420.142

Reglement des Schweizerischen Nationalfonds
über die Gewährung von Beiträgen
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vom 27. März 2015 (Stand am 1. Januar 2016)

Präambel

Inkrafttreten: 1. Januar 2016

420.142 Reglement des Schweizerischen Nationalfonds über die Gewährung von Beiträgen Dieses Reglement wird in der AS und in der SR nur durch Verweis veröffentlicht. Es kann abgerufen werden unter https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2023/535 > Allgemeine Informationen > Umfang der Veröffentlichung > Veröffentlichung eines Textteils durch Verweis.vom 27. März 2015 (Stand am 1. Januar 2016)Vom Bundesrat genehmigt am 27. Mai 2015