Finanzpolitische Zielgrössen und Instrumente
Fachempfehlung 17 Finanzpolitische Zielgrössen und Instrumente
Fachempfehlung 17 Finanzpolitische Zielgrössen und Instrumente
Empfehlung 1 Dieses Handbuch enthält verschiedene Zielgrössen finanzpolitischer Art, die es erlauben sollten, den öffentlichen Finanzhaushalt nachhaltig ausgeglichen zu gestalten. 2 Im Prinzip muss jedes öffentliche Gemeinwesen selbst die für seine Verhältnisse geeigneten Messgrössen, Instrumente und Grenzwerte bestimmen. Diese können sich beispielsweise für die Kantone einerseits und die Gemeinden anderseits unterscheiden. Die Vorkehren haben auch die aktuelle Situation (z.B. Höhe der aktuellen Verschuldung) und die verschiedenen Planungen zu beachten. 3 Am nachhaltigsten ist eine finanzpolitische Steuerung dann, wenn sie auf möglichst hoher Rechtsstufe geregelt ist (Verfassung oder Finanzhaushaltgesetz), weil sich dann alle Organe an das übergeordnete Recht halten müssen. Solche Grundsatzregelungen können, insbesondere für die Planung, durch ein Kennzahlensystem ergänzt werden. Vgl. dazu auch Fachempfehlung 18 über die Finanzkennzahlen. 4 Die Aufsichtsorgane, seien es parlamentarische Organe oder solche der kantonalen Finanzaufsicht über die Gemeinden, sollten die Einhaltung der finanzpolitischen Zielgrössen überprüfen. Bei Verletzung sollten sie Massnahmen verlangen. 5 Für die Gemeinden gibt es schon heute ein harmonisiertes Kennzahlensystem, welches durch die Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen vorgeschlage wird. Interkantonale Auswertungen dieser Kennzahlen sind sinnvoll. Jedes öffentliche Gemeinwesen sollte sich an solchen Kennzahlensystemen messen, und jedes öffentliche Gemeinwesen sollte selbst zusätzlich Zeitreihenvergleiche erstellen. 6 Für die interkantonale Ebene sind in Fachempfehlung 18 die 3 wichtigsten Kennzahlen erwähnt, die für die Vergleichbarkeit auf jeden Fall berechnet werden sollten: – Nettoverschuldungsquotient; – Selbstfinanzierungsgrad; – Zinsbelastungsanteil. Diese Kennzahlen sollten jedes Jahr interkantonal erhoben und veröffentlicht werden.
25.01.2008 Fachempfehlung 17 | 1
Fachempfehlung 17 Finanzpolitische Zielgrössen und Instrumente
Erläuterungen Zu Ziffer 1 7 Zum Beispiel soll das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung mittelfristig ausgeglichen sein. 8 Bei einer Überschuldung sollte eine besondere Regel über den Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen vorgesehen werden. In einem solchen Fall wird ein Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 80% empfohlen. Ein öffentliches Gemeinwesen ist überschuldet, wenn das Fremdkapital abzüglich des Finanzvermögens das Doppelte des Fiskalertrags übersteigt. Diese Regelung nimmt auf die aktuelle Verschuldungssituation Rücksicht. Tief verschuldete öffentliche Gemeinwesen können, z.B. wegen bevorstehender geplanter Investitionen, einen tieferen Selbstfinanzierungsgrad als oben empfohlen, aufweisen. Es besteht hier ein finanzpolitischer Spielraum.
Zu Ziffer 2 9 Für jede von der Fachempfehlung 18 vorgeschriebene Kennzahl gibt das Handbuch, im Anhang, Richtwerte an, welche einer guten finanziellen Situation entsprechen. Die öffentlichen Gemeinwesen sollten sich entsprechend dieser Richtwerte eigene Ziel setzen. Anzustreben wäre, nicht von den Richtwerten abzuweichen. Wenn die Richtwerte nicht eingehalten werden, sollten Korrekturmassnahmen ergriffen werden.
Zu Ziffer 3 10 Viele Kantone und Gemeinden kennen verfassungsmässige oder gesetzliche Schuldenbremsen. Diese haben sich grundsätzlich bewährt. Sehr sinnvoll sind auch Finanzleitbilder oder finanzielle Zielsetzungen im Rahmen von Regierungs- oder Legislaturprogrammen.