412.101.222.19
Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Laboristen/der Laboristin und des dazugehörigen Lehrplans für den beruflichen Unterricht
vom 5. Dezember 2014 (Stand am 1. März 2015)
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), gestützt auf Artikel 19 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 20021 (BBG), verordnet:
Art. 1 Aufhebung
Es werden aufgehoben:
das Reglement vom 27. Dezember 19902 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Laboristen/der Laboristin (Berufsnummer 65319);
der dazugehörige Lehrplan vom 27. Dezember 19903 für den beruflichen Unterricht.
Art. 2 Übergangsbestimmungen
Laboristen- und Laboristinnen-Lernende, die ihre Ausbildung vor dem1. Februar 2015 begonnen haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement und Lehrplan ab.
Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2018 auf sein Verlangen nach bisherigem Recht geprüft.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am1. März 2015 in Kraft.