Urologie der Frau (SIWF)
Anhang 2
1 Allgemeines
1.1 Mit der Weiterbildung für den Schwerpunkt Urologie der Frau soll die Fachärztin oder der Facharzt für Urologie Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die sie oder ihn befähigen, in eigener Verantwortung im erweiterten hochspezialisierten Fachgebiet Urologie der Frau tätig zu sein.
1.2 Das spezialisierte Fachgebiet beinhaltet vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in der Diagnostik und Therapie von Funktionsstörungen des weiblichen unteren Harntraktes und des Beckenbodens.
2 Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen
2.1 Dauer und Gliederung der Weiterbildung
Die Weiterbildung dauert 1½ Jahre.
Die Weiterbildung für den Schwerpunkt kann erst angetreten werden, wenn die Bedingungen zur Erlangung des Facharzttitels Urologie und des Schwerpunktes komplexe Endo-Urologie, Uro-Onkologie oder rekonstruktive Urologie erfüllt sind. Operationen, urodynamische Abklärungen sowie radiologische Darstellungen, welche bereits während der Weiterbildung zu einem der vorerwähnten Schwerpunkte durchgeführt wurden, sind anrechenbar.
Die 1½ Jahre Weiterbildung müssen an anerkannten Weiterbildungsstätten als klinische Tätigkeit mit höchstens 10% Forschungsanteil absolviert werden (vgl. Ziffer 5).
2.2 Weitere Bestimmungen
Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes sind der Facharzttitel für Urologie und der Schwerpunkt komplexe Endo-Urologie, Uro-Onkologie oder rekonstruktive Urologie.
Erfüllung der Lernziele gemäss Ziffer 3 (Fertigkeiten und Eingriffe). Jede Kandidatin und jeder Kandidat führt regelmässig ein Logbuch, welches die Lernziele der Weiterbildung enthält und in welchem alle geforderten Lernschritte dokumentiert werden.
Präsentation von mindestens 3 wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich Urologie der Frau (Vortrag und/oder Poster) an internationalen Kongressen.
Die Kandidatin oder der Kandidat ist Erst- oder Letztautorin / -autor einer wissenschaftlichen Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift (mit Peer-Review; vgl. Auslegung) in Papierform und/oder Fulltext-Online, publiziert oder zur Publikation angenommen. Auch eine Dissertation an einer universitären Fakultät gilt als Publikation (bei ausländischen Dissertationen; vgl. Auslegung). Akzeptiert werden Originalarbeiten einschliesslich Meta-Analysen und systematische Reviews sowie ausführliche, sorgfältig referenzierte Fallbeschreibungen (Case Reports). Der Text, ohne SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung | ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue Postfach | 3000 Bern 16 | Telefon +41 31 503 06 00 | info@siwf.ch | www.siwf.ch
Anhang 3
Referenzen, hat einen Umfang von mindestens 1'000 Wörtern. Das Thema der Publikation wie auch einer Dissertation muss im Bereich Urologie der Frau liegen.
Die gesamte Weiterbildung zum Schwerpunkt Urologie der Frau kann im Ausland absolviert werden (Art. 33 WBO), wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit für alle Weiterbildungsanforderungen erbracht ist. Es wird empfohlen, die Zustimmung der Titelkommission vorgängig einzuholen.
Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeit absolviert werden (Art. 30 und 32 WBO; vgl. Auslegung).
3 Inhalt der Weiterbildung
3.1 Zu erwerbendes Wissen
Anatomische und pathophysiologische Kenntnisse und Evaluation (inklusive bildgebende Verfahren) von Funktionsstörungen und Pathologien des weiblichen unteren Harntaktes sowie der assoziierten Probleme wie Blasenspeicher- und entleerungsstörungen, Deszensus der Vaginalkompartimente und Defäkationsstörungen.
Anatomische und pathophysiologische Kenntnisse und Indikationsstellungen spezifischer Therapieverfahren von Funktionsstörungen und Pathologien des weiblichen unteren Harn-taktes sowie der assoziierten Probleme.
3.2 Zu erwerbende Fertigkeiten bzw. OP-Katalog
Umfassende Betreuung von Infektionen des weiblichen unteren Harntraktes
Umfassende Betreuung von Beckenschmerzen bei Frauen
Umfassende Betreuung von urologischen Problemen in der Schwangerschaft
Umfassende Betreuung von urologischen Problemen im Alter bei Frauen
Umfassende Betreuung von urologischen Problemen bei physisch oder mental behinderten Frauen
Umfassende Betreuung von Störungen der Darmentleerung
Erweiterte urodynamische Abklärungen von Funktionsstörungen des weiblichen unteren Harntraktes: mindestens 500
Radiologische Darstellungen der weiblichen Beckenorgane (inkl. MCUG, Perinealsonographie): 150
Zystourethroskopien (200)
Operationen bei Frauen für Belastungsinkontinenz (100), Rezidivinkontinenz (20)
Operationen an der weiblichen Harnröhre (20)
Rekonstruktive Eingriffe bei Erkrankungen der weiblichen Beckenorgane (20)
Sakrale Neuromodulation bei Frauen (5)
4 Prüfungsreglement
4.1 Prüfungsziel
Es wird geprüft, ob die Kandidatin oder der Kandidat die unter Ziffer 3 dieses Weiterbildungsprogramms aufgeführten Lernziele erfüllt und somit befähigt ist, Patientinnen und Patienten im Fachgebiet Urologie der Frau selbständig und kompetent zu betreuen.
Anhang 3
4.2 Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff umfasst den ganzen Lernzielkatalog unter Ziffer 3 dieses Weiterbildungsprogramms.
4.3 Prüfungskommission
4.3.1 Wahl
Die Zusammensetzung der Prüfungskommission steht in der Verantwortung der Schweizerischen Gesellschaft für Urologie (SGU).
4.3.2 Zusammensetzung
Sie besteht aus drei Mitgliedern:
1 Leiterin / Leiter einer Weiterbildungsstätten für Urologie der Kategorie A1 oder A2
1 Inhaberin / Inhaber des Schwerpunkttitels Urologie der Frau
1 Vertreterin / Vertreter des Vorstandes der SGU. Dieser führt das Protokoll über die praktische und mündliche Prüfung
4.3.3 Aufgaben der Prüfungskommission
Die Prüfungskommission hat folgende Aufgaben:
Organisation und Durchführung der Prüfungen;
Vorbereitung der Fallbeispiele für die mündliche Prüfung
Bezeichnung der Expertinnen / Experten
Prüfungsbewertung und Mitteilung der Prüfungsresultate;
Festlegung der Prüfungsgebühren
Periodische Überprüfung bzw. Überarbeitung des Prüfungsreglements;
Gewährung der Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen;
Stellungnahmen und Auskunftserteilung im Einspracheverfahren.
4.4 Prüfungsart
4.4.1 Die praktische Prüfung besteht in einem dem Schwerpunkt entsprechenden Eingriff mit besonderer Berücksichtigung der prä- und postoperativen Massnahmen. Bei der Beurteilung der operativen Technik soll die Beherrschung der Technik als Ganzes beurteilt werden.
4.4.2 Die Kandidatin oder der Kandidat wird im Anschluss an die praktische Prüfung anhand einer mündlichen Prüfung über drei für den Schwerpunkt repräsentative Fallbeispiele im Bereich Urologie der Frau während mindestens einer Stunde geprüft.
4.5 Prüfungsmodalitäten
4.5.1 Zeitpunkt der Prüfung
Die Prüfung erfolgt am Ende der Schwerpunktweiterbildung.
4.5.2 Zulassung
Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer über ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügt und wer die numerischen Anforderungen des Operationskataloges zu 75% erfüllt hat.
4.5.3 Zeit und Ort der Prüfung
Die Prüfung findet an einer Weiterbildungsstätte für Urologie der Frau in der Schweiz statt und wird einzeln nach Vereinbarung mit der Prüfungskommission durchgeführt.
Anhang 3
4.5.4 Protokoll
Die Vertreterin oder der Vertreter des Vorstandes der SGU führt das Protokoll über die praktische und mündliche Prüfung.
4.5.5 Prüfungssprache
Die Prüfung erfolgt auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten in deutscher oder französischer Sprache. Prüfungen auf Italienisch sind möglich, falls die Kandidatin oder der Kandidat und Examinatorinnen und Examinatoren einverstanden sind.
4.5.6 Prüfungsgebühren
Die Schweizerische Gesellschaft für Urologie erhebt eine Prüfungsgebühr, welche durch die Prüfungskommission festgelegt wird. Die Prüfungsgebühr ist mit der Anmeldung zur Prüfung zu entrichten. Bei Rückzug der Anmeldung wird sie nur zurückerstattet, wenn die Anmeldung mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zurückgezogen worden ist. Bei Rückzug zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Gebührenrückerstattung nur aus wichtigen Gründen.
4.6 Bewertungskriterien
Beide Teile der Prüfung werden mit «bestanden» und «nicht bestanden» bewertet. Die Prüfung für den Schwerpunkt Urologie der Frau wird mit «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet. Sie gilt als bestanden, wenn beide Teile der Prüfung erfolgreich abgelegt werden.
4.7 Eröffnung des Prüfungsresultats, Wiederholung der Prüfung und Einsprache
4.7.1 Eröffnung
Das Ergebnis der Prüfung ist der Kandidatin oder dem Kandidaten schriftlich unter Angabe einer Rechtsmittelbelehrung zu eröffnen.
4.7.2 Wiederholung der Prüfung
Beide Teile der Prüfung können beliebig oft wiederholt werden, wobei nur der nicht bestandene Prüfungsteil wiederholt werden muss.
4.7.3 Einsprache
Der Entscheid über die Nichtzulassung zur Facharztprüfung kann innert 30 Tagen, derjenige über das Nichtbestehen der Prüfung innert 60 Tagen ab schriftlicher Eröffnung bei der Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT) angefochten werden (Art. 23 und Art. 27 WBO).
5 Kriterien für die Anerkennung und Einteilung der Weiterbildungsstätten
5.1 Allgemeine Anforderungen
Es sind die für Urologie anerkannten Weiterbildungsstätten mit einer Abteilung oder Einheit für Urologie der Frau unter Leitung einer Fachärztin / eines Facharztes mit dem Schwerpunkt für Urologie der Frau. Ausnahmsweise genügen gleichwertige Voraussetzungen gemäss Art. 39 Abs. 2 WBO.
Die Leiterin / der Leiter ist für die Einhaltung des Weiterbildungsprogramms verantwortlich.
Die Leiterin / der Leiter weist sich über die erfüllte Fortbildungspflicht aus (Art. 39 WBO).
Anhang 3
Es liegt ein Weiterbildungskonzept vor, das die Vermittlung der Lerninhalte zeitlich und inhaltlich strukturiert dokumentiert (Art. 41 WBO). Das Weiterbildungskonzept muss realistisch und nachvollziehbar das Weiterbildungsangebot und auch die Maximalzahl der möglichen Weiterbildungsplätze definieren. Es beschreibt insbesondere die Ziele, die eine Assistentin / ein Assistent während eines Jahres erreichen kann.
Die allgemeinen Lernziele werden gemäss Ziffer 3 dieses Programms und dem Logbuch vermittelt. Spezielle Beachtung ist denjenigen Lernzielen zu schenken, die sich mit Ethik, Gesundheitsökonomie, Pharmakotherapie, Patientensicherheit und Qualitätssicherung beschäftigen (Art. 16 WBO).
Es steht ein klinikeigenes (bzw. abteilungseigenes, institutseigenes), spitaleigenes oder ein durch die Fachgesellschaft bereitgestelltes Meldewesen für Fehler (z.B. Critical Incidence Reporting System, CIRS) zur Verfügung.
Von den folgenden 6 Fachzeitschriften stehen die aktuellen Ausgaben von mindestens 3 den Weiterzubildenden jederzeit als Print- und/oder Volltext-Online-Ausgaben zur Verfügung: Neurourology and Urodynamics, International Urogynecology Journal, Journal of Urology, European Urology, British Journal of Urology International, European Journal of Obstetrics and Gynecology. Am Arbeitsplatz oder in dessen unmittelbaren Nähe steht ein PC mit leistungsfähiger Internetverbindung bereit. Für die an der Weiterbildungsstätte nicht verfügbare Zeitschriften-Artikel und Bücher besteht ein Zugang zu einer Bibliothek mit Fernleihe.
Die Weiterbildungsstätten sind verpflichtet, den Assistenzärztinnen und Assistenzärzten den Besuch der geforderten Kurse (Ziffer 2.2) im Rahmen der Arbeitszeit zu ermöglichen.
Die Weiterbildungsstätten führen regelmässig ein arbeitsplatzbasiertes Assessment durch, mit dem vier Mal jährlich der Stand der Weiterbildung festgehalten wird.
5.2 Spezifische Anforderungen
Alle Weiterbildungsstätten müssen zusätzliche assoziierte Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe, Proktologie und Neurologie aufweisen. Sie müssen zudem über eine Physiotherapie für Beckenbodenrehabilitation verfügen.
6 Übergangsbestimmungen
Grundsätzlich müssen die regulären Bedingungen gemäss Ziffer 2 des Weiterbildungsprogramms erfüllt sein. Es gelten folgende Erleichterungen:
6.1 Vor Inkrafttreten des Weiterbildungsprogramms absolvierte Weiterbildungsperioden im In- und Ausland werden angerechnet, soweit sie den Bedingungen des Programms und der Weiterbildungsordnung entsprechen. Insbesondere muss die Weiterbildungsstätte zur entsprechenden Zeit die Kriterien unter Ziffer 5 erfüllt haben. Das Erfordernis des Schwerpunktes bei der damaligen Leiterin oder beim damaligen Leiter der Weiterbildungsstätte entfällt.
6.2 Vor Inkrafttreten des Weiterbildungsprogramms absolvierte Tätigkeitsperioden in leitender Funktion werden anstelle von Weiterbildungsperioden angerechnet. Tätigkeitsperioden werden jedoch nur angerechnet, wenn die Weiterbildungsstätte zur entsprechenden Zeit die Bedingungen des Programms und der WBO erfüllt hat.
Anhang 3
6.3 Gesuche um Anerkennung von Weiterbildungs- und Tätigkeitsperioden, welche vor Inkrafttreten des Weiterbildungsprogramms absolviert wurden, müssen innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten eingereicht werden. Bei später eintreffenden Gesuchen werden vor Inkrafttreten des Weiterbildungsprogramms absolvierte Weiterbildungs- und Tätigkeitsperioden nicht mehr anerkannt.
6.4 Ausnahmsweise kann der Schwerpunkt an Pioniere der Urologie der Frau erteilt werden, auch wenn die Bedingungen unter Ziffer 6.1 und 6.2 nicht erfüllt sind. Der Gesuchsteller muss Pionierleistungen in Forschung oder Klinik erbracht haben und verfügt über einen entsprechenden Leistungsausweis.
6.5 Bezüglich der Schwerpunktprüfung gilt folgendes:
Wer die Weiterbildung bis 1. Januar 2018 nicht abgeschlossen hat, muss für die Erlangung des Schwerpunktes Urologie der Frau in jedem Fall eine Bestätigung über die Teilnahme an der Schwerpunktprüfung vorlegen.
Inkraftsetzungsdatum: 1. Januar 2016
Revisionen gemäss Art. 17 der Weiterbildungsordnung (WBO):
19. Oktober 2017 (Ziffer 2.2 (Publikationen); genehmigt durch Geschäftsleitung SIWF)
24. April 2025 (Ziffern 2.1 und 2.2 und Anpassungen ans Muster-Weiterbildungsprogramm; genehmigt durch Geschäftsleitung SIWF, Inkraftsetzung per 1. Juli 2025)
Bern, 23.06.2025/pb