Schweizerisches Wein Magazin“, „Schweizerische Wein Revue“, „Schweizerische Wein Zeitschrift“ etc.) kein absolutes Freihaltebedürfnis. Die eingereichten Belege zeigen den Gebrauch des Zeichens wie angemeldet oder in einer leichten grafischen Ausgestaltung, welche den Gesamteindruck nicht wesentlich beherrscht, so dass dieser Gebrauch angerechnet werden kann. Der zehnjährige markenmässige und schweizweite Gebrauch ist glaubhaft gemacht und die Auflage ist mit 4‘000 Exemplaren monatlich bzw. zehnmal jährlich genügend hoch. Damit ist die Verkehrsdurchsetzung für „Verlagserzeugnisse (Zeitschriften)“ (Klasse 16) sowie für „Herausgabe von Zeitschriften“ (Klasse 41) glaubhaft gemacht. Indem die Hinterlegerin unter dem Zeichen auch Werbefläche zur Verfügung stellt (Inserate), ist die Verkehrsdurchsetzung auch für „Werbung“ (Klasse 35) glaubhaft gemacht.

Betroffene Klassen: 16, 33, 35, 41, 43