Pädiatrische Nephrologie (SIWF)
Anhang 6
1 Allgemeines
1.1 Umschreibung des Fachgebietes
Die pädiatrische Nephrologie ist die ärztliche Disziplin, die sich mit Ursachen und Folgen der Nieren- und Harnwegs-Krankheiten der Kinder befasst. Zur Aufgabe der pädiatrischen Nephrologie gehört die Betreuung der Kinder mit Nierenkrankheiten ab Geburt bis zur abgeschlossenen Pubertät, d.h. bis hin ins junge Erwachsenenalter. Pädiatrische Nephrologen betreuen und behandeln die ihnen anvertrauten Patienten ganzheitlich.
1.2 Ziele der Weiterbildung
Mit der Weiterbildung für den Erwerb des Schwerpunktes für pädiatrische Nephrologie soll die Kandidatin oder der Kandidat die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die sie oder ihn befähigen, in eigener Verantwortung auf dem gesamten Gebiet der pädiatrischen Nephrologie im ambulanten und stationären Sektor tätig zu sein. Die Weiterbildung erfolgt in der Regel als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der nephrologischen Abteilung einer Universitätskinderklinik. Dies ermöglicht die Zusammenarbeit mit anderen pädiatrischen Spezialistinnen oder Spezialisten, mit anderen Universitätskliniken und insbesondere mit den Erwachsenennephrologinnen und -nephrologen und dem Transplantationsteam. Am Ende der Weiterbildung soll die Kandidatin oder der Kandidat befähigt sein:
nephrologische Patientinnen und Patienten und deren Familien in eigener Verantwortung vollumfänglich zu betreuen
nephrologische Konsilien und spezielle Untersuchungen bei ambulanten und hospitalisierten Patientinnen und Patienten durchzuführen
die verschiedenen Nierenersatzverfahren gemäss den ethischen Grundsätzen anzuwenden
das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen der präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen in der pädiatrischen Nephrologie richtig einzuschätzen
wissenschaftliche Arbeiten selbständig zu analysieren und zu interpretieren
2 Dauer und Gliederung der Weiterbildung
2.1 Dauer und Gliederung der Weiterbildung
2.1.1 Die Weiterbildung dauert 3 Jahre, wovon 1 Jahr im Rahmen der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin absolviert werden kann.
2.1.2 Bei Beginn der Weiterbildung für den Schwerpunkt pädiatrische Nephrologie muss die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 2 Jahre Basisweiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin absolviert haben.
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung | ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue Postfach | 3000 Bern 16 | Telefon +41 31 503 06 00 | info@siwf.ch | www.siwf.ch
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2.1.3 Maximal 12 Monate der Weiterbildung in pädiatrischer Nephrologie können an einer Weiterbildungsstätte der Kategorie B absolviert werden.
2.1.4 Maximal 6 Monate können entweder in Erwachsenen-Nephrologie an einer anerkannten Weiterbildungsstätte oder in experimenteller Nephrologie absolviert werden.
2.2 Weitere Bestimmungen
2.2.1 Geforderter Facharzttitel
Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes ist der Facharzttitel für Kinder- und Jugendmedizin.
2.2.2 Erfüllung der Lernziele bzw. Lerninhalte / Logbuch
Erfüllung der Lernziele gemäss Ziffer 3. Jede Kandidatin und jeder Kandidat führt regelmässig ein Logbuch, welches die Lernziele der Weiterbildung enthält und in welchem alle geforderten Lernschritte dokumentiert werden.
2.2.3 Vortrag/Poster
Präsentation eines Vortrages/Posters an einem Kongress der Schweizerischen Gesellschaft für Nephrologie, European Society of Pediatric Nephrology oder International Pediatric Nephrology Association als Autor.
2.2.4 Publikation / wissenschaftliche Arbeit
Die Kandidatin oder der Kandidat ist Erst- oder Letztautor in /-autor einer wissenschaftlichen Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift (mit Peer-Review; vgl. Auslegung) in Papierform und/oder Fulltext- Online, publiziert oder zur Publikation angenommen. Akzeptiert werden Originalarbeiten einschliesslich Meta-Analysen und Übersichtsarbeiten sowie ausführliche, sorgfältig referenzierte Fallbeschreibungen (Case Reports). Das Thema der Publikation muss im Fachgebiet des angestrebten Titels liegen. Eine Dissertation im Gebiet der Nephrologie ist gleichwertig.
2.2.5 Anrechnung ausländischer Weiterbildung
Die gesamte Weiterbildung zum Schwerpunkt pädiatrische Nephrologie kann im Ausland absolviert werden (Art. 33 Abs. 3 WBO), wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit für alle Weiterbildungsanforderungen erbracht ist. Für die Anrechnung ausländischer Weiterbildung empfiehlt es sich, vorgängig die Zustimmung der Titelkommission einzuholen.
2.2.6 Kurzperioden und Teilzeit (vgl. Art. 30 und 32 WBO)
Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeit absolviert werden (vgl. Auslegung.
3 Inhalt der Weiterbildung
Die Vermittlung der wichtigsten Lernziele wird im e-Logbuch festgehalten.
Der allgemeine Lernzielkatalog, der einen Anhang zur WBO darstellt, ist für alle Fachgebiete verbindlich und dient als Grundlage für die Weiterbildungskonzepte der einzelnen Weiterbildungsstätten. Dazu gehören auch Ethik, Gesundheitsökonomie, Pharmakotherapie, Patientensicherheit und Qualitätssicherung (Art. 16 WBO).
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3.1 Theoretische Kenntnisse:
der pathologischen Embryologie und Anatomie, sowie der Physiologie der Nieren und der ableitenden Harnwege
der Physiologie und Pathophysiologie der Nierenfunktion in der Prä- und Neonatalperiode
der Genetik
der wissenschaftlichen Grundlagen sämtlicher Nierenersatzverfahren
der Prinzipien der nephrologischen Pharmakotherapie
der angeborenen und erworbenen, organischen und funktionellen Krankheiten der Nieren und der ableitenden Harnwege sowie deren Ursache, Differentialdiagnose, Behandlung und Prognose
der speziellen nephrologischen Krankheitsbilder und deren Behandlung in der Neonatalperiode
der Systemerkrankungen, Tumoren und Stoffwechselerkrankungen mit renaler Beteiligung oder renalen Therapie-Komplikationen
der Epidemiologie der nephrologischen Krankheiten in der Schweiz und weltweit
der Genetik von Nierenkrankheiten und die Fähigkeit, entsprechende Familienuntersuchungen und -beratungen in Zusammenarbeit mit den Genetikerinnen und Genetikern durchzuführen
der pränatalen Nierendiagnostik und die Fähigkeit, pränatale Untersuchungsbefunde in Zusammenarbeit mit den Geburtshelferinnen und Geburtshelfern zu beurteilen
der ethischen Grundsätze, insbesondere im Zusammenhang mit den Nierenersatzverfahren, der pränatalen Diagnostik und der körperlichen und psychischen Betreuung nierenkranker Kinder
der Ursachen und der Behandlung der spezifischen Wachstums- und Ernährungsstörungen nierenkranker Kinder
der diätetischen Massnahmen bei Nierenkrankheiten, inkl. Sondenernährung
der kognitiven, psychomotorischen und psychosozialen Entwicklung nierenkranker Kinder
der Störungen des Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushaltes
der Ursachen, Abklärung und Behandlung der Hypertonie
der Prophylaxe von Nierenkrankheiten, insbesondere der Harnwegsinfektionen, Urolithiasis und Hypertonie-Folgeschäden
der Peritonealdialyse (CAPD, automatische Dialyse), der Hämodialyse (AV-Fistel, zentraler Katheter) und der kontinuierlichen arteriovenösen / venovenösen Hämo(dia)filtration, inkl. Kenntnisse der Qualitätskontrolle der Dialyseverfahren
der Indikationen der Plasmapherese
der Nieren-Transplantation (Verstorbenenspende und Lebendspende), inkl. vorbereitende Massnahmen, unmittelbar postoperative und Langzeitbetreuung
der allgemeinen Pharmakotherapie bei Nierenkrankheiten und bei eingeschränkter Nierenfunktion
der Histopathologie der renalen Krankheiten
der Operationen von Fehlbildungen der Nieren und Harnwege
der Operationen und der postoperativen Betreuung im Zusammenhang mit Nierenersatz-verfahren
der Physiologie und Pathophysiologie der Miktion, insbesondere im Zusammenhang mit Fehlbildungen
der urodynamischen Untersuchungen und deren Beurteilung
der glomerulären und tubulären Nierenfunktionsprüfungen
der bildgebenden Nierenuntersuchungen (Ultraschall, Röntgen, Tomographie [CT, MRI] und Szintigraphie) und Beurteilung der entsprechenden Originaldokumente
der Verordnungen und Verfügungen der sozialen Krankenversicherungen
der Kosten- / Nutzen-Relation der angeordneten diagnostischen und therapeutischen Massnahmen (Gesundheitsökonomie)
Grundkenntnisse der Erwachsenennephrologie
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Grundkenntnisse der Diagnostik und Therapie von Nierenkrankheiten unter erschwerten Bedingungen (Katastrophe, Entwicklungsland)
Grundkenntnisse von Ethik in der Medizin, Palliative Care und Gesundheitspolitik
3.2 Praktische Kenntnisse
die Familie der Patientin und des Patienten (Eltern, Geschwister) umfassend zu betreuen
rehabilitative und integrative Massnahmen einzuleiten und zu koordinieren, insbesondere Schulförderung, Physio- und Ergotherapie
die multidisziplinäre Betreuung der Patientin und des Patienten zu koordinieren und das entsprechende Team, bestehend aus Nephrologinnen / Nephrologen, Psychiaterinnen / Psychiatern und Psychologinnen / Psychologen, (Dialyse-) Pflegenden, Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeitern, Lehrerinnen / Lehrern, Physio- und Ergotherapeutinnen- und therapeuten, und Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberatern zu leiten
einen Behandlungsplan für die akute und chronische Niereninsuffizienz nach neuesten Erkenntnissen aufzustellen, mit oder ohne Nierenersatzverfahren
zusammen mit den Dialyse-Pflegenden die Eltern (und Patientinnen und Patienten) in der Peritonealdialyse auszubilden
wissenschaftliche Arbeiten selbständig zu verfassen sowie wissenschaftliche Arbeiten kritisch zu analysieren und zu interpretieren
3.3 Aktivitäten
Abklärung und Erstellung eines Therapiekonzeptes bei Patientinnen und Patienten mit Nierenerkrankungen, die (noch) kein Nierenersatzverfahren brauchen
Abklärung und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit akuter dialysepflichtiger Niereninsuffizienz
Betreuung von Patientinnen und Patienten unmittelbar nach Nierentransplantation
Abklärung und Behandlung von Nierendysfunktionen bei Patientinnen und Patienten mit einem Nierentransplantat
Betreuung von Patientinnen und Patienten, die eine Langzeit-PD oder -HD beginnen
Langzeitbetreuung von PD Patientinnen und Patienten
Langzeitbetreuung von HD Patientinnen und Patienten
Nierenbiopsien (mind. 10)
Ultraschalluntersuchungen der Nieren / Blase unter Supervision (fakultativ)
Regelmässige Zusammenarbeit mit Erwachsenennephrologinnen und Erwachsenennephrologen inkl. Transition
4 Prüfungsreglement
4.1 Prüfungsziel
Es wird geprüft, ob die Kandidatin oder der Kandidat die unter Ziffer 3 des Weiterbildungsprogramms aufgeführten Lernziele erfüllt und somit befähigt ist, Patientinnen und Patienten im Gebiet des Schwerpunktes pädiatrische Nephrologie selbständig und kompetent zu betreuen.
4.2 Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff umfasst den ganzen Lernzielkatalog unter Ziffer 3 des Weiterbildungsprogramms.
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4.3 Prüfungskommission
4.3.1 Wahl
Die Mitglieder der Prüfungskommission werden anlässlich der Jahresversammlung der SAPN für eine 4- jährige Amtszeit gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
4.3.2 Zusammensetzung
Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus 4 Mitgliedern: 2 Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt pädiatrische Nephrologie als Vertreterin oder Vertreter je einer Weiterbildungsstätte, 1 freipraktizierende Fachärztin oder freipraktizierender Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und 1 Fachärztin oder Facharzt für Erwachsenen-Nephrologie.
4.3.3 Aufgaben der Prüfungskommission
Die Prüfungskommission hat folgende Aufgaben:
Organisation und Durchführung der Prüfung
Bezeichnung von zwei Expertinnen und Experten für die mündliche Prüfung. Die Examinatorinnen und Examinatoren sind Fachärztinnen oder Fachärzte mit dem Schwerpunkttitel pädiatrische Nephrologie; die aktuelle Weiterbildnerin oder der aktuelle Weiterbildner der Kandidatin oder eines Kandidaten tritt dabei in den Ausstand
Prüfungsbewertung und Mitteilung des Prüfungsresultates
Festlegung der Prüfungsgebühren
Periodische Überprüfung bzw. Überarbeitung des Prüfungsreglementes
Gewährung der Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen;
Stellungnahmen und Auskunftserteilung im Einspracheverfahren.
4.4 Prüfungsart
Die Prüfung ist mündlich und gliedert sich in zwei Teile: a) Klinische Entscheidungsfindung: Analyse von 3 – 4 klinischen Situationen b) Interpretation klinisch-wissenschaftlicher Literatur: Besprechung von 1 bis 2 wissenschaftlichen Publikationen in englischer Sprache (Abgabe der Literatur 3 Monate vor der Prüfung). Gesamtdauer der Prüfung: 90 Minuten
4.5 Prüfungsmodalitäten
4.5.1 Zeitpunkt der Facharztprüfung
Es wird empfohlen, die Schwerpunktprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen.
4.5.2 Zulassung
Zur Schwerpunktprüfung wird nur zugelassen, wer über ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügt.
4.5.3 Zeit und Ort der Prüfung
Die Schwerpunktprüfung findet mindestens einmal pro Jahr statt. Datum, Ort und Anmeldeschluss werden mindestens 6 Monate im Voraus auf der Website des SIWF und der Fachgesellschaft publiziert.
4.5.4 Protokoll
Über die mündliche Prüfung wird ein Protokoll oder eine Tonaufnahme erstellt.
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4.5.5 Prüfungssprache:
Der mündliche Teil erfolgt auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten in deutscher oder französischer Sprache. Prüfungen auf Italienisch sind gestattet, falls die Kandidatin oder der Kandidat dies wünscht und eine italienisch sprachige Examinatorin oder ein italienisch sprachiger Examinator verfügbar ist.
4.5.6 Prüfungsgebühren:
Die SAPN erhebt eine Prüfungsgebühr, welche durch die Prüfungskommission festgelegt wird und zusammen mit der Ankündigung auf der Website des SIWF publiziert wird. Die Prüfungsgebühr ist mit der Anmeldung zur Facharztprüfung zu entrichten. Bei Rückzug der Anmeldung wird sie nur zurückerstattet, wenn die Anmeldung mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zurückgezogen worden ist. Bei Rückzug zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Gebührenrückerstattung zur aus wichtigen Gründen.
4.5.7 Bewertungskriterien:
Die notwendige Anzahl der zum Bestehen der Prüfung relevanten Fragen wird vor Beginn der Prüfung festgelegt. Die zwei Teile der mündlichen Prüfung werden je mit einer Note von 1-6 bewertet, wobei die Maximalnote eine 6 ist. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Durschnitt der zwei Noten mindestens eine 4 ist.
4.6 Wiederholung der Prüfung und Einsprache
4.6.1 Eröffnung
Das Ergebnis der Prüfung ist der Kandidatin oder dem Kandidaten unter Angabe einer Rechtsmittelbelehrung schriftlich zu eröffnen.
4.6.2 Wiederholung
Die Schwerpunktprüfung kann beliebig oft wiederholt werden, wobei die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
4.6.3 Einsprache
Der Entscheid über die Nichtzulassung zur Schwerpunktprüfung kann innert 30 Tagen, derjenige über das Nichtbestehen der Prüfung innert 60 Tagen ab schriftlicher Eröffnung bei der Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT) angefochten werden (Art. 12 Abs. 2 WBO i.V. mit Art. 23 und Art. 27 WBO).
5 Kriterien für die Anerkennung und Einteilung der Weiterbildungsstätten
5.1 Kategorien der Weiterbildungsstätten
Die Weiterbildungsstätten werden aufgrund ihrer Charakteristika in zwei Kategorien eingeteilt (siehe Tabelle unter Ziffer 5.2).
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5.2 Kriterienraster
Kategorie (max. Anerkennung) A B Eigenschaften der Weiterbildungsstätte (3 Jahre) (12 Monate) Tertiärversorgung in pädiatrischer Nephrologie (Universitäts- oder + vergleichbare Zentrumsspital) Grundversorgung in pädiatrischer Nephrologie + Notfallstation im Hause + + Pädiatrische Intensivbehandlungsstation im Hause + + Pädiatrische Urologie mit Spezialsprechstunde im Hause + + Durchführung von
akuter und chronischer Peritonealdialyse +
akuter und chronischer Hämodialyse +
Hämo(dia)filtration + Multidisziplinäre Patientenbetreuung vor und nach Nierentransplantation + + im Hause Ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Leiterinnen oder Leiter der Weiterbildungsstätte zu mindestens 80% 50% (Stellen-%) in pädiatrischer Nephrologie tätig Anzahl (ohne Leiterin oder Leiter) Leitende Ärztinnen oder Ärzte und Oberärztinnen oder Oberärzte mit Schwerpunkt päd. Nephrologie, 80% mindestens (Stellen-%) Weiterbildungsstellen, mindestens (Stellen-%) 100% 50% Theoretische und praktische Weiterbildung Vermittlung des gesamten Lernzielkatalogs (vgl. Ziffer 3 des + Weiterbildungsprogramms) Interne Fallvorstellung (Std./Woche) 3 1 Gemeinsame Konferenzen mit Erwachsenen-Nephrologie. Pathologie, 2 1 Chirurgie, Radiologie (Std./Woche) Möglichkeit zu wissenschaftlicher Tätigkeit + + Strukturierte Weiterbildung in pädiatrische Nephrologie Std./Woche) Auslegung gemäss «Was ist unter strukturierter Weiterbildung zu verstehen?» 4 4 davon obligatorische wöchentliche Angebote:
Journal Club
6 Übergangsbestimmungen
Das SIWF hat das vorliegende Weiterbildungsprogramm am 17. März 2016 genehmigt und per 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt.
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Wer sämtliche Bedingungen (exkl. Schwerpunktprüfung) gemäss altem Programm bis am 30. Juni 2019 abgeschlossen hat, kann die Erteilung des Schwerpunktes nach den alten Bestimmungen vom 1. Juli 2004 verlangen.
Revisionen gemäss Art. 17 der Weiterbildungsordnung (WBO):
12. Mai 2022 (Ziffer 5.2, genehmigt durch Geschäftsleitung SIWF)
26. Oktober 2023 (Ziffern 2.1.3 und 5.2; genehmigt durch Geschäftsleitung SIWF)
Bern, 04.12.2023/pb