KBOB-Empfehlungen zur Honorierung von Planerinnen und Planern 2026

Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d’ouvrage publics Conferenza di coordinamento degli organi della costruzione e degli immobili dei committenti pubblici Coordination Conference for Public Sector Construction and Property Services

Empfehlungen zur Honorierung von Planerinnen und Planern

Verfasst durch unter Beteiligung von SBB AG und die Schweizerische Post AG

Mitglieder der KBOB KBOB BBL, armasuisse, ETH-Bereich, ASTRA, BAV, BPUK, SGV, SSV Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz kbob@bbl.admin.ch www.kbob.admin.ch

1 Die Honorierung der Planungsleistungen

1.1 Allgemeines

Die Art der Honorierung richtet sich nach den zur Erfüllung des vorgesehenen Mandates notwendigen Gegebenheiten. Sie kann für die Abgeltung der vereinbarten Leistungen und von denkbaren, aber noch vorbehaltenen ergänzenden Leistungen unterschiedlich sein. Die Honorierung der Planerinnen und Planer (nachfolgend: „Beauftragte“) kann erfolgen:

  • nach dem effektiven Zeitaufwand oder

  • mit Festpreisen (Pauschale [ohne Berücksichtigung der Teuerung] oder als Globale [mit Berücksichtigung der Teuerung]) oder

  • nach einem zwischen der Auftraggeberschaft und den Beauftragten individuell vereinbarten Modell. Die Vergütung der Leistungen der Beauftragten besteht aus:

  • dem Honorar für die vereinbarten Planungsleistungen und

  • den zusätzlichen Kostenelementen. Als zusätzliche Kostenelemente gelten:

  • Nebenkosten und

  • Drittleistungen.

Die zusätzlichen Kostenelemente (z.B. die Kosten für den Betrieb einer gemeinsamen Datenplattform) sind in der Regel nicht in den Honoraren inbegriffen und daher gesondert zu vergüten. Die Art der Vergütung ist vorgängig zur Leistungserbringung zu vereinbaren.

Die Beauftragten setzen das den Aufgaben und den Anforderungen entsprechende Personal ein. Wenn das eingesetzte Personal nicht den Anforderungen entspricht, kann die Auftraggeberschaft die Einsetzung von Personal verlangen, welches über die zur Erfüllung der Aufgaben entsprechende Qualifikation verfügt.

1.2 Honorierung nach dem effektiven Zeitaufwand

Die Honorierung nach dem effektiven Zeitaufwand empfiehlt sich vor allem für Leistungen, deren Zeitaufwand im Voraus nicht oder nur schwer abschätzbar ist und eine intensive Begleitung erfordert. Mögliche Formen sind die Honorierung nach Stundenmittelansatz, nach Kategorieansätzen und – in Ausnahmefällen – nach Gehältern.

Das Honorar nach dem effektiven Zeitaufwand wird in der Regel als maximales Kostendach vereinbart und nach effektivem Aufwand abgerechnet. In Ausnahmefällen kann das Honorar als Budgetbetrag oder als approximativer Betrag ohne Kostendach angenommen werden.

Die Beauftragten setzen während der gesamten Auftragsabwicklung Personal der vereinbarten Qualifikationskategorie ein. Eine Verrechnung des eingesetzten Personals in einer höheren Qualifikationskategorie (z.B. aufgrund eines Aufstiegs innerhalb der Organisation der Beauftragten) ist nur möglich, wenn ihr die Auftraggeberschaft ausdrücklich zustimmt (Bestellungsänderung). Lehnt die Auftraggeberschaft dies ab, kann durch die Beauftragten ersatzweise gleichwertiges Personal der ursprünglich vereinbarten Qualifikationskategorie zur Verfügung gestellt werden.

1.3 Honorierung nach den aufwandbestimmenden Baukosten (bis 2019)

Der SIA ist derzeit daran, ein neues Honorarmodell zu entwickeln, welches das bis 2019 empfohlene Honorierungsmodell mit aufwandbestimmenden Baukosten ersetzen soll. Sofern Fragen zu klären sind, welche die Honorierung nach den aufwandbestimmenden Baukosten in einem vor Ende 2019 abgeschlossenen Vertrag betreffen, gilt Folgendes:

Das Vergütungsmodell basiert auf der Annahme, dass zwischen den Baukosten eines Objektes und dem erforderlichen Zeitaufwand der Beauftragten für die Erbringung der standardisierten Grundleistungen ein Zusammenhang besteht. Im Modell wird der erforderliche durchschnittliche Zeitaufwand im Verhältnis zu den aufwandbestimmenden Baukosten bestimmt. Aufgrund des erforderlichen Zeitaufwandes können die Beauftragten ihr Honorar errechnen. Die Berechnungsart wird bzw. wurde auch für die Herleitung oder Überprüfung von Pauschal- und Globalangeboten verwendet.

In den standardisierten Grundleistungen der Ordnungen für Leistungen und Honorare des SIA (Ausgabe 2014) wurden die Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung beschrieben. Für die Phasen Strategische Planung, Vorstudien und Bewirtschaftung mussten jeweils spezifische Leistungsverzeichnisse erarbeitet werden, wobei die Honorierung dafür normalerweise nach effektivem Zeitaufwand erfolgte.

1.4 Honorierung mit Festpreisen (Pauschale oder als Globale)

Die Honorierung in Form von Pauschalen oder Globalen setzt eine klar definierte gegenseitige Abstimmung über die Ziele, die erwarteten Ergebnisse und damit über den Umfang der zu erbringenden Leistungen voraus.

Pauschal- oder Globalhonorare eignen sich nur dann, wenn die Leistungen eindeutig definiert und keine relevanten Projektänderungen zu erwarten sind. Es gilt zu beachten, dass die Vorgabe von solchen Vergütungsformen innovationshemmend wirken bzw. zu einer standardisierten Leistungserbringung führen können.

1.5 Honorierung mit individuellem Modell

Die Honorierung mit individuell vereinbartem Modell empfiehlt sich vor allem für Leistungen, die nicht (oder erst in einer späteren Phase) nach Festpreisen vereinbart werden können, da der Leistungsumfang und die dafür eingesetzten Personen noch nicht genau abgeschätzt werden können. Insbesondere zählen dazu:

  • Honorar in Prozent der Baukosten (entweder Gesamtprozentsatz für alle Planungsleistungen oder Einzelprozent pro Gewerk),

  • Honorar nach bezahlten Löhnen mit einem fixen Zuschlag für Lohnnebenkosten.

1.6 Honorierung von Nacht- und Sonntagsarbeit

Für Nacht- und Sonntagsarbeit welche bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar, jedoch von der Auftraggeberschaft angeordnet wird, sind grundsätzlich Honorarzuschläge im Umfang der arbeitsgesetzlich geschuldeten Lohnzuschläge geschuldet.

2 Honorare in den Vergabeverfahren, die offen, selektiv oder auf Einladung durchgeführt werden

2.1 Grundsätze für die Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung

Im offenen, selektiven sowie im Einladungsverfahren werden die Honorare im wirtschaftlichen Wettbewerb unter den Anbietenden ermittelt. Massgebend sind daher die Honorare gemäss jenem Angebot, das den Zuschlag erhalten hat. Dieses Angebot gilt auch für Nachträge zu bestehenden Verträgen.

Die Art und Weise der Honorarkalkulation ist grundsätzlich den einzelnen Anbietenden zu überlassen.

Die KBOB empfiehlt für die Ergebnis- und/oder Leistungsbeschreibung die Anwendung der Instrumente des SIA, wie die Verständigungsnormen SIA 111 (Modell Planung und Beratung) und 112 (Modell Bauplanung) sowie die Ordnungen SIA 102, 103, 104, 105, 108 und 110 für Leistungen und Honorare (Ausgaben 2020).

Eine klare und präzise Leistungsbeschreibung ist für alle Beteiligten von grösster Bedeutung und erfordert höchste Sorgfalt. Soweit notwendig, sind entsprechende Grundlagen vorgängig im Rahmen eines separaten Auftrages zu erarbeiten. Dabei empfiehlt es sich, auf der Verständigungsnormen SIA 111 (Modell Planung und Beratung) und 112 (Modell Bauplanung) sowie die Ordnungen SIA 102, 103, 104, 105, 108 und 110 für Leistungen und Honorare aufzubauen, respektive diese zu ergänzen und zu präzisieren.

Ist eine klare und präzise Beschreibung der Leistung, den zugehörigen Randbedingungen sowie die damit verbundene verbindliche Festsetzung der Termine gewährleistet, sind nach Möglichkeit Verträge abzuschliessen, bei denen das Honorar pauschal oder global bestimmt ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann eine andere Honorierungsart vereinbart werden.

2.2 Grundsätze für die Bewertung von Angeboten

Die Planungsaufträge werden über Leistungsausschreibungen an das vorteilhafteste Angebot (vgl. Art. 41 BöB/IVöB) vergeben. Um den qualitativen Aspekten der Angebote mehr Nachdruck zu verleihen, empfiehlt die KBOB Folgendes:

  • Die Gewichtung der qualitativen Kriterien, davon Nachhaltigkeit für die Projektierung und Bauleitung sowie für die Beratung und Unterstützungsmandate sollte 50% nicht unterschreiten.

  • Die Definition und die Bewertung der qualitativen Kriterien von Angeboten sind zwingend so vorzunehmen, dass dadurch eine Selektion der Angebote entsteht.1

Mit dieser Vorgehensweise soll ein nicht nachhaltiger und im Ergebnis vor allem auf den Preis reduzierter Wettbewerb vermieden werden. Kostendeckende Preise bei den Beauftragten sollen so zu besserer und vollständiger Leistungserbringung führen.

1 vgl. Tabelle 1 im KBOB-Leitfaden zur Beschaffung von Planungsleistungen (Leistungsofferten); V2.0 vom 17.11.2025 (Link).

3 Im freihändigen Verfahren festgelegte Honorare

3.1 Allgemeines

Auch im freihändigen Verfahren sind Leistungen zu definieren und Honorare zu vereinbaren.

Die Leistungen sind detailliert zu beschreiben. Es ist jeweils zu prüfen, ob die Vergütung in den Verträgen mittels Pauschal- oder Globalhonoraren festgelegt werden können. Wenn Honorare im Stundenaufwand vereinbart werden, sollte die Zuordnung der Leistung zu den entsprechenden Qualifikationskategorien so vorgenommen werden, dass die Ansätze ohne Korrektur durch Rabatte und dergleichen angewendet werden kann.

3.2 Honorierungen nach dem effektiven Zeitaufwand

3.2.1 Stundenansätze nach Kategorien

Die Stundenansätze nach dem effektiven Zeitaufwand, exkl. MWSt. nach Kategorien (Umschreibung der Kategorien SIA, siehe Ziffer 3.2.2) im freihändigen Verfahren sind auftragsbezogen zu verhandeln und zu vereinbaren.

Die einzelnen Beschaffungsstellen der Gemeinden, Städte, Kantone oder des Bundes können eigenständig eigene maximale Stundenansätze empfehlen bzw. vorgeben oder darauf verzichten.

Wenden die Beschaffungsstellen eigene maximale Stundenansätze an, prüfen sie regelmässig, ob eine Anpassung an die Teuerung angezeigt ist.

3.2.2 Zuordnung der Kategorien

Funktion2 Stufen sia 102: sia 103: sia 104: sia 105: sia 108: sia 110: Geomatik und Architektur Bauingenieur- Forstingeni- Landschafts- Maschinen-, Raumpla- Landmanagewesen eurwesen architektur Elektro- und nung ment 1 2 3 Haustechnik Projektleiter Projektleiter Experte, Experte Projektleiter Projektleiter Experte, Prüf- A Interdiszipli- Interdisziplinäre. Prüfingenieur Interdisziplinäre. Interdiszipli- ingenieur näre. Gross- Grossprojekte Grossprojekte näre. Grossprojekte (als (als Gesamtpro- (als Gesamtpro- projekte (als Gesamtpro- jektleiter), Ex- jektleiter), Ex- Gesamtprojektleiter), perte, Prüfinge- perte, Prüfinge- jektleiter), Experte nieur nieur Experte Chefarchitekt, Chefingenieur, Chefingenieur Chef Land- Projektleiter (für Chefraum- Projektleiter (für B A Projektleiter Projektleiter (für (für komplexe, schafts-archi- komplexe, an- planer komplexe, an- (für komplexe, komplexe, an- anspruchsvolle tekt (für kom- spruchsvolle spruchsvolle anspruchs- spruchsvolle Projekte) plexe, an- Projekte), Fach- Projekte), Chevolle Projekte) Projekte), Fach- spruchsvolle koordinator, fingenieur

Projektierung koordinator Projekte) Chefingenieur Leitender Ar- Leitender Ingeni- Leitender In- Leitender Leitender Inge- Leitender Leitender Inge- C B chitekt (für eur (für einfache genieur (für Landschafts- nieur (für einfa- Raumplaner / nieur (für einfaeinfache Pro- Projekte) einfache Pro- architekt (für che Projekte) Fachexperte che Projekte) jekte) jekte) einfache Projekte) Architekt Ingenieur Ingenieur Landschafts- Ingenieur Raumplaner Qualifizierte D D C architekt Fachperson Bautechniker Techniker, Techniker, Bautechniker Techniker, Raumplaner- Fachperson F E D Zeichner-Kon- Zeichner-Kon- Zeichner-Kon- Assistent strukteur strukteur, GIS- strukteur Sachbearbeiter Zeichner Zeichner Zeichner Landschafts- Zeichner Zeichner Geomatiker G F E bauzeichner Chefbauleiter Chefbauleiter Chefbauleiter Chefbauleiter B A und Oberbau- und Oberbaulei- bei interdiszip- bei interdisziplileiter bei inter- ter bei interdis- linären Gross- nären Grossprodisziplinären ziplinären projekten jekten

Bauleitung Grossprojek- Grossprojekten ten Chefbauleiter, Chefbauleiter, Chefbauleiter, Chefbauleiter Chefbauleiter, C B Oberbauleiter Oberbauleiter Oberbauleiter Oberbauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter E D C Hilfsbauleiter Hilfsbauleiter, Hilfsbauleiter, Hilfsbauleiter Hilfsbauleiter G F E Bauaufseher Bauaufseher Leitendes Leitendes Admi- Leitendes Ad- Leitendes Ad- Leitendes Admi- Leitendes Ad- Leitendes Ad- F E D

Administration Administra- nistrationsperso- ministrations- ministrations- nistrationsperso- ministrations- ministrationstionspersonal nal personal personal nal / kaufmänni- personal sches Personal Sekretariats- Sekretariatsper- Sekretariats- Sekretariats- Sekretariatsper- Sekretariats- Sekretariats- G F E personal sonal personal personal sonal personal personal Hilfspersonal, Hilfspersonal Hilfspersonal Hilfspersonal, Hilfspersonal, Hilfspersonal G F F technisch, technisch, technisch, kauf-

Hilfsfunktion kaufmännisch kaufmännisch männisch und und auf der und auf der auf der Bau- Baustelle Baustelle stelle Qualifizierter G F E Messassistent Lernende Lernende Lernende Lernende Lernende Lernende Lernende *** Praktikant Praktikant Praktikant Praktikant Praktikant Praktikant Praktikant **** *** Lernende 3. und 4. Lehrjahr 0.75 G / Lernende 1. und 2. Lehrjahr 0.5 G **** Praktikant 0.5 D bis G / Hochschulpraktikant kurz vor Abschluss des Studiums 0.75 D Grundlagen für die Einstufung nach Qualifikationskategorien bilden: ● Die der Funktion zugeordneten Qualifikationskategorien ● Der effektive Zeitaufwand (inkl. Reisezeit) ● Die objektspezifisch angebotenen Stundensätze der Qualifikationskategorien

2 Aus Gründen der einfachen Lesbarkeit, wird vorliegend nur die männliche Form gewählt. Das weibliche Geschlecht ist mitgemeint

Für die Einstufung in die Qualifikationskategorien ist die Funktion der Beauftragten bzw. der eingesetzten Mitarbeitenden im Rahmen des Auftrages massgebend, nicht aber deren Stellung in der Firma.

Die jeder Funktion zugeordneten Stufen 1 bis 3 ermöglichen es, das Können und die Erfahrung zu berücksichtigen. Regel für die Zuteilung der Stufen: Stufe 1: - keine abgeschlossene sekundäre Ausbildung, keine tertiäre Ausbildung und unter 4 Jahre Erfahrung in der vorgesehenen Funktion.

Stufe 2:

  • abgeschlossene sekundäre Ausbildung, abgeschlossene tertiäre.

  • Mitarbeiter ohne abgeschlossene sekundäre Ausbildung oder tertiäre abgeschlossenen Ausbildung: nach 4 Jahren Erfahrung in der vorgesehenen Funktion. Stufe 3:

  • abgeschlossene sekundäre Ausbildung oder abgeschlossene tertiäre Ausbildung und mindestens 5 Jahre Erfahrung in der vorgesehenen Funktion.

  • Mitarbeiter ohne sekundäre Ausbildung oder tertiären Ausbildung: nach 10 Jahren Erfahrung in der vorgesehenen Funktion. Bei langjährigen Projekten werden die Stufen innerhalb von Funktionen angepasst.

Sekundäre Ausbildung: Berufliche Grundbildung, Fachmittelschulen Tertiäre Ausbildung: Höhere Fachschulen, Hochschulen, Fachhochschulen

Ordnung für Leistungen der Geologen und Geologinnen SIA LHO 106: Weder die Zuordnung nach Qualifikationskategorien noch die Einstufung sind mit denjenigen der oben aufgeführten LHO vergleichbar.

3.2.3 Mittlerer Stundenansatz für Planungsgruppen

Der mittlere Stundenansatz nach dem effektiven Zeitaufwand, exkl. MWSt. für Planungsgruppen im freihändigen Verfahren ist auftragsbezogen zu verhandeln und zu vereinbaren. Die einzelnen Beschaffungsstellen der Gemeinden, Städte, Kantone oder des Bundes können eigenständig einen eigenen mittleren Stundenansatz für Planungsgruppen sowie Werte für einen Anforderungsfaktor empfehlen bzw. vorgeben oder darauf verzichten. Wenden die Beschaffungsstellen eigene maximale Stundenansätze an, prüfen sie regelmässig, ob eine Anpassung an die Teuerung angezeigt ist.

3.2.4 Vergleichswerte zur Beurteilung von Angeboten

Das Honorar nach mittlerem Stundenansatz für Planungsgruppen wird wie folgt berechnet:

Honorar = Summe der Arbeitsstunden aller Mitarbeitenden, die direkt am Auftrag eingesetzt werden x angebotener mittlerer Stundenansatz für Planungsgruppen (siehe Ziffer 3.2.3) x Anforderungsfaktor gemäss Vorgabe Beschaffungsstelle

3.2.5 Honorierungen bei Wettbewerben und Studienaufträgen

Die Ansätze (Stundenansatz, Halb-Tagesansatz und Tagesansatz) nach dem effektiven Zeitaufwand, exkl. Spesen und MWSt. für Jurymitglieder bei Wettbewerben bzw. für Mitglieder des Beurteilungsgremiums bei Studienaufträgen sind auftragsbezogen zu verhandeln und zu vereinbaren. Die einzelnen Beschaffungsstellen der Gemeinden, Städte, Kantone oder des Bundes können eigenständig eigene maximale Ansätze empfehlen bzw. vorgeben oder darauf verzichten. Wenden die Beschaffungsstellen eigene maximale Stundenansätze an, prüfen sie regelmässig, ob eine Anpassung an die Teuerung angezeigt ist.

4 Nebenkosten als zusätzliche Kostenelemente

Die Nebenkosten sind generell als Pauschale (in % der Honorarsumme) festzulegen. Die Pauschale erleichtert die Nebenkostenabrechnung für die Auftraggeberschaft (keine Kontrolle einzelner Rechnungen) und ermöglicht es den Beauftragten, ihre bevorzugten Reprobetriebe zu berücksichtigen. Falls keine Pauschale vereinbart wird, ist ein maximales Kostendach festzulegen.

In der pauschalen Nebenkostenvergütung enthalten sind in der Regel:

  • Sämtliche Reisekosten, welche in einem von der Auftraggeberschaft zu definierenden bzw. vorgegebenen Rayon

  • Allfällige Spesen, wie z.B. Unterkunft und Verpflegung

  • Dokumentation aller Projektphasen; insbesondere die Dokumentation des Vorprojekts, des Bauprojekts und des realisierten Bauwerks

  • Sämtliche für die Auftragserledigung erforderlichen Arbeitsmodelle, Fotografien, Pläne, Kopien und Datenträger sowie die Kosten für Büroinfrastruktur, Büromaterial, Porto, Telefon, Mobiltelefone, Computerinfrastruktur und Internet

  • Alle erforderlichen Unterlagen für das oder die Bewilligungsverfahren

  • Alle erforderlichen Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen (für Dritte und Unternehmer)

  • Betrieb eines elektronischen Projektraums (falls erforderlich)

  • Betrieb einer BIM-Datenplattform CDE gemäss den spezifischen Anforderungen der Auftraggeberschaft

  • Versicherungsprämien (Berufshaftpflicht)

  • Kosten für Baustellenbüros (Infrastruktur und Betrieb ohne Miete Baubaracke/Baucontainer)

Folgende Nebenkosten werden in der Regel nur ausnahmsweise und nach vorheriger Bewilligung der Auftraggeberschaft zusätzlich entschädigt:

  • Von der Auftraggeberschaft verlangte Reisen ausserhalb des bezeichneten Rayons

  • Damit verbundene Kosten für Unterkunft und Verpflegung

  • Von der Auftraggeberschaft bestellte fotografische Arbeiten, Publikationen, Informationsmaterial und Modelle

  • Einsatz von Spezialgeräten

  • Spezielle Gebühren und Versicherungen

  • Von der Auftraggeberschaft bestellte Drittleistungen

Folgende Nebenkosten werden in der Regel nicht entschädigt:

  • Nicht produktive Reisezeit

  • EDV-Aufwendungen und Anpassungen an die CAD-Richtlinien der Auftraggeberschaft

Falls keine Pauschale vereinbart wird, kommen die effektiv bezahlten Preise für die Kopier-/ Druck- und Plotkosten gemäss Abrechnung zur Anwendung. Die entsprechenden Rechnungen sind durch die Beauftragten kontrolliert und visiert monatlich der Auftraggeberschaft zur Zahlung anzuweisen.

5 Grundlagen zur Honorierung bei Wettbewerben und bei Studienaufträgen

Wettbewerbe wie z.B. Planerwettbewerbe oder Gesamtleistungswettbewerbe sowie Studienaufträgen sind für die Auftraggeberschaften als Beschaffungsstellen ein erprobtes Mittel, um für eine Aufgabe die optimale planerische Lösung zu finden3.

Im Sinne der Transparenz für die Teilnehmenden vor dem Wettbewerb bzw. vor dem Studienauftrag und der Vereinfachung der Vertragsverhandlungen nach dem Zuschlag (Folgeauftrag) sollten die objektspezifischen Kennwerte bereits im Wettbewerbs- bzw. Studienauftragsprogramm festgelegt werden.

3 vgl. KBOB-Leitfaden für die Durchführung von Wettbewerbs- und Studienauftragsverfahren (mit Hinweisen zum «Planerwahlverfahren» [Leistungsofferten]) vom 18.11.2021 (Link).

6 Preisänderungen infolge Teuerung bei Planerleistungen

6.1 Preisänderungen infolge Teuerung gemäss Vertragsnorm SIA 126

Die Verrechnung der Preisänderungen infolge Teuerung gemäss der Vertragsnorm SIA 126 wird für Verträge zwischen Auftraggeberschaften und Beauftragten empfohlen, welche nach dem 1. Januar 2014 abgeschlossen werden.

Die Verrechnung gemäss SIA 126 muss im Vertrag zwischen Auftraggeberschaft und Beauftragten ausdrücklich vereinbart werden.

Preisänderung ΔP in % für das Jahr der Leistungserbringung Stichtag4 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

2025 0.28 2024 1.52 1.81 2023 0.56 2.10 2.39 2022 1.66 2.24 3.81 4.11 2021 1.54 3.24 3.83 5.42 6.59 2020 0.25 1.80 3.50 4.09 6.55 6.90 2019 0.49 0.75 2.31 4.02 5.31 7.16 7.52 2018 0.41 0.91 1.17 2.74 5.12 5.81 7.68 8.04 2017 1.04 1.54 1.81 3.89 5.88 6.58 8.46 8.82 2016 1.19 1.69 2.25 4.07 6.06 6.76 8.65 9.00 2015 1.35 2.14 2.44 4.26 6.26 6.96 8.85 9.21 2014 2.03 2.61 2.92 4.75 6.75 7.46 9.36 9.72 2013 2.54 3.13 3.44 5.28 7.30 8.00 9.92 10.28 2012 3.09 3.68 3.99 5.84 7.87 8.57 10.51 10.87 2011 3.84 4.45 4.77 6.63 8.67 9.38 11.33 11.70 2010 5.20 5.81 6.13 8.02 10.09 10.81 12.79 13.17 2009 6.35 6.97 7.30 9.21 11.30 12.02 14.03 14.41 2008 7.94 8.58 8.91 10.86 12.97 13.71 15.76 16.14 2007 10.36 11.00 11.35 13.34 15.50 16.26 18.36 18.75 2006 11.71 12.37 12.72 14.73 16.92 17.69 19.82 20.22

x Preisänderung in % bis zum vollendeten 5. Kalenderjahr nach dem Stichtag (wobei das Jahr des Stichtages als 1. Kalenderjahr gilt).

x Preisänderung in % ab dem 6. Kalenderjahr nach dem Stichtag (wobei das Jahr des Stichtages als 1. Kalenderjahr gilt).

4 Als Stichtag gilt der Tag der Einreichung des Angebots.

6.2 Beispiele für die Berechnung der Preisänderungen gemäss Vertragsnorm SIA 126

Das Berechnungsformular ist unter www.kbob.admin.ch ➔ Themen und Leistungen ➔ Preisänderungen ➔ Vertragsteuerung ➔ Verfahren mit Gleitpreisformel für Planerleistungen GPF-P gemäss der Vertragsnorm SIA 126 herunterzuladen.

Fig. 1: Rechnungsstellung aus Preisänderung gemäss der Vertragsnorm SIA 126 (fiktives Beispiel)

Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) 7. September 2026