KBOB-Faktenblatt «Bagatellklausel» bei Bauaufträgen

Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d’ouvrage publics Conferenza di coordinamento degli organi della costruzione e degli immobili dei committenti pubblici Coordination Conference for Public Sector Construction and Property Services

Faktenblatt «Bagatellklausel» bei Bauaufträgen Bern, 22. Oktober 2020; V2.0

Werden innerhalb desselben Projektes (Bauwerkes) (226, 227, 271, 285), Äussere Abschlüsse, Sonmehrere Bauaufträge vergeben, ist für die Unterstel- nenschutzanlagen (228), Starkstromanlagen, lung unter den Staatsvertragsbereich der Gesamt- Starkstrominstallationen, Leuchten und Lampen, wert aller Hoch- und Tiefbauarbeiten massgebend. Schwachstromanlagen, Schwachstrominstallatio- Erreicht der Gesamtwert exkl. MwSt. (ohne Hono- nen (231, 232, 233, 235, 236), Heizungsanlagen, rare, Landerwerbskosten und sonstigen Gebühren) Lufttechnische Anlagen (242, 244), Allgemeine den Schwellenwert von CHF 8,7 Mio., so müssen alle Sanitärapparate, Sanitärleitungen, Dämmungen Bauarbeiten im Bereich der Staatsverträge ausge- (251, 254, 255), Kücheneinrichtungen (258), Aufschrieben werden (Art. 16 Abs. 4 BöB 2019). Die züge (261), Schreinerarbeiten (273), Schliessanlasog. Bagatellklausel, lässt zu, dass 20 Prozent des gen (275), Bodenbeläge (281), Baureinigung Gesamtwertes eines Bauprojektes ausserhalb des (287), Gärtnerarbeiten (Gebäude), Gärtnerarbeivon den Staatsverträgen erfassten Bereiches (Nicht- ten (288, 421) Staatsvertragsbereich) vergeben werden können. Erreicht die KV-Summe dieser Leistungen den ge- Für das kantonale Recht gilt, dass die unter die Klau- setzlichen Schwellenwert von CHF 8.7 Mio. sel fallenden Beschaffungen nach den Regelungen («Staatsvertragsbereich für Bauleistungen»), so des Binnenmarktes zu vergeben sind (Art. 16 Abs. 3 müsste grundsätzlich jeder einzelne Bauauftrag in ei- IVöB 2019). nem offenen oder selektiven Verfahren im Staatsvertragsbereich vergeben werden (vorbehältlich einer freihändigen Vergabe i.S.v. Art. 21 Abs. 2 BöB/IVöB Berechnung des Gesamtwertes eines Bauwerks 2019 [Ausnahmen]). Als «Korrektiv» dazu gibt es die Bagatellklausel, wodurch die einzelnen Leistungen Vergibt die Auftraggeberin für die Realisierung eines nach den für die Einzelleistung massgebenden Bauwerks mehrere Bauaufträge, so ist nicht der Wert Schwellenwerten im Nicht-Staatsvertragsbereich bedes einzelnen Auftrages, sondern der geschätzte handelt werden. Gesamtwert aller aufgrund des Kriteriums der wirtschaftlichen und technischen Einheit zum Bauwerk Der Gesamtwert des Bauwerks kann sich im Laufe gehörenden Hoch- und Tiefbauarbeiten massge- der Projektbearbeitung bzw. Realisierung verändern

bend (Art. 16 Abs. 4 BöB 2019, Art. 16 Abs. 3 IVöB (erhöhen). Wird eine Anpassung des KV von den zu- 2019). ständigen Gremien genehmigt, so entspricht der angepasste KV dem neuen Gesamtwert des Bauwerks Ausgangspunkt für die Berechnung des Gesamtwer- und die zulässigen 20% erhöhen sich entsprechend. tes bildet der Kostenvoranschlag (KV) des Bauwerks. Man unterscheidet zwischen Leistungen des Voraussetzungen Bauhauptgewerbes, d.h. allen für die tragende Struktur eines Bauwerks nötigen Arbeiten und Leistungen Um die Bagatellklausel anwenden zu können, d.h. des Baunebengewerbes, also allen übrigen Arbeiten die Vergabe der Arbeiten im Nicht-Staatsvertragsbe- (BKP [Baukostenplan] 1, 2, 3 und 4, exkl. Mehrwert- reich, müssen die beiden folgenden Voraussetzunsteuer und Honorare bzw. Landerwerbskosten). gen (Limiten) kumulativ erfüllt sein:

  • Bauhauptgewerbe (Beispiele): Unterfangungen • Der (Auftrags-)Wert einer einzelnen Leistung hat (BKP 123), gemeinsame Baustelleneinrichtung unter der Schwelle von CHF 2 Mio. zu liegen; und (13), Baugrubenaushub (201), Baumeisterarbeiten • die Auftragswerte dieser Leistungen dürfen zu- (inkl. Aussenanlagen; 211), Montagebau in Beton, sammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtvorgefertigtem Mauerwerk (212, 411), Montage- werts des Bauwerks überschreiten. bau in Holz (214), übriger Rohbau 1 (Aussenanlagen; 413) Auswahl

  • Baunebengewerbe (Beispiele): Fenster, Aussentüren, Tore (BKP 221), Spenglerarbeiten, Blitz- Sofern die nicht über CHF 2 Mio. liegenden Einzelschutzanlagen, Bedachungsarbeiten, Rohbau 2 aufträge gesamthaft mehr als 20 Prozent des Ge- (Aussenanlagen) (222, 223, 224, 414), Spezielle samtwertes des Bauwerkes ausmachen, muss unter Dichtungen und Dämmungen (225), Fassaden- ihnen eine Auswahl über die nicht dem Staatsverputze, Äussere Oberflächenbehandlungen, Gips- tragsbereich unterliegenden Vergaben von Einzelerarbeiten, Innere Oberflächenbehandlungen aufträgen getroffen werden.

Mitglieder der KBOB KBOB BBL, armasuisse, ETH-Bereich, ASTRA, BAV, BPUK, SGV, SSV Fellerstrasse 21, 3003 Bern Schweiz Tel. +41 58 465 50 63 kbob@bbl.admin.ch www.kbob.admin.ch

Anwendungsbeispiele Heizung etc.) werden im Einladungsverfahren (Bund) bzw. im offenen oder selektiven Verfahren Beispiel 1: (Kantone/Gemeinden) im Nicht-Staatsvertragsbereich vergeben (CHF 2.4 Mio. darf erreicht, nicht aber überschritten werden);

2 Mio • oder die Vergabestelle wendet für die Leistungen

von CHF 1.6 Mio. (vorliegend Elektroanlagen) die 1 Mio Bagatellklausel an und vergibt nur sie im Einladungsverfahren (Bund) bzw. im offenen oder selektiven Verfahren (Kantone/Gemeinden)

9 Mio Beispiel:

im Nicht-Staatsvertragsbereich.

2.0 Mio. Sanitärleistungen (BKP 251 etc.)

1.0 Mio. Fenster, Türen (BKP 221)

9.0 Mio. Bauleistungen etc. (BKP 123 etc.) Für welche der beiden vorstehenden Lösungen sie sich entscheidet, ist in der Praxis oftmals vom Inhalt Frage: Die gesamten Bauleistungen (geschätzt CHF der einzelnen Leistungen sowie der Terminlage ab- 12 Mio) werden aufgeteilt in einzelne Leistungen von hängig. 2 Mio. (z.B. Sanitärleistungen, 251 etc.), 1 Mio. (z.B. Fenster, Türen, 221) und CHF 9 Mio. (übrige). Wel- Vergabeverfahren für unter die Bagatellklausel che (Einzel-) Leistungen gemäss BKP sind im fallende Aufträge Staatsvertragsbereich auszuschreiben? Die als «Bagatellfälle» ausgeschiedenen Einzelauf- Antwort: Die erste Bauleistung von CHF 9 Mio. muss träge müssen nach den für deren (Einzel-) Auftragsim Staatsvertragsbereich ausgeschrieben werden. wert im Nicht-Staatsvertragsbereich massgebenden Die zweite Leistung (vorliegend Sanitärleistungen) Schwellenwerten behandelt werden. beträgt gerade CHF 2 Mio. und erfüllt somit die erste Vergabestellen des Bundes müssen solche Aufträge Voraussetzung nicht. Auch diese Leistung ist im mindestens im Einladungsverfahren vergeben, sofern Staatsvertragsbereich zu vergeben. Einzig die Leis- der Wert der einzelnen Bauleistung den Wert von tung von CHF 1 Mio. (vorliegend Fenster etc.) fällt CHF 300'000 übersteigt (vgl. Anhänge 1 und 4 BöB unter die Bagatellklausel und kann über diese im 2019). Nicht-Staatsvertragsbereich (vgl. unten) vergeben Den Rahmen für die Anwendung der Bagatellklausel werden. in den Kantonen setzt die IVöB 2019: Die Wahl des Beispiel 2: Verfahrens richtet sich nach den für Leistungen des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes unterschiedlichen Schwellenwerten (vgl. Anhänge 1 und 2 2 Mio IVöB 2019): Für die Vergabe stehen, je nach Schwellenwert der einzelnen Leistung, das freihändige Ver-

6 Mio 1.6 Mio fahren, das Einladungsverfahren (ab CHF 150'000

bzw. CHF 300'000) oder das offene bzw. selektive

1.4 Mio

Beispiel:

2.0 Mio. Fassaden (BKP 226 etc.)

Verfahren (ab CHF 250'000 bzw. CHF 500'000) im

1.6 Mio. Elektroanlagen

1.4 Mio. Heizung, Lüftung

(BKP 231 etc.) (BKP 242 etc.) Nicht-Staatsvertragsbereich zur Wahl.

1 Mio 1.0 Mio. Fenster, Türen

6.0 Mio. Baumeisterarbeiten

(BKP 221) (BKP 123 etc.) Verfahrenswahl und Dokumentation Frage: Ein Gesamtbauwerk (geschätzt CHF 12 Mio.) Die Wahl des Vergabeverfahrens ist für sämtliche kann aufgeteilt werden in einzelne Leistungen von Einzelaufträge basierend auf dem Kostenvoran- CHF 6 Mio. (z.B. Baumeisterarbeiten, 123 etc.), 2 schlag für die Einzelleistung (Einzelauftragswert) zu Mio. (z.B. Fassaden, 226 etc.), CHF 1.6 (z.B. Elekt- treffen. Der Zeitpunkt der späteren Vergabe sowie roanlagen, 231 etc.), CHF 1.4 (z.B. Heizung, 242 ein Abweichen des tatsächlichen vom geschätzten etc.) und CHF 1 Mio. (z.B. Fenster, Türen, 221). Wel- Einzelauftragswert spielen grundsätzlich keine Rolle. che (Einzel-)Leistungen sind im Staatsvertragsbe- Entscheidend ist, dass die der Vergabeverfahrensreich auszuschreiben? wahl zu Grunde liegenden KV-Beträge sorgfältig, Antwort: Die Leistungen über CHF 6 Mio. und 2 Mio. d.h. nach Treu und Glauben geschätzt worden sind. sind im Staatsvertragsbereich zu vergeben. Was die Der Entscheid, welche Leistungen unter die Bagatellanderen drei Aufträge betrifft, so ergibt sich Folgen- klausel fallen, ist mit der Verfahrenswahl zu treffen des: 20% von CHF 12 Mio. sind CHF 2.4 Mio. Es dür- und zu dokumentieren. Die Bagatellklausel darf nicht fen also nicht alle drei Restaufträge über die Baga- erst im Falle einer Beschwerde angerufen werden. tellklausel im Nicht-Staatsvertragsbereich vergeben werden. Es gibt allerdings zwei unterschiedliche Weitergehende Auskünfte Möglichkeiten: Geschäftsstelle der KBOB • Entweder die beiden Leistungen von CHF 1 Mio. Tel. 058 465 50 63, kbob@bbl.admin.ch (vorliegend Fenster etc.) und 1.4 Mio. (vorliegend