Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

SLK 189/14 (2014-09-24)

Nr. 189/14 (Preisbekanntgabe – Inserat «43% Rabatt

Rubrum

c) Nr. 189/14 (Preisbekanntgabe – Inserat «43% Rabatt auf Opel Corsa»)

Die Erste Kammer,

in Erwägung

1 Die Beschwerde richtet sich gegen das gemäss Beschwerdeführer wochenlange Bewerben eines bestimmten Fahrzeuges im Internet, obwohl dieses Fahrzeug nicht mehr im Angebot der Beschwerdegegnerin sei. Dem Beschwerdeführer sei sogar ein von der Beschwerdegegnerin unterzeichneter Kaufvertrag für das nicht erhältliche Fahrzeug zugestellt worden.

2 Die Beschwerdegegnerin macht geltend, dass kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sei. Die Bewerbung des Fahrzeuges sei in der Rubrik «Aktuelle Fahrzeug-Angebote» gelöscht worden. Der vom Beschwerdeführer am 25. August 2014 bezeichnete Link verweise auf das Archiv, wo sämtliche verkauften Fahrzeuge zu finden seien.

3 Aus den Akten ergibt sich, dass im beanstandeten Blick-Inserat ein Opel Corsa 1.2 TP Neuwagen zu einem reduzierten Preis beworben wird. Der gemäss den Schilderungen der Parteien gescheiterte Kaufvertrag betrifft hingegen ein Occasionsfahrzeug (Jahreswagen) Opel Corsa 1.4 TP. Somit ist die vertragsrechtliche Auseinandersetzung um das Occasionsfahrzeug nicht geeignet, eine Unlauterkeit betreffend die Werbung für den Neuwagen darzutun oder auch nur glaubhaft zu machen. Mit anderen Worten ergibt sich aus den Akten kein Anhaltspunkt, dass der beworbene Neuwagen Opel Corsa 1.2 TP im Zeitpunkt der Schaltung des Inserates im xxxxxxxx nicht tatsächlich zum beworbenen Preis erhältlich war. Die Beschwerde ist daher abzuweisen.

Dispositiv

beschliesst:

Die Beschwerde wird abgewiesen.

d) N° 175/14