Gebührenordnung zum Meldereglement
(SDX-LOC-RR)

SDX Trading AG

Gebührenordnung zum Meldereglement

vom 22. Juni 2021 Datum des Inkrafttretens: 15. Oktober 2021

SDX Trading AG Hardturmstrasse 201, CH-8005 Zürich

Inhaltsverzeichniss

SDX Trading AG Page 2 Gebührenordnung zum Meldereglement 15. Oktober 2021

1 Zweck, Geltungsbereich und Gebührenübersicht

1.1 Zweck

Gemäss Ziff. 3 des Meldereglments erhebt die Meldestelle von den Meldepflichtigen für die Entgegennahme und Verarbeitung von Meldungen Gebühren. Der Gebührenrahmen basiert auf den folgenden Regeln:

  • Transparenz

  • Gleichbehandlung aller Meldepflichtigen

  • Nichtdiskriminierung aller Meldepflichtigen Unter Wahrung der Gleichbehandlung der Meldepflichtigen kann auf die Erhebung von Gebühren ganz oder teilweise verzichtet werden.

1.2 Geltungsbereich

Die Gebührenordnung zum Melderegelment findet auf alle Meldepflichtigen und weiteren Personen, die sich dem Regelwerk der SDX Trading AG (d. h., der Börse) unterstellt haben, Anwendung.

1.3 Gebührenübersicht

Die Gebührenordnung zum Meldereglement bezieht sich auf die folgenden Dienstleistungen:

  • Registrierung bei der Meldestelle

  • Entgegennahme und Verarbeitung von Trade Reports

  • Entgegennahme und Verarbeitung von Transaction Reports

  • Andere meldungsbezogene Dienstleistungen

1.4 Preisdetails

Die Gebühren werden in der Regel in Schweizer Franken (d. h. CHF), Basispunkten (d. h. bp) auf das Finanzvolumen der Transaktion festgesetzt. Alle Gebühren versteht sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht anderweitig angegeben. Ein Basispunkt (1 bp) entspricht 0.01% oder 0.0001.

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2 Registrierung bei der Meldestelle

Pro Meldepflichtigem wird eine Jahresgebühr von CHF 4’000 erhoben. Im Falle eines unterjährigen Beginns oder einer unterjährigen Kündigung der Registrierung wird diese Gebühr pro rata erhoben. Diese Gebühr entfällt in den folgenden Fällen:

  • Börsenteilnehmer, welche ihre jährliche Teilnahmegebühr gemäss Ziff. 4 der "Gebührenordnung zum Kotierungs- und Handelsreglement" der SDX Trading AG bezahlen.

  • Teilnehmer der SIX Swiss Exchange AG, welche die jährliche Teilnahmegebühr gemäss Ziff. 3.3 der "Gebührenordnung zum Kotierungs- und Handelsreglement" der SIX Swiss Exchange AG.

  • Meldepflichtige, die ihre Jahresgebühr gemäss Ziff. 3.2 der " Gebührenordnung zum Kotierungs- und Handelsreglement " der SIX Swiss Exchange AG bezahlen

3 Trade Reports

Für die Entgegennahme und Verarbeitung von Trade Reports wird eine Meldegebühr erhoben. Diese Gebühr ist pro Trade Report und Meldepflichtigem geschuldet. Die Gebühr besteht aus einer fixen Transaktions- und einer variablen Gebühr. Die variable Gebühr basiert auf der Umsatzhöhe des Abschlusses und ist mit einem Mindest- («Floor») sowie einem Maximalbetrag («Cap») versehen. Die Meldegebühren sind je nach Anlageklasse unterschiedlich

Variable Gebühr Anlageklasse Fixe Gebühr (CHF) Floor (CHF) Volumen (bp) Cap (CHF) Aktien 1.0 0.5 0.25 25.0 Anleihen 1.5 2.0 0.50 150.0

4 Transaction Reports

Gemäss dem Reglement der Meldestelle der SDX Trading AG werden Transaction Reports von der Meldestelle der SDX Trading AG verarbeitet. In Bezug auf die Gebühr für die Entgegennahme und Verarbeitung von Transaction Reports verweisen wir auf die «Gebührenordnung zum Meldereglement» der SIX Swiss Exchange AG unter Ziff. 5 «Meldegebühren für Transaction Reports» und insbesondere Ziff. 5.1 «Transaction Reports» bzw. Ziff. 5.2 «Delivery Reports». Bei der Berechnung dieser Gebühren wird die Anzahl der bei der SDX Trading AG Meldestelle eingereichten Transaction Reports mit der Gesamtzahl der von der SIX Swiss Exchange AG Meldestelle verarbeiteten Transaction Reports kombiniert.

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5 Andere meldungsbezogene Dienstleistungen

5.1 Gebühr für Korrekturen, Löschungen und Stornierungen von Meldungen

Für die Erfassung und Stornierung von Trade Reports im Auftrag eines Meldepflichtigen wird eine Gebühr von CHF 50.0 pro Meldung erhoben. Für durch den Meldepflichtigen korrigierte oder gelöschte Transaction Reports werden keine Meldegebühren oder ausserordentlichen Gebühren erhoben.

5.2 Mindestgebühr

Die Meldestelle erhebt für Meldegebühren für Trade Reports eine Mindestgebühr von CHF 50.0 pro Monat pro Meldepflichtigem sofern im betreffenden Monat mindestens eine Meldung abgesetzt wurde.

6 Gemeinsame Bestimmungen

Die Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung zur Zahlung fällig. Auf verspätet eingegangenen Zahlungen kann ein Verzugszins von 10% p. a. in Rechnung gestellt werden.

Rückforderungen der Gebühren sind ab Rechnungsdatum innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen. Der Rückerstattungsanspruch ist mit einer Bestätigung der Revisionsstelle des Meldepflichtigen nachzuweisen.

Andere durch die Teilnehmer angeforderte oder ausgelöste Dienstleistungen, die nicht in dieser Preisliste aufgeführt sind, werden auf Basis der tatsächlich für die relevante Aufgabe angefallenen Kosten wie angemessen berechnet.

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Anhang I – Glossar

Dieser Abschnitt enthält die Definitionen der folgenden Begriffe, die in der Gebührenordnung zum Reglement der Meldestelle verwendet werden: Begriff Definition Variable Gebühr Die variable Gebühr ist eine von der Umsatzhöhe abhängige Gebühr, die pro Meldung und Meldepflichtigem geschuldet ist. CHF Schweizer Franken Cap Maximalbetrag für die variable Gebühr pro Trade Report Börse SDX Trading AG Floor Mindestbetrag für die variable Gebühr pro Trade Report Teilnehmer Effektenhändler, die die Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) erhalten und direkten Zugang zur Börse haben. Meldepflichtige Teilnehmer eines Handelsplatzes sowie übrige in- und ausländische Effektenhändler, die mit Effekten handeln, die für ausserbörsliche Handelsplätze zugelassen sind. Meldung Trade Report oder Transaction Report gemäss dem Reglement der Meldestelle Abschluss (Teil-)Ausführung eines Auftrags Trade Report Trade Reports gemäss dem Reglement der Meldestelle Transaktionsgebühr Die Transaktionsgebühr ist eine fixe Gebühr, die pro Meldung und Meldepflichtigem geschuldet ist. Transaction Report Transaction Reports gemäss dem Reglement der Meldestelle MwSt. Mehrwertsteuer

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