Richtlinie Regelmeldepflichten
(RLRMP)
Rubrum
Richtlinie betr. Regelmeldepflichten für Emittenten mit Beteiligungsrechten (Beteiligungspapieren), Anleihen, Wandelrechten, Derivaten und kollektiven Kapitalanlagen (Richtlinie Regelmeldepflichten, RLRMP)
Vom 14. März 2014 Regl. Grundlage Art. 3 Abs. 6, Art. 6 und 55 KR sowie Art. 21 Richtlinie Ausländische Gesellschaften
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1 1
Diese Richtlinie regelt den Inhalt, die Form sowie die Modalitäten Gegenstand der Erfüllung der Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung. Ausgenommen davon sind die Regelmeldepflichten bei Exchange Traded Products (ETP). Diese sind im Zusatzreglement für die Kotierung von Exchange Traded Products aufgeführt.
Sofern ein meldepflichtiger Sachverhalt bezüglich Anleihen und/ oder Wandelrechten oder Derivaten (Anhänge 2 und 3) im Sinne einer «Publikation gemäss Bedingungen» veröffentlicht werden muss, richten sich die Modalitäten der Publikation nach den im jeweiligen Kotierungsprospekt veröffentlichten Bedingungen.
Art. 2 Die Anhänge enthalten folgende Informationen zu den einzelnen
Meldepflichtige Regelmeldepflichten: Sachverhalte 1. deren Inhalt; 2. Zeitpunkt der Meldung; 3. Art der Übermittlung; 4. allfällige einzureichende Beilagen; 5. allfällige Publikation der Meldung durch SIX Swiss Exchange oder SIX Structured Products Exchange.
Art. 3 Der Emittent muss die meldepflichtigen Sachverhalte an
Empfänger der SIX Exchange Regulation übermitteln. meldepflichtigen Sachverhalte SIX Exchange Regulation 11/14 1 II. FORM UND INHALT DER MELDUNGEN
Art. 4 1
Form der Übermittlung Sachverhalte gemäss Anhang 1 (primärkotierte oder hauptkoder meldepflichtigen tierte Beteiligungsrechte) die elektronische Meldeplatt- Sachverhalte form «Connexor Reporting» (Connexor Reporting) benutzen. Steht Connexor Reporting aus technischen Gründen ausnahmsweise nicht zur Verfügung, so muss der Emittent für die Übermittlung der meldepflichtigen Sachverhalte die in Absatz 2 aufgeführten Mittel verwenden. Sachverhalte gemäss den Anhängen 2 und 4 bis 6 (Anleihen, Wandelrechte, kollektive Kapitalanlagen sowie sekundärkotierte Beteiligungsrechte) E-Mail verwenden. Für die Übermittlung bestimmter meldepflichtiger Sachverhalte muss der Emittent Online-Formulare verwenden. Sachverhalte gemäss Anhang 3 (Derivate) E-Mail oder Connexor Events verwenden.
Siehe hierzu auch:
Formulare Meldepflichten
Einstiegsseite Connexor Reporting
Einstiegsseite Connexor Events
Art. 5 1
Jede Meldung muss folgende Angaben enthalten: Zwingende Angaben 1. Name (Firma) des Emittenten; 2. Identität der meldenden Person (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse für allfällige Rückfragen); 3. Bezeichung der entsprechenden Meldepflicht.
Bei Meldungen, die in Erfüllung der Regelmeldepflichten gemäss den Anhängen 2 bis 6 (Anleihen, Wandelrechte, Derivate, kollektive Kapitalanlagen sowie sekundärkotierte Beteiligungsrechte) übermittelt werden, muss der entsprechende Anhang (inkl. Ziffer) ausdrücklich in der Meldung erwähnt werden.
SIX Exchange Regulation 11/14
Art. 6 1
Ist für einen meldepflichtigen Sachverhalt die Weiterverbreitung Offizielle Mitteilung der Information durch eine «Offizielle Mitteilung» gemäss den Anhängen vorgesehen, so muss der Emittent SIX Exchange Regulation den Text der «Offiziellen Mitteilung» auf elektronischem Weg möglichst frühzeitig, jedoch, sofern keine abweichende Regelung besteht, spätestens bis 10.00 Uhr am letzten Börsentag vor dem gewünschten Publikationsdatum übermitteln. Der Emittent muss das gewünschte Publikationsdatum SIX Exchange Regulation mitteilen.
Die «Offizielle Mitteilung» muss die zwingend vorgeschriebenen Angaben für den jeweiligen meldepflichtigen Sachverhalt, wie er in den entsprechenden Anhängen aufgeführt ist, beinhalten.
Der Emittent muss die «Offizielle Mitteilung» an SIX Exchange Regulation als Textdokument ohne Formatierungen (d.h. Notepad-Dokumente o.ä.) übermitteln.
Bei Meldungen, die SIX Exchange Regulation gemäss
Art. 4 Abs. 1 RLRMP mittels Connexor Reporting oder gemäss
Art. 4 Abs. 3 RLRMP mittels Connexor Events übermittelt werden, wird die «Offizielle Mitteilung» automatisch nach Verarbeitung der Meldung durch SIX Exchange Regulation generiert. Dasselbe gilt für Fälle, wo anstelle einer «Offiziellen Mitteilung» eine Excel-
Datei eingereicht werden darf.
Bei der Weiterverbreitung einer «Offiziellen Mitteilung» durch SIX Exchange Regulation werden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen. Für den Inhalt der Mitteilung ist ausschliesslich der Emittent verantwortlich.
Die «Offizielle Mitteilung» wird alternativ publiziert mittels: 1. «Newsboard» des SIX Swiss Exchange Trading Systems (für Börsenteilnehmer); 2. E-Mail an den interessierten Empfängerkreis; 3. Internet (http://www.six-swiss-exchange.com/news/ official_notices/search_de.html) als «Offizielle Mitteilung».
SIX Exchange Regulation 11/14 3
Art. 7 1
Meldepflichtige Sachverhalte, die zum Zeitpunkt der Übermitt- Vertraulichkeit lung an SIX Exchange Regulation noch vertraulich zu behandeln sind oder deren Veröffentlichung aufzuschieben ist, müssen in der Meldung klar und deutlich entsprechend gekennzeichnet werden («Vertraulich»/«Veröffentlichung erst nach Rücksprache» o.ä.). Diesfalls ist das Datum und die Uhrzeit anzugeben, ab wann die vorübergehend vertraulichen Informationen an den Markt weitergegeben werden können. SIX Exchange Regulation kann andernfalls eine vertrauliche Behandlung der Meldung nicht gewährleisten.
Bei der Übermittlung des meldepflichtigen Sachverhalts über Connexor Reporting kann der Emittent bei Sachverhalten, die grundsätzlich veröffentlicht oder neben SIX Exchange Regulation auch an Dritte übermittelt werden, die Meldung durch Verwendung der in Connexor Reporting dafür vorgesehenen Funktion vorab auf vertraulicher Basis an SIX Exchange Regulation übermitteln. Absatz 1 kommt sinngemäss zur Anwendung.
III. VERANTWORTLICHKEIT
Art. 8 1
Der Emittent muss die meldepflichtigen Sachverhalte melden. Verantwortlichkeit Es ist ihm freigestellt, ob er seinen Meldepflichten selber nachkommt oder diese durch Dritte erfüllen lässt.
Die Verantwortung für die korrekte Erfüllung der Pflichten liegt in jedem Fall beim Emittenten.
IV. REGELMELDEPFLICHTEN
Art. 9 Emittenten mit primärkotierten bzw. hauptkotierten Beteili-
Regelmeldepflichten für gungsrechten (Beteiligungspapieren) gemäss Art. 20 Abs. 1 Bör- Emittenten mit sengesetz sowie Art. 53b Abs. 3 Börsenverordnung haben folprimärkotierten bzw. gende Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung hauptkotierten der Kotierung zu erfüllen (s. Anhang 1): Beteiligungsrechten (Beteiligungspapieren) 1. Regelmeldepflichten betreffend Informationen zum Emittenten: 1.05 Änderung des Revisionsorgans (externe Revisionsstelle); 1.06 Änderung des Bilanzstichtags (Abschluss des Geschäftsjahres);
SIX Exchange Regulation 11/14 1.07 Änderung von Ansprechpersonen: 1.07 (1) Verwaltungsratspräsident; 1.07 (2) Chief Executive Officer; 1.07 (3) Chief Financial Officer; 1.07 (4) Head of Investor Relations; 1.07 (5) Kontaktperson Ad hoc-Publizität (gemäss Richtlinie Ad hoc-Publizität); 1.07 (6) Kontaktperson Regelmeldepflichten gemäss dieser Richtlinie. 1.08 Änderung folgender Weblinks (URL): 1.08 (1) zur allgemeinen Webseite des Emittenten; 1.08 (2) zum Anmeldeformular für den E-Mail-Verteiler (Subscription zum Push-System gemäss Art. 8 Richtlinie Ad hoc-Publizität); 1.08 (3) zum Verzeichnis mit den Ad hoc-Mitteilungen (Pull- System gemäss Art. 9 Richtlinie Ad hoc-Publizität); 1.08 (4) zum Unternehmenskalender; 1.08 (5) zum Verzeichnis mit den Finanzabschlüssen (Jahres- und Halbjahresberichte). 1.09 Änderung der Geschäftstätigkeit (Investment- / Immobiliengesellschaft); 1.10 Änderung der Anlagepolitik/des Entschädigungsmodells bei Investment- und Immobiliengesellschaften gemäss
Art. 76 Abs. 1 und Art. 84 Abs. 1 KR.
2. Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Berichterstattung: 2.01 Einreichung Finanzabschlüsse: 2.01 (1) Geschäftsbericht; 2.01 (2) Halbjahresbericht. 2.02 Quartalsabschlüsse gemäss Richtlinie betr. Ausnahmen zur Dauer des Bestehens der Emittenten (Richtlinie Track Record). 3. Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Generalversammlung (GV): 3.01 Datum der GV; 3.02 bei Emittenten mit kotierten Namenaktien: Datum der Schliessung des Aktienregisters; 3.03 Einladung zur GV; 3.04 Beschlüsse der GV; 3.05 Beschluss betreffend Opting Out/Opting Up gemäss
Art. 22 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 1 Börsengesetz; 3.06 bei Emittenten mit kotierten Namenaktien und Sitz in der
Schweiz: Beschluss betreffend Vinkulierungsbestimmungen gemäss
Art. 685d ff. Obligationenrecht.
4. Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Dividende: 4.01 Dividendenmeldung. 5. Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Kapitalstruktur:
SIX Exchange Regulation 11/14 5 5.01 Schaffung/Streichung des bedingten oder genehmigten Kapitals; 5.02 Meldung des bedingten Kapitals; 5.03 Eintrag der neu geschaffenen Effekten aus bedingtem Kapital im Handelsregister; 5.04 Kapitalherabsetzung (ordentliche Kapitalherabsetzung; Harmonika oder deklarative Kapitalherabsetzung); 5.05 bei Emittenten ohne Sitz in der Schweiz: Die aktuelle Gesamtzahl der ausgegebenen Beteiligungspapiere (Beteiligungsrechte) und die damit verbundenen Stimmrechte gemäss Art. 53b Abs. 3 Börsenverordnung.
Art. 10 Emittenten mit kotierten Anleihen und/oder Wandelrechten ha-
Regelmeldepflichten für ben folgende Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechter- Emittenten mit Anleihen haltung der Kotierung zu erfüllen (s. Anhang 2): und/oder Wandelrechten 1. Regelmeldepflichten betreffend Informationen zum Emittenten: 1.03 Änderung des Revisionsorgans; 1.04 Änderung des Rechnungslegungsstandards; 1.05 Weblink zum veröffentlichten Jahresabschluss. 2. Regelmeldepflichten betreffend Informationen zu den Effekten - Anleihen: 2.01 Amortisationen; 2.02 Vorzeitige Rückzahlung; 2.03 Aufstockungen/Erhöhungen; 2.04 Anleihen mit variablem Zinssatz: neuer Zinssatz; 2.05 Änderung der Zinsusanz; 2.06 Sanierung, Umstrukturierung, Tatbestände für Flathandel, Informationspflichten bei notleidenden Anleihen; 2.07 Schuldnerwechsel (Emittentenwechsel/Garantenwechsel); 2.08 Wechsel der Zahlstelle/Ausübungsstelle; 2.09 Einladung zur Obligationärsversammlung; 2.10 Beschlüsse der Obligationärsversammlung; 2.11 Konkurs-, Nachlass- oder andere Insolvenz- und Liquidationsverfahren. 3. Regelmeldepflichten betreffend Informationen zu den Effekten – Wandelrechten: 3.01 Ausübung von Wandelrechten; 3.02 Kapitalereignisse im Basiswert: Anpassung Wandelpreis/Anpassung Wandelbedingungen; 3.03 nicht ausgeübte Wandelrechte nach Ablauf der Wandelfrist.
Art. 11 Emittenten mit kotierten Derivaten haben folgende Regelmelde-
Regelmeldepflichten für pflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung zu er- Emittenten mit füllen: (s. Anhang 3): Derivaten 1. Regelmeldepflichten betreffend Informationen zum Emittenten: 1.03 Verlust der erforderlichen Bewilligung der entsprechenden Aufsichtsbehörde; 1.04 Änderung des Rechnungslegungsstandards; 1.05 Weblink zum veröffentlichten Jahresabschluss. 2. Regelmeldepflichten betreffend Informationen zu den Effekten: 2.01 Anpassungen der Bedingungen der Effekten, z.B. in Bezug auf den Ausübungspreis oder das Bezugsverhältnis; 2.02 Aufstockungen bzw. Reduktion der Anzahl Effekten; 2.03 Erreichen von Schwellenwerten, welche den Kurs bzw. die Bewertung des Derivats beeinflussen (z.B. bei Barrier Options); 2.04 Ermittlung während der Laufzeit des Derivats eines für dessen Bewertung bzw. Auszahlung relevanten Preisparameters (z.B. Fixierung eines neuen Couponsatzes bei Derivaten mit Zinszahlung); 2.05 Vorübergehender Unterbruch oder dauerhafte Einstellung der regelmässigen Preisfeststellung im Basiswert (infolge von Sistierung, Dekotierung und dgl. des Basiswerts); 2.06 Umtausch des Basiswerts (z.B. aufgrund von Kapitalereignissen im Basiswert, wie bei Umstrukturierungen o.ä.); 2.07 Vorzeitige Kündigung durch den Emittenten (sofern gemäss Bedingungen vorgesehen); 2.08 Änderungen in Bezug auf den Emittenten des Derivats, welche den Kurs bzw. die Bewertung des Derivats beeinflussen (z.B. Insolvenz, Konkurs o.ä.); 2.09 Schuldnerwechsel (Emittentenwechsel/Gläubigerwechsel); 2.10 Wechsel der Zahl- und Ausübungsstelle.
Art. 12 Emittenten mit kollektiven Kapitalanlagen auf vertraglicher Basis
Regelmeldepflichten für haben folgende Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrecht- Emittenten mit erhaltung der Kotierung zu erfüllen (s. Anhang 4): kollektiven Kapitalanlagen auf 1. Regelmeldepflichten betreffend Informationen zum Emittenten: vertraglicher Basis 1.01 Änderung des Namens der Fondsleitung, des Emittenten, der kollektiven Kapitalanlage oder des Vertreters in der Schweiz gemäss Art. 123 f. Kollektivanlagegesetz (kollektive Kapitalanlage ohne Sitz in der Schweiz); 1.02 Verlegung des Sitzes der Fondsleitung;
SIX Exchange Regulation 11/14 7 1.05 Wechsel der Fondsleitung; 1.06 Änderung von Ansprechpersonen: 1.06 (1) Kontaktperson der Fondsleitung (kollektive Kapitalanlage mit Sitz in der Schweiz) oder des Vertreters in der Schweiz gemäss Art. 123 f. Kollektivanlagegesetz (kollektive Kapitalanlage ohne Sitz in der Schweiz); 1.06 (2) Kontaktperson Ad hoc-Publizität, sofern der Emittent die Vorschriften der Richtlinie Ad hoc-Publizität einhalten muss; 1.06 (3) Kontaktperson Regelmeldepflichten gemäss dieser Richtlinie. 1.07 Änderung folgender Weblinks (URL): 1.07 (1) zur allgemeinen Webseite der kollektiven Kapitalanlage; 1.07 (2) zu den Prospekten; 1.07 (3) zum Verzeichnis mit den Finanzabschlüssen; Sofern der Emittent die Vorschriften der Richtlinie Ad hoc- Publizität einhalten muss: 1.07 (4) zum Anmeldeformular für den E-Mail-Verteiler (Subscription zum Push-System gemäss Art. 8 1.07 (5) zum Verzeichnis mit den Ad hoc-Mitteilungen (Pull-System gemäss Art. 9 Richtlinie Ad hoc-Publizität). 2. Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit den Anteilen: 2.01 Offizieller Nettoinventarwert; 2.02 Bei Exchange Traded Funds (ETF): Indikativer Nettoinventarwert, falls vorhanden; 2.03 Ausschüttung; 2.04 Änderung der Währung des Basiswerts; 2.05 Aufschub der Rückzahlung gemäss Art. 81 Kollektivanlagegesetz.
Art. 13 Emittenten mit kollektiven Kapitalanlagen auf gesellschaftsrecht-
Regelmeldepflichten für licher Basis haben folgende Regelmeldepflichten im Rahmen der Emittenten mit Aufrechterhaltung der Kotierung zu erfüllen (s. Anhang 5): kollektiven Kapitalanlagen auf 1. Regelmeldepflichten betreffend Informationen zum Emittenten: gesellschaftsrechtlicher 1.01 Änderung des Namens des Emittenten (Änderung der Firma) Basis oder des Namens der kollektiven Kapitalanlage; 1.05 Änderung von Ansprechpersonen: 1.05 (1) Verwaltungsratspräsident;
SIX Exchange Regulation 11/14 1.05 (2) Chief Executive Officer; 1.05 (3) Chief Financial Officer; 1.05 (4) Head of Investor Relations; 1.05 (5) Kontaktperson Ad hoc-Publizität, sofern der Emittent die Vorschriften der Richtlinie Ad hoc-Publizität einhalten muss; 1.05 (6) Kontaktperson Regelmeldepflichten gemäss dieser Richtlinie; Zusätzlich bei Emittenten ohne Sitz in der Schweiz: 1.05 (7) Kontaktperson des Vertreters in der Schweiz gemäss Art. 123 f. Kollektivanlagegesetz. 1.06 Änderung folgender Weblinks (URL): 1.06 (1) zur allgemeinen Webseite des Emittenten; 1.06 (2) zum Unternehmenskalender; 1.06 (3) zum Verzeichnis mit den Finanzabschlüssen; Sofern der Emittent die Vorschriften der Richtlinie Ad hoc- Publizität einhalten muss: 1.06 (4) zum Anmeldeformular für den E-Mail-Verteiler (Subscription zum Push-System gemäss Art. 8 1.06 (5) zum Verzeichnis mit den Ad hoc-Mitteilungen (Pull-System gemäss Art. 9 Richtlinie Ad hoc-Publizität). 2. Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit den Anteilen: 2.01 Offizieller Nettoinventarwert; 2.02 Bei Exchange Traded Funds (ETF): Indikativer Nettoinventarwert, falls vorhanden; 2.03 Dividendenmeldung; 2.04 Änderung der Währung des Basiswerts. 3. Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Generalversammlung (GV): 3.01 Datum der GV; 3.02 Einladung zur GV; 3.03 Beschlüsse der GV.
Art. 14 Emittenten mit sekundärkotierten Beteiligungsrechten (Beteili-
Regelmeldepflichten für gungspapieren) haben folgende Regelmeldepflichten im Rahmen Emittenten mit der Aufrechterhaltung der Kotierung zu erfüllen (s. Anhang 6): sekundärkotierten Beteiligungsrechten 1. Regelmeldepflichten betreffend Informationen zum Emittenten: (Beteiligungspapieren) 1.01 Änderung des Namens des Emittenten (Änderung der Firma); 1.04 Änderung des Revisionsorgans; 1.05 Änderung von Ansprechpersonen:
SIX Exchange Regulation 11/14 9 1.05 (1) Kontaktperson Ad hoc-Publizität; 1.05 (2) Kontaktperson Regelmeldepflichten gemäss dieser Richtlinie; 1.05 (3) allfälliger anerkannter Vertreter in der Schweiz. 1.06 Einreichung von Ad hoc-Mitteilungen gemäss Art. 21 Abs. 2 Richtlinie Ausländische Gesellschaften; 1.07 Bestätigung der Primärbörse bzgl. Anzahl der kotierten Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere); 1.08 Angaben gemäss Formular im Rahmen der jährlichen Datenerhebung gemäss Art. 21 Richtlinie Ausländische Gesellschaften. 2. Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Dividende: 2.01 Dividendenmeldung. 3. Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Kapitalstruktur: 3.01 Kapitalerhöhung bei den kotierten Beteiligungsrechten (Beteiligungspapieren); 3.02 Splits bei den kotierten Beteiligungsrechten (Beteiligungspapieren; z.B. Aktiensplits); 3.03 Kapitalherabsetzung bei den kotierten Beteiligungsrechten (Beteiligungspapieren). 4. Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Emittenten: 4.01 Umstrukturierung: 4.01 (1) Fusion; 4.02 (2) Abspaltung (spin-off).
V. KOMPETENZEN
Art. 15 Der Ausschuss für Emittentenregulierung delegiert die Kompe-
Delegation tenz zur Anpassung der Modalitäten der Erfüllung der in den Anhängen dieser Richtlinie aufgeführten Regelmeldepflichten an SIX Exchange Regulation.
VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 16 Die Richtlinie tritt am 1. Dezember 2014 in Kraft.
Inkrafttreten
SIX Exchange Regulation 11/14 Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Primärkotierte oder hauptkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Über- Offizielle 1.01 Änderung des Namens des Emitten- Innerhalb von 5 Börsentagen nach – Name (Firma) alt/neu; Elektronische Ja. ten (Änderung der Firma). Eintrag im Handelsregister; jedoch in – Web-Adresse alt/neu; Meldeplattform jedem Fall spätestens bis 10.00 Uhr Connexor – Ticker-Symbol alt/neu; am letzten Börsentag vor dem Da- Reporting.
tum der Börsenumstellung. – Valoren-Nr. und ISIN alt/neu; – Datum der Börsenumstellung.
Beilagen: – Handelsregisterauszug als PDF; – Statuten als PDF. 1.02 Änderung der Adresse des Innerhalb von 5 Börsentagen nach – Name (Firma); Elektronische - Hauptsitzes/Ort der Verwaltung. Eintrag im Handelsregister. – Adresse, Postfach; Meldeplattform – E-Mail-Adresse.
1.03 Änderung der Adresse für die Zustel- Unmittelbar nach Vorfall. – Name (Firma); Elektronische - lung rechtlich relevanter Dokumente. – Adresse, Postfach; Meldeplattform 1.04 Änderung der Rechnungsadresse. Unmittelbar nach Vorfall. – Name (Firma); Elektronische - – Adresse, Postfach. Meldeplattform Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Primärkotierte oder hauptkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere)
Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Über- Offizielle 1.05 Änderung des Revisionsorgans Innerhalb von 5 Börsentagen nach – Name (Firma); Elektronische - (externe Revisionsstelle). Eintrag im Handelsregister. – Sitzstaat; Meldeplattform – Registernummer der zuständi- gen Revisionsaufsichtsbehörde; – Begründung für den Wechsel (inkl. Angabe, ob das Revisionsorgan zurückgetreten ist sowie ob zurzeit des Wechsels Meinungsverschiedenheiten zwischen Emittent und Revisionsorgan bestanden haben).
1.06 Änderung des Bilanzstichtags Unmittelbar nach Vorfall. Angabe des alten und neuen Elektronische - (Abschluss des Geschäftsjahres). Stichtags. Meldeplattform Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Primärkotierte oder hauptkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Über- Offizielle 1.07 Änderung von Ansprechpersonen: Unmittelbar nach Vorfall. – Name, Vorname; Elektronische - – Adresse; Meldeplattform – 1.07 (1) Verwaltungsratspräsident; – 1.07 (2) Chief Executive Officer; – Tel.-Nr. direkt, Fax-Nr. direkt; – 1.07 (3) Chief Financial Officer; – E-Mail-Adresse direkt;
– 1.07 (4) Head of Investor Relations; – Team E-Mail-Adresse; – 1.07 (5) Kontaktperson Ad hoc- – Korrespondenzsprache. Publizität (gemäss Richtlinie Ad hoc- Publizität); Zusätzlich bei den Kontaktpersonen für: – 1.07 (6) Kontaktperson Regelmeldepflichten gemäss dieser Richtli- – Ad hoc-Publizität und nie. – Regelmeldepflichten: Handy-Nummer. 1.08 Änderung folgender Weblinks (URL): Unmittelbar nach Vorfall. Weblink. Elektronische - Meldeplattform – 1.08 (1) zur allgemeinen Webseite des Emittenten; Reporting. – 1.08 (2) zum Anmeldeformular für den E-Mail-Verteiler (Subscription zum Push-System gemäss Art. 8 – 1.08 (3) zum Verzeichnis mit den Ad hoc-Mitteilungen (Pull-System gemäss Art. 9 Richtlinie Ad hoc-Publizität); – 1.08 (4) zum Unternehmenskalender; – 1.08 (5) zum Verzeichnis mit den Finanzabschlüssen (Jahres- und Halbjahresberichte).
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Primärkotierte oder hauptkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere)
Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Über- Offizielle 1.09 Änderung der Geschäftstätigkeit (In- Bei Änderung. Beschreibung der neuenTätigkeit: Elektronische - vestment- / Immobiliengesellschaft). Gesellschaft ist neu Investmennt- Meldeplattform oder Immobiliengesellschaft i.S. Connexor des Kotierungsreglements. Reporting.
1.10 Änderung der Anlagepolitik/des Ent- Spätestens 5 Börsentage nach Be- Dokument mit der neuen Anlage- Elektronische - schädigungsmodells bei Investment- schluss des für die Beschlussfassung politik/dem neuen Entschädi- Meldeplattform und Immobiliengesellschaften ge- zuständigen Gesellschaftsorgans. gungsmodell als PDF. Connexor mäss Art. 76 Abs. 1 und Art. 84 Abs. 1 Reporting. KR.
Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Berichterstattung 2.01 Einreichung Finanzabschlüsse: Anlässlich der Veröffentlichung des PDF-Dokument. Elektronische - Berichts; spätestens jedoch: Meldeplattform – 2.01 (1) Geschäftsbericht; – 2.01 (2) Halbjahresbericht. – Geschäftsbericht:
Monate nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres (Bilanzstichtag); – Halbjahresbericht:
Monate nach dem Abschlussstichtag.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Primärkotierte oder hauptkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Über- Offizielle 2.02 Quartalsabschlüsse gemäss Richtlinie Anlässlich der Veröffentlichung des Form der Einreichung: Die Einreichung - betr. Ausnahmen zur Dauer des Be- Berichts; spätestens jedoch 2 Monate hat per Post zu er- – Papierform; stehens der Emittenten (Richtlinie nach dem Abschlussstichtag. Wird folgen. Wird an- Track Record (RLTR)). anstelle des 2. oder 4. Quartalsab- – wird anstelle des 2. oder 4. Quar- stelle des 2. oder schlusses der Halbjahres- oder der talsabschlusses der Geschäfts- 4. Quartalsab- Geschäftsbericht eingereicht, so sind oder Halbjahresbericht einge- schlusses der Gedie Einreichungsfristen von Ziff. 2.01 reicht, so ist dieser als PDF ein- schäfts- oder Halbdieses Anhangs für Finanzberichte zureichen. jahresbericht einanwendbar. gereicht, erfolgt die Einreichung über die elektronische Meldeplattform
Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Generalversammlung (GV) 3.01 Datum der GV. Sobald festgelegt. – Datum; Elektronische - – Ort der GV; Meldeplattform – Beginn der GV. 3.02 Bei Emittenten mit kotierten Namen- Sobald festgelegt. – Datum; Elektronische - aktien: – Uhrzeit der Schliessung. Meldeplattform Datum der Schliessung des Aktienre- Connexor gisters. Reporting. 3.03 Einladung zur GV. Spätestens 20 Kalendertage vor der Beilage: Elektronische - GV. Traktandenliste als PDF oder Me- Meldeplattform dienmitteilung gleichen Inhalts als Connexor PDF. Reporting.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Primärkotierte oder hauptkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere)
Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Über- Offizielle 3.04 Beschlüsse der GV. Spätestens 1 Börsentag nach der GV. Beilage: Elektronische - Beschlüsse gemäss Traktandenlis- Meldeplattform te als PDF oder Medienmitteilung Connexor gleichen Inhalts als PDF. Reporting.
3.05 Beschluss betreffend Opting Out/Op- Innerhalb von 5 Börsentagen nach Beschreibung der Statutenbestim- Elektronische - ting Up gemäss Art. 22 Abs. 2 und der GV. mungen gemäss Art. 22 und 32 Meldeplattform
Art. 32 Abs. 1 Börsengesetz. Börsengesetz. Connexor
Beilage: Statuten als PDF. Reporting. 3.06 Bei Emittenten mit kotierten Namen- Innerhalb von 5 Börsentagen nach Beschreibung der Vinkulierungs- Elektronische - aktien und Sitz in der Schweiz: Be- Eintrag im Handelsregister. bestimmungen Meldeplattform schluss betreffend Vinkulierungsbe- Beilage: Statuten als PDF. Connexor stimmungen gemäss Art. 685d ff. Reporting. Obligationenrecht.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Primärkotierte oder hauptkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Über- Offizielle
Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Dividende 4.01 Dividendenmeldung. Sobald festgelegt. – Datum Ex-Dividendenhandel Elektronische Ja. (Ex-Date); Meldeplattform Indikative (vorläufige) Meldung: – Datum Auszahlung der Dividen- Connexor In jedem Fall spätestens 20 Kalender- de (Pay-Date); tage vor der GV. Definitive Meldung: – Valoren-Nr., ISIN; Einen Börsentag nach der GV; jedoch – Bruttobetrag pro Beteiligungsin jedem Fall bis spätestens recht (Beteiligungspapier); 10.00 Uhr am letzten Börsentag – Coupon-Nr.; vor dem Datum des Ex-Dividen- – allfällige weitere Modalitäten. denhandels. Zusätzlich bei Gratisaktien: – Angabe, ob bestehende eigene Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) des Emittenten verwendet werden oder neue Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen werden; – ISIN der ausgeschütteten Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere); – Bezugsverhältnis zwischen gehaltenen Beteiligungsrechten (Beteiligungspapieren) und aus- Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Primärkotierte oder hauptkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere)
Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Über- Offizielle geschütteten Beteiligungsrechten (Beteiligungspapieren).
Zusätzlich bei Naturaldividen- de:
Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Kapitalstruktur 5.01 Schaffung/Streichung des bedingten Innerhalb von 5 Börsentagen nach Beilagen: Elektronische - oder genehmigten Kapitals. Eintrag/Streichung im Handelsregis- Statuten als PDF; Meldeplattform ter. im Falle der genehmigten Kapi- Connexor Bei der Schaffung von bedingtem talerhöhung: Reporting. Kapital: zusätzlich Handelsregisterauszug
Börsentage nach der GV. als PDF. 5.02 Meldung des bedingten Kapitals. Monatliche Meldung ab dem Zeit- – Titelkategorie; Elektronische - punkt der formellen Kotierung des – Valoren-Nr., ISIN; Meldeplattform bedingten Kapitals; jeweils am ersten Connexor – Verwendungszweck (gem. Sta- Börsentag des folgenden Monats. Reporting. tuten); Steht fest, dass während längerer Zeit keine Optionen oder Wandlungs- – Laufzeit bei Options- oder Wanrechte ausgeübt werden, kann der delanleihen; Emittent ein schriftliches Gesuch um – Anzahl ausgegebene Titel; Befreiung einreichen. Die maximale – Anzahl ausgeübte Titel; Dauer der Befreiung beträgt ein Jahr. – Verbleibendes bedingtes Kapital. 5.03 Eintrag der neu geschaffenen Effek- Innerhalb von 5 Börsentagen nach Beilage: Elektronische - ten aus bedingtem Kapital im Han- Eintrag im Handelsregister. Handelsregisterauszug als PDF. Meldeplattform delsregister. Connexor Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Primärkotierte oder hauptkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Über- Offizielle 5.04 Kapitalherabsetzung (ordentliche Ka- Innerhalb von 5 Börsentagen nach Durch Vernichtung: Elektronische Ja. pitalherabsetzung; Harmonika oder dem Eintrag der Kapitalherabsetzung Meldeplattform – Datum der Börsenumstellung; deklarative Kapitalherabsetzung). im Handelsregister, jedoch in jedem Connexor Fall spätestens bis 10.00 Uhr am – neue Anzahl ausgegebener Be- Reporting. letzten Börsentag vor dem Datum teiligungsrechte (Beteiligungs- der Börsenumstellung. Zwischen papiere). dem Eintrag der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und dem Datum Durch Rückzahlung: der Börsenumstellung dürfen nicht – Zahlungsdatum; Ex-Datum; mehr als 10 Börsentage liegen. – Valoren-Nr., ISIN; – Bruttobetrag pro Beteiligungsrecht (Beteiligungspapier); – neue Anzahl ausgegebener Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere); – alter/neuer Nennwert.
Harmonika und deklarative Kapitalherabsetzung: Je nach Ausgestaltung im konkreten Fall variiert der Inhalt der Meldung. Beilagen: – Handelsregisterauszug als PDF; – Statuten als PDF.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Primärkotierte oder hauptkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere)
Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Über- Offizielle 5.05 Bei Emittenten ohne Sitz in der Spätestens 5 Börsentage nach Eintritt – Neue Gesamtzahl der ausgege- Elektronische - Schweiz: der Änderung. benen Beteiligungspapiere (Be- Meldeplattform Die aktuelle Gesamtzahl der ausge- teiligungsrechte); Connexor gebenen Beteiligungspapiere (Beteili- – neue Anzahl damit verbundener Reporting.
gungsrechte) und die damit verbun- Stimmrechte; denen Stimmrechte gemäss Art. 53b – Datum der Änderung. Abs. 3 Börsenverordnung.
Ziffer Meldepflichtiger Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermittlung Art der Veröf- 1.01 Änderung des Namens des Innerhalb von 5 Börsenta- – Name alt/neu; Web-Adresse alt/neu; Offizielle Mitteilung per – Webseite und Emittenten (Änderung der gen nach Eintrag im Han- – Ticker-Symbol alt/neu; Valoren-Nr./ E-Mail an zulassung@six- Versand an inte- Firma). delsregister. ISIN; group.com. ressierte Personen.
– Kopie Handelsregisterauszug und Statuten. 1.02 Änderung der Adresse des Innerhalb von 5 Börsenta- – Name; Adresse; Postfach; Tel.-Nr.; Offizielle Mitteilung per – Webseite und Hauptsitzes/Ort der Verwal- gen nach Eintrag im Han- Fax.; E-Mail an zulassung@six- Versand an intetung. delsregister. – Kopie Handelsregisterauszug group.com. ressierte Personen. 1.03 Änderung des Revisionsor- Innerhalb von 5 Börsenta- – Name/Firma; Domizilstaat; Register- Offizielle Mitteilung per – Webseite und gans. gen nach Eintrag im Han- nummer der Eidg. Revisionsauf- E-Mail an zulassung@six- Versand an intedelsregister. sichtsbehörde; group.com. ressierte Perso- – Begründung, weshalb der Emittent nen. das Revisionsorgan gewechselt hat (inkl. Angaben, ob der Rücktritt durch das Revisionsorgan erfolgt ist). 1.04 Änderung des Rechnungsle- Innerhalb von 5 Börsenta- – In Übereinstimmung mit Art. 6 und 7 Offizielle Mitteilung per – Webseite und gungsstandards. gen nach Publikation des Richtlinie Rechnungslegung. E-Mail an zulassung@six- Versand an inte- Geschäftsberichts. group.com. ressierte Personen. 1.05 Weblink zum veröffentlich- Bei Publikation, spätes- Link zu den veröffentlichten Jahresab- Per E-Mail an – SIX Exchange Re ten Jahresabschluss. tens innert der Frist gem. schlüssen gem. Art. 13 Richtlinie Rech- kotierung@six- gulation kann
Art. 10 und 21 Richtlinie nungslegung. group.com. den Link auf ih-
Rechnungslegung. rer Webseite publizieren.
Ziffer Meldepflichtiger Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermittlung Art der Veröf-
Regelmeldepflichten betreffend Informationen zu den Effekten - Anleihen 2.01 Amortisationen. Unmittelbar nach Vernich- – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und tung der Titel. – Fälligkeitsdatum; E-Mail an zulassung@six- Versand an integroup.com. ressierte Perso- – Betrag. 2.02 Vorzeitige Rückzahlung. Gemäss Anleihensbedin- – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und gungen. – Datum; E-Mail an zulassung@six- Versand an integroup.com. ressierte Perso- – Art der Rückzahlung; – Preis/Währung; mäss Bedingun- – Bezugnahme auf Ziffer in Anleihens- gen. bedingungen. 2.03 Aufstockungen/Erhöhungen. Gemäss Anleihensbedin- – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und gungen. – Datum; E-Mail an zulassung@six- Versand an integroup.com. ressierte Perso- – Preis/Währung; – Bezugnahme auf Ziffer in Anleihens- mäss Bedingunbedingungen. gen. 2.04 Anleihen mit variablem Zins- Meldung bis spätestens – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und satz: 16.00 Uhr 2 Börsentage – Neuer Zinssatz; E-Mail an zulassung@six- Versand an inteneuer Zinssatz. vor Zinswirksamkeit. group.com. ressierte Perso- – Zinslaufzeit.
Ziffer Meldepflichtiger Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermittlung Art der Veröf- 2.05 Änderung der Zinsusanz. Gemäss Anleihensbedin- – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und gungen. – Zinsusanz alt/neu; gültig ab. E-Mail an zulassung@six- Versand an integroup.com. ressierte Personen;
2.06 Sanierung, Umstrukturie- Unmittelbar bei Eintritt – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und rung, Tatbestände für Flat- des Ereignisses. – Pressecommuniqués; E-Mail an zulassung@six- Versand an intehandel, Informationspflich- group.com. ressierte Perso- – Sämtliche Unterlagen zuhanden der ten bei notleidenden Anlei- nen; Anleihensgläubiger. hen. – Publikation gemäss Bedingungen. 2.07 Schuldnerwechsel (Emitten- Spätestens am Tag vor – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und tenwechsel/Garantenwech- Eintritt der Rechtswirk- – Datum; E-Mail an zulassung@six- Versand an intesel) samkeit des Schuldner- group.com. ressierte Perso- – Art der Rückzahlung; wechsels. nen; – Preis/Währung; mäss Bedingun- – Bezugnahme auf Ziffer in Anleihens- gen. bedingungen. 2.08 Wechsel der Zahlstelle/Aus- Spätestens am Tag vor – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und übungsstelle. Eintritt der Rechtswirk- – Angaben über die bisherige sowie E-Mail an zulassung@six- Versand an intesamkeit des Wechsels. die neue Zahl- bzw. Ausübungsstelle. group.com. ressierte Personen;
Ziffer Meldepflichtiger Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermittlung Art der Veröf- 2.09 Einladung zur Obligationärs- Bei Versand an Anleihens- – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und versammlung. gläubiger. – Neuer Zinssatz; E-Mail an zulassung@six- Versand an integroup.com. ressierte Perso- – Zinslaufzeit;
– Bezugnahme auf Ziffer in Anleihens- – Publikation gebedingungen. 2.10 Beschlüsse der Obligationärs- Unmittelbar nach Rechts- – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und versammlung. kraft. – Wiedergabe der Beschlüsse der Obli- E-Mail an zulassung@six- Versand an integationärsversammlung; group.com. ressierte Personen; – Angabe der geänderten Anleihenbedingungen inkl. Gültigkeitsdatum. – Publikation gemäss Bedingungen. 2.11 Konkurs-, Nachlass- oder an- 1) Bei Antrag des Schuld- – Antrag des Schuldners (1); Offizielle Mitteilung per – Webseite und dere Insolvenz- und Liquida- ners; – Sämtliche Unterlagen (inkl. aller im E-Mail an zulassung@six- Versand an intetionsverfahren. oder Rahmen von Konkurs-, Nachlass- group.com. ressierte Perso- 2) Bei Eintritt des Ereignis- oder anderen Insolvenz- und Liqui- nen; ses. dationsverfahren gefällten Entschei- – Publikation gede), welche den Gläubigern bzw. An- mäss Bedingunleihensgläubigern zugestellt werden gen. (1 und 2).
Regelmeldepflichten betreffend Informationen zu den Effekten - Wandelrechte 3.01 Ausübung von Wandelrech- Monatlich. – Nach Effekten getrennt (inkl. Valo- Per E-Mail an - ten. ren-Nr./ISIN); kotierung@six- – Anzahl ausgeübter Rechte. group.com.
Ziffer Meldepflichtiger Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermittlung Art der Veröf- 3.02 Kapitalereignisse im Basis- Unmittelbar bei Eintritt – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und wert: des Ereignisses. – Valoren-Nr./ISIN des Basiswerts; E-Mail an zulassung@six- Versand an inte- Anpassung Wandelpreis/An- group.com. ressierte Perso- – Wandelbedingungen alt/neu (Wanpassung Wandelbedingun- nen; delpreis, Bezugsverhältnis etc.). gen – Publikation ge- 3.03 Nicht ausgeübte Wandel- Unmittelbar nach Ablauf – Valoren-Nr./ISIN; Per E-Mail an - rechte nach Ablauf der Wan- der Frist. – Anzahl Titel; kotierung@sixdelfrist. group.com. – Hinweis über den Verwendungszweck des verbleibenden bedingten Kapitals.
Ziffer Meldepflichtiger Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermitt- Art der Veröffentli- 1.01 Änderung des Namens des Innerhalb von 5 Börsenta- – Name alt/neu; Web-Adresse Offizielle Mitteilung per – Webseite und Versand Emittenten (Änderung der Fir- gen nach Eintrag im Han- alt/neu; E-Mail an an interessierte Persoma). delsregister. – Ticker-Symbol alt/neu; Valo- zulassung@six- nen. ren-Nr./ISIN; group.com.
– Kopie Handelsregisterauszug und Statuten. 1.02 Änderung der Adresse des Innerhalb von 5 Börsenta- – Name; Adresse; Postfach; Tel. Offizielle Mitteilung per – Webseite und Versand Hauptsitzes/Ort der Verwal- gen nach Eintragung im Nr.; Fax Nr.; E-Mail an an interessierte Persotung. Handelsregister. – Kopie Handelsregisteraus- zulassung@six- nen. zug. group.com. 1.03 Verlust der erforderlichen Be- Unmittelbar nach Mittei- Kopien des Entscheids der Auf- Per E-Mail an willigung der entsprechenden lung des Entscheids der Auf- sichtsbehörde. kotierung@six- Aufsichtsbehörde. sichtsbehörde. group.com. 1.04 Änderung des Rechnungsle- Innerhalb von 5 Börsenta- In Übereinstimmung mit Art. 7 Offizielle Mitteilung per – Webseite und Versand gungsstandards. gen nach Publikation des Richtlinie Rechnungslegung. E-Mail an an interessierte Perso- Geschäftsberichts. zulassung@six- nen. group.com. 1.05 Weblink zum veröffentlichten Bei Publikation, spätestens Link zu den veröffentlichten Per E-Mail an – SIX Exchange Regulati- Jahresabschluss. innert Frist gem. Art. 10 und Jahresabschlüssen gem. Art. 13 kotierung@six- on kann den Link auf
Richtlinie Rechnungsle- Richtlinie Rechnungslegung. group.com. ihrer Webseite publigung. zieren.
Regelmeldepflichten betreffend Informationen zu den Effekten1 2.01 Anpassungen der Bedingun- Unmittelbar bei Eintritt des – Valoren-Nr./ISIN; – Offizielle Mitteilung – Webseite und Versand gen der Effekten, z.B. in Bezug Ereignisses. – Valoren-Nr./ISIN des Basis- per E-Mail an an interessierte Persoauf den Ausübungspreis oder werts; zulassung@six- nen; das Bezugsverhältnis. group.com. – Publikation gemäss Be- – Bedingungen alt/neu (Aus- übungspreis, Bezugsverhältnis etc.). – Connexor Events Anhang 3
Darunter fallen sämtliche an der SIX Swiss Exchange kotierbaren Derivate.
Ziffer Meldepflichtiger Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermitt- Art der Veröffentli- 2.02 Aufstockung bzw. Reduktion Unmittelbar bei Eintritt des – Valoren-Nr./ISIN; – Offizielle Mitteilung – Webseite und Versand der Anzahl Effekten. Ereignisses. – Anzahl Effekten alt/neu; per E-Mail an an interessierte Persozulassung@six- nen; – Kopie der entsprechenden group.com. – Publikation gemäss Be- Globalurkunde;
2.03 Erreichen von Schwellenwer- Unmittelbar bei Erreichen – Valoren-Nr./ISIN; – Telefonisch gemäss – Webseite und Versand ten, welche den Kurs bzw. die des Schwellenwerts. – Valoren-Nr./ISIN des Basis- Art. 6 Richtlinie Forde- an interessierte Perso- Bewertung des Derivats beein- werts; rungsrechte mit beson- nen; flussen (z.B. bei Barrier Opti- derer Struktur – Publikation gemäss Be- ons). – Offizielle Mitteilung dingungen. per E-Mail an zulassung@sixgroup.com; oder 2.04 Ermittlung während der Lauf- Unmittelbar nach Ermitt- – Valoren-Nr./ISIN; – Offizielle Mitteilung – Webseite und Versand zeit des Derivats eines für des- lung des neuen Preispara- – Valoren-Nr./ISIN des Basis- per E-Mail an an interessierte Persosen Bewertung bzw. Auszah- meters. werts; zulassung@six- nen; lung relevanten Preisparame- group.com. – Publikation gemäss Be- ters (z.B. Fixierung eines neuen oder dingungen. Couponsatzes bei Derivaten – Connexor Events mit Zinszahlung). 2.05 Vorübergehender Unterbruch Unmittelbar bei Eintritt des – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und Versand oder dauerhafte Einstellung Ereignisses. – Valoren-Nr./ISIN des Basis- E-Mail an an interessierte Persoder regelmässigen Preisfeststel- werts; zulassung@six- nen; lung im Basiswert (infolge von group.com. – Publikation gemäss Be- Sistierungen, Dekotierungen u. dingungen. SIX Exchange Regulation 11/14 dgl. des Basiswerts).
Ziffer Meldepflichtiger Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermitt- Art der Veröffentli- 2.06 Umtausch des Basiswerts (z.B. Unmittelbar bei Eintritt des – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und Versand aufgrund von Kapitalereignis- Ereignisses. – Valoren-Nr./ISIN des Basis- E-Mail an an interessierte Persosen im Basiswert wie bei Um- werts; zulassung@six- nen; strukturierungen o.ä.). group.com. – Publikation gemäss Be- – Bedingungen alt/neu; dingungen.
2.07 Vorzeitige Kündigung durch Gemäss Bedingungen. – Valoren-Nr./ISIN; – Offizielle Mitteilung – Webseite und Versand den Emittenten (sofern gem. – Valoren-Nr./ISIN des Basis- per E-Mail an an interessierte Perso- Bedingungen vorgesehen). werts; zulassung@six- nen; group.com. – Publikation gemäss Be- – Bedingungen alt/neu; 2.08 Änderungen in Bezug auf den Unmittelbar bei Eintritt des – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und Versand Emittenten des Derivats, wel- Ereignisses. – Valoren-Nr./ISIN des Basis- E-Mail an an interessierte Persoche den Kurs bzw. die Bewer- werts; zulassung@six- nen; tung des Derivats beeinflussen group.com. – Publikation gemäss Be- – Beschreibung des Ereignisses; (z.B. Insolvenz, Konkurs o.ä.). dingungen. – Datum; – Auswirkungen. 2.09 Schuldnerwechsel (Emittenten- Fünf Tage vor Eintritt der – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und Versand wechsel/Gläubigerwechsel). Rechtswirksamkeit des – Angaben über den neuen E-Mail an an interessierte Perso- Schuldnerwechsels. Schuldner (unter Beilage ei- zulassung@six- nen; nes Geschäftsberichts); group.com. – Publikation gemäss Be- – Angaben über den Weiterbe- dingungen. stand des Sicherungsversprechens, sofern vorhanden; – Bezugnahme auf Ziffer in Derivatbedigungen.
Anhang 3 Ziffer Meldepflichtiger Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermitt- Art der Veröffentli- 2.10 Wechsel der Zahl- und Aus- Spätestens am Tag vor Ein- – Valoren-Nr./ISIN; Offizielle Mitteilung per – Webseite und Versand übungsstelle. tritt der Rechtswirksamkeit – Angaben über die bisherige E-Mail an an interessierte Persodes Wechsels. sowie die neue Zahl- bzw. zulassung@six- nen; Ausübungsstelle. group.com. – Publikation gemäss Bedingungen.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Kollektive Kapitalanlagen auf vertraglicher Basis Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermitt- Offizielle 1.01 Änderung des Namens der Fonds- Bei einer Namensänderung der Bei einer Namensänderung der Online-Formular: Ja, bei einer leitung, des Emittenten, der kol- Fondsleitung oder der kollekti- Fondsleitung oder des Vertre- «Offizielle Mitteilung Änderung des lektiven Kapitalanlage oder des ven Kapitalanlage: ters in der Schweiz: Namensänderung»; Namens des Vertreters in der Schweiz gemäss Innerhalb von 5 Börsentagen nach Per E-Mail: Emittenten – Datum der Änderung; oder der kol-
Art. 123 f. Kollektivanlagegesetz Veröffentlichung des Entscheids meldepflichten@six-
(kollektive Kapitalanlage ohne Sitz der FINMA gemäss Art. 27 Abs. 4 – Name alt/neu. group.com. lektiven Kapiin der Schweiz). Kollektivanlagegesetz. talanlage. Bei einer Namensänderung des Bei einer Namensänderung des Emittenten oder der kollektiven Emittenten oder des Vertreters Kapitalanlage: in der Schweiz: – Datum der Börsenumstellung; Innerhalb von 5 Börsentagen nach dem Entscheid des für die Na- – Name alt/neu; mensänderung zuständigen Or- – gegebenenfalls Valorennummer gans. und ISIN alt/neu.
Bei einer Änderung des Namens Beilagen: des Emittenten oder der kollek- Bei einer Namensänderung der tiven Kapitalanlage muss die Fondsleitung oder der kollektiven Meldung in jedem Fall spätestens Kapitalanlage: bis 10.00 Uhr am letzten Bör- Entscheid der Aufsichtsbehörde sentag vor dem Datum der Bör- als PDF. senumstellung bei SIX Exchange Regulation eintreffen. Bei einer Namensänderung des Emittenten oder des Vertreters in der Schweiz: Entscheid als PDF.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Kollektive Kapitalanlagen auf vertraglicher Basis
Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermitt- Offizielle 1.02 Verlegung des Sitzes der Fondslei- Innerhalb von 5 Börsentagen nach – Datum Per E-Mail: - tung. Veröffentlichung des Entscheids – Adresse, Postfach; meldepflichten@sixder Aufsichtsbehörde gemäss group.com.
Art. 27 Abs. 4 Kollektivanlagegesetz. – E-Mail-Adresse
der Fondsleitung.
Entscheid der Aufsichtsbehörde 1.03 Änderung der Adresse für die Zu- Unmittelbar nach Vorfall. – Name (Firma), Per E-Mail: - stellung rechtlich relevanter Doku- – Adresse, Postfach; meldepflichten@sixmente. group.com. 1.04 Änderung der Rechnungsadresse. Unmittelbar nach Vorfall. – Name (Firma); Per E-Mail: - – Adresse, Postfach. meldepflichten@sixgroup.com.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Kollektive Kapitalanlagen auf vertraglicher Basis Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermitt- Offizielle 1.05 Wechsel der Fondsleitung. Innerhalb von 5 Börsentagen nach – Datum; Per E-Mail: Ja. Veröffentlichung des Entscheids – Name der bisherigen Fondslei- meldepflichten@sixder Aufsichtsbehörde gemäss tung. group.com.
Art. 27 Abs. 4 Kollektivanlagegesetz. Betreffend neue Fondsleitung:
– Name; – Adresse, Postfach; – E-Mail-Adresse.
Entscheid der Aufsichtsbehörde 1.06 Änderung von Ansprechpersonen: Unmittelbar nach Vorfall. – Name, Vorname; Online-Formular: - – Adresse, Postfach; «Ansprechpersonen». – 1.06 (1) Kontaktperson der Fondsleitung (kollektive Kapital- – Tel.-Nr. direkt, Fax-Nr. direkt; anlage mit Sitz in der Schweiz) – E-Mail-Adresse direkt; oder des Vertreters in der – Team E-Mail-Adresse; Schweiz gemäss Art. 123 f. Kol- lektivanlagegesetz (kollektive Kapitalanlage ohne Sitz in der Schweiz); Zusätzlich bei den Kontaktpersonen für: – 1.06 (2) Kontaktperson Ad hoc- Publizität, sofern der Emittent – Ad hoc-Publizität und die Vorschriften der Richtlinie Ad – Regelmeldepflichten: hoc-Publizität einhalten muss; Handy-Nummer. – 1.06 (3) Kontaktperson Regelmeldepflichten gemäss dieser Richtlinie.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Kollektive Kapitalanlagen auf vertraglicher Basis
Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermitt- Offizielle 1.07 Änderung folgender Weblinks Unmittelbar nach Vorfall. Weblink. Per E-Mail: - (URL): meldepflichten@sixgroup.com. – 1.07 (1) zur allgemeinen Webseite der kollektiven Kapitalanla- ge; – 1.07 (2) zu den Prospekten; – 1.07 (3) zum Verzeichnis mit den Finanzabschlüssen;
Sofern der Emittent die Vorschriften der Richtlinie Ad hoc-Publizität einhalten muss: – 1.07 (4) zum Anmeldeformular für den E-Mail-Verteiler (Subscription zum Push-System gemäss Art. 8 Richtlinie Ad hoc- Publizität). – 1.07 (5) zum Verzeichnis mit den Ad hoc-Mitteilungen (Pull-System gemäss Art. 9 Richtlinie Ad hoc-Publizität).
Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit den Anteilen 2.01 Offizieller Nettoinventarwert. Täglich. – Stichtag; Per E-Mail: - – Angabe des Werts in Rech- meldepflichten@sixnungswährung (Anlagefonds) group.com. oder in Handelswährung (Exchange Traded Funds). 2.02 Bei Exchange Traded Funds: Täglich während der Handelszeit. Angabe des Werts in Handelswäh- Per E-Mail: - Indikativer Nettoinventarwert, rung. meldepflichten@sixfalls vorhanden. group.com.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Kollektive Kapitalanlagen auf vertraglicher Basis Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermitt- Offizielle 2.03 Ausschüttung. Sobald festgelegt. Die Meldung – Ex-Datum (Ex-Date); Online-Formular: Ja. muss jedoch in jedem Fall spätes- – Datum der Auszahlung (Pay- «Offizielle Mitteilung tens bis 10.00 Uhr am letzten Date); Dividende» oder ent- Börsentag vor dem Ex-Datum sprechende Excel-Datei – Valoren-Nr. und ISIN alt/neu; bei SIX Exchange Regulation ein- per E-Mail: treffen. – Betrag pro Anteil (brutto/netto); meldepflichten@six- – Coupon-Nr. (sofern vorhanden); group.com. – Kontaktperson;
Sollen anstelle von Geld Fondsanteile ausgeschüttet werden, sind zusätzlich folgende Angaben zu machen: – ISIN der ausgeschütteten Effekten; – Bezugsverhältnis zwischen gehaltenen Fondsanteilen und ausgeschütteten Fondsanteilen.
Gegenstand der Ausschüttung in Natura. 2.04 Änderung der Währung des Basis- Sobald festgelegt. Die Meldung – Datum Börsenumstellung; Online-Formular: Ja. werts. muss jedoch in jedem Fall spätes- – Basiswährung alt/neu. «Offizielle Mitteilung tens bis 10.00 Uhr am letzten Änderung Basiswert». Börsentag vor dem Datum der Börsenumstellung bei SIX Exchange Regulation eingehen.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Kollektive Kapitalanlagen auf vertraglicher Basis
Ziffer Meldepflichtiger Sachverhalt Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Übermitt- Offizielle 2.05 Aufschub der Rückzahlung ge- Vorliegen von Beschluss oder Ent- Beilage: Per E-Mail: Ja. mäss Art. 81 Kollektivanlagege- scheid. Beschluss der Fondsleitung oder meldepflichten@sixsetz. Entscheid der Aufsichtsbehörde group.com. als PDF. Zulassung von Effekten Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Kollektive Kapitalanlagen auf gesellschaftsrechtlicher Basis
Regelmeldepflichen betreffend Informationen zum Emittenten 1.01 Änderung des Namens des Emit- Bei einer Namensände- – Name (Firma) alt/neu; Online-Formular: Ja. tenten (Änderung der Firma) oder rung des Emittenten – Web-Adresse alt/neu; «Offizielle Mitteilung des Namens der kollektiven Kapi- oder der kollektiven Namensänderung». – Ticker-Symbol alt/neu; talanlage. Kapitalanlage: Innerhalb von 5 Börsentagen – Valoren-Nr. und ISIN alt/neu;
nach Veröffentlichung – Datum der Börsenumstellung. des Entscheids der FINMA gemäss Art. 27 Beilagen: Abs. 4 Kollektivanlagegesetz. Die Meldung Bei einer Änderung des Namens muss jedoch in jedem des Emittenten: Fall spätestens bis – Statuten als PDF; 10.00 Uhr am letzten Börsentag vor dem – Handelsregisterauszug als PDF. Datum der Börsenumstellung bei SIX Bei einer Namensänderung der Exchange Regulation kollektiven Kapitalanlage: eintreffen. Entscheid der Aufsichtsbehörde 1.02 Änderung der Adresse des Haupt- Innerhalb von 5 Bör- – Name (Firma); Online-Formular: - sitzes/Ort der Verwaltung. sentagen nach Eintrag – Adresse, Postfach; «Meldung Hauptsitzim Handelregister. Adressänderung». – Tel.-Nr., Fax-Nr.
1.03 Änderung der Adresse für die Zu- Unmittelbar nach Vor- – Name (Firma); Per E-Mail: - stellung rechtlich relevanter Doku- fall. – Adresse, Postfach; meldepflichten@sixmente. group.com.
– Korrespondenzsprache.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Kollektive Kapitalanlagen auf gesellschaftsrechtlicher Basis
Ziffer Meldepflichtiger Zeitpunkt der Mel- Inhalt der Meldung Form der Übermittlung Offizielle 1.04 Änderung der Rechnungsadresse. Unmittelbar nach Vor- – Name (Firma); Per E-Mail: - fall. – Adresse, Postfach. meldepflichten@sixgroup.com. 1.05 Änderungen von Ansprechperso- Unmittelbar nach Vor- – Name, Vorname; Online-Formular: - nen: fall. «Meldung – Adresse; Ansprechpersonen». – 1.05 (1): Verwaltungsratspräsi- – Tel.-Nr. direkt, Fax-Nr. direkt; dent; – E-Mail-Adresse direkt; – 1.05 (2): Chief Executive Officer; – Team E-Mail-Adresse; – 1.05 (3): Chief Financial Officer; – Korrespondenzsprache. – 1.05 (4) Head of Investor Relations; Zusätzlich bei den Kontaktperso- – 1.05 (5) Kontaktperson Ad hoc- nen für: Publizität, sofern der Emittent – Ad hoc-Publizität und die Vorschriften der Richtlinie Ad – Regelmeldepflichten: hoc-Publizität einhalten muss; Handy-Nummer. – 1.05 (6) Kontaktperson Regelmeldepflichten gemäss dieser Richtlinie;
Zusätzlich bei Emittenten ohne Sitz in der Schweiz: – 1.05 (7) Kontaktperson des Vertreters in der Schweiz gemäss
Art. 123 f. Kollektivanlagegesetz.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Kollektive Kapitalanlagen auf gesellschaftsrechtlicher Basis 1.06 Änderung folgender Weblinks Unmittelbar nach Vor- Weblink. Per E-Mail: - (URL): fall. meldepflichten@sixgroup.com. – 1.06 (1) zur allgemeinen Webseite des Emittenten; – 1.06 (2) zum Unternehmenska- lender; – 1.06 (3) zum Verzeichnis mit den Finanzabschlüssen.
Sofern der Emittent die Vorschriften der Richtlinie Ad hoc-Publizität einhalten muss: – 1.06 (4) zum Anmeldeformular für den E-Mail-Verteiler (Subscription zum Push-System gemäss Art. 8 Richtlinie Ad hoc- Publizität); – 1.06 (5) zum Verzeichnis mit den Ad hoc-Mitteilungen (Pull-System gemäss Art. 9 Richtlinie Ad hoc-Publizität).
Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit den Anteilen 2.01 Offizieller Nettoinventarwert. Jeden Börsentag. – Stichtag; Per E-Mail: - – Angabe des Werts in Rech- meldepflichten@sixnungswährung (Anlagefonds) group.com. oder in Handelswährung (Exchange Traded Funds). 2.02 Bei Exchange Traded Funds: Indi- Jeden Börsentag wäh- Angabe des Werts in der Handels- Per E-Mail: - kativer Nettoinventarwert, falls rend der Handelszeit. währung. meldepflichten@six-
vorhanden. group.com.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Kollektive Kapitalanlagen auf gesellschaftsrechtlicher Basis 2.03 Dividendenmeldung. Sobald festgelegt. Die – Datum Ex-Dividendenhandel Online-Formular: Ja. Meldung muss jedoch (Ex-Date); «Offizielle Mitteilung in jedem Fall spätes- – Datum Auszahlung der Dividen- Dividende» oder entspretens bis 10.00 Uhr am de (Pay-Date); chende Excel-Datei per Eletzten Börsentag Mail: vor dem Datum des meldepflichten@six- Ex-Dividendenhan- – Valoren-Nr. und ISIN; group.com. dels bei SIX – Bruttobetrag pro Aktie; Exchange Regulation – Coupon-Nr.; eintreffen. – allfällige weitere Modalitäten.
Zusätzlich bei Gratisaktien:: – Angabe, ob bestehende eigene Aktien des Emittenten verwendet werden oder neue Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen werden; – ISIN der ausgeschütteten Aktien; – Bezugsverhältnis zwischen gehaltenen Aktien und ausgeschütteten Aktien.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Kollektive Kapitalanlagen auf gesellschaftsrechtlicher Basis 2.04 Änderung der Währung des Basis- Sobald festgelegt. Die – Datum Börsenumstellung; Online-Formular: Ja. werts. Meldung muss jedoch – Basiswährung alt/neu. «Offizielle Mitteilung in jedem Fall spätes- Änderung Basiswert». tens bis 10.00 Uhr am letzten Börsentag vor dem Datum der Börsenumstellung bei SIX Exchange Regulation eingehen.
Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Generalversammlung (GV) 3.01 Datum der GV. Sobald festgelegt. Datum. Per E-Mail: - meldepflichten@sixgroup.com. 3.02 Einladung zur GV. Spätestens 20 Kalen- Beilage: Per E-Mail: - dertage vor der GV. Traktandenliste als PDF oder Me- meldepflichten@sixdienmitteilung gleichen Inhalts als group.com. PDF. 3.03 Beschlüsse der GV. Spätestens 1 Börsentag Beilage: Per E-Mail: - nach der GV. Beschlüsse gemäss Traktandenlis- meldepflichten@sixte als PDF oder Medienmitteilung group.com. gleichen Inhalts als PDF.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Sekundärkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere)
Regelmeldepflichten betreffend Informationen zum Emittenten: 1.01 Änderung des Namens des Die Meldung muss spätes- – Name (Firma) alt/neu; Online-Formular: Ja. Emittenten (Änderung der Fir- tens bis 10.00 Uhr am letz- – Ticker-Symbol alt/neu; «Offizielle Mitteilung ma). ten Börsentag vor dem Da- Namensänderung». – Valoren-Nr. und ISIN alt/ tum der Börsenumstelneu; lung bei SIX Exchange Regulation eintreffen. – Datum der Börsenumstel- lung bei der Primärbörse. 1.02 Änderung der Adresse des Innerhalb von 5 Börsentagen – Name (Firma); Online-Formular: - Hauptsitzes/Ort der Verwal- nach Änderung. – Adresse, Postfach; «Meldung Hauptsitztung. Adressänderung». – Tel.-Nr., Fax-Nr. 1.03 Änderung der Adresse für die Unmittelbar nach Vorfall. – Name (Firma); Per E-Mail: - Zustellung rechtlich relevan- – Adresse, Postfach; meldepflichten@sixter Dokumente. group.com. 1.04 Name des Revisionsorgans. Unmittelbar nach Vorfall. – Name (Firma); Per E-Mail: - – Sitzstaat; meldepflichten@sixgroup.com. – Registernummer der zuständigen Revisionsaufsichtsbehörde.
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Sekundärkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) 1.05 Änderungen von Ansprech- Unmittelbar nach Vorfall. – Name (Firma); Per E-Mail: - personen: – Adresse; meldepflichten@sixgroup.com. – 1.05 (1): Kontaktperson Ad – Telefonnummer; hoc-Publizität; – E-Mail-Adresse; – 1.05 (2): Kontaktperson Re- – Adresse.
gelmeldepflichten gemäss dieser Richtlinie; – 1.05 (3): allfälliger anerkannter Vertreter in der Schweiz. 1.06 Einreichung von Ad hoc-Mit- Bei Publikation der Ad hoc- Beilage: Medienmitteilung. Per E-Mail: - teilungen gemäss Mitteilung. adhoc@six-group.com.
Art. 21 Abs. 2 Richtlinie Ausländische Gesellschaften.
1.07 Bestätigung der Primärbörse Einmal jährlich auf Aufforde- Bestätigung der Primärbörse, Per E-Mail: - bzgl. Anzahl der kotierten Be- rung von SIX Exchange Regu- dass der Emittent Beteili- meldepflichten@sixteiligungsrechte (Beteili- lation. gungsrechte (Beteiligungspa- group.com. gungspapiere). piere) bei ihr kotiert hat (inkl. Anzahl der kotierten Beteiligungspapiere [Beteiligungsrechte], Unterschrift).
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Sekundärkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) 1.08 Angaben gemäss Formular im Einmal jährlich auf Aufforde- – Name des Emittenten; Per E-Mail: - Rahmen der jährlichen Daten- rung von SIX Exchange Regu- – Adresse des Sitzes des Emit- meldepflichten@sixerhebung gemäss Art. 21 lation. tenten oder Ort der Verwal- group.com. Richtlinie Ausländische Ge- tung; sellschaften. – Korrespondenzsprache; – Webseite der Gesellschaft;
– ISIN; – Valoren-Nr. an der SIX Swiss Exchange; – Kontaktpersonen (inkl. E- Mail-Adresse) für:
Ad hoc-Publizität;
Regelmeldepflichten gemäss dieser Richtlinie;
Zulassungsvorgänge (allfälliger Vertreter in der Schweiz); – Kapitalstruktur:
ausstehende Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere);
allfällig vorhandenes bedingtes und/oder genehmigtes Kapital;
während des Jahres durchgeführte Kapitaltransaktionen; – Dividendenzahlungen/erwartetes Datum des Ex-Di- Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Sekundärkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) videndenhandels (Ex-Date) an der Primärbörse (sofern zum Stichtag der Umfrage bekannt).
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Sekundärkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere)
Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Dividende 2.01 Dividendenmeldung. Sobald festgelegt. Die Mel- – Datum Ex-Dividendenhan- Online-Formular: Ja. dung muss jedoch in jedem del (Ex-Date); «Offizielle Mitteilung Fall spätestens bis – Zahlungsdatum (Pay-Date); Dividenden». 10.00 Uhr am letzten Bör- sentag vor dem Datum des Ex-Dividendenhandels bei – Valoren-Nr. und ISIN alt/ SIX Exchange Regulation ein- neu; treffen. – Bruttobetrag pro Beteiligungsrecht (Beteiligungspapier);
Zusätzlich bei Gratisaktien:
– Angabe, ob bestehende eigene Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) des Emittenten verwendet werden oder neue Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen werden; – ISIN der ausgeschütteten – Bezugsverhältnis zwischen gehaltenen Beteiligungsrechten (Beteiligungspapie- Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Sekundärkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) ren) und ausgeschütteten Beteiligungsrechten (Beteiligungspapieren).
Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Kapitalstruktur 3.01 Kapitalerhöhung bei den ko- Die Meldung muss spätes- – Titelkategorie; Online-Formular: Ja. tierten Beteiligungsrechten tens bis 10.00 Uhr am letz- – Ex-Datum; «Offizielle Mitteilung (Beteiligungspapieren). ten Börsentag vor dem Da- Kapitalstruktur - tum der Börsenumstel- Kapitalerhöhung». Beteiligungsrechte (Beteililung bei SIX Exchange Regugungspapiere); lation eintreffen. – aktuelle Höhe des Gesellschaftskapitals;
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Sekundärkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) 3.02 Splits bei den kotierten Betei- Die Meldung muss bis 5 Bör- – Titelkategkorie; Online-Formular: Ja. ligungsrechten (Beteiligungs- sentage vor dem Datum der – Valoren-Nr. und ISIN alt/ «Offizielle Mitteilung papieren; z.B. Aktiensplits). Börsenumstellung bei SIX neu; Kapitalstruktur - Splits». Exchange Regulation eintref- – Ex-Datum; fen. – Nennwert alt/neu; – alte Anzahl ausgegebener Beiteiligungsrechte (Beteiligungspapiere);
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Sekundärkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) 3.03 Kapitalherabsetzung bei den Die Meldung muss spätes- Durch Vernichtung: Online-Formular: Ja. kotierten Beteiligungsrechten tens bis 10.00 Uhr am letz- «Offizielle Mitteilung – Ex-Datum; (Beteiligungspapieren). ten Börsentag vor dem Da- Kapitalherabsetzung». tum der Börsenumstel- – alte Anzahl ausgegebener lung bei SIX Exchange Regu- Beteiligungsrechte (Beteililation eintreffen. gungspapiere);
Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere).
Durch Rückzahlung: – Zahlungsdatum; Ex-Datum; – Valoren-Nr. und ISIN; – Bruttobetrag pro Beteiligungsrecht (Beteiligungspapier); – alte Anzahl ausgegebener – alter/neuer Nennwert;
Regelmeldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung – Sekundärkotierte Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere)
Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Emittenten 4.01 Umstrukturierung: Die Meldung muss bis 5 Bör- – Titelkategorie; Online Formular: Ja. sentage vor dem Datum der – Valoren-Nr. und ISIN, alt/ «Offizielle Mitteilung – 4.01 (1) Fusion; Börsenumstellung bei SIX neu; Umstrukturierung». – 4.01 (2) Abspaltung Exchange Regulation eintref- (spin-off). – Datum der Börsenumstelfen. lung (Ex-Datum);
– Nennwert alt/neu; – je Unternehmen: Anzahl Beteiligungsrechte (Beteiligungspapiere) vorher/nachher; – Industriesektor; SIX Swiss Exchange;
SIX Exchange Regulation 11/14