SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 12/2021

SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 12/2021 Subject Reduktion der Kotierungs- und Emissionsgebühren von Anleihen mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten per 3. Mai 2021 Kategorie Handel und Produkte

Autorisiert durch Ueli Goldener, Head Fixed Income Products Rebecca Stasolla, Head Change Delivery

Seiten 2

Termin 06.04.2021 Information

Inhalt dieser Mitteilung:

– Reduktion der Kotierungs- und Emissionsgebühren von Anleihen mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten per 3. Mai 2021 – Veröffentlichung der angepassten Wegleitungen von SIX Swiss Exchange AG mit Inkraftsetzung am 3. Mai 2021

Die Schweizer Börse freut sich, die Teilnehmer über die Reduktion der Kotierungs- und Emissionsgebühren von Anleihen mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten (Geldmarktpapiere) per 3. Mai 2021 zu informieren.

Reduktion der Gebühren für Geldmarktpapiere Die folgenden Gebühren für die Kotierung und Emission von Anleihen mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten werden per 3. Mai 2021 reduziert:

Gebührenart Gebühren bisher Gebühren neu

Gebühren für die Kotierung von Für die Bearbeitung eines Für die Bearbeitung eines Anleihen Kotierungsgesuchs für Anleihen mit einer Kotierungsgesuchs für Anleihen mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten wird eine Laufzeit von maximal 12 Monaten wird eine Gebühr von CHF 5'000 erhoben Gebühr von CHF 3'000 erhoben.

Emissionsgebühr Bei Anleihen mit einer Laufzeit von maximal Bei Anleihen mit einer Laufzeit von maximal

12 Monaten bis zum Verfall beträgt die 12 Monaten bis zum Verfall beträgt die

Gebühr 5 Rappen auf CHF 1'000 Nennwert, Gebühr 5 Rappen auf CHF 1'000 Nennwert, maximal jedoch CHF 5'000 pro Emission maximal jedoch CHF 3'000 pro Emission oder Aufstockungstranche. oder Aufstockungstranche.

Wegleitungen Die Gebührenordnung zum Kotierungsreglement und die Gebührenordnung zum Handelsreglement wurden geändert, um den reduzierten Gebühren für die Kotierung und Emission von Anleihen mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten Rechnung zu tragen. Die revidierten Wegleitungen treten am 3. Mai 2021 in Kraft und können über den folgenden Link auf der Webseite von SIX Swiss Exchange AG heruntergeladen werden: https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-exchange/trading/trading-

SIX Swiss Exchange AG T +41 58 399 5454 Pfingstweidstrasse 110 www.six-group.com Postfach CH-8021 Zürich

SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 12/2021 06.04.2021

Eine ausführliche Auflistung der Revisionen der Wegleitungen von SIX Swiss Exchange AG finden Sie unter folgendem Link auf der Website von SIX Exchange Regulation AG: https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulations-determinations/archive.html

Die Schweizer Börse ist bestrebt, die Gebührenmodelle laufend weiterzuentwickeln und den Marktbedürfnissen anzupassen.

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