IPI 104246
IGE 104246: SKYskyu
Rubrum
Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 104246 in Sachen
Sky International AG Bleicherweg 10 8002 Zürich
Widersprechende Partei
vertreten durch
Pestalozzi Rechtsanwälte AG Feldeggstrasse 4 8008 Zürich
CH-Marke Nr. 756698 - SKY
gegen
Human Bios Holding AG Rothausstrasse 8280 Kreuzlingen
Widerspruchsgegnerische Partei VertreterPartei2 CH-Marke Nr. 818505 - skyu
Gestützt auf Art. 31 ff. i.V.m. Art. 3 des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG, SR 232.11), Art. 20 ff. der Markenschutzverordnung (MSchV, SR 232.111), Art. 1 ff. der Verordnung des IGE über Gebühren (GebV-IGE, SR 232.148) sowie auf Art. 1 ff. des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (nachfolgend: IGE) in Erwägung gezogen:
I. Sachverhalt und Verfahrensablauf
1.
Die Eintragung der CH-Marke Nr. 818505 "skyu" (nachfolgend angefochtene Marke) wurde am 09.08.2024 in Swissreg veröffentlicht. Sie ist für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 38, 41 und 42 eingetragen.
2.
Am 11.11.2024 erhob die widersprechende Partei gegen die Eintragung dieser Marke vollumfänglich Widerspruch und beantragte deren Widerruf.
3.
Die widersprechende Partei stützt sich auf ihre CH-Marke Nr. 756698 "SKY" (nachfolgend Widerspruchsmarke), die für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 16, 18, 25, 28, 35, 36, 38, 41, 42 und 45 eingetragen ist.
4.
Mit Verfügung vom 12.11.2024 wurde die widerspruchsgegnerische Partei zur Einreichung einer Stellungnahme zum Widerspruch aufgefordert.
5.
Mit Schreiben vom 12.12.2024 beantragte die widerspruchsgegnerische Partei eine Einschränkung sämtlicher von ihr beanspruchten Waren und Dienstleistungen.
6.
Mit Schreiben vom 17.12.2024 beanstandete das IGE die beantragte Einschränkung und setzte Frist zur Bereinigung an.
7.
Mit Verfügung vom 21.01.2025 schloss das IGE die Verfahrensinstruktion ab.
8.
Mit Eingabe vom 20.02.2025 unterbreitete die widerspruchsgegnerische Partei innert erstreckter Frist einen neuen Einschränkungsvorschlag.
9.
Mit Schreiben vom 25.02.2025 beanstandete das IGE diverse Formulierungen und setzte Frist bis zum 03.07.2025 zur Bereinigung.
10.
Mit Verfügung vom 20.03.2025 wurde der Registeränderungsantrag vom IGE zurückgewiesen.
11.
Mit Schreiben vom 04.04.2025 stellte die widerspruchsgegnerische Partei einen erneuten Antrag auf Einschränkung der Waren- und Dienstleistungsliste. Gleichzeitig stellt die widerspruchsgegnerische Partei noch ergänzende Änderungen in Aussicht.
12.
Mit Verfügung vom 05.05.2025 hat das IGE die Registeränderung vorgenommen. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der angefochtenen Marke lautet wie folgt: 9 Wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations-, Vermessungs-, fotografische, Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Detektions-, Prüf-, Kontroll- und Unterrichtsapparate und - instrumente; Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Medien, Computersoftware, leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien; Rechengeräte; Computer und Computerperipheriegeräte, alle vorgenannten Waren im Zusammenhang mit der Prüfung, Authentifizierung, Aufbewahrung, Ausstellung, dem Transport und dem Verkauf von Kunst- und Sammler. 16 Papier und Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Fotografien; Künstlerbedarf; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke, keine der genannten Waren in Bezug auf Unterhaltung, Fernsehdienste auf Abruf, Telekommunikation, Rundfunk, Breitband-, Festnetz-und Mobiltelefondienste, Werbedienstleistungen, Wettervorhersagen und Smart-Home-Dienste, Hausschutz und Sicherheitsdienste. 35 Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten, keine der genannten Dienstleistungen in Bezug auf Unterhaltung, Fernsehdienste auf Abruf, Telekommunikation, Rundfunk, Breitband-, Festnetz-und Mobiltelefondienste, Werbedienstleistungen, Wettervorhersagen und Smart-Home-Dienste, Hausschutz und Sicherheitsdienste. 36 Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen; alle zuvor genannten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung und Authentifizierung von Kunst-, Sammelgütern im Rahmen von deren Verkauf, Aufbewahrung, Versicherung, Ausstellung und Transport.
38 Telekommunikationsdienstleistungen, keine der genannten Dienstleistungen in Bezug auf Fernsehdienste auf Abruf, Telekommunikation, Rundfunk, Breitband-, Festnetz- und Mobiltelefondienste, Werbedienstleistungen, Wettervorhersagen und Smart-Home-Dienste, Hausschutz und Sicherheitsdienste. 41 Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten, keine der genannten Dienstleistungen in Bezug auf Fernsehdienste auf Abruf, Telekommunikation, Rundfunk, Breitband-, Festnetz- und Mobiltelefondienste, Werbedienstleistungen, Wettervorhersagen und Smart-Home-Dienste, Hausschutz und Sicherheitsdienste. 42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software, keine der genannten Dienstleistungen in Bezug auf Unterhaltung, Fernsehdienste auf Abruf, Telekommunikation, Rundfunk, Breitband-, Festnetz- und Mobiltelefondienste, Werbedienstleistungen, Wettervorhersagen und Smart-Home- Dienste, Hausschutz und Sicherheitsdienste.
13.
Auf die einzelnen Ausführungen der Parteien wird, soweit sie für den Entscheid rechtserheblich erscheinen, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.
II. Sachentscheidvoraussetzungen
1.
Gemäss Art. 31 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 MSchG kann nur der Inhaber einer älteren Marke gegen die Eintragung einer Marke Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung beim IGE schriftlich mit Begründung einzureichen. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr zu bezahlen (Art. 31 Abs. 2 MSchG).
2.
Die Widerspruchsmarke wurde am 31.05.2017, die angefochtene Marke am 05.08.2024 hinterlegt. Die widersprechende Partei ist daher Inhaberin der älteren Marke und gemäss Art. 31 Abs. 1 MSchG zum Widerspruch legitimiert. Der Widerspruch wurde innert der vorgeschriebenen Frist und unter Einhaltung der notwendigen Formvorschriften (Art. 20 MSchV) eingereicht. Die Widerspruchsgebühr wurde rechtzeitig bezahlt. Auf den Widerspruch ist folglich einzutreten.
III. Materielle Beurteilung
A. Widerspruchsgründe Gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG sind vom Markenschutz jene Zeichen ausgeschlossen, die einer älteren Marke ähnlich und für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen bestimmt sind, so dass sich daraus eine Verwechslungsgefahr ergibt.
B. Vergleich der Waren und Dienstleistungen
1.
Waren und/oder Dienstleistungen sind dann gleichartig, wenn die in Betracht zu ziehenden Verbraucherkreise und insbesondere die Letztabnehmer auf den Gedanken kommen können, die unter der Verwendung ähnlicher Marken angepriesenen Waren und/oder Dienstleistungen würden angesichts ihrer üblichen Herstellungs- oder Vertriebsstätten aus ein und demselben Unternehmen stammen oder doch wenigstens unter der Kontrolle des gemeinsamen Markeninhabers von verbundenen Unternehmen hergestellt. Eine übereinstimmende Klasseneinteilung der beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen nach dem Nizza-Abkommen vermag für sich allein noch keine Gleichartigkeit zu begründen, weil diese Klasseneinteilung eine rein administrative Hilfsfunktion erfüllt. In der Markenpraxis haben sich gewisse Indizien herausgebildet, die erfahrungsgemäss als Argument für oder gegen die Gleichartigkeit gelten können (vgl. Richtlinien in Markensachen [nachfolgend: Richtlinien], Teil 6, Ziff. 6.1 ff. mit weiteren Hinweisen, auf www.ige.ch).
2.
Gleichartigkeit kann nicht nur innerhalb des Waren- bzw. Dienstleistungsbereichs bestehen, sondern auch im Verhältnis zwischen Waren und Dienstleistungen. Wegen des unterschiedlichen Charakters von Waren und Dienstleistungen ist der Wert der üblichen Abgrenzungskriterien jedoch relativiert. Es gilt also zu prüfen, ob das Publikum annehmen kann, dass der Inhaber der Dienstleistungsmarke sich auch mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Waren befasst, bzw. dass der Inhaber eines Warenzeichens auch die zu diesem Warenbereich gehörende Dienstleistung erbringt. Zur Feststellung dieser Verkehrsauffassung kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob die Dienstleistung für die Waren von besonderem Nutzen ist, indem sie zu deren Erhaltung oder Veränderung dient, und somit die Konsumenten Ware und Dienstleistung als sinnvolles Leistungspaket wahrnehmen. So können etwa Wartungs- und Reparaturdienstleistungen, welche das Warenangebot ergänzen, mit den Waren gleichartig sein (sog. "service après vente"), weil zwischen Waren und Dienstleistungen aus der Sicht der Konsumenten gewissermassen eine marktlogische Folge gesehen wird (Richtlinien, Teil 6, 6.1.3).
3.
Nach erfolgter Teillöschung ist die angefochtene Marke noch für folgende Waren und Dienstleistungen eingetragen: 9 Wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations-, Vermessungs-, fotografische, Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Detektions-, Prüf-, Kontroll- und Unterrichtsapparate und - instrumente; Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Medien, Computersoftware, leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien; Rechengeräte; Computer und Computerperipheriegeräte, alle vorgenannten Waren im Zusammenhang mit der Prüfung, Authentifizierung, Aufbewahrung, Ausstellung, dem Transport und dem Verkauf von Kunst- und Sammler. 16 Papier und Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Fotografien; Künstlerbedarf; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke, keine der genannten Waren in Bezug auf Unterhaltung, Fernsehdienste auf Abruf, Telekommunikation, Rundfunk, Breitband-, Festnetz-und Mobiltelefondienste, Werbedienstleistungen, Wettervorhersagen und Smart-Home-Dienste, Hausschutz und Sicherheitsdienste. 35 Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten, keine der genannten Dienstleistungen in Bezug auf Unterhaltung, Fernsehdienste auf Abruf, Telekommunikation, Rundfunk, Breitband-, Festnetz-und Mobiltelefondienste, Werbedienstleistungen, Wettervorhersagen und Smart-Home-Dienste, Hausschutz und Sicherheitsdienste. 36 Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen; alle zuvor genannten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung und Authentifizierung von Kunst-, Sammelgütern im Rahmen von deren Verkauf, Aufbewahrung, Versicherung, Ausstellung und Transport. 38 Telekommunikationsdienstleistungen, keine der genannten Dienstleistungen in Bezug auf Fernsehdienste auf Abruf, Telekommunikation, Rundfunk, Breitband-, Festnetz- und Mobiltelefondienste, Werbedienstleistungen, Wettervorhersagen und Smart-Home-Dienste, Hausschutz und Sicherheitsdienste. 41 Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten, keine der genannten Dienstleistungen in Bezug auf Fernsehdienste auf Abruf, Telekommunikation, Rundfunk, Breitband-, Festnetz- und
Mobiltelefondienste, Werbedienstleistungen, Wettervorhersagen und Smart-Home-Dienste, Hausschutz und Sicherheitsdienste. 42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software, keine der genannten Dienstleistungen in Bezug auf Unterhaltung, Fernsehdienste auf Abruf, Telekommunikation, Rundfunk, Breitband-, Festnetz- und Mobiltelefondienste, Werbedienstleistungen, Wettervorhersagen und Smart-Home- Dienste, Hausschutz und Sicherheitsdienste.
4.
Die Widerspruchsmarke ist in den Klassen 9, 16, 35, 36, 38, 41 und 42 für folgende Waren und Dienstleistungen eingetragen:
9 Magnetaufzeichnungsträger; CDs, DVDs und andere digitale Aufnahmemedien; Diapositive; gespeicherte Programme für die Ausstrahlung oder sonstige Übertragung über Fernsehen, Radio, Mobiltelefone, persönliche digitale Assistenten (PDA) und über Computer; Magnetdatenträger; Magnetbänder; optische Datenträger; Disketten; Datenträger; Videoaufnahmen; Videoaufzeichnungen, bereitgestellt über MP3- und MP4-Internetwebsites; bespielte Videokassetten, Bänder und Patronen; über Telekommunikationsnetzwerke, online und Internet und/oder World Wide Web oder anderen Kommunikationsnetzwerken bereitgestellte Videos, Bilder und Text; Videospielkassetten; herunterladbare Bilddateien; herunterladbare Videoaufzeichnungen; herunterladbare Medieninhalte, einschliesslich über Internet, Telefonnetz, Kabel, drahtlose Übertragung, Satellitenrundfunk- oder terrestrische Rundfunkdienste bereitgestellte Videos und Filme, Fernsehprogramme, Bilder; herunterladbare Bilder für Mobiltelefone und mobile Computerterminals; herunterladbare Standby-Bilder für Mobiltelefone; herunterladbare elektronische Publikationen einschliesslich Magazine und Rundschreiben; Online-Plakate, -Fotografien, -Bilder, und -Artikel (herunterladbar), herunterladbare elektronische Publikationen in der Form von Büchern, Magazinen, Zeitungen im Bereich Videofilme; alle vorgenannten Waren nicht zum Thema Himmel; wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal- , Kontroll- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton oder Bild; Mechaniken für geld- und münzbetätigte Apparate; Beobachtungsinstrumente; Analysegeräte, nicht für medizinische Zwecke; Mikroskope; Fotoapparate; Verschlüsse (Fotografie); Auslöser (Fotografie); Dunkelkammerzubehör, insbesondere Dunkelkammerlampe (Fotografie); Blenden (Fotografie); Trockenapparate für Fotografien; Abtropfständer für fotografische Zwecke; Waschschalen (Fotografie); Vergrösserungsapparate (Fotografie); Ultraviolettfilter für fotografische Zwecke; Filter für fotografische Zwecke; Blitzlichtlampen und Blitzlichte (Fotografie); Rahmungsgeräte für Diapositive; Rahmen für Diapositive; Satiniergeräte für Fotografien; Spulen (Fotografie); Kassettenrahmen
(Fotografie); Fotometer; Bildfunkgeräte; Schirme (Fotografie); digitale Fotorahmen; Raster für die Fotogravur; Diaprojektoren; Geschwindigkeitsmessgeräte (Fotografie); fotografische Sucher; Röntgenapparate, Röntgenröhren und Röntgenbilder nicht für medizinische Zwecke; belichtete Röntgenfilme; Stative für Fotoapparate; Spezialhüllen für fotografische Apparate und Instrumente; belichtete kinematografische Filme; belichtete Filme; Filmwiedergabegeräte und -instrumente; Montiervorrichtungen für kinematografische Filme; Filmschneidegeräte; Filmkameras; Projektionsgeräte; Projektionsschirme; optische Spiegel; Objektive (Optik); optische Kondensatoren; optisches Glas; optische Platten (Datenverarbeitung); optische Lampen; optische Linsen; Prismen (Optik); Brillen (Optik); Stroboskope; Laser, nicht für medizinische Zwecke; Licht-Zeiger (Laserpointer); Leuchtdioden (LEDs); Klarschriftleser (Datenverarbeitung); Präzisionsmessgeräte; mathematische Instrumente; Zählwerke; Lineale (Messinstrumente); Pedometer; Belichtungsmesser; Frequenzmesser; Oszillografen; Druckmessgeräte; Geschwindigkeitskontrollgeräte für Fahrzeuge; Geschwindigkeitsanzeiger; Temperaturanzeiger; Thermometer, nicht für medizinische Zwecke; Thermostate; Voltmeter; Messgeräte für Fahrräder; Chronografen (Zeiterfassungsgeräte); Antennen; Alarmgeräte; Blinklichter (Lichtsignale); Summer; leuchtende oder mechanische Signalanlagen, Signaltafeln und Schilder; Tonmessgeräte; Sender für elektronische Signale; elektrische Überwachungsapparate; Infrarotdetektoren; audiovisuelle Unterrichtsapparate; elektrische Diebstahlalarmanlagen; Apparate und Instrumente für Videoüberwachung und Überwachungssysteme; Apparate und Instrumente zur Überwachung der Personensicherheit; Apparate und Instrumente zur Überwachung und Steuerung der Wohnraumsicherheit; Alarmgeräte für die Wohnraumsicherheit und persönliche Sicherheit; elektronische Schutzausrüstungen, einschliesslich Feuermelder und Alarmausrüstungen, Einbruch- und Diebstahlalarmanlagen, Diebstahlschutzgeräte und -anlagen sowie Bewegungsmelder; Funk-, Telefon-, Fernseh- und Signalapparate und -instrumente, Kameras, Ton- und Videoüberwachungs- und -aufzeichnungs- sowie Ton- und Videowiedergabeapparate und -instrumente für Steuerungs- und Telemetriezwecke für die Wohnraum- und persönliche Sicherheit; Videoüberwachungssysteme (Closed Circuit
Television Systeme); Ladegeräte; Batterien; Sonnenbatterien; Elektrokabel; optische Faserkabel; Elektrodrähte; isolierter Kupferdraht; Magnetdrähte; Drähte aus Metalllegierungen für elektrische Sicherungen; Schmelzsicherungen; Material für elektrische Leitungen (Drahte, Kabel); Verbindungsmuffen für Elektrokabel; Kabelklemmen (Elektrizität); Telegrafen- und Telefondrähte; Kabelkennmäntel und -fäden für elektrische Leitungen; elektrische Kabelkanäle; Halbleiter;
elektrische Leitungsrohre; Verbindungsteile (Elektrizität); Stecker, Steckdosen und andere Kontakte (elektrische Anschlüsse); Steckdosenabdeckungen; optische Fasern (Lichtleitfäden); integrierte Schaltkreise; gedruckte Leiterplatten; gedruckte Schaltungen; Siliziumscheiben für integrierte Schaltkreise; Stromunterbrecher; Stromschliesser; Induktoren (Elektrizität); Elektromagnetspulen; elektrische Spulen; Halter für elektrische Spulen; Anker (Elektrizität); Klemmen (Elektrizität); Magnetventile (elektromagnetische Schalter); Schalter (Stromunterbrecher); Abzweigdosen, -kästen (Elektrizität); Anschlussdosen, -kästen (Elektrizität); Verteilertafeln, Verteilerschränke und Schaltpulte (Elektrizität); elektrische Kollektoren; Stromwandler; Elektronenröhren; elektrische Schaltgeräte; Fotovoltaikzellen; elektrische Kontrollapparate; Regulatoren für Bühnenbeleuchtung; Elektrokondensatoren; Wärmekontrollgeräte; Entladungsröhren (elektrisch), nicht für Beleuchtungszwecke; Stromverlustanzeiger; Fernsteuerungen; elektrische Anlagen für die Fernsteuerung industrieller Arbeitsvorgänge; elektrodynamische Signalfernsteuergeräte; elektrische Fernzündungsgeräte; Schalttafeln (Elektrizität); Stromgleichrichter; Dimmer (Lichtregler); Strombegrenzer für Beleuchtungsapparate; Zellenschalter (Elektrizität); Begrenzer (Elektrizität); Komparatoren; elektrische Relais; elektrische Widerstände; elektrische Transformatoren; Transformatoren zur Spannungserhöhung; elektronische Transistoren; Überspannungsschutzgeräte; Hochfrequenzgeräte; Stromschienen für Scheinwerfer; Kameras; vorverpackte Kameras; Webcams; digitale Videorekorder; digitale Audiorekorder; Kameras zum Gebrauch in Virtual Reality-Produkten; Videokameras; Wärmebildkameras; Geräte zur Aufzeichnung, Wiedergabe, Übertragung oder zum Empfang von Ton, Bild oder audiovisuellen Inhalten, einschliesslich Tonbandgeräte, Videokassettenrekorder (VCRs), Aufzeichnungs- und/oder Abspielgeräte für Audio- und/oder Videodateien, DVD-, Kassetten-, MP3 und MP4-Abspiel- und Lesegeräte, Plattenspieler, tragbare Abspielgeräte; Multimediageräte und -anlagen; Videoprojektoren; drahtlose Audio- und/oder audiovisuelle Geräte; tragbare drahtlose Audio- und/oder audiovisuelle Geräte; akustische Geräte und Instrumente, nämlich Schallplatten, akustische Messgeräte und akustische Alarmgeräte;
Adapter; Plattenwechsler (Datenverarbeitung); geldbetätigte Musikboxen; digitale Audio- und Videoserver; Audio- und Video-Receiver; Audio-Mischpulte; Megafone; Lautsprecher; Tonverstärker; Schallmembranen; Signalumsetzer; Stative für Kameras; Hüllen für Kameras; Geschwindigkeitsregler für Plattenspieler; Saphirnadeln für Plattenspieler; Tonarme für Plattenspieler; Reinigungsvorrichtungen für Schallplatten; Magnetbandgeräte (Datenverarbeitung); Chips (integrierte Schaltkreise); DNS-Chips; Karten mit integrierten Schaltkreisen (Smartcards); Smart Cards; kodierte Karten; kodierte Magnetkarten; magnetische Identifikationskarten; Kreditkarten; kodierte Treuekarten; kodierte magnetische Bank- oder Kreditkarten; kodierte Identifikationsarmbänder, magnetisch; elektronische Sicherungsetiketten für Waren; Reinigungsbänder für Tonköpfe; Multimediakarten, Speicherkarten, Flashspeicherkarten, Speicherchips, Datenspeichermedien, Stecker, Steckkarten, Magnetkarten, SIM-Karten, Telefonkarten, Kopfhörer, Headsets, elektronische tragbare Geräte und Taschengeräte zum Empfangen, Speichern, Abspielen, und Übertragen von Daten, Sprache, Multimedia, Ton, Bild, Musik, Fotografien, Zeichnungen, Bilder, audiovisuellen Inhalten, Video, Text, Grafik oder anderen Daten; Tonträger, einschliesslich Magnetbänder, Magnetplatten und Magnetdrähte, Schallplatten; Kassetten und Patronen speziell zum Gebrauch für die vorgenannten Bänder; interaktive Ton- und Audioaufzeichnungen; Tonaufzeichnungsfilme; (herunterladbare) Musik, Ton- und Audioaufzeichnungen, bereitgestellt über MP3- und MP4-Internetwebsites; unbespielte und bespielte Audiokassetten, Bänder und Patronen; für den Laser lesbare Platten zur Ton- oder Videoaufzeichnung; über Telekommunikationsnetzwerke, online und Internet und/oder World Wide Web oder anderen Kommunikationsnetzwerken bereitgestellte Musik und Töne,; mit Computervideospielen und/oder Ratespielen für Computer bespielte ROM Kassetten, CD ROMs, Karten und Platten, Karten mit integrierten Schaltkreisen, Speicherträger und Aufzeichnungsträger; herunterladbare Musikdateien; herunterladbare Musikaufzeichnungen; herunterladbare Klingeltöne für Telefone und Mobiltelefone; herunterladbare Medieninhalte, nämlich über Internet, Telefonnetz, Kabel, drahtlose Übertragung, Satellitenrundfunk- oder terrestrische Rundfunkdienste bereitgestellte
Computerspiele, Musik und Klingeltöne; Virtual Reality-Systeme bestehend aus Headset, Controller und Base Station; tragbare Virtual Reality-Systeme bestehend aus Headset und Controller; Virtual Reality Hardware und Peripheriegeräte, einschliesslich elektronische, optische und akustische Kommunikationsinstrumente und Elemente; Virtual Reality-Körperanzüge, nämlich Datenanzüge Datenhandschuhe; Virtual Reality (VR)- und Augmented Reality (AR)-Produkte nämlich Helme, Brillen, Handschuhe, 3D-Brillen für Smartphones, Headsets und am Kopf getragene
Bildschirmgeräte, Bildschirme, sowie Audiogeräte vorwiegend bestehend aus Lautsprechern speziell zum Gebrauch für Videospiele, für das Ansehen von Videos und Filmen, bewegten Bildern und für die Teilnahme an Virtual Reality- und Augmented Reality-Umgebungen, Kopfhörer, Geräte zur Erfassung und Verfolgung von Position, Lage und Bewegungen des Kopfes (Head-Tracker), Geräte zur Erfassung und Verfolgung von Bewegungen (Motion-Tracker), 3D-Steuergeräte, haptische Geräte, stereoskopische 3D-Anzeigen, monoskopische 2D-Anzeigen, Ferngläser; Sensoren zur Erfassung und Verfolgung von Bewegungen; Trägheitsmessgeräte LCD- und Plasmabildschirme; Videobildschirme; persönliche Videobildschirme; Heimkinoanlagen; tragbare Computer oder Taschencomputer; persönliche Videoanzeigegeräte in der Form von tragbaren Bildschirmen zur Ansicht von digitalen Inhalten einschliesslich Mixed Reality-Inhalten; Virtual Reality- Computerplattform; Hologramme; Holographiegeräte; Videoprozessoren; Software und Firmware für Videotreiber und die Videoverarbeitung; Virtual Reality-Software einschliesslich Software zum Erstellen, Teilen und Ansehen von Virtual Reality-Inhalten über das Internet, Anwendungen für Mobiltelefone für die Einrichtung, Konfigurierung, Ansicht und den Betrieb von Virtual Reality- oder Augmented Reality-Software; Software für Virtual Reality-Spiele; Augmented Reality-Software; Software für die Verwendung im Bereich Erfassung und Verfolgung von Bewegungen (motion tracking), Lage-, Positions- und Orientierungserkennung; Software für die Entwicklung und zur Verwendung als Schnittstelle für Virtual Reality- oder Augmented Reality-Software; Hardware und Software zur Ermöglichung der Nutzung der virtuellen Welt über Computer, Steuerkonsolen, Tablet- Computer, mobile elektronische Geräte und Smartphones; Computerspiele; Computervideospiele; Computerspielsoftware; elektronische interaktive Computerspiele (Software); herunterladbare Computerspielprogramme für Mobiltelefone, mobile Computerterminals, Set-Top-Boxen, mit dem Netzwerk verbundene DVD-Spieler sowie mit dem Netzwerk verbundene Fernsehgeräte; herunterladbare Computer- und/oder Videospielprogramme; Computerspielsoftware und Computersoftware für Quizprogramme; Computerprogramme für interaktives Fernsehen und für interaktive Spiele und/oder Quizprogramme; Software für interaktive Videospielgeräte, nämlich zur
Bedienung von Spielsteuerungen; Spielprogramme für Heim-Videospielgeräte; Spielprogramme für Taschenspielgeräte mit Flüssigkristall (LCD)-Bildschirmen; herunterladbare oder installierbare Computer- und Videospielprogramme für Heim-Videospielgeräte und Taschenspielgeräte mit Flüssigkristall (LCD)-Bildschirmen; herunterladbare oder installierbare Zusatzbilddaten für Heim- Videospielgeräte und Taschenspielgeräte mit Flüssigkristall (LCD)-Bildschirmen; herunterladbare Bilddateien mit Illustrationen, Text, Ton, Video, Spielen und Internet-Weblinks in Bezug auf sportliche und kulturelle Aktivitäten; Ohrhörer, Kopfhörer, Mikrofone, Tastaturen, Mäuse und Webcams für den Gebrauch mit Heim-Videospielgeräten; Ohrhörer, Kopfhörer, Mikrofone, Tastaturen und Mäuse ausschliesslich für den Gebrauch Taschenspielgeräten mit Flüssigkristall (LCD)-Bildschirmen; geldbetätigte Mechaniken für Fernsehapparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Totalisatoren (Addierwerke); Geldautomaten; Metalldetektoren für gewerbliche oder militärische Zwecke; Datenverarbeitungsgeräte; Zentraleinheiten für die Datenverarbeitung (Prozessoren); Computer; tragbare Computer; Computerhardware und Computerperipheriegeräte; Mikroprozessoren; Modems; Monitore (Computerhardware); Teleprompter; Lichtpausapparate; Koppler (Datenverarbeitung); Codierer (Datenverarbeitung); Security-Tokens (Verschlüsselungsgeräte); Strichcodeleser; Kartenlesegeräte; Lesegeräte für Magnetkarten und Smart-Cards; Computerhardware, Peripheriegeräte und Geräte für tragbare Medienspeicherung und digitales Medienstreaming; Computerhardware zum Hochladen, Speichern, Abrufen, Herunterladen, Übertragen und Lieferung von digitalen Inhalten; Ohrhörer; Ohrhörer für mobile Computerterminals; Computertastaturen; drahtlose Tastenblöcke; Fluoreszenzschirme; interaktive Touch-Screen- Terminals; Mäuse (Hardware zur Datenverarbeitung); Mauspads (Mausmatten); Speichergeräte für Datenverarbeitungsanlagen; drahtgebundene und drahtlose Netzwerkrouter, Modems, Firewall- Software und Bridges (Netzwerkbestandteile); Diskettenlaufwerke für Computer; USB-Sticks; elektronische Stifte für Bildschirmgeräte; elektronische Taschenübersetzer; Diktiermaschinen; Faxgeräte; Fotokopiergeräte (fotografische, elektrostatische, thermische); Plotter; Drucker für Computer; Fernschreiber; Lesegeräte, Scanner (Datenverarbeitungsgeräte); Datenspeichergeräte, -
ausrüstungen und -instrumente; Computerhardware, Geräte und Instrumente zur Übertragung, Anzeige, Empfang, Speicherung und Suche von elektronischen Informationen; Computersoftware; aus dem Internet herunterladbare Computersoftware; gespeicherte Computersoftware; Firmware, Firmware für Computer; Datenspeicherungssoftware sowie Software für Videokonferenz-, Rundfunk- , Fernseh-, Tonaufzeichnungs-, Tonwiedergabe-, Telekommunikations- und Unterrichtsapparate und
-instrumente; Computersoftware für die Datensuche; kodierte Programme für Computer sowie für die Datenverarbeitung und Telekommunikation; Online- und herunterladbare Authentifizierungssoftware; Computerprogramme; gespeicherte Computerprogramme; herunterladbare Computerprogramme; gespeicherte Computerbetriebsprogramme; Systemsteuerungssoftware; Interfaces (Schnittstellengeräte oder -programme für Computer); Monitore (Computerprogramme); Computersoftware, Betriebssystemsoftware, Geräte und Hardware zum Übermitteln, Empfangen, Synchronisieren, Anzeigen, Erstellen von Sicherungskopien, Überwachen, Steuern, Austauschen, Kodieren, Dekodieren, Verschlüsseln, für den Zugang, für den Fernzugriff, zum Erstellen, Sammeln, Speichern, Sichern, Löschen, Übertragen, Verbreiten, Orten, Organisieren oder sonstigen Nutzung von Daten, Sprache, Multimedia, Ton, Bild, Musik, Fotografien, Zeichnungen, Bildern, audiovisuellen, Video-, Text-, Grafik- oder anderen Daten, einschliesslich über globale Kommunikationsnetze; Computersoftware, Betriebssystemsoftware, Geräte und Hardware für die Synchronisierung von Daten, Dateien, E-Mails, Kontakten, Kalender, Aufgabenlisten, Textnachrichten, Fotos, Musik, Ton, Bild, audiovisuellen Inhalten, Video, Text, Grafik, Programmen und anderen Informationen zwischen Computern und Taschengeräten oder anderen Geräten, und umgekehrt; Computersoftware zum Kreieren und Bearbeiten von Musik und Klängen; Computersoftware und Computerprogramme zur Verteilung an und die Benutzung durch Zuschauer eines digitalen Fernsehkanals für die Ansicht und den Kauf von Waren und Dienstleistungen; Computersoftware zur Überwachung von Online-Kommunikation und Gesprächen in Chatrooms sowie zur Meldung von Inhalten an Dritte; Computersoftware für die Überwachung der Nutzung von Computern und des Internets durch Kinder; Computersoftware in Bezug auf Online-Schutz und Online-Sicherheit; Computersoftware und Telekommunikationsgeräte für die Herstellung von Verbindungen zu Datenbanken und zum Internet; Ausrüstung für die Nachrichtenprogrammierung; GPS-Geräte; Navigationsgeräte für Fahrzeuge (Bordcomputer); Navigationsinstrumente; Satellitennavigationsgeräte; Wechselsprechapparate; Telekommunikationseinrichtung, -geräte und - instrumente; einschliesslich elektrische und elektronische Kommunikationsausrüstungen; Telefone
einschliesslich tragbare Telefone; Mobiltelefone einschliesslich Smartphones; Bildtelefone; tragbare Sprechfunkgeräte; persönliche digitale Assistenten (PDA); elektronische tragbare Geräte und Taschengeräte zum Empfangen, Abspielen und Übertragen von Musik, Ton, Bild, Text, Signalen, Informationen und Codes; Anrufbeantworter; Personenrufgeräte (Pager); Radios, tragbare Radios, elektronische Rundfunkgeräte, mit Solarenergie betriebene Radios, Radios für Fahrzeuge; Antennen für Radios, Funk- und Fernsehsignale; Tragebehältnisse für Radios; Anbauteile zur Befestigung von Radios; Radiosender und -empfänger; Radio-Transceiver; Funktelegrafiegeräte; Funksprechgeräte; Funkenfänger; Funkmasten; Telegrafiegeräte; Fernsprechapparate und -ausrüstungen einschliesslich Telefonhörer und telefonische Übertragungsapparate; Sender (Telekommunikation); Sendegeräte (Fernmeldewesen); Transponder; Vakuumröhren (drahtlose Telegrafie und Telefonie); elektrische und elektronische Apparate zur Verwendung für den Empfang von Satellitenrundfunk, terrestrischem Rundfunk und Kabelrundfunk; Fernsehapparate und -geräte; Fernsehempfänger (Fernsehgeräte) mit Dekodiergerät; Set-Top-Boxen; Apparate für die Dekodierung von verschlüsselten Signalen einschliesslich Set-Top-Boxen für den Fernsehempfang; Parabolantennen für den Satellitenempfang (Satellitenschüsseln); Satellitenmessgeräte; Apparate, Instrumente und Ausrüstungen für den Anschluss von elektronischen Geräten an Kommunikationsnetze (Ausrüstungen für den Netzanschluss); elektronische Netzausrüstung; Geräte und Instrumente zum Empfangen von Rundfunk- und Fernsehausstrahlungen einschliesslich Empfang von Kabelrundfunk- , Satellitenrundfunk- und digitalem Rundfunkausstrahlungen; elektrische und elektronische Telekommunikations und Dekodierungs- und Bildverarbeitungs- und audiovisuelle Instrumente und Geräte, einschliesslich handgehaltene Geräte; Kommunikationsplattformen für die Synchronisation von Daten zwischen Computern und Taschengeräten oder anderen Geräten und umgekehrt; elektronische Steuerungsgeräte; elektronische Apparate und Computer zum Steuern des Betriebs von Maschinen; Geräte zur Fernsteuerung des Betriebs von Maschinen; Smart-Ringe; elektronische Terminkalender; elektronische Schlüsselanhänger als Fernbedienungen; elektronische Anzeigetafeln; elektronische Schliessvorrichtungen; herunterladbare Notenblätter; Online-
Wörterbücher, Enzyklopädien und Referenztexte (herunterladbar); Online- Publikationen, einschliesslich Zeitungen, Zeitschriften (Magazine), Comics, Journale (Zeitschriften), Bücher, Benutzerhandbücher, Lehr- und Unterrichtsmaterial (herunterladbar); Online-Plakate, -Fotografien, - Bilder, -Artikel, -Gutscheine und Tickets (herunterladbar), herunterladbare elektronische Publikationen in der Form von Büchern, Benutzerhandbüchern, Magazinen, Zeitungen im Bereich
Videospiele, Spielsoftware und Musik; Laptoptaschen, Laptophüllen; Handgelenkauflagen zur Verwendung mit Computern; Feldstecher; Riemen für Mobiltelefone; Sportbrillen; Sanduhren; Magnete; Schutzhelme; Schutzanzüge für Flieger; Etuis, Behältnisse, Schutzhüllen sowie Teile und Zubehör für Musikabspielgeräte, Musikspeichergeräte, Medienspeichergeräte, Audiogeräte, optische Geräte, Telekommunikationsgeräte, Computergeräte, GPS-Navigationsgeräte, Fotogeräte, Geräte zum Streamen von Medien, Smart-TV Geräte, digitale Medienabspielgeräte, Set-Top-Geräte und Smartphones, Smartwatches, Fernsteuerungen, E-Book-Reader, elektronische Tablets, digitale Tablets, PDA-Computer (Personal Digital Assistant), Tablet-Computer, angepasste Schutzfolien für Smartphones und Lederhüllen für Mobiltelefone; Sonnenbrillen; Schutzbekleidung für Radfahrer für den Schutz gegen Unfälle oder Verletzungen; Optikerwaren; Optikerwaren für den Einsatz im Sport; Augenschutz-Optikerwaren; Hüllen für Optikerwaren; Etuis für Sonnenbrillen; Bänder für Sonnenbrillen und Optikerwaren; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren. 16 Druckereierzeugnisse; Bücher; Kalender; Postkarten; Zeitschriften (Magazine);; Abziehbilder; Flyer; grafische Reproduktionen; Glückwunschkarten einschliesslich Musikglückwunschkarten; Broschüren; Publikationen; Bücher und Zeitschriften (Magazine) im Bereich Unterhaltung; Faltblätter; Fotografien; Sammelkarten, ausgenommen für Spiele; Aufkleber, Stickers (Papeteriewaren); Karten und Stickers zum Sammeln und Einkleben in Alben; Lehr- und Unterrichtsmaterial; alle vorgenannten Waren nicht zum Thema Himmel; gedruckte Werbeanzeigen; gedrucktes Werbematerial einschliesslich Plakatträger aus Papier oder Pappe; Terminkalender, Tagebücher; Kataloge; Comic-Hefte; Handbücher; Gesangbücher; Rundschreiben; Notizbücher; Papierbänder oder Karten für die Aufzeichnung von Computerprogrammen; Strategieanleitungen, Benutzerhandbücher; Bücher und Zeitschriften (Magazine) im Bereich Computerspiele, Science Fiction und Spiele; Quizbücher; Einkaufsführer mit Kaufangeboten; Werbeschriften in Bezug auf die Förderung des Verkaufs von Waren über das digitale Fernsehen, das Internet oder andere Telekommunikationskanäle; Prospekte; Programmführer; Veranstaltungsprogramme; Buchbindeartikel; Tickets und Ausweise; Gutscheine für Ferienaufenthalte sowie für die Hinreise
zum und Rückreise vom Zielort; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Folien, Beutel, Hüllen und Taschen aus Papier oder Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke; Drucktypen (Zahlen und Buchstaben); Druckstöcke; Schreibmaschinen; Klebstoffe, Klebstreifen und Klebebänder für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Klebstreifenspender (Papier- und Schreibwaren); Künstlerbedarfs- und Zeichenartikel; Zeichenetuis; Pinsel; Schreibnecessaires (Schreibgarnituren); Schreibmappen (Papeteriewaren); Schreib- und Bleistifthalter; Handbücher; Kreditkarten (nicht magnetisch). 35 Werbung; Marketing; Rundfunkwerbung; Telemarketing; Fernsehwerbung; Werbung und Verkaufsförderung für Fernsehdienstleistungen, Rundfunkprogramme, Fernsehprogramme, Filme, bewegte Bilder, vorbespielte Videobänder, Audio- und/oder visuelle Inhalte, bespielte Videokassetten, DVDs oder vorbespielte Videoplatten; Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations); Online-Werbung; Zurverfügungstellen von Werbe- und Kontaktanzeigen via eine Online-Datenbank; Versandwerbung; Verteilung von Werbematerial (Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben); Verbreitung von Werbeanzeigen; Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbezeit in Kommunikations-Medien; Vorführung von Waren für Werbezwecke; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien für den Einzelhandel; Zurverfügungstellen von Informationen und Beratung für Verbraucher bezüglich Auswahl von anzuschaffenden Unterhaltungssystemen, Multimedia-Geräte und -instrumente, Fernseh- und Rundfunksysteme, audiovisuelle Ausrüstungen, Set-Top-Boxen, persönliche Videorekorder, Videorekorder, Computerspielsoftware, Hardware und Peripheriegeräte für den Heimgebrauch; Erstellung, Entwicklung und Präsentation von audiovisuellen Vorführungen für Werbezwecke; Organisation und Durchführung von Handelsmessen und Ausstellungen einschliesslich im Bereich von elektronischen, Computer- und Videospielen für die Computer- und Videospielindustrie für Verkaufs- und Werbezwecke; Informations- und Beratungsdienste für Verkaufsförderungs-, Werbe- und Marketingzwecke in Bezug auf Geräte und Instrumente für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie deren Teile und Zubehör, einschliesslich für Kabel-, Satelliten-, terrestrischer, analoger und digitaler Empfang; Werbung und Verkaufsförderung
in Bezug auf Lifestyle-, Ökologie- und Umweltthemen; Verkaufsförderung für Musiker; Verkaufsförderung für Veranstaltungsorte; Produktion von Werbefilmen; Produktion und Präsentation von Programmen, die über das Fernsehen, das Internet oder andere Telekommunikationskanäle übertragen werden, für das interaktive Betrachten, Auswählen und Kaufen von Waren; Produktion von Teleshopping-Sendungen; Verwaltung von Kundenkontakten; Verwaltungsdienstleistungen in Bezug auf Treuekarten; Überwachung, Durchführung und Organisation von Verkaufs- und Verkaufsanreizprogrammen sowie Online-Bonus- und Kundenanreizprogrammen; Verkaufsförderung (Sales promotion) für Dritte; Dienstleistungen in Bezug auf E-Commerce, nämlich Bereitstellung von Informationen über Waren und Dienstleistungen via Audio-, Video-, digitale oder Online-Medien für Werbe- und Verkaufszwecke; Vermittlung von Zeitungsabonnements und Abonnements für Telekommunikationsdienste für Dritte; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen einschliesslich Online-Versteigerungen; Zusammenstellung von Einzelhändlern und Anwendungsdienstleistern sowie weiteren Diensten für Dritte, um den Kunden die bequeme Betrachtung und den Kauf von Dienstleistungen sowie die Nutzung dieser Einrichtungen oder das Herunterladen von Anwendungen zu ermöglichen, einschliesslich über globale Kommunikationsnetzwerke; Geschäftsführung; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Buchführung; Buchführung und Büroarbeiten im Zusammenhang mit Reservierung, Ausgabe, Verkauf von Tickets; Unternehmensverwaltung und Büroarbeiten, einschliesslich Organisation von Dateien, Bildern, Musik, Audiodateien, Videos, Fotografien, Zeichnungen, audiovisuelle Dateien, Text, Dokumente und Daten, Verkaufsförderung; Unternehmensverwaltung und Büroarbeiten, einschliesslich elektronische und Online-Abfrage von Daten, Dateien, E-Mails, Kontakten, Kalender, Aufgabenlisten, Textnachrichten, Fotos, Musik, Ton, Bild, audiovisuellen Inhalten, Video, Text, Grafik, Programmen und anderen Daten oder Informationen; Online-Business- Networking; Outsourcing-Dienste (Hilfe bei Geschäftsangelegenheiten); Schreibdienste (Textverarbeitung); Terminverwaltungsdienste; Erstellen von Präsentationen für Werbezwecke; Dateienverwaltung mittels Computer; verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen;
kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte; betriebswirtschaftliche Recherche; Meinungsforschung; Marktforschung für die Zusammenstellung von Informationen über Fernsehzuschauer; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Entgegennahme und Bereitstellung von computergestützten Geschäftsinformationsdaten; Zusammenstellung von Statistiken und Informationen in Geschäftsangelegenheiten in Bezug auf Fernseh-, Rundfunk- und Satellitenübertragungen sowie Videospiele; Vermittlung von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements; kommerzielle Vermittlungsdienste, die potentielle private Investoren mit kapitalsuchenden Unternehmern zusammenbringen; Geschäftsführung im Zusammenhang mit Projekten für erneuerbare Energien, einschliesslich Windenergie, Energie aus Wasserkraft, Gezeitenenergie, geothermische Energie, Solarenergie, Biomasse und Biokraftstoffe sowie Projekte für andere erneuerbare Energien; Zusammentragen und Verarbeiten von Betriebsdaten im Zusammenhang mit Projekten für erneuerbare Energien, einschliesslich Windenergie, Energie aus Wasserkraft, Gezeitenenergie, geothermische Energie, Solarenergie, Biomasse und Biokraftstoffe, einschliesslich Erstellung von Statistiken in Bezug auf Betrieb und Produktion; Sponsorensuche; Verkaufsförderung für Unterhaltung, Veranstaltungen, Konzerte, Festivals, Gigs und Live- Darbietungen von Bands, einschliesslich Bereitstellung dieser Dienstleistungen über eine Online- Computerdatenbank oder über das Internet; Geschäftsführung für darstellende Künstler und Sportler; Geschäftsführungs-Dienstleistungen in Bezug auf Radfahrer, Radsportteams und Radsportveranstaltungen; Verwaltungsdienste in Bezug auf die Organisation und den Betrieb und die Führung von Radsportteams und Radsportveranstaltungen; Bereitstellung von Online- Musikabonnements; Erstellung von Abspiellisten; Karriereberatung (ausgenommen Erziehungs- und Ausbildungsberatung); Informations- und Beratungsdienste in Bezug auf sämtliche vorgenannten Dienstleistungen; Online-Bereitstellung von Beratung und Informationen in Bezug auf sämtliche vorgenannten Dienstleistungen über eine Computerdatenbank, eine Hotline oder über das Internet; Bereitstellung von Online-Vergleichen von Versicherungsangeboten; Erstellung von
Rechnungsauszügen; Vermietung von Diskjockeys; Synchronisierung von Programmen, Daten, Dateien, E-Mails, Kontakten, Kalendern, Aufgabenlisten, Textnachrichten, Fotografien, Musik, Audio- , visuellen und audiovisuellen Inhalten, Video, Text, Grafik, Programmen und anderen Informationen über Telekommunikations- und globale Kommunikationsnetze; Datensynchronisierung über Telekommunikations-, Kommunikations- und Computernetzwerke. 36 Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen; Bereitstellung von Online- Versicherungsdienstleistungen und -Versicherungsangeboten; finanzielle Förderung einzelner
Radsportler und Radsportteams und Radsportveranstaltungen; Spendensammlung für Wohltätigkeitszwecke einschliesslich Durchführung von Spendenaktionen; Übernahme und Gewährleistung von Bürgschaften und finanziellen Garantien und Verpflichtungen, einschliesslich in Bezug auf Rundfunk- und Telekommunikations- und Kommunikationsempfangsgeräte und - instrumente sowie deren Teile und Zubehör, einschliesslich Kabel-, Satelliten-, terrestrische, analoge oder digitale Empfangsvorrichtungen; Versicherungsdienstleistungen bezüglich erweiterten Garantieleistungen; Kredit-, Debit-, Vorauszahlungsdienstleistungen sowie Finanzdienstleistungen in Bezug auf elektronische Zahlungssysteme, Bargeldmanagement, Darlehen und Finanzierungen; Bereitstellung von Online-Finanzdienstleistungen zur Ermöglichung von Spenden für Wohltätigkeitszwecke; Finanzdienstleistungen in Bezug auf Wettspiele, Spiele, Glücksspiele, Lotterien oder Buchmachen; Durchführung von Finanztransaktionen; Dienstleistungen von Inkassobüros; Ausgabe von Gutscheinen, Wertmarken; Ausgabe von Gutscheinen für Ferienaufenthalte und für sowie für die Hinreise zum und Rückreise vom Zielort; Immobilienverwaltung; Investitionen in Immobilien; Dienstleistungen eines Immobilienmaklers; Dienstleistungen von Immobilienbüros; Handel mit Immobilien; Vermietung von Büros für Co- Working; Vermietung von Wohnungen; Schätzung von Reparaturkosten (Wertermittlung); Finanzverwaltung für Sportler, Sportteams und Sportveranstaltungen; Beratungs- und Informationsdienste in Bezug auf sämtliche vorgenannten Dienstleistungen; Online-Bereitstellung von Beratung und Informationen in Bezug auf sämtliche vorgenannten Dienstleistungen über eine Computerdatenbank, eine Hotline oder über das Internet; Finanzierung (Sponsoring) einzelner Radfahrer, Radsportteams und von Radsportveranstaltungen. 38 Telekommunikation; Telekommunikationsleistungen im Zusammenhang mit dem Internet; Telekommunikationsdienste über das Internet einschliesslich, aber nicht begrenzt auf über die Internettelefonie (VOIP) bereitgestellte Dienste; Ermöglichung des Zugangs zum Internet; Bereitstellung eines Zugangs zu Internetportalen; Bereitstellen von Telekommunikationsverbindungen zu einem globalen Computernetzwerk; Vermietung von Zugriffszeit auf globale Computernetzwerke sowie zu Datenräumen für Unterhaltungs-, Sport- und
Kulturveranstaltungen; Bereitstellen des Zugriffs auf ein weltweites Computernetzwerk; Bereitstellung des Zugangs zu Nachrichten, Informationen über aktuelle Ereignisse und Sport über Internet-Portale und Websites; Dienste von Nachrichtenagenturen; Verschaffen des Zugriffs zu Datenbanken; Vermietung von Zugangszeiten zu einer Informationsdatenbank; Bereitstellung des Zugangs zu elektronischen Konferenzen, Diskussionsgruppen und Chat-Rooms; Bereitstellung von Online-Konferenzen, Diskussionsgruppen, Mitteilungstafeln und Chat-Rooms; Bereitstellung von Chat-Rooms; Bereitstellung von Internet-Chatrooms; Bereitstellung von Online-Foren; Bereitstellung von Gemeinschaftsforen für Benutzer zum Bekanntgeben, Suchen, Betrachten, Teilen, Kritisieren, Bewerten und Kommentieren von Videos und anderen Multimediainhalten über das Internet und andere Kommunikationsnetzwerke; Telefondienste; Bildtelefondienste; Telegrafiedienste; Dienste von Presseagenturen; Sprachübermittlungsdienste (Sprachmitteilungsdienste); Telefonkommunikationsdienste; Telekommunikationsdienste in Bezug auf Mobilfunk und Festnetz, einschliesslich standortbezogene Telekommunikationsdienste; Leitungs-, Routing- und Verbindungsdienstleistungen für die Telekommunikation; Telefon-, Mobiltelefon-, Nachrichtensammel- und -übertragungs-, Funkruf-, Anrufumleitungs-, Anrufbeantworter- und Telefonauskunftsdienste; Personenrufdienste (Funk, Telefon oder mit anderen Mitteln elektronischer Kommunikation); Verteilung persönlicher Telefonnummern; Bereitstellung des Zugangs zu Telekommunikationsinfrastrukturen für andere Betreiber; Online-Telekommunikation zur Ermöglichung des Zugriffs auf und Abrufs von Daten, Dateien, E-Mails, Kontakten, Kalendern, Aufgabenlisten, Textnachrichten, Fotografien, Musik, Audio-, visuellen und audiovisuellen Inhalten, Video, Text, Grafik, Programmen und anderen Informationen über Computer oder Computernetzwerke oder elektronische Geräte, einschliesslich über globale Kommunikationsnetzwerke; Online-Telekommunikation in Bezug auf Webcasting und Podcasting, einschliesslich über weltweite Kommunikationsnetzwerke; elektronische Anzeigenvermittlung (Telekommunikation); Fernübertragung von Informationen, einschliesslich Webseiten; Kommunikationsdienste über kabellose Datenübertragung via Wireless Application Protocols (WAP),
einschliesslich solcher die einen sicheren Kommunikationskanal nutzen; Bereitstellung von Informationen in Bezug auf oder zur Identifizierung von Telekommunikations- und Kommunikationsgeräten und -instrumenten; Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen zu
Computerdatenbanken und Websites im Internet; interaktive Telekommunikationsdienstleistungen; Kommunikationsdienste (über alle Medien), einschliesslich Kommunikationsdienste mittels Computerterminals, faseroptische Netzwerke; Kommunikationsdienstleistungen per Satellit, Fernsehen und/oder Rundfunk; Mobiltelefondienste; Übermittlung von Informationen (einschliesslich Webseiten), von Daten über Funk, Telekommunikation und über Satellit; audiovisuelle Kommunikationsdienste; Datenübertragungsdienste; Internet-Kommunikationsdienste; Bereitstellung von Breitbanddiensten; Bereitstellung von Zugangs- und Konnektivitätsmöglichkeiten zu Breitbandnetzen, ob fest, tragbar oder drahtlos; drahtlose Kommunikationsdienste; Telekonferenzdienstleistungen; Videokonferenzdienstleistungen; Bereitstellung des Zugangs zu einem Portal zur gemeinsamen Nutzung von Dateien, Bildern, Musik, Video, Fotografien, Zeichnungen, audiovisuellen Inhalten, Text, Dokumenten und Daten; Übermittlung digitaler Dateien; Übermittlung von Grusskarten über das Internet; Ausstrahlung und Übertragung von Pay-TV- Inhalten; Ausstrahlung und Übertragung von Fernsehprogrammen, Kabelfernsehsendungen, Rundfunk- und Hörfunksendungen, drahtlose Ausstrahlung; Ausstrahlung und Übertragung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen und Filmen; Satelliten-, Digital terrestrial TV-, Kabel-, Digital Subscriber Line- und Breitbandausstrahlung und -übertragung von Audio- und audiovisuellen Programmen; Telekommunikation und Ausstrahlung und Übertragung von Audio- und Bildmaterial; Telekommunikation und Ausstrahlung und Übertragung von audiovisuellen Inhalten; Sendung von Informationen auf Fernsehbildschirmen; Sendung und Übertragung von interaktiven Fernsehprogrammen, interaktiven Spielen, interaktiven Nachrichten, interaktiven Sportwettkämpfen, interaktiver Unterhaltung und interaktiven Wettbewerben; Telekommunikations- und Ausstrahlungs- und Übertragungsdienste für Video on Demand und Near Video on Demand; Streaminglieferung an Zuschauer von Videostreams auf Abruf; Bereitstellung des Zugangs zu Spielfilmen, Videos und Fernsehprogrammen für Zuschauer auf Abruf und auf Abruf mit zeitversetzter Ausstrahlung; Telekommunikations- und Ausstrahlungs- und Übertragungsdienste in Bezug auf Online-Video on Demand oder -Video Near on Demand; Ausstrahlung und Übertragung von Virtual-Reality-,
Augmented-Reality-Inhalten; interaktive Telekommunikationsdienste; Kommunikation mittels interaktiver Sprach- und Bildausgabe; Ausstrahlung von Fernsehsendungen unter Einbeziehung interaktiver Dienste für Programmführung und intelligente automatische Programmaufzeichnungswahl; Bereitstellung des interaktiven Zugangs zu Informationen, Daten, Grafiken, Audio- und/oder audiovisuellen Inhalten von einer begrenzten Gruppe von Internetwebsites oder -portalen für Fernsehzuschauer (einschliesslich der Zuschauer an Mobiltelefonen oder Personal Computer); Fernschreibdienste; Bereitstellung von Telekommunikationskanälen für Teleshopping- Dienste; Bereitstellung einer Verbindung zwischen Websites und Fernsehzuschauern über ein interaktives Fernsehportal; Dienstleistungen eines interaktiven Fernsehportals zur Gewährleistung des Zugangs zu Internetseiten für Fernsehpublikum über seine Fernsehempfangsausrüstungen, einschliesslich Ausrüstungen für den Empfang von digitalem Fernsehen; Streaming von Rundfunkprogrammen und Tonmaterial im Internet; Übertragung von gestreamten Ton-, audiovisuellen Aufzeichnungen und Multimediainhalten über Mobiltelefongeräte; Streaming von Daten; Streamen von Audio-, visuellen und audiovisuellen Inhalten; elektronische Übertragung und Streaming von Inhalten digitaler Medien für Dritte über globale und lokale Computernetzwerke; Übertragungsdienste; Übertragung von audiovisuellen Aufzeichnungen und Multimediainhalten über das Internet; Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer; Rundfunk und Kommunikation mittels Computer oder computergestützt; Satellitenübertragung; Übertragung von Audio-, Video- und/oder audiovisuellen Programmen (über alle Medien), einschliesslich mittels Internet über das Internetfernsehen (IPTV); Übertragung von Text, Nachrichten, Ton und/oder Bild; Nachrichtenübermittlungsdienste, nämlich Senden, Empfangen und Weiterleiten von Nachrichten in Form von Text, Ton, grafischen Bildern oder Video oder einer Kombination dieser Formate; elektronische Nachrichtenübermittlung einschliesslich E-Mail-Dienste und E-Mail- Benachrichtigungsdienste; Bereitstellung von Instant-Messaging und Online-Instant-Messaging; SMS (Short Message Services); multimediale Nachrichtendienste (MMS); Bereitstellung von Unified Messaging; Telefaxdienste; Verschaffen des Zugriffs auf Kommunikations- und Computernetzwerke
mittels Computer, einschliesslich für den Zugang zu Unterhaltung, Bildung, Informationen und Daten via Telefonnetz, Kabel, Draht oder Faser, Datenbank oder Computernetz; Computerdienstleistungen für den Zugang zu und die Abfrage von Informationen, Nachrichten, Text, Ton, Bild und Daten über Computer oder Computernetze; Ermöglichung des Zugriffs auf und des Abrufs von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Übermittlung und Übertragung von Programmen, Daten, Dateien, E-Mails,
Kontakten, Kalendern, Aufgabenlisten, Textnachrichten, Fotografien, Musik, Audio-, visuellen und audiovisuellen Inhalten, Video, Text, Grafik, Programmen und anderen Informationen über Telekommunikations- und globale Kommunikationsnetze; Telekommunikationsdienstleistungen in Bezug auf den Datenfernzugriff; Peer-to-Peer-Dienste, Netzwerkkommunikationsdienste; Verschaffen des Zugriffs auf globale Computernetzwerke (Internet), Datenbanken und Websites um interaktive Abstimmungen mittels Telekommunikations- und Rundfunkdienste zu ermöglichen; Bereitstellung des Zugangs zu Online-Wörterbüchern, -Enzyklopädien und -Referenztexten; Bereitstellung des Zugangs zu Online-Publikationen, einschliesslich Zeitungen, Magazine (Zeitschriften), Comics, Journale (Veröffentlichungen), Bücher, Benutzerhandbücher, Lehr- und Unterrichtsmittel; Bereitstellung des Zugangs zu Online-Plakaten, -Fotografien, -Bildern, -Artikeln, - Gutscheinen und -Tickets; Vermietung von Faxgeräten, Geräten zur Nachrichtenübertragung, Modems, Telekommunikationsgeräten, Telefonen; Verleih von Telekommunikations- und Kommunikationsapparaten und -instrumenten; Vermietung von Telekommunikationsapparaten, - instrumenten und -anlagen und Teilen davon zur Verwendung bei der Bereitstellung der vorstehend genannten Leistungen; Informations- und Beratungsdienste in Bezug auf sämtliche vorstehend genannten Dienstleistungen; Online-Bereitstellung von Beratung und Informationen in Bezug auf sämtliche vorgenannten Dienstleistungen über eine Computerdatenbank, eine Hotline oder über das Internet; Telekommunikationsdienste zur Synchronisierung von Programmen, Daten, Dateien, E- Mails, Kontakten, Kalendern, Aufgabenlisten, Textnachrichten, Fotografien, Musik, Audio-, visuellen und audiovisuellen Inhalten, Video, Text, Grafik, Programmen und anderen Informationen; Telekommunikation für die Datensynchronisierung. 41 Erziehung; Ausbildung einschliesslich Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen; Erziehung auf Akademien; Organisation und Durchführung von Kolloquien, Seminaren, Workshops, Konferenzen, Bildungskursen und Ausstellungen; Fernunterricht; Online-Unterricht; Coaching (Ausbildung); Unterhaltung; Erziehung und Unterhaltung über Rundfunk, Fernsehen, Telefonie, das Internet und Online-Datenbanken; kulturelle Aktivitäten; Dienstleistungen von Vergnügungsparks mit
einem Thema aus Filmen, Rundfunk- oder Fernsehproduktionen; Organisation und Betrieb von Vergnügungsparks und Themenparks; Organisation von Unterhaltungsveranstaltungen; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke, von Unterhaltungsshows; Planung, Organisation, Produktion, Management, Durchführung, Präsentation und Darbietung von Unterhaltungsveranstaltungen, auch online über eine Computerdatenbank oder das Internet; Filmvorführungen und Filmvorführungen in Kinos; Dienstleistungen eines Clubs (Unterhaltung); Vertrieb von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Filmen, bewegten Bildern, bespielten Videobändern, Audio- und/oder Bildmaterial, bespielten Videokassetten, DVDs oder vorbespielten Videoplatten; Online-Bereitstellung von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Filmen, Audio- und/oder Bildmaterial oder bewegten Bildern (nicht herunterladbar); Bereitstellung von nicht herunterladbaren Filmen, Fernsehsendungen über Video-on-Demand; Vorführung von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Filmen, bewegten Bildern, bespielten Videobändern, Audio- und/oder Bildmaterial, bespielten Videokassetten, DVDs oder vorbespielten Videoplatten für Unterhaltungs-, Bildungs oder kulturelle Zwecke; Präsentation und Vertrieb von Ton- und Videoaufzeichnungen, Rundfunk- und Fernsehprogrammen, interaktiver Unterhaltung und Virtual- Reality- und Augmented-Reality-Inhalten; Bereitstellung und Produktion von audiovisuellen Inhalten in Bezug auf Unterhaltung, Bildung, Erziehung, Ausbildung und Kultur und von interaktiver Unterhaltung, kulturellen Aktivitäten für Fernsehzuschauer; interaktive Unterhaltung, Bildungs- und kulturelle Dienstleistungen für Fernsehzuschauer; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Videos, Ton, Bild oder Text, die über das Internet oder andere Kommunikationsnetzwerke zugänglich sind; Bereitstellung von Filmen über Video-on- Demand und Near Video on Demand, Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten einschliesslich Bereitstellung von Spielfilmen, Videos und Fernsehprogrammen für Zuschauer; Bereitstellung von Video- und Audioinhalten, wobei der Verbraucher berechtigt ist, die Medieninhalte einmal oder mehrmals auf einem beliebigen Abspielgerät anzusehen, alles in Bezug auf Unterhaltung, Bildung und Kultur; Bereitstellung von Online-Videos (nicht herunterladbar); Unterhaltung, nämlich Online-
Bereitstellung gestreamter Filme, Fernsehsendungen, Hörbücher über ein Kommunikationsnetzwerk; Bereitstellen von elektronischen Online-Publikationen; Bereitstellung von Ausbildungsprogrammen und -materialien; Bereitstellung von elektronischen Veröffentlichungen; Bereitstellung von Online- Veröffentlichungen, einschliesslich Zeitungen, Zeitschriften (Magazine), Comics, Journale
(Veröffentlichungen), Bücher, Benutzerhandbücher, Lehr- und Unterrichtsmittel; online Bereitstellung von nicht herunterladbaren elektronischen Publikationen; Bereitstellen von Fotografien, Bildern und Texten auf Onlineportalen; Erstellen von Bildreportagen; Fotografieren; Vermietung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, Filmen, Kinofilmen (Filmverleih), Videos, DVDs, bewegten Bildern, bespielten Videobändern, vorbespielten Videoplatten, Videobänder, Audio- und/oder Bildmaterial, bespielten Videokassetten; Organisation und Veranstaltung von kulturellen Aktivitäten im Rahmen von Feriencamps (ohne Übernachtungsleistungen); Unterhaltungsdienstleistungen im Rahmen von Feriencamps; Organisation von Unterhaltungs- oder kulturelle Veranstaltungen; elektronischer Verkauf von Dienstleistungen, nämlich Bereitstellung von Medieninhalten über Telekommunikation, einschliesslich Videos und Filme, Fernsehprogramme, Bilder, bereitgestellt über das Internet, das Telefonnetz, Kabel, drahtlose Übertragung, Satellit oder terrestrische Ausstrahlungsdienste; alle vorgenannten Dienstleistungen nicht zum Thema Himmel; Organisation und Durchführung von Sicherheitskursen; Erziehung, Bildung und Ausbildung im Zusammenhang mit Umweltschutz, Energieerhaltung und Ökologie sowie Tierschutz; Erziehung, Bildung und Ausbildung im Zusammenhang mit alternativen Energiequellen, einschliesslich Windenergie, Energie aus Wasserkraft, Gezeitenenergie, Erdwärme, Solarenergie, Biomasse und Biokraftstoffe; sportliche Aktivitäten; Veranstaltung von Wettbewerben (Erziehung und Unterhaltung); Organisation sportlicher Wettkämpfe und Sportveranstaltungen; Organisation und Veranstaltung von Radsportveranstaltungen; Zeitmessung bei Sportveranstaltungen; Online-Bereitstellung von Informationen über die Teilnahme an und dem Besuch von Sportveranstaltungen; Veranstaltung von Modenschauen zu Unterhaltungszwecken, von Live-Shows und von Bällen; Planung, Organisation, Produktion, Management, Durchführung, Präsentation und Darbietung von Konzerten, Festivals, Auftritten, Shows, Schönheitswettbewerben und Live-Darbietungen von Bands, auch online über eine Computerdatenbank oder das Internet; Darbietung von Musik, Tanz, Comedy, Theater, Lyrik und Zirkusunterhaltung, einschliesslich Bereitstellung solcher Dienstleistungen online aus einer
Computerdatenbank oder über das Internet; Organisation von Talentwettbewerben sowie von Musik- und Fernsehpreisverleihungsveranstaltungen; Ausrichtung von Preisverleihungszeremonien; Bereitstellung eines Online-Abstimmsystems über das Internet oder ein drahtloses Kommunikationsgerät für Unterhaltungszwecke; Organisation und Darbietung von Tanzveranstaltungen, Musikunterhaltung und Unterhaltung mit Live-Musik; Karaokedienstleistungen; Dienste von Unterhaltungskünstlern; Organisation von Unterhaltungsveranstaltungen zur Spendensammlung für Wohltätigkeitszwecke; Betrieb eines Kinos; Betrieb von Konzerthallen; Bereitstellung von Filmtheatern; Zirkusdarbietungen; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf (Unterhaltung); Party-Planung (Unterhaltung); Dienstleistungen von Diskjockeys; Betrieb einer Diskothek; Dienstleistungen von Nachtklubs (Unterhaltung); Dienstleistungen von Spielhallen; Durchführung von Glücksspielen; Bereitstellung von Spielzimmern und Spieleräumen; über ein Computernetzwerk online angebotene Spieldienstleistungen; Bereitstellung von Online-Spiele zu Bildungs- oder Unterhaltungszwecken; Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Wetten, Spielen und Glücksspielen; Bereitstellung von Online-Kartenspielen; elektronische Wett-, Spiel-, Glücksspiel-, Lotterie- oder Buchmacherdienste, die über das Internet oder ein globales Computernetz oder online aus einer Computerdatenbank oder per Telefon, einschliesslich Mobiltelefone oder über einen Fernsehkanal, einschliesslich ein Fernsehkanal, der über Satellit, terrestrisch oder über Kabel sendet, bereitgestellt werden; Präsentation und Produktion von Pokerwettbewerben, Turnieren, Spielen und Glücksspielen; Produktion und Editieren von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Filmen, bewegten Bildern, bespielten Videobändern, Audio- und/oder Bildmaterial, bespielten Videokassetten, DVDs oder vorbespielten Videoplatten; Vorführung von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Filmen, bewegten Bildern, bespielten Videobändern, Audio- und/oder Bildmaterial, bespielten Videokassetten, DVDs oder vorbespielten Videoplatten für sportliche Zwecke; Dienstleistungen und Betrieb von Aufnahmestudios einschliesslich Vermietung von Aufnahmestudios; Dienstleistungen und Betrieb von High-Definition-Studios, Schnittplätze,
Synchronisationsstudios; Dienstleistungen und Betrieb von Virtual-Reality-Studios; Filmproduktion für das Fernsehen und das Kino; Produktion von Film-Spezialeffekten; Aufzeichnung von Videobändern und Filmaufnahmen einschliesslich Videofilmproduktion, Montage (Bearbeitung) von Videobändern; Verfassen von Drehbüchern; Anfertigung von Übersetzungen einschliesslich Online- Übersetzungsdienste; Dienstleistungen von Dolmetschern; Dolmetschen der Gebärdensprache; Erstellen von Untertiteln; Synchronisation; Produktion von Shows einschliesslich Tanzshows,
Musikshows und Video-Preisverleihungsshows; Komponieren von Musik; Musikproduktion; Dienstleistungen eines Musikverlags und Aufzeichnung von Musik; Musikdarbietungen (Orchester); Theateraufführungen; Produktion, Präsentation und Vertrieb von interaktiven Spielen und interaktiven Wettbewerben; Produktion, Präsentation und Bereitstellung von Wettbewerben, Wettkämpfen, Spielen, Quizprogrammen, Studiounterhaltung; Bereitstellung und Produktion von audiovisuellen Inhalten in Bezug auf Sport, Nachrichten und Sport für Fernsehzuschauer; interaktive sportliche Dienstleistungen für Fernsehzuschauer; Erstellen (Layoutgestaltung) und Bereitstellen von Fernsehprogrammführern; sportliche Aktivitätenr; Bereitstellung von Video- und Audioinhalten, wobei der Verbraucher berechtigt ist, die Medieninhalte einmal oder mehrmals auf einem beliebigen Abspielgerät anzusehen, alles in Bezug auf Sport; Bereitstellung von Online-Musik; Unterhaltung, nämlich Online-Bereitstellung gestreamter herunterladbarer Musik und Spiele für Benutzer über ein Kommunikationsnetzwerk; Veröffentlichung von Abspiellisten; Unterhaltung, nämlich ein Hitlistendienst für Verbraucher zur Bereitstellung von aktualisierten statistischen Rangwerten von Musikstücken auf der Basis von Rundfunkausstrahlung, Tonträgerverkaufszahlen, Musikstreaming auf Geräte und Zuschauerzahlen von Internet-Videos; Desktop-Publishing (Erstellen von Publikationen mit dem Computer); Layoutgestaltung, ausgenommen für Werbezwecke; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte, gedruckten Medien und Aufzeichnungen; Veröffentlichung von Zeitschriften (Magazine), Büchern, Texten und Druckereierzeugnissen sowie Lehrmaterial und Werbematerial in Bezug auf Umweltschutz, Energieerhaltung und Ökologie sowie Tierschutz;; Online-Veröffentlichung von elektronischen Büchern oder Journalen; Bereitstellung von Online- Benutzerhandbüchern; Online-Bibliotheksdienste, einschliesslich Verleih und Tausch von Büchern und anderen Veröffentlichungen und Fotografien; Bereitstellung von Online-Wörterbüchern, - Enzyklopädien und -Referenztexten; Bereitstellung von Tickets für Unterhaltungs-, Bildungs-, Sport-, kulturelle oder Spielveranstaltungen; Dienstleistungen eines Zeitungsreporters; Online- Nachrichtenberichterstattung; Verfassen von Texten, ausgenommen Werbetexte; Bereitstellung von
Nachrichten, Informationen über aktuelle Ereignisse und Sport; Vermietung von Rundfunk-, Fernsehgeräten und Fernsehausrüstungen, Audiogeräten, Videokameras, kinematographischen Projektoren und deren Zubehör, Tonaufzeichnungsgeräten, Videorekordern, DVD- Aufzeichnungsgeräten und Radiorekordern, Beleuchtungsgeräten für Bühnenausstattung und Fernsehstudios, Bühnendekoration, Tonaufnahmen, Sportausrüstungen (ausgenommen Fahrzeuge), Sportplätzen, Stadien, Tennisplätzen, Spielausrüstung, Spielzeug; Bereitstellung von Freizeit-, Unterhaltungs- und Erholungseinrichtungen; Dienstleistungen von Sportcamps; Organisation und Veranstaltung von sportlichen Aktivitäten im Rahmen von Feriencamps (ohne Übernachtungsleistungen); Auskünfte über Freizeitaktivitäten; Informations- und Beratungsdienste in Bezug auf alle vorgenannten Dienstleistungen; Online-Bereitstellung von Beratung und Informationen in Bezug auf sämtliche vorgenannten Dienstleistungen über eine Computerdatenbank, eine Hotline oder über das Internet; Organisation von sportlichen Veranstaltungen, Konzerten, Festivals, Auftritten sowie Veranstaltungen mit Live-Bands; elektronischer Verkauf von Dienstleistungen, nämlich Bereitstellung von Computerspielen, Musikund Klingeltöne, bereitgestellt über das Internet, das Telefonnetz, Kabel, drahtlose Übertragung, Satellit oder terrestrische Ausstrahlungsdienste. 42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Designdienstleistungen einschliesslich Entwurf von Grafikmaterial für Zeichentrickfilme, elektrischer oder elektronischer Systeme, Verpackungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und - software einschliesslich Virtual Reality Software; Programmierung von Computern; Analyse und Design von Computersystemen; Vermietung von Datenverarbeitungsgeräten, Computerausrüstungen, Computerhardware und -software, Webservern; Installation, Reparatur und Unterhalt von Computersoftware; elektronische Bereitstellung von Softwareaktualisierungen; Entwicklung, Wartung und Verwaltung von Anwendungssoftware für Mobiltelefone, Personal Computer, tragbare Computer, Fernseh- und MP3- und MP4-Abspielgeräte; Wartung und Reparatur von interaktiver Videospielgerätesoftware; Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet der
Informationstechnologie (IT); Software as a Service (SaaS); Dienstleistungen zum Schutz vor Computerviren und vor Online-Kriminalität; elektronische Datenspeicherung (ausgenommen physische Speicherung) einschliesslich Speicherung von Dateien, Bildern, Musik, Audiodateien, Videos, Fotografien, Zeichnungen, audiovisuelle Dateien, Text, Dokumente und Daten; Online-
Speicherung von Dateien, Daten, Fotografien, Grafik, Dokumenten, Videos, Bildern, Audiodateien, audiovisuellen Dateien, Computerdateien, Computeranwendungen und Informationen für Dritte; Bereitstellung von technischen Online-Speichereinrichtungen, technischen Online- Datensicherungsdiensten und -einrichtungen; Bereitstellung von Ferndatensicherungsdiensten für Computerdaten, einschliesslich über globale Kommunikationsnetzwerke; Konvertieren von Daten oder Dokumenten von physischen auf elektronische Medien; Konvertieren von Computerprogrammen und Daten, ausgenommen physische Konvertierung; Konvertierung elektronischer Daten; Wiederherstellung von Computerdaten; Kopieren von Computerprogrammen; Digitalisieren von Dokumenten (Scannen); Server-Hosting; Übernahme von Hostfunktionen für Web- Sites; Gestaltung, Unterhalt und Hosting von Websites einschliesslich für Dritte; Erstellung und Entwurf von Website-gestützten Informationsverzeichnissen für Dritte (Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie); Entwicklung von Webseiten mit Multimediainhalten; Hosting von Websites zur Bereitstellung digitaler Inhalte, Musik, Spielfilme und Spiele; Bereitstellung von Informationen zu Computersoftware über das Internet und andere Computer- und elektronische Kommunikationsnetzwerke; Online-Hosting zur Ermöglichung der Online-Veröffentlichung und gemeinsamen Nutzung von Daten durch Benutzer; elektronisches Hosting von Dateien, Daten, Fotografien, Grafik, Dokumenten, Videos, Bildern, Audiodateien, audiovisuellen Dateien, Bilddateien, Computerdateien, Computeranwendungen; Bereitstellung von Suchmaschinen für das Internet; Beratung auf dem Gebiet der Datensicherheit; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverschlüsselung; Forschungs- und Entwicklungsdienste bezüglich neuer Produkte für Dritte; Werkstoffprüfung; Qualitätsprüfung; Bereitstellung von Software über Computernetze für interaktive Kommunikation und Programmausstrahlung; Bereitstellung von Software über Computernetze in Bezug auf Unterhaltung, Bildung, Abrufen von Informationen und Daten via Telefonleitung, Kabel, Draht oder Faser, Datenbank oder Computernetz; Bereitstellung von Software über Computernetze zum Abrufen von Informationen, Nachrichten, Text, Ton, Bildern und Daten über ein Computernetzwerk; Bereitstellung von Software über Computernetze in Bezug auf Rundfunk- und
Fernsehprogramme; Bereitstellung von Software über Computernetze, nämlich Erstellung einer Infrastruktur, um Fernsehabonnenten den Zugang zu Internetdiensten über das Fernsehgerät zu ermöglichen; Umweltschutzforschung; Beratung auf dem Gebiet der Energieeinsparung; Prüfung, Forschung, Bewertung, Beratung oder Bereitstellung von Informationen in Bezug auf das vorstehend Genannte; Bereitstellung von Software über Computernetze für Online-Einkauf einschliesslich in Bezug auf die Verarbeitung von Bestellungen und Zahlungen; technische Planung, Beratung, Forschung, Entwicklung und Prüfung in Bezug auf Umweltschutz, Energieerhaltung und alternative Energiequellen, Ökologie und Tierschutz; Entwicklung und Prüfung erneuerbarer Energiequellen, einschliesslich Windenergie, Energie aus Wasserkraft, Gezeitenenergie, Erdwärme, Solarenergie, Biomasse und Biokraftstoffe sowie Komponenten dafür; Durchführung von Forschungsprojekten in Bezug auf Umweltschutz, Energieerhaltung und alternative Energiequellen, Ökologie und Tierschutz; Bereitstellung von nicht herunterladbarer Computersoftware zum Übertragen, Empfangen, Synchronisieren, Anzeigen, Erstellen von Sicherungskopien, Überwachen, Kontrollieren, gemeinsamen Nutzen, Kodieren, Dekodieren, Verschlüsseln von, Zugang zu, Fernzugriff auf, Erstellen, Sammeln, Speichern, Sichern, Entfernen, Übertragen, Verbreiten, Orten, Organisieren oder zur sonstigen Nutzung von Daten, Sprache, Multimedia, Ton, Bild, Musik, Fotografien, Zeichnungen, Bildern, audiovisuellen Inhalten, Video, Text, Grafik oder anderen Daten, einschliesslich über globale Kommunikationsnetzwerke; Dienstleistungen eines Application Service Providers (ASP), nämlich Zurverfügungstellen von Software; Wettervorhersagen; Online- Bereitstellung von Informationen in Bezug auf Computersicherheit, Online-Sicherheit; Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Software zur Ermöglichung des Hochladens, Erfassens, Ins-Netz-Stellens, Darstellens, Editierens, Abspielens, Streamings, Betrachtens, der Vorschau, des Anzeigens, Markierens, Bloggens, Teilens, Bearbeitens, Verbreitens, Veröffentlichens, Reproduzierens oder anderweitigen Bereitstellens von elektronischen Medien, Multimediainhalten, Videos, Spielfilmen, Bildern, Abbildungen, Text, Fotografien, nutzergenerierten Inhalten, Audioinhalten und Informationen über das Internet sowie andere
Kommunikationsnetzwerke; Bereitstellung von Software über Computernetze in Bezug auf Streamingsoftware, die das Hosten, Aufzeichnen, Übermitteln und Ausstrahlen von Audio-, Video- und audiovisuellen Medien sowie sonstigen Darbietungen live oder in aufgezeichneter Form, in Echtzeit oder anderweitig ermöglicht; Bereitstellung nicht herunterladbarer Software zur Ermöglichung des Streamings von Video, Ton, Bild, Multimedia- und audiovisuellen Inhalten, Musik,
Spielfilmen und Spielen und des Hostings digitaler Multimediainhalte für Dritte über das Internet und andere Computer- und elektronische Kommunikationsnetzwerke; technischer Support, nämlich Fehlersuche und -behebung in Form der Diagnose und Reparatur von Anwendungssoftware für Mobiltelefone, Personal Computer, tragbare Computer, Fernseh- und MP3- und MP4-Abspielgeräte; technische Beratung und technische Unterstützung bei der Fehlersuche und -behebung in Bezug auf Computersoftware; technische Unterstützung und Beratung in Bezug auf die Entwicklung von Computersystemen und -datenbanken; Informations- und Beratungsdienste in Bezug auf sämtliche vorgenannten Dienstleistungen; Online-Bereitstellung von Beratung und Informationen in Bezug auf sämtliche vorgenannten Dienstleistungen über eine Computerdatenbank, eine Hotline oder über das Internet; Grafikdesign von Werbematerial für Zeichentrickfilme; elektronische Datenspeicherung für die Datensynchronisierung, nämlich die Synchronisierung von Programmen, Daten, Dateien, E- Mails, Kontakten, Kalendern, Aufgabenlisten, Textnachrichten, Fotografien, Musik, Audio-, visuellen und audiovisuellen Inhalten, Video, Text, Grafik, Programmen und anderen Informationen über Telekommunikations- und globale Kommunikationsnetze.
5.
Die Waren der Klasse 16 sowie sämtliche Dienstleistungen des Widerspruchzeichens weisen jeweils eine Einschränkung auf mit welcher ein Bezug zu spezifischen Einsatzgebieten ausgeschlossen bzw. festgelegt wird. Betreffend die Waren in Klasse 9 wird deren Zweckbestimmung näher präzisiert. Diese Formulierungen haben keinen oder kaum Einfluss auf die Art der Waren und Dienstleistungen, den Anbieter bzw. Erbringer und das zur Herstellung der Waren bzw. Erbringung der Dienstleistung notwendige Know-how. Diese Art von Einschränkung könnte sich höchstens auf die Beurteilung der Waren- und Dienstleistungsgleichheit auswirken. Da die Einschränkung hingegen einzig die Waren und Dienstleistungen der angefochtenen Marke betreffen und die Widerspruchsmarke breite Formulierungen beansprucht, fällt die Beurteilung der Gleichartigkeit bzw. Gleichheit mit oder ohne Einschränkung identisch ist. Waren in Klasse 9
6.
Die Widerspruchsmarke beansprucht in Klasse 9 u.a. Schutz für Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll- und Unterrichtsapparate und -instrumente. Diese Waren sind weitgehend identisch bzw. hochgradig gleichartig zu den angefochtenen Waren Wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations-, Vermessungs-, fotografische, Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Detektions-, Prüf-, Kontroll- und Unterrichtsapparate und -instrumente.
7.
Die von der älteren Marke beanspruchten Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton oder Bild sind identisch bzw. hochgradig gleichartig zu Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten der angefochtenen Marke.
8.
Die von der Widerspruchsmarke beanspruchten herunterladbare Medieninhalte, einschliesslich über Internet, Telefonnetz, Kabel, drahtlose Übertragung, Satellitenrundfunk- oder terrestrische Rundfunkdienste bereitgestellte Videos und Filme, Fernsehprogramme, Bilder; herunterladbare Bilder für Mobiltelefone und mobile Computerterminals; herunterladbare Standby-Bilder für Mobiltelefone; herunterladbare elektronische Publikationen einschliesslich Magazine und Rundschreiben; Online-Plakate, -Fotografien, -Bilder, und -Artikel (herunterladbar), herunterladbare elektronische Publikationen in der Form von Büchern, Magazinen, Zeitungen im Bereich Videofilme; alle vorgenannten Waren nicht zum Thema Himmel umfassen die breite Formulierung aufgezeichnete und herunterladbare Medien der angefochtenen Marke. Es besteht mithin Warengleichheit bzw., aufgrund der Einschränkung der Waren der Widerspruchsmarke sowie der angefochtenen Marke, zumindest hochgradige Gleichartigkeit.
9.
Die angefochtene Marke beansprucht schliesslich leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien. Diese fallen unter die Waren Magnetaufzeichnungsträger; CDs, DVDs und andere digitale Aufnahmemedien.
10.
Computersoftware wird in beiden Warenverzeichnissen identisch beansprucht.
11.
Die Widerspruchsmarke beansprucht u.a. Computer, Computerhardware sowie Peripheriegeräte. Diese sind identisch zu Computer und Computerperipheriegeräte der angefochtenen Marke. Die angefochtenen Rechengeräte fallen unter den breiten Begriff Computer der Widerspruchsmarke. Betreffend Rechengeräte, die keine Computer sind, besteht aufgrund der gleichen Zweckbestimmung und der gleichen Abnehmerkreise klar Warengleichartigkeit.
Waren in Klasse 16
12.
Die Waren Druckereierzeugnisse; Fotografien; Künstlerbedarf; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke sind beiden konkurrierenden Warenverzeichnissen identisch enthalten. Wie oben ausgeführt, hat dabei die Tatsache, dass die Inhaltswaren der älteren Marke das Thema "Himmel" ausschliessen und bei sämtlichen Waren der angefochtenen Marke ein Bezug auf Unterhaltung, Fernsehdienste auf Abruf, Telekommunikation, Rundfunk, Breitband-, Festnetz-und Mobiltelefondienste, Werbedienstleistungen, Wettervorhersagen und Smart-Home-Dienste, Hausschutz und Sicherheitsdienste ausgeschlossen ist, keinen Einfluss auf die Beurteilung der Warengleichartigkeit. Insoweit unter die angefochtenen Inhaltswaren auch solche zum Thema "Himmel" fallen, besteht hochgradige Warengleichartigkeit.
13.
Keine Gleichartigkeit ist hingegen zwischen den angefochtenen Waren Papier und Pappe (Karton) und den Waren der Widerspruchsmarke in Klasse 16 auszumachen. Bei den angefochtenen Waren handelt es sich um Roh- bzw. Halbfabrikate. Solche Waren sind den Endprodukten im Allgemeinen nicht ähnlich (Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.1.2). Sie weisen keine Berührungspunkte mit den Waren der Widerspruchsmarke auf, die alle Endprodukte sind. Die konkurrierenden Waren weisen eine unterschiedliche Natur auf, einen unterschiedlichen Zweck und eine unterschiedliche Zweckbestimmung. Die Endprodukte der älteren Marke richten sich im Allgemeinen an Endverbraucher, während sich die Roh- oder Halbfabrikate vorrangig an Industriebetriebe, Handwerker, Produzenten oder Hersteller richten, die diese Materialien zur Herstellung von Fertigprodukten verwenden. Sie stehen weder in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander noch ergänzen sie sich und folgen im Allgemeinen nicht denselben Vertriebskanälen (vgl. Entscheid des IGE in den Widerspruchsverfahren Nr. 101619, 101620, 101621, 101622, 101623, 101624, 101625 - MONSTER ENERGY, MONSTER ARMY, MONSTER GAMING / GODS & MONSTERS, abrufbar in der Prüfungshilfe des IGE unter: https://ph.iqe.clï). Weiter ist darauf hinzuweisen, dass diese angefochtenen Waren auch keinen Berührungspunkt mit den anderen Waren und Dienstleistungen haben, die von der Widerspruchsmarke beansprucht werden. Die Gleichartigkeit ist somit zu verneinen. Angefochtene Dienstleistungen in Klasse 35
14.
Die Dienstleistungen Werbung, Geschäftsführung und Büroarbeiten werden identisch in beiden konkurrierenden Dienstleistungsverzeichnissen beansprucht.
15.
Die angefochtenen Dienstleistungen Geschäftsorganisation und -verwaltung können unter die breiten Formulierungen Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen sowie Unternehmensverwaltung der älteren Marke subsumiert werden.
16.
Es besteht mithin Dienstleistungsgleichheit. Dienstleistungen in Klasse 36
17.
Die von der Widerspruchsmarke beanspruchten Dienstleistungen Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen umfassen die angefochtenen Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen. Es besteht somit Identität. Dienstleistungen in Klasse 38
18.
Der Begriff Telekommunikation der älteren Marke ist gleich zu Telekommunikationsdienstleistungen der angefochtenen Marke. Dienstleistungen in Klasse 41
19.
Die von der Widerspruchsmarke beanspruchten Dienstleistungen Erziehung; Ausbildung einschliesslich Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen umfassen die angefochtenen Dienstleistungen Erziehung; Ausbildung.
20.
Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten werden von beiden konkurrierenden Marken beansprucht.
21.
Es besteht somit Dienstleistungsgleichheit. Dienstleistungen in Klasse 42
22.
Die Dienstleistungen Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen sind identisch in beiden Dienstleistungsverzeichnissen enthalten.
23.
Die von der Widerspruchsmarke beanspruchte breite Formulierung Designdienstleistungen einschliesslich Entwurf von Grafikmaterial für Zeichentrickfilme, elektrischer oder elektronischer Systeme, Verpackungen umfasst die angefochtenen Dienstleistungen eines Industriedesigners. Auch diesbezüglich besteht somit Dienstleistungsgleichheit.
24.
Qualitätsprüfung der Widerspruchsmarke ist gleichzusetzen mit Qualitätskontrolle der angefochtenen Marke.
25.
Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software einschliesslich Virtual Reality Software der älteren Marke ist identisch zu Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software der angefochtenen Marke.
26.
Schliesslich beansprucht die angefochtene Marke Authentifizierungsdienstleistungen. Bei der Authentifizierung betrifft ein wesentlicher Aspekt den EDV -Bereich, in dem z.B. durch spezielle Software die Zugangskontrolle durch eine Prüfung der Nutzeridentität vorgenommen wird (vgl. DUDEN online unter https://www.duden.de/rechtschreibung/Authentifizierung; abgerufen am 17.06.2025; siehe diesbezüglich auch den Entscheid des IGE, W 103120-103122, III. B. Ziff. 11 - Instagram / Wedgram). Zwischen den angefochtenen Authentifizierungsdienstleistungen und den Softwareentwicklungsdienstleistungen der Widerspruchsmarke besteht demnach eine klare Überschneidung betreffend die Zweckbestimmung dieser konkurrierenden Dienstleistungen. Es ist somit von Dienstleistungsgleichartigkeit auszugehen.
27.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Waren- und Dienstleistungsgleichheit bzw. Gleichartigkeit mit Ausnahme der Waren Papier und Pappe (Karton) (Klasse 16) bejaht wird. Weil die Verwechslungsgefahr gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG kumulativ Produktegleichartigkeit und Zeichenähnlichkeit voraussetzt, ist der vorliegende Widerspruch in Zusammenhang mit den als nicht gleichartig beurteilten Papier und Pappe (Karton) (Klasse 16) bereits wegen fehlender Gleichartigkeit abzuweisen (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.5). Für die übrigen Vergleichswaren bzw. -dienstleistungen ist von Gleichheit respektive Gleichartigkeit auszugehen und nachfolgend die Zeichenähnlichkeit zu prüfen.
C. Vergleich der Zeichen
1.
Nach bundesgerichtlicher Praxis ist die Frage, ob sich zwei Marken genügend unterscheiden, aufgrund des Gesamteindrucks zu beurteilen, den sie beim an den fraglichen Waren resp. Dienstleistungen interessierten Publikum hinterlassen. Dieses wird die Zeichen meist nicht gleichzeitig wahrnehmen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass dem direkt wahrgenommenen einen Zeichen bloss das mehr oder weniger verschwommene Erinnerungsbild des früher wahrgenommenen anderen Zeichens gegenübersteht. Beim Vergleich der Marken ist deshalb auf diejenigen Merkmale abzustellen, welche geeignet sind, auch in einem durchschnittlich unvollkommenen Gedächtnis haften zu bleiben (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.3).
2.
In casu stehen sich die reinen Wortmarken "SKY" (Widerspruchsmarke) und "skyu" (angefochtene Marke) gegenüber. Der Gesamteindruck von Wortzeichen wird durch den Klang, das Schriftbild und den Sinngehalt bestimmt, wobei gemäss Rechtsprechung eine Ähnlichkeit auf einer dieser Ebenen in der Regel genügt, um eine Verwechselbarkeit der Vergleichszeichen anzunehmen (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.3.1; BGer in sic! 2008, 295 – sergio rossi [fig.] et al., Miss Rossi / Rossi [fig.]). Die angefochtene Marke übernimmt die Widerspruchsmarke vollständig und hängt den Buchstaben "U" an. Die integrale Übernahme des einzigen Wortelements der Widerspruchsmarke führt dabei unweigerlich zu einer Ähnlichkeit der Zeichen auf der klang- und schriftbildlichen Ebene (vgl. hierzu Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.3.1).
3.
Der Umstand, dass die Widerspruchsmarke ausschliesslich in Grossbuchstaben, die angefochtene Marke demgegenüber in Kleinbuchstaben ausgeführt ist, fällt gemäss Rechtsprechung kennzeichnungsmässig nicht ins Gewicht, weil die Gross- und Kleinschreibung das Erinnerungsbild des Gesamteindrucks in der Regel nicht prägt (vgl. BVGer B-4728/2014, E. 5.3.1 - WINSTON / Wilson, BVGer B-953/2013, E. 2.3 - CIZELLO / SCIELO und zuletzt BVGer B-4246/2022, E. 5.5 – You See Augenlaser (fig.) / EYE SEE YOU AUGENLASER (fig.) mit Hinweisen).
4.
Wird eine ältere Marke in ein jüngeres Zeichen übernommen, kann eine Zeichenähnlichkeit gemäss Praxis nur dann verneint werden, wenn das übernommene Zeichen derart mit der neuen Marke verschmolzen wird, dass es seine Individualität verliert, mithin im jüngeren Zeichen nicht mehr als selbstständiges Element erscheint (vgl. BVGer B-4612/2019, E. 6.1 – HANA / Hanalytics (fig.), BVGer B-6432/2019, E. 5.1 – Giardino / giardino (fig.); Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.3). Vorliegend erscheint ausschlaggebend, dass das von der Widerspruchsmarke integral übernommene Element "SKY" mit dem im jüngeren Zeichen nachgestellten Buchstaben "u" nicht zu einem neuen Begriff mit eigenständigem Sinngehalt verschmolzen wird. Durch die Kombination mit dem Buchstaben "U" erhält der Begriff "sky" keinen sofort erkennbaren anderen Sinngehalt. Somit bleibt die Widerspruchsmarke im jüngeren Zeichen nach wie vor als selbständiges Zeichenelement erkennbar. In Anbetracht des beiderseitig enthaltenen und jeweils selbständig wahrgenommenen Elements "sky" weisen die Zeichen auch keine klare Abweichung im Sinngehalt auf, sodass die festgestellte Ähnlichkeit im Klang- und Schriftbild nicht kompensiert wird (vgl. auch Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.3.1 mit Hinweisen, und zu den strengen Anforderungen an die kompensierende Wirkung eines unterschiedlichen Sinngehalts BGE 121 III 377, E. 2b – BOSS / BOKS).
5.
Somit ist die Zeichenähnlichkeit zu bejahen nachfolgend die Verwechslungsgefahr zu prüfen.
D. Verwechslungsgefahr
1.
Ob zwei Marken sich hinreichend deutlich unterscheiden oder im Gegenteil - im engeren oder im weiteren Sinne - verwechselbar sind, ist nicht aufgrund eines abstrakten Zeichenvergleichs, sondern stets vor dem Hintergrund der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Der Massstab, der an die Unterscheidbarkeit anzulegen ist, hängt einerseits vom Umfang des Ähnlichkeitsbereichs ab, dessen Schutz der Inhaber der älteren Marke beanspruchen kann. Andererseits ist zu berücksichtigen, für welche Waren und Dienstleistungsgattungen die sich gegenüberstehenden Marken hinterlegt sind (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.5).
2.
Im Weiteren ist von Bedeutung, an welche Abnehmerkreise sich die Waren und/oder Dienstleistungen richten und mit welcher Aufmerksamkeit die Waren gekauft bzw. die Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. So geht die Rechtsprechung davon aus, dass bei «Massenartikeln des täglichen Bedarfs» mit einer geringeren Aufmerksamkeit und einem geringeren Unterscheidungsvermögen der Konsumenten zu rechnen ist als bei Spezialprodukten, deren Absatzmarkt auf einen mehr oder weniger geschlossenen Kreis von Berufsleuten beschränkt bleibt (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.6). Praxisgemäss richten sich die Waren der Klasse 9 an eine mediengewöhnte und –konsumierende Letztabnehmerschaft, werden aber ebenfalls von Fachkreisen zu geschäftlichen Zwecken erworben. Beim Erwerb dieser Waren ist von einer leicht erhöhten Aufmerksamkeit auszugehen, da es sich hierbei um Anschaffungen handelt, die auf ihre Funktion und Ausstattung überprüft werden (vgl. BVGer B-6783/2017, E. 3 – UBER / uberall [fig.]; BVGer B-6761/2017, E. 3.2 – Qnective und Qnective [fig.] / Q qnnect [fig.]). Waren der Klasse 16 werden zwar nicht täglich, aber mit einer gewissen Regelmässigkeit und deshalb mit einer durchschnittlichen Aufmerksamkeit erworben (vgl. auch Entscheid des IGE im Widerspruchsverfahren Nr. 102316, III. D. Ziff. 3 – ARTHAUS (fig.) / ARTHOUSE CNMA, abrufbar in der Prüfungshilfe des IGE [nachfolgend Prüfungshilfe IGE] unter https://ph.ige.ch/ph/index.xhtml [Widerspruch]). Von einem erhöhten Aufmerksamkeitsgrad wird auch in Zusammenhang mit Dienstleistungen der Klassen 35 (Geschäftsführungs-, Management- und Werbedienstleistungen) und 36 (Bank-, Finanz-, Geld-, Immobilien- und Versicherungsgeschäfte) ausgegangen, weil die Abnehmer in diesem Bereich Kosten und Nutzen des Vertragsverhältnisses regelmässig überprüfen und dem Abschluss entsprechender Verträge i.d.R. eine aufmerksame Abklärung unterschiedlicher Kriterien vorausgeht (vgl. BGer in sic! 2022, 34, E. 6.6.1 – Tellco Holding / Tell et al.). Gleiches gilt auch für Dienstleistungen der Klasse 42, welche nicht nur alltägliche Bedürfnisse abdecken. Die relevanten Verkehrskreise bezüglich der Dienstleistungen der Klasse 38 bestehen aus Durchschnittskonsumenten und Fachkreisen, welche die in Frage stehenden Dienstleistungen mit leicht erhöhter Aufmerksamkeit nachfragen. Letztere werden nicht täglich erworben
bzw. decken nicht nur alltägliche Bedürfnisse ab und setzen daher eine intensivere wirtschaftliche Beziehung voraus (vgl. BVGer B-3663/2011, E. 4.2.1 ff. – INTEL INSIDE, intel inside [fig.] / GALDAT INSIDE). Die Dienstleistungen der Klasse 41 werden mit einer gewissen Regelmässigkeit und daher mit einer normalen Aufmerksamkeit in Anspruch genommen (vgl. BVGer B-970/2019, E. 4.2 – clever fit (fig.) / CLEVERFIT (fig.).
3.
Der Schutzumfang einer Marke bestimmt sich nach ihrer Kennzeichnungskraft. Für schwache Marken ist der geschützte Ähnlichkeitsbereich kleiner als für starke. Bei schwachen Marken genügen daher schon bescheidenere Abweichungen, um eine hinreichende Unterscheidbarkeit zu schaffen. Als schwach gelten insbesondere Marken, deren wesentliche Bestandteile sich eng an Sachbegriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs anlehnen (Richtlinien, Teil 6, Ziffer 6.7).
4.
Der Widerspruchsmarke kommt in ihrer Bedeutung "Himmel" weder ein direkt beschreibender noch ein üblicher Sinngehalt in Verbindung mit den von der Widerspruchsmarke beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu. Die Widerspruchmarke ist demnach zumindest durchschnittlich kennzeichnungskräftig und sie verfügt über einen normalen Schutzumfang.
5.
Die Vergleichszeichen werden für identische bzw. hochgradig gleichartige Waren und Dienstleistungen beansprucht, weshalb bei der Beurteilung der Zeichenverschiedenheit aufgrund des Wechselspiels zwischen Markenähnlichkeit und Warengleichartigkeit ein strenger Massstab anzulegen ist und sich die angefochtene Marke umso stärker vom Widerspruchszeichen abheben muss (vgl. auch Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.5). Dies ist vorliegend nicht der Fall: die Vergleichszeichen stimmen in der Buchstabenfolge "sky" überein. Das Hinzufügen zusätzlicher Bestandteile zur Widerspruchsmarke ist immer dann ungenügend, wenn die neuen Elemente nicht geeignet sind, den Gesamteindruck des neu geschaffenen Zeichens wesentlich zu bestimmen, wenn somit die Marken in ihrem wesentlichen Bestandteil übereinstimmen (vgl. Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts [nachfolgend: BVGer] B-7500/2006, E. 9.1 – Diva Cravatte (fig.) / DD DIVO DIVA (fig.); abrufbar unter www.bvger.ch; vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.3). Letzteres trifft vorliegend zu, weil die Widerspruchsmarke unverändert in das jüngere Zeichen übernommen wurde und trotz des zusätzlichen Buchstabens "u" immer noch erkennbar bleibt. Eine Zeichenähnlichkeit könnte denn auch nur dann verneint werden, wenn das übernommene Zeichen derart mit der neuen Marke verschmolzen würde, dass es seine Individualität verliert, mithin im jüngeren Zeichen nicht mehr als selbstständiges Element wahrgenommen wird (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.3). Dies ist in casu nicht der Fall (vgl. oben III. D. Ziff. 4).
6.
Da aus den vorgenannten Gründen der für das Erinnerungsbild relevante Kern der Marken identisch bzw. sehr ähnlich ist, ist in Anbetracht der Zeichennähe, der bestehenden Waren- und Dienstleistungsgleichheit bzw. -gleichartigkeit auch bei teilweise erhöhter Aufmerksamkeit der Abnehmer die Gefahr von Fehlzurechnungen gegeben, zumal die Anforderungen an das Erinnerungs- und Unterscheidungsvermögen des Publikums nicht überdehnt werden dürfen (vgl. Eugen MARBACH, Schweizerisches Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Band III, Kennzeichenrecht, 2. Auflage, Basel 2009, N. 997 ff.). Eine Verwechslungsgefahr ist daher zu bejahen. Der Widerspruch Nr. 104246 wird folglich mit Ausnahme von Papier und Pappe (Karton) (Klasse 16) gutgeheissen und die angefochtene CH-Marke Nr. 818505 "skyu" teilweise widerrufen.
IV. Kostenverteilung
1.
Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem IGE (Art. 31 MSchG i. V. m. Art. 1 ff GebV-IGE und Anhang zu Art. 3 Abs. 1 GebV-IGE).
2.
Mit dem Entscheid über den Widerspruch hat das IGE zu bestimmen, ob und in welchem Masse die Kosten der obsiegenden Partei von der unterliegenden zu ersetzen sind (Art. 34 MSchG). Die Verfahrenskosten werden im Widerspruchsverfahren in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt. Auch wird der obsiegenden Partei in der Regel eine Parteientschädigung zugesprochen (vgl. Richtlinien, Teil 1, Ziff. 7.3.2.3).
3.
Da das Widerspruchsverfahren einfach, rasch und kostengünstig sein soll, wird pro Schriftenwechsel praxisgemäss eine Parteientschädigung von CHF 1'200.00 zugesprochen (Richtlinien, Teil 1, Ziff. 7.3.2.2).
4.
Die widersprechende Partei ist mit ihrem Begehren nahezu vollständig durchgedrungen. Es hat ein einfacher Schriftenwechsel stattgefunden. Vorliegend sind keine Gründe für eine Abweichung von der vorerwähnten Praxis ersichtlich. Das IGE erachtet daher in Anwendung der obgenannten Kriterien eine Parteientschädigung von CHF 1'200.00 als angemessen. Zudem hat die widerspruchsgegnerische Partei der widersprechenden Partei die Widerspruchgebühr zu ersetzen.
Aus diesen Gründen wird
Dispositiv
verfügt:
1.
Der Widerspruch im Verfahren Nr. 104246 wird teilweise gutgeheissen.
2.
Die Eintragung der angefochtenen CH-Marke Nr. 818505 - "skyu" wird für folgende Waren und Dienstleistungen widerrufen:
9 alle beanspruchten Waren. 16 Druckereierzeugnisse; Fotografien; Künstlerbedarf; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke, keine der genannten Waren in Bezug auf Unterhaltung, Fernsehdienste auf Abruf, Telekommunikation, Rundfunk, Breitband-, Festnetz-und Mobiltelefondienste, Werbedienstleistungen, Wettervorhersagen und Smart-Home-Dienste, Hausschutz und Sicherheitsdienste. 35 alle beanspruchten Dienstleistungen. 36 alle beanspruchten Dienstleistungen. 38 alle beanspruchten Dienstleistungen. 41 alle beanspruchten Dienstleistungen. 42 alle beanspruchten Dienstleistungen.
3.
Die Widerspruchsgebühr von CHF 800.00 verbleibt dem IGE.
4.
Die widerspruchsgegnerische Partei hat der widersprechenden Partei eine Parteientschädigung von CHF 2'000.00 (einschliesslich Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.
5.
Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.
Bern, 25. Juni 2025
Freundliche Grüsse
Marc Burki
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht oder zu dessen Handen der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 21 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVG]). Die Rechtsschrift ist in einer schweizerischen Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).