GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Gerüstbaugewerbe (GAV FAR Gerüstbau) | Verlängerung 08.10.2013

über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Gerüstbaugewerbe (GAV FAR Gerüstbau)

Verlängerung vom 8. Oktober 2013

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

I Die Geltungsdauer des Bundesratsbeschlusses vom 30. Juni 20091 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Gerüstbaugewerbe (GAV FAR Gerüstbau) wird verlängert.

II Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2016.

8. Oktober 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 BBl 2009 5403

2013–2665 1

Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Gerüstbaugewerbe (GAV FAR Gerüstbau). BRB