Schema E
(SCHE)

Rubrum

Schema E - Anleihen

Datum des Inkrafttretens: 1. Mai 2018

Inhaltsverzeichnis 1 Angaben über den Emittenten...................................................................................................... 4 1.1 Allgemeine Angaben .................................................................................................................... 4 1.1.1 Firma, Sitz, Ort.............................................................................................................................. 4 1.1.2 Gründung, Dauer .......................................................................................................................... 4 1.1.3 Rechtsordnung, Rechtsform......................................................................................................... 4 1.1.4 Zweck ........................................................................................................................................... 4 1.1.5 Register ........................................................................................................................................ 4 1.1.6 Konzern......................................................................................................................................... 4 1.2 Angaben über Verwaltungs-, Geschäftsleitungs- und Revisionsorgane....................................... 4 1.2.1 Personelle Zusammensetzung...................................................................................................... 4 1.2.2 Revisionsorgan ............................................................................................................................. 4 1.3 Geschäftstätigkeit ......................................................................................................................... 5 1.3.1 Haupttätigkeit ............................................................................................................................... 5 1.3.2 Patente und Lizenzen.................................................................................................................... 5 1.3.3 Gerichts-, Schieds- und Administrativverfahren ........................................................................... 5 1.4 Kapital...........................................................................................................................................

5 1.4.1 Kapitalstruktur .............................................................................................................................. 5 1.4.2 Ausstehende Wandel- und Optionsrechte und Anleihen ............................................................. 5 1.4.3 Eigene Beteiligungsrechte ............................................................................................................ 5 1.5 Jahresabschlüsse ......................................................................................................................... 6 1.5.1 Jahresabschlüsse ......................................................................................................................... 6 1.5.2 Prüfung der Jahresabschlüsse...................................................................................................... 6 1.5.3 Stichtag ........................................................................................................................................ 6 1.5.4 Angaben über den jüngsten Geschäftsgang des Emittenten ....................................................... 6 1.5.5 Wesentliche Veränderungen seit dem letzten Jahresabschluss................................................... 6

2 Angaben über die Effekten ........................................................................................................... 6 2.1 Rechtsgrundlage........................................................................................................................... 6 2.2 Art der Emission ........................................................................................................................... 6 2.3 Bedingungen der Effekten ............................................................................................................ 6 2.3.1 Gesamtbetrag und Aufstockungsmöglichkeit .............................................................................. 7 2.3.2 Währungen................................................................................................................................... 7 2.3.3 Nominalbetrag .............................................................................................................................. 7 2.3.4 Stückelung.................................................................................................................................... 7 2.3.5 Ausgabe- und Rücknahmepreis.................................................................................................... 7 2.3.6 Zinssatz......................................................................................................................................... 7 2.3.7 Zinstermine................................................................................................................................... 7 2.3.8 Laufzeit und Rückzahlung ............................................................................................................ 7 2.3.9 Vorzeitige Rückzahlung/Kündigungsmöglichkeit ......................................................................... 7 2.3.10 Verjährung .................................................................................................................................... 7 2.3.11 Vorteile ......................................................................................................................................... 7 2.3.12 Steuern .........................................................................................................................................

7 2.3.13 Sicherstellung ............................................................................................................................... 7 2.3.14 Nachrangigkeit ............................................................................................................................. 7 2.3.15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand ....................................................................................... 7 2.3.16 Zahl- und Ausübungsstellen ......................................................................................................... 7 2.3.17 Trustee.......................................................................................................................................... 8 2.4 Wenn die Emission weniger als 12 Monate zurückliegt............................................................... 8 2.4.1 Nettoerlös ..................................................................................................................................... 8 2.5 Wandelanleihen und austauschbare Forderungsrechte ............................................................... 8 2.5.1 Wandel- und Austauschbedingungen .......................................................................................... 8 2.5.2 Kotierte Basiswerte....................................................................................................................... 8 2.5.3 Nicht kotierte Basiswerte ............................................................................................................. 8

SIX Exchange Regulation AG ii

2.6 Optionsanleihen............................................................................................................................ 8 2.6.1 Anleihensbedingungen................................................................................................................. 8 2.6.2 Optionsbedingungen und Angaben über den Basiswert.............................................................. 9 2.7 Ausgestaltung der Effekten .......................................................................................................... 9 2.8 Publikation .................................................................................................................................... 9 2.9 Beschränkung der Übertragbarkeit, Handelbarkeit ...................................................................... 9 2.10 Valorennummer und ISIN ............................................................................................................. 9 2.11 Settlement Datum ........................................................................................................................ 9 2.12 Handelsdauer................................................................................................................................ 9 2.13 Handelsmenge.............................................................................................................................. 9 2.14 Vertreter........................................................................................................................................ 9

3 Zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit Asset-Backed Securities ..................................... 10 3.1 Zusammenfassung der Transaktion ........................................................................................... 10 3.2 Transaktionsübersicht................................................................................................................. 10

4 Verantwortung für den Kotierungsprospekt ............................................................................... 10

SIX Exchange Regulation AG iii

1 Angaben über den Emittenten Der Kotierungsprospekt muss folgende Angaben über den Emittenten und sein Kapital enthalten. Ist der Emittent ein Staat, eine Gemeinde oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft, so sind die Angaben zum Emittenten sinngemäss aufzuführen, soweit keine Kürzungsmöglichkeit in Anwendung von

Art. 20 Zusatzreglement Anleihen besteht.

1.1 Allgemeine Angaben 1.1.1 Firma, Sitz, Ort ( )- Firma, Sitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Sitz zusammenfällt, jeweils unter Angabe der Adresse. 1.1.2 Gründung, Dauer ( )C- Datum der Gründung und vorgesehene Dauer des Emittenten, sofern diese nicht unbestimmt ist. 1.1.3 Rechtsordnung, Rechtsform ( )* Rechtsordnung unter welcher der Emittent tätig ist und Rechtsform, nach welcher der Emittent besteht. 1.1.4 Zweck ( )C- Zweck des Emittenten unter Bezugnahme auf die betreffende Bestimmung der Statuten oder des Gesellschaftsvertrags. 1.1.5 Register ( )C- Register, Datum der Eintragung in dieses Register und, sofern vorhanden, Registernummer. 1.1.6 Konzern ( )- Falls der Emittent ein Konzernunternehmen ist: Darstellung der operativen Konzernstruktur des Emittenten.

1.2 Angaben über Verwaltungs-, Geschäftsleitungs- und Revisionsorgane 1.2.1 Personelle Zusammensetzung Namen und Geschäftsadresse der nachstehenden Personen: 1. Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsleitungs- und gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorgane; 2. Persönlich haftende Gesellschafter bei einer Kommanditaktiengesellschaft; 3. Gründer, wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, die seit weniger als fünf Jahren besteht. 1.2.2 Revisionsorgan Name bzw. Firma und Adresse des gesetzlich zugelassenen Revisionsorgans, welches die Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre geprüft hat. Wurde für das laufende Geschäftsjahr ein anderes Revisionsorgan gewählt, so ist dies anzugeben. Wurde das Revisionsorgan während des von den historischen Jahresabschlüssen abgedeckten Zeitraums abgewählt bzw. entlassen, nicht wiedergewählt oder hat es sich von selbst zurückgezogen, so sind die Gründe dafür offenzulegen.

- Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 20 ZRA können die mit «-» bezeichneten Angaben weggelassen C Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 19 ZRA können die mit «C» bezeichneten Angaben weggelassen * Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 34 KR können die mit «*» bezeichneten Angaben weggelassen werden.

SIX Exchange Regulation AG 4 1.3 Geschäftstätigkeit Die gemäss Ziff. 1.3.1‑1.3.3 genannten Angaben über die Geschäftstätigkeit, welche für die Beurteilung der Geschäftstätigkeit und Ertragskraft des Emittenten von Bedeutung sind. Falls diese Angaben durch aussergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden sind, so ist darauf besonders hinzuweisen. Ist der Emittent eine Konzernobergesellschaft, sind die Angaben über die Geschäftstätigkeit konzernweit auf konsolidierter Basis zu machen. Für andere Emittenten sind die Angaben über die Konzernobergesellschaft ebenfalls anzufügen, sofern sie für die Beurteilung der Effekten und des Emittenten von wesentlicher Bedeutung sind. 1.3.1 Haupttätigkeit ( )CX-Beschreibung der aktuellen Haupttätigkeitsbereiche unter Angabe der wichtigsten Arten der vertriebenen Erzeugnisse oder erbrachten Dienstleistungen; Angabe neuer Erzeugnisse oder Tätigkeiten. 1.3.2 Patente und Lizenzen ( )CX-Etwaige Abhängigkeiten in Bezug auf Patente und Lizenzen, Industrie-, Handels- oder Finanzierungsverträge oder neue Herstellungsverfahren. 1.3.3 Gerichts-, Schieds- und Administrativverfahren Hängige oder drohende Gerichts-, Schieds- oder Administrativverfahren, soweit diese von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens- oder Ertragslage des Emittenten sind. Falls keine derartigen Verfahren hängig oder angedroht sind, ist eine entsprechende Negativerklärung in den Kotierungsprospekt aufzunehmen.

1.4 Kapital 1.4.1 Kapitalstruktur ( )- Betrag des ordentlichen, genehmigten und bedingten Kapitals per Stichtag des Jahresabschlusses, Zahl, Gattung und Nennwert der Effekten, jeweils unter Angabe der Hauptmerkmale, wie Dividendenberechtigung, Vorzugsrechte und ähnliche Berechtigungen unter Hinweis auf den nicht einbezahlten Teil auf dem ordentlichen Kapital. 1.4.2 Ausstehende Wandel- und Optionsrechte und Anleihen ( )CX Ausstehende Wandelanleihen und Anzahl der vom Emittenten oder von Konzerngesellschaften auf die Effekten des Emittenten begebenen Optionen (einschliesslich Mitarbeiteroptionen, die separat darzustellen sind) unter Aufführung von Laufzeit und Wandel- bzw. Optionsbedingungen. Sofern wesentlich, ausstehende Anleihen, wobei zu unterscheiden ist zwischen (durch dingliche Sicherheiten oder auf andere Art durch den Emittenten oder durch Dritte) sichergestellten und nicht sichergestellten Anleihen unter Aufführung von Zins, Verfalldatum und Währung. Die Angaben können für die oben aufgeführten Kategorien jeweils summarisch erfolgen, soweit eine summarische Darstellung nicht zu einem irreführenden Eindruck führt. 1.4.3 Eigene Beteiligungsrechte ( )- Anzahl der vom Emittenten oder in seinem Auftrag gehaltenen eigenen Beteiligungsrechte, einschliesslich seiner Beteiligungsrechte, die eine andere Gesellschaft hält, an der er mehr als 50% der Stimmrechte hält.

C Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 19 ZRA können die mit «C» bezeichneten Angaben weggelassen X Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 31 ZRA können die mit «X» bezeichneten Angaben weggelassen - Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 20 ZRA können die mit «-» bezeichneten Angaben weggelassen SIX Exchange Regulation AG 5 1.5 Jahresabschlüsse Siehe hierzu auch: – Richtlinie Rechnungslegung (RLR) – Richtlinie komplexe finanzielle Verhältnisse (RLKV) 1.5.1 Jahresabschlüsse ( )C Für die letzten vollen zwei Geschäftsjahre die nach einem vom Regulatory Board anerkannten Rechnungslegungsstandard erstellten und vom Revisionsorgan geprüften Jahresabschlüsse gemäss

Art. 49 KR.

1.5.2 Prüfung der Jahresabschlüsse Der Kotierungsprospekt muss den im letzten Geschäftsbericht veröffentlichten Bericht des Revisionsorgans des letzten geprüften Jahresabschlusses enthalten (Art. 49 KR). 1.5.3 Stichtag ( )- Der Stichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses darf zum Zeitpunkt der Publikation des Kotierungsprospekts nicht länger als 18 Monate zurückliegen. 1.5.4 Angaben über den jüngsten Geschäftsgang des Emittenten Der Kotierungsprospekt muss allgemeine Angaben über die Geschäftsentwicklung des Emittenten seit Abschluss des Geschäftsjahres, auf das sich der letzte im Kotierungsprospekt veröffentlichte Jahresabschluss bezieht, enthalten, insbesondere über die wichtigsten Tendenzen in der jüngsten Entwicklung des Umsatzes und anderer Angaben, die wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsgang des Emittenten haben. 1.5.5 Wesentliche Veränderungen seit dem letzten Jahresabschluss Wesentliche Änderungen, die seit dem Abschluss des letzten Geschäftsjahres oder dem Stichtag des Zwischenabschlusses in der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Emittenten eingetreten sind. Andernfalls ist eine Negativerklärung in den Kotierungsprospekt aufzunehmen. Sofern ein SIX Swiss Exchange-registriertes Emissionsprogramm gemäss Art. 15 Abs. 1 Zusatzreglement Anleihen verwendet wird, muss diese Erklärung sowohl im Emissionsprogramm als auch in den Final Terms enthalten sein.

Angaben über die Effekten Der Kotierungsprospekt muss folgende Angaben über die zu kotierenden Effekten enthalten:

2.1 Rechtsgrundlage Beschlüsse, Ermächtigungen und Genehmigungen, aufgrund deren die Effekten begeben worden sind oder begeben werden.

2.2 Art der Emission Art der Emission der Effekten; namentlich ist bei Festübernahmen auch das federführende Institut anzugeben. Erstreckt sich die Festübernahme nur auf einen Teil der Emission, so ist dessen Höhe anzugeben.

2.3 Bedingungen der Effekten Die Anleihensbedingungen sind im Kotierungsprospekt vollständig aufzuführen. Insbesondere sind die folgenden Angaben zu machen:

C Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 19 ZRA können die mit «C» bezeichneten Angaben weggelassen - Im Falle einer zulässigen Kürzung des Kotierungsprospekts gemäss Art. 20 ZRA können die mit «-» bezeichneten Angaben weggelassen SIX Exchange Regulation AG 6 2.3.1 Gesamtbetrag und Aufstockungsmöglichkeit Gesamtbetrag der Anleihe. Ist dieser Betrag nicht festgesetzt oder kann er erhöht werden (zum Beispiel durch Aufstockung), so muss dies erwähnt werden. 2.3.2 Währungen Relevante Währungen der Effekten (u.a. Emissions-, Zinszahlungs-, und/oder Rückzahlungswährung). Bei einer wechselkursabhängigen Auszahlung ist zudem der anwendbare Wechselkurs anzugeben. 2.3.3 Nominalbetrag Nominalbetrag der Effekten. 2.3.4 Stückelung Stückelung der Effekten. 2.3.5 Ausgabe- und Rücknahmepreis Ausgabe- und Rücknahmepreis der Effekten. Falls der Rücknahmepreis auf der Basis einer Formel berechnet werden muss, Angabe der Formel. 2.3.6 Zinssatz Zinssatz, bei Anleihen mit variablem Zinssatz zudem die Zinsperioden und die Bedingungen für die Festlegung des Zinssatzes. 2.3.7 Zinstermine Beginn der Verzinsung und Zinstermine. 2.3.8 Laufzeit und Rückzahlung Laufzeit der Effekten und Modalitäten der Tilgung. 2.3.9 Vorzeitige Rückzahlung/Kündigungsmöglichkeit Modalitäten einer vorzeitigen Rückzahlung. 2.3.10 Verjährung Fristen für die Verjährung der Ansprüche auf Zinsen und Rückzahlung. 2.3.11 Vorteile Bedingungen für die Gewährung von Vorteilen und deren Berechnung. 2.3.12 Steuern Allfällige Quellensteuern, welche auf Einkünfte aus den Effekten erhoben werden, sowie Angaben über eine etwaige Übernahme von Quellensteuern durch den Emittenten. 2.3.13 Sicherstellung Beschreibung der Art und Natur von allfälligen Sicherstellungen. Im Falle von Garantien, Bürgschaften oder ähnlichen Sicherungsversprechen von Dritten ist der volle Wortlaut in den Kotierungsprospekt aufzunehmen. 2.3.14 Nachrangigkeit Angaben über eine allfällige Nachrangigkeit der Effekten gegenüber anderen schon bestehenden oder künftigen Verbindlichkeiten des Emittenten. 2.3.15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Rechtsordnung, nach der die Effekten begeben wurden, das anwendbare Recht und der Gerichtsstand. 2.3.16 Zahl- und Ausübungsstellen Angaben über die Zahl- bzw. Ausübungsstelle, falls anwendbar.

SIX Exchange Regulation AG 7 2.3.17 Trustee Falls zwischen Emittent und Obligationären ein Treuhänder eingeführt wird (Trusteekonstruktionen), sind im Kotierungsprospekt die folgenden Angaben zu machen: 1. Kurzportrait des Treuhänders; 2. Kompetenzen des Treuhänders; 3. Bedingungen für den Wechsel des Treuhänders; 4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand des Treuhandvertrags sowie Hinweis, wo die entsprechenden Verträge zur Einsicht aufliegen.

2.4 Wenn die Emission weniger als 12 Monate zurückliegt Erfolgt die Emission gleichzeitig mit der Kotierung oder fand sie weniger als 12 Monate vor der Kotierung statt, ist in den Kotierungsprospekt die folgende Information über die Emission aufzunehmen: 2.4.1 Nettoerlös Nettoerlös und vorgesehene Verwendung des Nettoerlöses der Emission.

2.5 Wandelanleihen und austauschbare Forderungsrechte 2.5.1 Wandel- und Austauschbedingungen Bei Wandelanleihen und austauschbaren Forderungsrechten sind die detaillierten Wandel bzw. Austauschbedingungen in den Kotierungsprospekt aufzunehmen, wobei namentlich auf die Möglichkeiten hinzuweisen ist, wie die Bedingungen und das Verfahren geändert werden können. 2.5.2 Kotierte Basiswerte Bei Wandelanleihen und austauschbaren Forderungsrechten, welche sich auf Beteiligungsrechte beziehen, die bereits an der SIX Swiss Exchange bzw. an einer vom Regulatory Board anerkannten Börse kotiert sind, müssen die folgenden Angaben über diese Effekten in den Kotierungsprospekt aufgenommen werden: 1. Firma und Domizil des Emittenten des Basiswerts; 2. Valorennummer und ISIN des Basiswerts; 3. Übertragbarkeit des Basiswerts und allfällige Beschränkungen der Handelbarkeit sowie bei Aktien die Angabe der Titelart (z.B. Namenpapier); 4. Angaben darüber, wo Informationen über die vergangene Wertentwicklung des Basiswerts eingeholt werden können; 5. Hinweis, wo die aktuellen Geschäftsberichte, welche sich auf die Emittenten des Basiswerts beziehen, während der gesamten Laufzeit der Effekten spesenfrei bezogen werden können. 2.5.3 Nicht kotierte Basiswerte Sind die Beteiligungsrechte, auf die sich eine Wandelanleihe oder ein austauschbares Forderungsrecht bezieht, nicht an der SIX Swiss Exchange oder einer vom Regulatory Board anerkannten Börse kotiert und wird deren Kotierung auch nicht gleichzeitig beantragt, so müssen im Kotierungsprospekt alle erforderlichen Angaben über diese Beteiligungsrechte gemacht werden, die es dem Anleger nach Auffassung des Regulatory Board ermöglichen, sich ein Urteil über diese Beteiligungsrechte zu bilden (Art. 27 KR).

2.6 Optionsanleihen 2.6.1 Anleihensbedingungen Bei Optionsanleihen hat der Kotierungsprospekt die vollständigen Angaben über den Valor und die Anleihensbedingungen gemäss diesem Schema zu enthalten.

SIX Exchange Regulation AG 8 2.6.2 Optionsbedingungen und Angaben über den Basiswert Bei Optionsanleihen hat der Kotierungsprospekt die vollständigen Angaben über die Effekten und die Optionsbedingungen sowie alle vorgesehenen Angaben über den Basiswert gemäss Schema F zu enthalten. Siehe hierzu auch: – Schema F 2.7 Ausgestaltung der Effekten Art der Ausgestaltung der Effekten; falls Wertpapiere gedruckt werden, muss angegeben werden, ob es sich um Inhaber- oder Orderpapiere handelt. Falls die Effekten nicht verbrieft werden, muss die Regelung der börsenmässigen Übertragungsmöglichkeiten und des Nachweises der Rechtsträgerschaft offen gelegt werden. Falls die Effekten in Form einer oder mehrerer Globalurkunden auf Dauer verbrieft werden, ist im Kotierungsprospekt deutlich darauf hinzuweisen, dass der Anleger gegebenenfalls die Auslieferung von Einzelurkunden nicht verlangen kann.

2.8 Publikation Hinweis, wo Mitteilungen über die Effekten und den Emittenten veröffentlicht werden. Sollen Mitteilungen mittels Veröffentlichung auf einer Webseite erfolgen, so muss im Kotierungsprospekt beschrieben werden, an welcher Stelle der Webseite die entsprechenden Mitteilungen eingesehen werden können.

2.9 Beschränkung der Übertragbarkeit, Handelbarkeit Übertragbarkeit der Effekten und allfällige Beschränkungen der Handelbarkeit. Insbesondere ist deutlich auf allfällige Verkaufsbeschränkungen des ausländischen Rechts hinzuweisen.

2.10 Valorennummer und ISIN Valorennummer und ISIN der Valoren.

2.11 Settlement Datum Angabe des Zahlungs- oder Liefertermins bei Ausübung von Wandel- oder anderweitigen Rechten oder Verfall der Effekten.

2.12 Handelsdauer Vorgesehene Dauer der Handelbarkeit der Effekten unter Angabe des letzten Handelstags. Die Kotierung wird spätestens am dritten Bankwerktag vor Verfall aufgehoben.

2.13 Handelsmenge Angabe über die minimale Handelsmenge der Effekten, falls nur ein Vielfaches der Stückelung gehandelt werden kann.

2.14 Vertreter Hinweis auf eine allfällige Vertretung durch einen anerkannten Vertreter gemäss Art. 43 KR.

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Zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit Asset-Backed Securities 3.1 Zusammenfassung der Transaktion Die als Einleitung dienende Zusammenfassung soll die Anleger in leicht verständlicher Form über die zentralen Charakteristiken und die Struktur der Transaktion orientieren. Sie soll sowohl über die mit dem Erwerb der Effekten verbundenen Risiken als auch über die Möglichkeit der Durchsetzung der Anlegerrechte Auskunft geben. In der Zusammenfassung ist zudem auf die detaillierten Informationen im Kotierungsprospekt zu verweisen und das Zusammenspiel von verschiedenen Dokumenten kurz zu erläutern.

3.2 Transaktionsübersicht Die Transaktionsübersicht soll die folgenden Angaben behandeln: 1. Beschreibung der Hauptelemente der Transaktion (insbesondere Struktur der Transaktion, die daran beteiligten Parteien und deren Funktion sowie finanzielle Interessen an der speziellen Struktur, Geldfluss (Liquidität), «Credit Enhancement» sowie das Verfahren zur ordentlichen oder vorzeitigen Beendigung der Transaktion); 2. Beschreibung der als Sicherheit dienenden Pfänder bzw. Aktiven sowie der damit verbundenen Risiken; 3. Beschreibung der mit der Struktur der Transaktion verbundenen Risiken einschliesslich des Drittparteirisikos; 4. Beschreibung der rechtlichen Risiken; 5. Beschreibung aller sonstigen signifikanten Risiken, welche mit der Struktur und mit den als Sicherheit dienenden Aktiven verbunden sind.

Verantwortung für den Kotierungsprospekt Der Kotierungsprospekt muss folgende Angaben enthalten über Personen oder die Gesellschaft, die für den Inhalt des Kotierungsprospekts oder gegebenenfalls für bestimmte bezeichnete Abschnitte die Verantwortung übernehmen: 1. Namen und Stellung (bei juristischen Personen oder Gesellschaften Firma und Sitz der Personen oder Gesellschaften); 2. Erklärung dieser Personen oder Gesellschaften, dass ihres Wissens die Angaben richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Sofern ein SIX Swiss Exchange-registriertes Emissionsprogramm gemäss Art. 15 Abs. 1 Zusatzreglement Anleihen verwendet wird, müssen die oben erwähnten Angaben sowohl im Emissionsprogramm als auch in den Final Terms enthalten sein.

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