IPI EX b1cdbe8bb4101f1b
LUMINOUSIR-Registernummer 1001748
LUMINOUSIR-Registernummer 1001748:
Art. 2 lit. a MSchG: Eine Ware kann unter zwei verschiedene Oberbegriffe der Nizza-Klassifikation fallen. Da die Nizza-Klassifikation die Oberbegriffe nicht präzise definiert, ist aufgrund des Sprachgebrauchs zu ermitteln, ob ein Produkt unter einen oder mehrere Oberbegriffe fällt. Zum Oberbegriff „produits de parfumerie“ gehören nicht nur Parfums, sondern alle Waren, die gewöhnlich in Parfümerien verkauft werden. „LUMINOUS“ bedeutet auf Deutsch „leuchtend“, „glänzend“ oder in anpreisendem Sinne „genial“, „brillant“. Die Abnehmer verstehen das Zeichen in diesem Sinne, vor allem wegen der Verwandtschaft zum französischen „lumineux“ und dem italienischen „luminoso“. In Verbindung mit den Parfümerieprodukten beschreibt „LUMINOUS“ direkt die Wirkung der Waren, nämlich das Glänzen und Leuchten der Lotionen, Cremen oder Puder. Zudem wird „LUMINOUS“ oft zur Anpreisung verwendet. Das Zeichen ist deshalb direkt beschreibend und anpreisend und somit nicht unterscheidungskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid bestätigt (B-3541/2011, E. 5.2).
Betroffene Klassen: 3