SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 52/2013
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 52/2013
Titel CHF Anleihen mit unterschiedlicher Erst- und Minimalstückelung Kategorie Handel und Produkte & Regularien Autorisiert von Christoph Landis, Head Operations Rolf Broekhuizen, Head Business Engineering Seiten 2 Datum 07.10.2013 Information
Inhalt dieser Mitteilung: – Informationen zum angepassten Handelssegment «Übrige CHF-Anleihen» – Anpassung Weisung 3: Handel – Trading Guides – Bond Market – Einführungszeitpunkt 21. Oktober 2013
SIX Swiss Exchange freut sich, Sie über die Anpassung des Handelssegments «Übrige CHF-Anleihen» per 21. Oktober 2013 zu informieren. Das Handelssegment «Übrige CHF-Anleihen» unterstützt neu auch CHF-Anleihen mit unterschiedlicher Erst- und Minimalstückelung und erlaubt es allen Teilnehmern, diese Titel - analog zu den Internationalen Anleihen mit unterschiedlicher Erst- und Minimalstückelung - im Marktmodell «Market Maker Book - Fill-or-Kill» zu handeln. Abgesehen vom Marktmodell und den Handelsunterbrüchen kommen für die CHF-Anleihen mit unterschiedlicher Erst- und Minimalstückelung die gleichen Handelsparameter wie bei den übrigen CHF- Anleihen zur Anwendung.
Regularien Die Weisung 3: Handel wurde im Zusammenhang mit der Änderung des Handelssegments für «Übrige CHF-Anleihen» geändert und tritt per 21. Oktober 2013 in Kraft. Die aktualisierte Version ist ab sofort auf der Internetseite von SIX Swiss Exchange abrufbar. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht der Anpassungen:
Referenz Regularien Art der Änderung Titel
Geändert Anhang K: Übrige CHF-Anleihen Ziff. 2 Marktmodell Weisung 3: Handel Geändert Anhang K: Übrige CHF-Anleihen 4.2 Handelsunterbruch
Die Trading Guides wurden ebenfalls überarbeitet und sind ab sofort unter folgendem Link verfügbar.
Einführungszeitpunkt Datum Umgebung
21. Oktober 2013 Erster Handelstag in der Membertest- und Produktions-Umgebung
SIX Swiss Exchange ist bestrebt, die Marktmodelle laufend weiterzuentwickeln und den Marktbedürfnissen anzupassen.
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SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 52/2013 07.10.2013
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