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Einvernehmliche Regelung mit SIX Payment Services AG
0 SChweIzerISChe Eidgenossenschaft
Confëdëration suisse Confederazlone Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Wirtschaft. Bildung und Forschung WBF
Einvernehmliche Regelung (gemäss Art. 9 PÜG)
zwischen der
SIX Payment Services AG Hardturmstrasse 201
8005 Zürich
nachfolgend „SIX“
und dem
Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2
3003 Bern
nachfolgend „der Preisüberwacher“
betreffend
Transaktionsgebühren Debitkarten(Debit MasterCard, VISA Debit und V Pay)
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A. Vorbemerkungen (1) SIX hat für Debitkarten neue Transaktionsgebühren angekündigt. Grund dafür sind einerseits die Einführung von VISA Debit und Debit MasterCard sowie der insbesondere durch die Covid-19 Pandemie beschleunigte Anstieg von Kontaktloszahlungen andererseits. Dies hat besonders wegen den vermehrt nachgefragtenTransaktionen von Kleinstbeträgen (bis 20.00 Schweizer Franken) zu einer unverhältnismässigenBelastungeinzelner Points of Sale (POS) geführt. (2) Das neue Tarifmodellführtfür V Pay und VISA Debiteinen Einstiegspreisvon 0.95% + 0.10 Schweizer Franken und für Debit MasterCard von 0.49% + 0.10 Schweizer Franken pro Transaktion ein. (3) Der Preisüberwacher stelltefest, dass das vorgesehene Tarifmodell eine positive Auswirkung auf die Kostenbelastungbei Transaktionen von kleinerenBeträgen hat. Allerdings konstatierte er eine starke Belastung höherer Beträge. (4) Deshalb haben der Preisüberwacher und SIX sich im Bereich der Transaktionsgebühren für Zahlungen via Debitkarte (Debit MasterCard, VISA Debit und V Pay) im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung gemäss Art. 9 Preisüberwachungsgesetz (PÜG; SR 942.20) auf die nachfolgend ausgewiesenen Massnahmen geeinigt.
B. Vereinbarungen
1 Gegenstand
(5) Die einvernehmliche Regelung ist anwendbar auf mit den von Schweizer lssuern herausgegeben Karten Debit MasterCard, VISA Debit und V Pay getätigtenTransaktionen. Die nachfolgende Anpassung der Transaktionsgebühren beschlägt mithin ausschliesslich diesen Bereich
II. Anpassung Transaktionsgebühren Debitkarten (Debit MasterCard, VISA Debit und V Pay Transaktionen) – «Capping» (6) In Ergänzung zum neuen Preismodellvon SIX werden Maximalbeträgepro Transaktion eingeführt. Diese belaufen sich bei der VISA Debit und V Pay auf maximal 3.50 Schweizer Franken pro Transaktion (Basiskommissionssatz, d.h. ohne die im Vertrag mitden Händlern vereinbarten Zuschläge) und bei der Debit MasterCard auf maximal 2.00 Schweizer Franken pro Transaktion(Basiskommissionssatz, d.h. ohne die im Vertrag mitden Händlern vereinbartenZuschläge). Dabei handeltes sich um Maximalpreise,die bei günstiger Entwicklung seitens SIX auch reduziert werden können (7) SIX wirddie neuenPreise rückwirkend auf den 1. Mai 2021anwenden.Die in Ziff. 6 erwähnten Maximalbeträge gelten ausschliesslich für Transaktionen im Präsenzgeschäft. (8) Sollten die Interbankenentgelte und/oder die Gebühren der Kartenorganisationen (MasterCard, VISA) erhöht werden, wird der Preisüberwacher auf Antrag von Six prüfen, ob dies eine wesentlicheVeränderung der tatsächlichen Verhältnisse darstellt, welche zu einer Anpassung der vorliegendeneinvernehmlichenRegelung führen wird (Art. 11 Abs. 2 PÜG). Im Umkehrschluss wird die einvernehmliche Regelung ebenfalls überprüft, wenn diese Gebühren gesenkt oder ganz aufgehoben werden.
III Andere Preise von SIX
(9) Die von dieser einvernehmlichen Regelung nicht betroffenen Preise von SIX unterliegen weiterhin der Preismissbrauchsprüfung gemäss PÜG. Die gesetzliche Auskunftspflicht von SIX bleibtwährend der Laufzeit der einvernehmlichen Regelung unverändert bestehen
IV Inkrafttreten und Befristung
(10) Diese einvernehmliche Regelung trittmit Unterzeichnung in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.
V Sanktionen
(11) Bei Zuwiderhandlungengegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PÜG zur Anwendung.
VI Kommunikation
(12) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung gegenüber der Öffentlichkeit
Bern, 27. Mai 2021
SIX Payment Services AG Der Preisüberwacher Digital signiert von Mëierhans Stefan
&––l Bern / Berne / Berna, 2021-05-31 (mit Zeitstempel)
Roger Niederer _ Stefan Meierhans ChFefMarket Officer Merchant Services
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