Risiken von Maschinen beurteilen und mindern. Eine Anleitung der Suva für Hersteller und Inverkehrbringer.
Risiken beurteilen und mindern Methode Suva für Maschinen Eine Anleitung zur Risikobeurteilung und Risikominderung für Hersteller und Inverkehrbringer
Diese Broschüre hilft Ihnen als Hersteller oder anderer Inverkehrbringer von Maschinen, zulässige sichere Produkte auf den Markt zu bringen.
Sie beschreibt ein praktisch anwendbares Verfahren für die Risikobeurteilung und Risikominderung. Die europäische Maschinenrichtlinie verlangt beides als Voraussetzung für das Inverkehrbringen neuer Maschinen.
1 Sichere Maschinen in den Verkehr bringen
Wer in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und weiteren Staaten wie der Türkei eine neue Maschine in den Verkehr bringen Praxisbeispiel zur Veranschaulichung will, muss die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG, Anhang I) erfüllen. Das Praxisbeispiel der Risikobeurteilung einer Kreissäge für Metall in Schwenkkopfausführung mit manuellem Vorschub veranschaulicht jeweils die Theorie in Die Maschinenerichtlinie verlangt deshalb vom Hersteller eine Risikobeurtei- den verschiedenen Kapiteln. Die zur Dokumentation notwendigen Angaben für lung und eine Risikominderung der zu bauenden Maschine. Risikobeurtei- das Praxisbeispiel finden Sie in den mit «Dokumentation» gekennzeichneten lung und Risikominderung müssen dokumentiert und die Dokumentation muss Tabellen direkt beim jeweils betroffenen Schritt des Verfahrens. als Teil der technischen Unterlagen vom Hersteller verfügbar gehalten werden.
Eine Anleitung zur Methode Suva Diese Broschüre beantwortet die Frage, wie die Forderungen der Maschinenrichtlinie ganz konkret zu erfüllen sind. Sie können dazu das hier beschriebene Verfahren der Risikobeurteilung und Risikominderung anwenden. Es eignet sich für Maschinen sowie unvollständige Maschinen und kann auch bei der Entwicklung von technischen Produkten angewendet werden. Das Verfahren erfüllt die Anforderungen der folgenden Normen bzw. technischen Reporte:
EN ISO 12100:2010 Sicherheit von Maschinen — Allgemeine Gestaltungsleitsätze — Risikobeurteilung und Risikominderung
ISO/TR 14121-2:2012 Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung – Abbildung 1 Teil 2: Praktischer Leitfaden und Verfahrensbeispiele Funktionsmodell einer Kreissäge ohne Schutzeinrichtungen
ISO/TR 22100-1:2015 Sicherheit von Maschinen – Beziehung zu ISO 12100 - Teil 1: Wie ISO 12100 und Typ-B- und Typ-C-Normen zusammenhängen
Um das Verfahren anzuwenden, ist die Kenntnis der Kapitel 1 bis 9 notwendig. Die Anhänge bieten weitergehende Informationen für die Risikobeurteilung und Risikominderung. Abhängig von den identifizierten Gefährdungen sind in weiteren Normen zusätzliche Angaben zur Risikobeurteilung zu beachten, auf die hier nicht eingegangen wird (Beispiele dazu siehe Anhang A).
2 Wozu das Risiko beurteilen – und wann?
Im Anhang I der Maschinenrichtlinie steht zu den grundlegenden Sicherheits- Der richtige Zeitpunkt für die Risikobeurteilung und Risikominderung ist die und Gesundheitsschutzanforderungen Folgendes: Entwurfsphase der Maschine, nachdem die Funktion entworfen ist. Zu diesem Zeitpunkt ist der Aufbau der Maschine bestimmt und erforderliche Schutz- Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer massnahmen können noch kostengünstig in die Konstruktion der Maschine Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen — integriert werden. aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Maschine — Betrieb, Einrichten und In folgenden Fällen ist es sinnvoll die Risikobeurteilung und die Risikominderung Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung später zu überprüfen: ausgesetzt sind. • bei Serienmaschinen nach Erfahrungen mit der Anwendung der ersten Maschinen Die getroffenen Massnahmen müssen darauf abzielen, Risiken wäh- • nach einem Unfall oder Störfall rend der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine zu beseitigen, • bei der Änderung der Maschine einschliesslich der Zeit, in der die Maschine transportiert, montiert, • bei der Änderung der bestimmungsgemässen Verwendung der Maschine demontiert, ausser Betrieb gesetzt und entsorgt wird.
Damit der Hersteller diese grundlegenden Anforderungen erfüllen kann, ist eine systematische Beurteilung der Maschine während ihrer voraussichtlichen Lebensdauer erforderlich. Im Anhang I der Maschinenrichtlinie wird darum Folgendes verlangt:
Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung und eine Risikominderung vorgenommen werden, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung und -minderung konstruiert und gebaut werden.
3 Begriffe
Dieses Kapitel erklärt die für die Risikobeurteilung und Risikominderung wichtigen 3.2 Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung Begriffe, wie sie in den Normen definiert sind. Es ist zu beachten, dass diese Definitionen teilweise nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechen. Eine «vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung» (EN ISO 12100, 3.24) ist die Verwendung der Maschine in einer Weise, die vom Konstrukteur nicht vorgesehen ist, sich jedoch aus leicht vorhersehbarem menschlichen Ver- 3.1 Bestimmungsgemässe Verwendung halten ergeben kann.
Die «bestimmungsgemässe Verwendung» (EN ISO 12100, 3.23) bedeutet die Verwendung einer Maschine in Übereinstimmung mit der bereitgestellten Benutzerinformation.
Abbildung 2 Abbildung 3 Die bestimmungsgemässe Verwendung eines Staplers ist das Heben und Transportieren von Lasten mit Beispiele für vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen eines Staplers: einer maximalen Grösse und einem maximalen Gewicht. Überlastung, Personentransport
3.3 Gefährdung 3.4 Gefährdungsbereich (Gefahrbereich)
Der zentrale Begriff der «Gefährdung» (EN ISO 12100, 3.6) steht für eine poten- Der «Gefährdungsbereich» (EN ISO 12100, 3.11) ist derjenige Bereich um eine zielle Schadensquelle (im allgemeinen Sprachgebrauch Gefahr). Eine Gefähr- Gefährdung, in dem eine Person der Gefährdung ausgesetzt ist. dung kann genauer bezeichnet werden nach dem Ursprung einer schädigenden Wirkung (z. B. mechanische Gefährdung, elektrische Gefährdung) oder der Art des erwarteten Schadens (z. B. Gefährdung durch Schneiden, Gefährdung durch elektrischen Schlag).
Abbildung 4 Abbildung 6 Gefährdung durch Schneiden Gefährdungsbereich der aufgrund bewegter Sägezähne bewegten Sägezähne
Abbildung 5 Abbildung 7 Gefährdung der Atemwege Gefährdungsbereich der durch freigesetzte schädliche freigesetzten Dämpfe Dämpfe
Die Gefährdung ist entweder beim Verwenden der Maschine dauerhaft vorhanden (z. B. rotierendes Sägeblatt), oder kann unerwartet auftreten (z. B. Explosion).
3.5 Gefährdungssituation 3.6 Gefährdungsereignis
Eine «Gefährdungssituation» (EN ISO 12100, 3.10) besteht, wenn eine Person Der Begriff «Gefährdungsereignis» (EN ISO 12100, 3.9) bezeichnet ein mindestens einer Gefährdung ausgesetzt ist. Diese Situation (Sachlage) Ereignis, das Schaden verursachen kann. Es kann kurzzeitig oder kann unmittelbar oder über eine Zeitspanne hinweg zu einem Schaden führen. über eine lange Zeitspanne auftreten.
Abbildung 8 Abbildung 10 Gefährdungssituation: Der Finger ist Gefährdungsereignis: Ein bewegter der Gefährdung durch die bewegten Sägezahn trifft den Finger. Sägezähne ausgesetzt.
Abbildung 9 Abbildung 11 Gefährdungssituation: Die Atemwege Gefährdungsereignis: Gesundheitssind der Gefährdung durch die schädigende Dämpfe gelangen gesundheitsschädigenden Dämpfe durch Einatmen in Atemwege und ausgesetzt. Lunge.
3.7 Schaden 3.8 Ursachen
Mit «Schaden» (EN ISO 12100, 3.5) ist stets eine physische Verletzung oder «Ursachen» sind (in Anlehnung an EN ISO 12100 Anhang B 4) Gründe, warum eine Gesundheitsschädigung gemeint. eine Gefährdung auftritt, ein Gefährdungsbereich erreichbar ist und die Entstehung eines Schadens aus einem Gefährdungsereignis nicht verhindert werden kann.
Abbildung 12 Physische Verletzung: geschnittener 3.9 Risiko und Risikoelemente Finger
Als «Risiko» (EN ISO 12100, 3.12) bezeichnet man die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und des Schadensausmasses (die beiden Grössen nennt man auch die Risikoelemente).
Abbildung 13 Gesundheitsschädigung von Eintritts- Atemwegen und Lunge wahrscheinlichkeit dieses Schadens
Schadens- Gefährdungsexposition ausmass einer Person/ Risiko das aus der von Personen bezogen auf ist eine betrachteten die betrachtete und Funktion Gefährdungs- Eintritt eines Gefährdungsvon situation Gefährdungssituation resultieren ereignisses kann Möglichkeit den Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen
Abbildung 14 Risikoelemente
3.10 Restrisiko Typ-B-Normen
«Typ-B-Normen» befassen sich mit bestimmten Aspekten der Maschinensicher- «Restrisiko» (EN ISO 12100, 3.13) nennt sich das Risiko, das verbleibt, nach- heit, die für ein breites Spektrum von Maschinenkategorien relevant sind, dem Schutzmassnahmen getroffen wurden. beziehungsweise mit bestimmten Arten von Schutzeinrichtungen, die für viele Maschinenkategorien verwendet werden können. Es wird unterschieden zwischen:
dem Restrisiko, nachdem Schutzmassnahmen durch den Konstrukteur Spezifikationen von Typ-B-Normen anzuwenden, begründet eine Konformitätsgetroffen wurden vermutung hinsichtlich der von ihnen abgedeckten grundlegenden Anforderun-
dem Restrisiko, welches verbleibt, nachdem sämtliche Schutzmassnahmen gen der Maschinenrichtlinie. Dies jedoch nur, wenn aus einer Typ-C-Norm oder getroffen wurden der Risikobeurteilung des Herstellers hervorgeht, dass eine durch die Typ-B- Norm festgelegte technische Lösung für die betreffende Kategorie oder für das entsprechende Modell der Maschine angemessen ist.
3.11 Harmonisierte Normen, Konformitätsvermutung
Typ-B-Normen anzuwenden, die Spezifikationen für gesondert in Verkehr «Harmonisierte Normen» (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 l, Artikel 7 gebrachte Sicherheitsbauteile enthalten, führt nur für die betreffenden Sicher- Absatz 2) sind nicht verbindliche technische Spezifikationen, die von heitsbauteile zu einer Konformitätsvermutung. einer europäischen Normenorganisation im Auftrag der Europäischen Kommission mit einem Konsensverfahren erarbeitet wurden. Typ-C-Normen Wurde eine Maschine nach einer harmonisierten Norm hergestellt, deren Fund- «Typ-C-Normen» enthalten Spezifikationen für eine bestimmte Maschinenkatestelle im aktuellen Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist, so wird gorie. Die unterschiedlichen Maschinenarten einer solchen Kategorie weisen davon ausgegangen, dass die Maschine den von dieser harmonisierten Norm einen gleichartigen Verwendungszweck und gleichartige Gefährdungen auf. erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Spezifikationen der Typ C-Normen haben Vorrang gegenüber Spezifikationen entspricht (Konformitätsvermutung). der Typ-A- und der Typ-B-Normen.
Die harmonisierten Normen können folgender Struktur zugeordnet werden: Wenn der Hersteller auf Grundlage der Risikobeurteilung Spezifikationen einer Typ-C-Norm anwendet, führt dies stets zu einer Konformitätsvermutung Typ-A-Normen (EN ISO 12100) hinsichtlich der durch die Norm abgedeckten grundlegenden Sicherheits- «Typ-A-Normen» legen grundlegende Begriffe, die Terminologie und Gestal- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie. tungsleitsätze fest, die für sämtliche Maschinenkategorien anwendbar sind. Typ-A-Normen anzuwenden, reicht für sich allein jedoch nicht aus, um eine Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie zu gewährleisten.
4 Wie entsteht ein Schaden?
Tritt eine Gefährdung auf und hält sich eine Person ganz oder teilweise im Gefährdungsbereich auf, so entsteht eine Gefährdungssituation. Dabei Beispiel Kreissäge ist die Person der Gefährdung ausgesetzt, was ein Gefährdungsereignis zur Folge hat. Ist die Person nicht in der Lage, das Gefährdungsereignis Schnittverletzung durch das rotierende Sägeblatt zu stoppen (die Gefährdung auszuschalten oder den Gefährdungsbereich Wird die Säge eingeschaltet, wenn sich ein Finger einer Person im Gefährzu verlassen), so kann ein Schaden (physische Verletzung) auftreten. dungsbereich der Sägezähne befindet, entsteht eine Gefährdungssituation.
Die Ursachen für den Schaden umfassen die Gründe für In dieser Situation ist der Finger den bewegten Sägezähnen ausgesetzt, was
das Auftreten der Gefährdung ein Gefährdungsereignis zur Folge hat. Die Sägezähne berühren den Finger.
die Erreichbarkeit des Gefährdungsbereichs
die fehlende Möglichkeit, den Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen Kann die Person das Sägeblatt nicht rechtzeitig stoppen oder den Finger aus dem Gefährdungsbereich der Sägezähne nehmen, kann aus dem In einer Gefährdungssituation tritt ein bestimmtes Schadensausmass mit einer Gefährdungsereignis ein Schaden entstehen. Dazu müssen die Sägezähne gewissen Eintrittswahrscheinlichkeit auf. Die Kombination von Schadensausmass den Finger nach dem Berühren schneiden. Die bewegten Sägezähne und Eintrittswahrscheinlichkeit stellt das Risiko der Gefährdungssituation dar. könnten den Finger jedoch auch nur am Nagel berühren und wegstossen, ohne ihn zu verletzen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wiederum ist abhängig von:
der Gefährdungsexposition der Person (Person im Gefährdungsbereich) Die Ursachen für den Schaden können sein:
dem Auftreten der Gefährdung (Gefährdungsereignis) • unerwarteter Anlauf des Sägeantriebs (Grund für das Auftreten der
der Möglichkeit den Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen Gefährdung)
Entfernen eines Werkstücks aus dem Gefährdungsbereich des Sägeblattes (Grund für den Aufenthalt im Gefährdungsbereich)
kurze Zeit zwischen dem Berühren des Fingers durch die Sägezähne und dem Schnitt des Fingers (fehlende Möglichkeit den Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen
15 Enstehung eines Schadens
Abbildung 15, Seite 12
15 Abbildung 15
Entstehung eines Schadens + Voraussetzungen: Gefährdung Person
Gefährdungsexposition: Dauer und Häufigkeit des Ursache: Auftreten Ursache: Körperteil erreicht Aufenthalts der Gefährdung den Gefährdungsbereich im Gefährdungsbereich
Eintritt eines Gefährdungsereignisses
Ursache: Körperteil erreicht Ursache: Auftreten den Gefährdungsbereich der Gefährdung
Vermeidung des Schadens durch Entfernen des Vermeidung des Schadens durch Stoppen Körperteils aus dem Gefährdungsbereich des Auftritts der Gefährdung
Gefährdungssituation: Möglichkeit des Vermeidens oder Finger im Gefährdungsbereich der Sägezähne Begrenzens des Schadens
Vermeidung oder Begrenzung eines Schadens Vermeidung oder Begrenzung durch Entfernen des Körperteils aus dem eines Schadens durch Stoppen des Auftritts Gefährdungsbereich der Gefährdung
Gefährdungsereignis: Finger wird von Sägezahn berührt
Ursache: Schaden kann nicht verhindert werden
Schaden: Elemente der Eintrittswahrscheinlichkeit Finger wird durch bewegten Sägezahn geschnitten
5 Vorbereitungen
5.1 Organisation Relevante Bestimmungen
Abhängig vom Aufbau der Maschine und den eingesetzten Stoffen sind die In der Regel führen Gruppen die Risikobeurteilung und Risikominderung anwendbaren Vorschriften (europäische Richtlinien, Sicherheitsdatenblätter sorgfältiger und wirkungsvoller aus als Einzelpersonen. Bestimmen Sie usw.) zu bestimmen. Untersuchen Sie, ob die Maschine im Anwendungseinen verantwortlichen Gruppenleiter. Die Gruppe ist so zusammenzustellen, dass bereich möglicher Vorschriften liegt. sie über Mitglieder mit Kompetenzen und Kenntnissen in diesen Punkten verfügt:
Konstruktion und Funktion der Maschine Liegt die Maschine im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
für die Maschine relevante Vorschriften und Normen ist zu bestimmen, ob die zusätzlichen grundlegenden Sicherheits- und Gesund
praktische Erfahrung mit der Maschine: Aufbau, Betrieb, Instandhaltung usw. heitsschutzanforderungen in den Kapiteln 2 bis 6 von Anhang I der Maschinen
Unfälle und Gesundheitsschädigungen im Zusammenhang mit dem richtlinie für bestimmte Maschinengattungen bzw. Gefährdungen ebenfalls Maschinentyp beachtet werden müssen.
Verständnis für menschliche Faktoren (Wechselwirkung zwischen Person und Maschine, stressbezogene Aspekte, ergonomische Aspekte usw.) Anschliessend suchen Sie die Normen, die die Anforderungen der anwendbaren Vorschriften für die Maschine konkretisieren. Die Titel dieser Normen sind Die Zusammensetzung der Gruppe kann sich im Laufe des Verfahrens verändern. im Europäischen Amtsblatt aufgelistet. Den Zugriff darauf finden Sie auf der Suva-Website unter: www.suva.ch/certification 5.2 Informationsgrundlage > «Beispiele für Baumusterprüfungen» > «Maschinen» > «Nützliche Links» > «Liste harmonisierter Normen mit Konformitätsvermutung unter der Folgende Informationen sind für das Verfahren der Risikobeurteilung und der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG» Risikominderung zu beschaffen: Zuerst untersuchen Sie, ob eine Typ-C-Norm für die zu bauende Maschine Angaben zur Beschreibung der Maschine vorhanden ist. Wenn nicht, sind im Verfahren der Risikominderung Schutzmass
Konstruktionszeichnungen (Funktionsentwurf), Schemata (Elektrik, Pneumatik, nahmen gemäss der Norm EN ISO 12100 auszuwählen. Sind die Schutzmass Hydraulik usw.) nahmen bestimmt, werden die für die Schutzmassnahmen relevanten Typ-B-
Energiequellen und deren Versorgung Normen verwendet. Beachten Sie, dass Normen nicht bindend sind. Sie geben
Beschreibung der Lebensphasen der gesamten Lebensdauer der Maschine jedoch Hinweise auf den Stand der Technik. Dies sind die zurzeit verfügbaren
Benutzerspezifikation technischen Möglichkeiten, die beim Bau der Maschine zu beachten sind
weitere Informationen zur Maschine (siehe Kapitel 8.1) (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Allgemeine Grundsätze Punkt 3).
Die technischen Unterlagen von ähnlichen Maschinen können Informations Normen erhalten Sie von Ihrem nationalen Normeninstitut, in der Schweiz von quellen für die Risikobeurteilung und Risikominderung sein. der Schweizerischen Normenvereinigung (www.snv.ch).
Erfahrungen mit ähnlichen Maschinen Gefragt sind Erfahrungen über den Einsatz ähnlicher Maschinen (z. B. Unfälle, Weil die Ströme in der elektrischen Ausrüstung elektromagnetische Störungen Krankheiten, ergonomische Probleme, Zwischenfälle, Fehlfunktionen). verursachen können, fällt die Kreissäge auch in den Anwendungsbereich der Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit (siehe Artikel 1 derselben). Im Europäischen Wirtschaftsraum sind zudem die Anforderungen Beispiel Kreissäge der europäischen Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU zu beachten. Anwendbare Vorschriften Die Kreissäge besteht aus einer Gesamtheit miteinander verbundener Teile Relevante Normen mit beweglichen Teilen, die motorisch angetrieben werden. Sie ist zudem für Gemäss dem Auszug aus dem Amtsblatt der Europäischen Union1 eine bestimmte Anwendung, das Sägen von Metallen, vorgesehen. Die existiert für Kreissägen, mit denen Metall bearbeitet wird, die Typ-C-Norm Maschine fällt deshalb in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie EN 13898:2003 + A1:2009 «Werkzeugmaschinen – Sicherheit – Säge- 2006/42/EG (siehe Artikel 2 derselben). maschinen für die Kaltbearbeitung von Metall»2. Aufgrund der Angaben für den Anwendungsbereich kann festgestellt werden, dass die zu Aufgrund des Aufbaus der Kreissäge und des damit zu bearbeiteten Werk bauende Kreissäge in dieser Norm enthalten ist. In der Norm wird zudem stoffs müssen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in den auf weitere relevante Normen verwiesen. Kapiteln 2 bis 6 im Anhang l der Maschinenrichtlinie nicht beachtet werden. Bei der Verfassung dieser Publikation war absehbar, dass die Norm EN Die elektrische Ausrüstung der Kreissäge umfasst den Antrieb mit einer 13898 in einigen Monaten durch die neue Norm EN ISO 16093 ersetzt wird. Bemessungsspannung von 400 V und die Steuerung (Bemessungsspan Um für die Kreissäge möglichst aktuelle Angaben zu machen, wurde die nung 24 V). Die Maschinenrichtlinie verlangt bezüglich der elektrischen Norm EN ISO 16093 berücksichtigt. Ausrüstung im Anhang I Punkt 1.5.1, dass diese die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU erfüllt. Deren Geltungsbereich liegt Für das vorgesehene Kühlschmiermittel liegt das Sicherheitsdatenblatt des bei 50 bis 1000 V. Produktlieferanten vor, entsprechend der Chemikalienverordnung.
Aufgrund der Bemessungsspannung des Antriebs fällt die elektrische Ausrüstung der Kreissäge deshalb in den Geltungsbereich der Nieder- 1 Dieser Auszug aus dem Amtsblatt der Europäischen Union war zur Zeit der Drucklegung aktuell. Damit gewährleistet ist, dass die aktuellen Normen verwendet werden, muss stets der aktuelle spannungsrichtlinie. Auszug beachtet werden.
2 und das Corrigendum EN 13898:2003 + A1:2009/AC:2010
6 Dokumentation und Hilfsmittel
Die Risikobeurteilung und Risikominderung bildet einen wichtigen Teil des Nachweises, dass die Maschine den relevanten Sicherheitsbestimmungen entspricht. Anhang VII der Maschinenrichtlinie verlangt deshalb vom Hersteller, dass die Dokumentation der Risikobeurteilung und –minderung als Teil der technischen Unterlagen aufzubewahren ist. Diese Unterlagen sind auf begründetes Verlangen einer für die Marktüberwachung zuständigen nationalen Stelle zur Verfügung zu stellen.
Zu dokumentieren sind:
Annahmen (relevante Bestimmungen, Grenzen der Maschine, Beschreibung der Lebensphasen und Betriebsarten)
Verfahren (identifizierte Gefährdungen, Schäden, Risiken)
Resultate (relevante Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, Schutzmassnahmen, Fundstellen der Schutzmassnahmen).
In der Regel werden die Resultate in Tabellen dargestellt. Im Anhang B finden Sie Kopiervorlagen von Tabellen zur Dokumentation der Risikobeurteilung und der Risikominderung.
Als Hilfe für die Dokumentation können Sie auch kostenlos eine Excel-Vorlage der Suva verwenden unter: www.suva.ch/risikobeurteilung. Es gibt auf dem Markt viele andere Computeranwendungen zur Dokumentation von Risikobeurteilungen. Achten sie bei deren Einsatz darauf, dass klar ist, welche Annahmen die Anwendung macht, und dass diese alle Schritte des Verfahrens abbildet.
Es kann die Nachvollziehbarkeit der Risikobeurteilung und -minderung erleich- Abbildung 16 tern, wenn Sie die Gefährdungen oder den Gefährdungsbereich zusätzlich in Excel-Vorlage für das Erstellen der Risikobeurteilung und -minderung. Entwurfszeichnungen oder Zusammenstellungszeichnungen darstellen.
7 Überblick über das Verfahren
Bei der Risikobeurteilung und Risikominderung ist grundsätzlich zu unterschei- 3. Risiko einschätzen: den zwischen dem Verfahren mit und dem Verfahren ohne Berücksichtigung Durch Bestimmen des Schadensausmasses und der Eintrittswahrscheinlichkeit einer gelisteten3 Typ-C-Norm. wird das Risiko aller Gefährdungssituationen eingeschätzt.
4 Risiko bewerten:
7.1 Verfahren ohne Berücksichtigung einer gelisteten Typ-C-Norm Es wird überprüft, ob eine Minderung der vorliegenden Risiken notwendig ist.
Das Verfahren ist in diese einzelnen Schritte zu unterteilen: 5. Risiko mindern: Mithilfe von Schutzmassnahmen werden Gefährdungen wenn möglich eliminiert 1. Grenzen festlegen: oder vorhandene Risiken gemindert. Anschliessend wird überprüft, ob damit Die Grenzen der Maschine legen den Bereich fest, in dem die Risiken betrachtet die vorgesehene Risikominderung erreicht wurde und ob durch die Schutzmasswerden müssen. nahmen keine neuen Gefährdungen erzeugt wurden.
2 Gefährdungen identifizieren:
Im Produktleben der Maschine sind alle auftretenden Situationen zu ermitteln
17 Ablaufschema ohne Berücksichtigung einer gelisteten C-Norm
und die Gefährdungen in diesen Situationen zu identifizieren. Abbildung 17, Seite 17
3 Der Begriff «gelistete Norm» wird in dieser Publikation als Kurzform verwendet für eine aktuell im Europäischen Amtsblatt veröffentlichte harmonisierte Norm.
Start
Risikobeurteilung
1 Festlegen der Grenzen der
Maschine (Kapitel 8.1)
2 Identifizieren der
Gefährdungen (Kapitel 8.2)
3 Risikoeinschätzung (Kapitel 8.3)
Ja
4 Risikobewertung (Kapitel 8.4)
Nein Wurden andere Gefährdungen erzeugt? Ja Wurde das Risiko hinreichend vermindert? (Kapitel 8.4) Dokumentation (Kapitel 6, 9.5) Ende
Nein Wurde die Ja
5 Risikominderung (Kapitel 9) vorgesehene Risikominderung
erreicht?
Nein
Abbildung 17 Schematische Darstellung des Verfahrens mit den einzelnen Schritten der Risikobeurteilung und den Schnittstellen zur Risikominderung. Detaillierte Darstellung der Risikominderung siehe Kapitel 9.
7.2 Verfahren mit Berücksichtigung einer gelisteten Typ-C-Norm 4. Risiko bewerten: Auf eine Bewertung kann verzichtet werden, wenn alle folgenden Bedingungen Grundsätzlich ist der Ablauf derselbe wie beim Verfahren ohne Berücksichtigung erfüllt sind: einer Typ-C-Norm. Die Unterschiede sind bei den einzelnen Schritten vermerkt. • Die Maschine fällt vollständig in den Anwendungsbereich der Typ-C-Norm. • Die an der Maschine identifizierte Gefährdung als signifikante Gefährdung ist 1. Grenzen festlegen: in der Typ-C-Norm erwähnt. Zusätzlich ist zu untersuchen, ob die zu bauende Maschinen vollständig in den • Die Typ-C-Norm ordnet der signifikanten Gefährdung eine spezifische Schutz- Anwendungsbereich der Typ-C-Norm fällt. massnahme oder eine Schutzmassnahmenauswahl mit Wahlkriterien zu.
2 Gefährdungen identifizieren 5. Risiko mindern:
Wenn nach einer Typ-C-Norm gebaut werden soll, ist zu beachten, dass die 3. Risiko einschätzen: der signifikanten Gefährdung zugeordneten Schutzmassnahmen vollständig Es ist das Risiko aller Gefährdungssituationen zu ermitteln, für welche die Typ- realisiert werden. C-Norm keine Schutzmassnahmen vorschlägt.
18 Ablaufschema mit Berücksichtigung einer gelisteten C-Norm
Abbildung 18, Seite 19
Start
Risikobeurteilung
Festlegen der Grenzen der Maschine (Kapitel 8.1)
Identifizieren der Gefährdungen (Kapitel 8.2)
Ist die Nein Maschine vollständig im Anwendungsbereich der Risikoeinschätzung (Kapitel 8.3) C-Norm?
Ja Ja Risikobewertung (Kapitel 8.4) Nein Wurden andere Gefährdungen Ist die an erzeugt? der Maschine identifizierte Nein Gefährdung in der C-Norm als sig- Ja nifikante Gefährdung Wurde das Risiko hinreichend vermindert? (Kapitel 8.4) Dokumentation (Kapitel 6, 9.5) erwähnt?
Ja Nein Ende Schlägt die C-Norm Nein spezifische Schutzmassnahmen oder eine entsprechende Auswahl mit Wahlkriterien vor?
Ja
Wurde die Ja Risikominderung (Kapitel 9) vorgesehene Risikominderung erreicht?
Nein
Abbildung 18 Schematische Darstellung des Verfahrens bei Vorliegen eine gelisteten Typ-C-Norm. Detaillierte Darstellung der Risikominderung siehe Kapitel 9.
8 Risiko beurteilen
8.1 Grenzen der Maschine festlegen Produktleben
Um die Risikobeurteilung durchzuführen, bestimmen Sie zuerst die Grenzen, Transport Inbetrieb- Verwendung Ausserbe- Entsorgung innerhalb derer sich das Produktleben der Maschine abspielt. nahme triebnahme
Dafür sind sämtliche Lebensphasen wie Transport, Inbetriebnahme, Verwen- Einrichten dung, Ausserbetriebnahmen und Entsorgung, sowie alle für die bestimmungsge- Betrieb (Produktion) mässe Verwendung erforderlichen Betriebsarten wie Einrichten, Reinigung, Produktionsstörung Instandhaltung aufzulisten. (ungenügende Produktqualität) Verwendungsgrenzen Maschinenstörung Bei der Verwendung umfassen die Grenzen sowohl die bestimmungsgemässe Verwendung als auch die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung4. Reinigung
Instandhaltung Anschliessend erfassen Sie alle Personen, die in den einzelnen Lebensphasen oder Betriebsarten Eingriffe in die Maschine vornehmen oder mit der Maschine in Kontakt kommen. Festzuhalten sind relevante Merkmale wie Geschlecht, Abbildung 19 Alter, Rechts- oder Linkshändigkeit, begrenzte physische Fähigkeiten wie Seh- Beispiele für Lebensphasen und Betriebsarten einer stationären Produktionsmaschine oder Hörbeeinträchtigung, Körpergrösse, Kraft. Die erforderliche Ausbildung der Bediener und allenfalls benötigter Spezialisten sind festzulegen.
Berücksichtigen Sie, dass auch Personen, die mit der Maschine nichts zu tun haben (Drittpersonen), betroffen werden können, zum Beispiel von Maschinenlärm in einer Produktionshalle.
Bestimmen Sie den Einsatzbereich der Maschine. Dieser legt fest, wo die Verwendung der Maschine vorgesehen ist, ob in Industrie, Gewerbe oder privaten Haushalten.
4 Begriffserklärungen siehe Kapitel 3
Räumliche Grenzen Tragen Sie in einer Entwurfszeichnung die räumlichen Grenzen ein. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Raumbedarf der Maschinenbewegungen
Platzbedarf von Personen, die mit der Maschine umgehen, etwa während des Betriebs und der Instandhaltung
Wechselwirkungen zwischen Mensch und Maschine, etwa die Schnittstelle «Mensch/Maschine»
Schnittstellen der Maschine zu Energie- und anderen Versorgungen, wie Warmwasser
Mehrere Maschinen, deren Funktionen sich gegenseitig unmittelbar beeinflussen, sind sinnvollerweise in einer einzigen Risikobeurteilung zu betrachten. Das heisst, es ist eine einzige Grenze um diese Maschinen festzulegen.
Abbildung 20 Systemgrenze um eine Kombination von zwei Maschinen, Roboter und Abkantpresse
Zeitliche Grenzen Legen Sie zuerst die «Grenze der Lebensdauer» der Maschine fest. Bestimmen Beispiel Kreissäge Sie anschliessend die Lebensdauer derjenigen Teile, welche die Lebensdauer Festlegen der Grenzen der Maschine der Maschine nicht erreichen, wie Werkzeuge, Verschleissteile, elektrische Bauteile. Zu berücksichtigen ist auch hier die bestimmungsgemässe Verwendung und eine vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung.
Auf dieser Grundlage sind die empfohlenen Wartungsintervalle festzulegen.
Daraus geht hervor, welche Teile im Rahmen der Instandhaltung ersetzt werden müssen, damit die Maschine während ihrer Lebensdauer in einem funktionsfähigen und sicheren Zustand bleibt.
Weitere Grenzen (Beispiele)
Eigenschaften der zu verarbeitenden Materialien (Stäube, Dämpfe, Splitter usw.)
erforderlicher Reinlichkeitsgrad (zum Beispiel in der Verarbeitung von Lebensmitteln und pharmazeutischen Stoffen)
Einflüsse der Umgebung: Innenräume (Hitze, Lärm, Staub usw.), Betrieb im Freien (Regen, herabfallende Steine, Frost usw.)
Abbildung 21 Beispiel für einen Einfluss der Umgebung: Bagger im steilen Gelände
Abbildung 22 Darstellung der räumlichen Grenzen in der Entwurfszeichnung des Funktionsmodells der Kreissäge. Eingezeichnet sind die räumlichen Grenzen sowie Einflüsse, die über die Grenzen hinweg wirken.
1 Dokumentation: Grenzen der Maschine
Tabelle 1, Seite 23
1 Tabelle 1
Dokumentation: Grenzen der Maschine
Maschinenbezeichnung Kreissäge
Bestimmungsgemässe Ver- Sägen von Eisen- und Nichteisenmetallen, die bei der Bearbeitung keine gesundheitsschädigenden Stoffe freisetzen wendung, Verwendungsgrenzen
Vernünftigerweise vorherseh- Sägen von Blei und anderen Stoffen, welche bei der Bearbeitung gesundheitsschädigende Stoffe freisetzen bare Fehlanwendung
Zeitliche Grenzen, Lebensdauer 20 Jahre
Lebensdauer Verschleissteile Antriebsriemen 5 Jahre
Kreissägeblatt aus Schnellschnittstahl 20 Stunden
Kreissägeblatt mit Hartmetallzähnen 60 Stunden
Räumliche Grenzen Zeichnung 4.2436.23
Teilsysteme ganze Maschine
Lebensphase, Betriebsart Betroffene Personen
Anwender Dritte Mechaniker Elektriker Transportfachmann Entsorger
Transport • • Inbetriebnahme • • • Betrieb (Produktion) • • Produktionsstörung • • Maschinenstörung • • • Reinigung • • Instandhaltung • • Ausserbetriebnahme • Entsorgung • • •
Ausbildung des Anwenders keine Berufsausbildung erforderlich, kennen der Angaben für den Benutzer in der Betriebsanleitung
Einsatzbereich Innenräume von Gewerbe oder Industrie
Zusätzlich grundlegende keine Anforderungen
Datum 15.11. 2016
Ersteller Hans Muster
8.2 Identifizieren von Gefährdungen und Gefährdungssituationen, Treten in bestimmten Situationen Gefährdungen auf, sind diese zu erfassen, Schaden und Ursachen indem sie dem zugehörigen Arbeitsschritt zugeordnet werden. Treten dieselben Gefährdungen im Zusammenhang mit weiteren Arbeitsschritten der gleichen Identifizieren Sie systematisch alle Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Betriebsart auf, müssen sie kein zweites Mal erfasst werden, sofern die Gefähr- Gefährdungsereignisse während allen Lebensphasen der Maschine. Dies ist die dungssituation identisch ist. Eine Gefährdung kann grundsätzlich erfasst wer- Voraussetzung, um alle damit verbundenen Risiken mindern zu können. den, indem der Ursprung der Gefährdung beschrieben wird (z. B. rotierendes Sägeblatt) und/oder der Schaden (z. B. Gefährdung durch Schneiden). Zunächst müssen also alle während der Lebensdauer der Maschine überhaupt auftretenden Situationen ermittelt werden. Beschreiben Sie dafür alle Als Hilfe für das Identifizieren der Gefährdungen kann die Auflistung von mögli- Lebensphasen und Betriebsarten der Maschine, indem Sie die Abfolge der chen Gefährdungen im Anhang C dienen. dabei von Mensch oder Maschine ausgeführten einzelnen Tätigkeiten und Arbeitsschritte genau festhalten. Zitat aus EN ISO 12100: Es wird davon ausgegangen, dass eine an einer Maschine vorhandene Gefährdung früher oder später zu einem Schaden führt, falls keine Verwenden Sie diese Arbeit gleichzeitig als Grundlage für die Betriebs- Schutzmassnahmen getroffen werden. anleitung. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass an der Maschine später so gearbeitet wird, wie dies bei der Beurteilung und der Minderung Bestimmen des Schadens der Risiken angenommen wurde. Im nächsten Schritt beschreiben Sie den jeweils schlimmsten Schaden, der aus jeder ermittelten Gefährdungssituation resultieren kann.
Beispiel Kreissäge Beispiel Kreissäge
Beschreibung der Lebensphasen und Betriebsarten Identifizieren der Gefährdungen, Bestimmen der Schäden Dokumentation: Beschreibung der Lebensphase «Transport» und Dokumentation: Gefährdungen und Schäden bei den Tätigkeiten 2 der Betriebsart «Produktion» 3 «Heben der Maschine» und «Profil auf Auflage legen» Tabelle 2, Seite 25 Tabelle 3, Seite 26
2 Tabelle 2
Dokumentation: Beschreibung der Lebensphase «Transport» und der Betriebsart «Produktion»
Maschine: Serie / Typ: Seriennummer: Räumliche Grenzen in Zeichnung-Nr.: Ersteller: Hans Muster Kreissäge KS 250 001 4.2436.23 Datum: 15.11.2016
Nr. Tätigkeit Nr. Gefährdung Schaden Risiko Ursachen Nr. T/B Massnahme Restrisiko Hinweise auf 2006/42/EG E E Anh. I, S W G S W G Normen V V Lebensphase, Betriebsart Teilsystem Transport ganze Maschine Kreissäge mittels
1 Anschlagmittel mit Hebezeug verbinden
2 Kreissäge heben
3 Kreissäge verschieben
Kreissäge auf Boden 4 setzen Anschlagmittel 5 entfernen
Lebensphase, Betriebsart Teilsystem Betrieb (Produktion) ganze Maschine Profil auf Auflage 1 legen
2 Profil positionieren
3 Profil festspannen
4 Säge einschalten
Antriebsmotor wird mit 5 der Stromversorung verbunden
Antriebsmotor dreht 6 das Sägeblatts
Motor der Kühlschmiermit- 7 telpumpe wird mit Stromversorgung verbunden
Kühlschmiermittel wird 8 zum Sägeblatt gefördert
9 ...
3 Tabelle 3
Dokumentation: Gefährdungen und Schäden bei den Tätigkeiten «Heben der Maschine» und «Profil auf Auflage legen»
Maschine: Serie / Typ: Seriennummer: Räumliche Grenzen in Zeichnung-Nr.: Ersteller: Hans Muster Kreissäge KS 250 001 4.2436.23 Datum: 15.11.2016
Nr. Tätigkeit Nr. Gefährdung Schaden Risiko Ursachen Nr. T/ B Massnahme Restrisiko Hinweise auf 2006 / 42 / EG Anh. I, Normen E E S W G S W G V V Lebensphase, Betriebsart Teilsystem Transport ganze Maschine Kreissäge mittels
1 Anschlagmittel mit Hebezeug verbinden
herabfallende
2.1 Rumpfverletzung
Gegenstände
2 Kreissäge heben
fehlende
2.2 Beinverletzung
Standfestigkeit
3 ...
Lebensphase, Betriebsart Teilsystem Betrieb (Produktion) ganze Maschine 1.1 schneidende Teile Handverletzung
1 Profil auf Auflage legen 1.2 Stromschlag Tod
1.3 Anstrengung Rückenverletzung
2 ...
Ursachen der Gefährdung und des Schadens Eine andere Möglichkeit, die Ursachen zu bestimmen, ist die Fehlerbaumanalyse5. Die Norm EN ISO 12100 fordert nicht, dass im Rahmen der Risikobeurteilung die Ist der Schaden, der aus einer Gefährdungssituation hervorgeht, bekannt, kön- Ursachen einer Gefährdung zu bestimmen sind. Es ist jedoch empfehlenswert, die nen die Fakten, welche die Voraussetzung dafür bilden, systematisch ermittelt Ursachen der Gefährdung und des Schadens zu ermitteln. Denn dies hilft, das werden. Sind mehrere Fakten für das Eintreten der Gefährdungssituattion erfor- Risiko einzuschätzen und die erforderlichen Schutzmassnahmen zu bestimmen. derlich, werden sie mit einem «Und» verknüpft. Wenn einer von mehreren Fakten die alleinige Voraussetzung bilden kann, verbindet diese Fakten ein »Oder». Mit folgenden Fragen können Sie die Ursachen ermitteln: a) Warum befindet sich eine Person im Gefährdungsbereich? 5 nach der Norm DIN 25424-1 «Fehlerbaumanalyse; Handrechenverfahren zur Auswertung eines Fehlerbaumes» b) Warum tritt ein Gefährdungsereignis auf? c) Warum kann der Schaden nicht verhindert werden?
Beispiel Kreissäge Beispiel Kreissäge
Ursachen für die Schnittverletzung der Hand durch die Bestimmen der Ursachen G efährdungssituation «Berühren des rotierenden Sägeblatts» 23 Fehlerbaumanalyse zur Handverletzung durch das rotierende Sägeblatt a) Warum befindet sich eine Person im Gefährdungsbereich? Abbildung 23, Seite 28
Der Gefährdungsbereich ist erreichbar.
Das Sägeblatt hat die Kleider der Person erfasst. Dokumentation: Ursachen für die Gefährdungsereignisse 4 «herabfallende Kreissäge» und «Schneiden durch das b) Warum tritt ein Gefährdungsereignis auf? rotierende Sägeblatt»
Der Antrieb der Säge wurde eingeschaltet. Tabelle 4, Seite 29
Das Sägeblatt stoppt beim Ausschalten nicht sofort, sondern läuft aus.
c) Warum kann der Schaden nicht verhindert werden? • Das Köperteil wird sofort nach dem Berühren des Sägeblatts geschnitten.
23 Abbildung 23
Fehlerbaumanalyse zur Handverletzung durch das rotierende Sägeblatt
Handverletzung durch das rotierende Sägeblatt
und
Berühren des rotierenden Körperteil Sägeblatt rotiert Sägeblatts hat sofort im Gefährdungsbereich eine Verletzung zur Folge
oder oder
Antrieb wird Gefährdungsbereich Kleidung vom Säge- Schwenkkopf Antrieb läuft aus eingeschaltet erreichbar blatt erfasst fällt auf Körperteil
oder und
Energierückkehr Grösse Einschaltstellteil Fehler in der Form nach Unterbruch der Schnittkraft wird betätigt Einschaltfunktion des Sägeblatts der Versorgung des Sägeblatts
oder
Einschaltstellteil Einschaltstellteil wird bewusst wird unabsichtlich betätigt betätigt Ursache
4 Tabelle 4
Dokumentation: Ursachen für die Gefährdungsereignisse «herabfallende Kreissäge» und «Schneiden durch das rotierende Sägeblatt»
Maschine: Serie / Typ: Seriennummer: Räumliche Grenzen in Zeichnung-Nr.: Ersteller: Hans Muster Kreissäge KS 250 001 4.2436.23 Datum: 15.11.2016
Nr. Tätigkeit Nr. Gefährdung Schaden Risiko Ursachen Nr. T/ B Massnahme Restrisiko Hinweise auf 2006 / 42 / EG Anh. I, Normen E E S W G S W G V V Lebensphase, Betriebsart Teilsystem Transport ganze Maschine Kreissäge mittels
1 Anschlagmittel mit Hebezeug verbinden
ungenügende Festigkeit der Anschlagpunkte
ungeeignete Anschlagpunkte herabfallende
2.1 Rumpfverletzung • ungenügende Festigkeit
Gegenstände
2 Kreissäge heben des Anschlagmittels
• ungenügende Festigkeit des Hebemittels fehlende 2.2 Beinverletzung ... Standfestigkeit
3 ...
Lebensphase, Betriebsart Teilsystem Betrieb (Produktion) ganze Maschine
Berühren des rotierenden Sägeblatts hat sofort Verletzung zur Folge (Form, Schnittkraft)
Schwenkkopf fällt auf Körperteil
unerwarteter Anlauf infolge Energierückkehr nach Unterbruch
unerwarteter Anlauf infolge Fehler 1 Profil auf Auflage legen 1.1 schneidende Teile Handverletzung in der Einschaltfunktion
unerwarteter Anlauf durch unbeabsichtigtes Betätigen des Einschaltstellteils
Kleidung von Sägeblatt erfasst
ausgeschalteter Antrieb läuft aus
Gefährdungsbereich des Sägeblatts erreichbar
8.3 Risiko einschätzen Eine Gesundheitsschädigung (z. B. Hörverlust) entsteht durch eine kumulative Exposition oberhalb eines schädigenden Pegels während eines bestimmten Bei der Risikoeinschätzung geht es darum, das grösste Risiko jeder einzel- Zeitraums. Schadensausmass und Eintrittswahrscheinlichkeit sind von der nen Gefährdungssituation zu ermitteln. Dazu ist jeweils das Schadensaus- Gesamtdosis im Verlauf der Zeit abhängig. Angaben zur Einschätzung von mass und die Eintrittswahrscheinlichkeit zu bestimmen. Mit zu berücksichtigen Risiken, die mit Gesundheitsschädigungen verbunden sind, finden Sie in den sind die unterschiedlichen Verlaufsmöglichkeiten eines Schadens. Aus einer relevanten Typ-B-Normen (siehe Anhang A). Gefährdungssituation kann ein Schaden entstehen in Form einer Verletzung (akuter Verlauf) oder in Form einer Gesundheitsschädigung (chronischer Verlauf). Wie im Kapitel 7.2 beschrieben, ist eine Risikoeinschätzung nicht notwendig, wenn die Maschine entsprechend einer gelisteten Typ-C-Norm gebaut wird.
Beispiel Kreissäge
Risikoeinschätzung notwendig oder nicht? Wie bereits bei den Vorbereitungen zur Risikobeurteilung und Risikominde- Gefährdungsereignis: Gefährdungsereignis: Gesundheitsschä- Finger wird von Sägezahn berührt digende Dämpfe werden eingeatmet rung erwähnt, wird in dieser Publikation die Norm EN ISO 16093:2017 beachtet. Es ist deshalb das Risikobeurteilungsverfahren aus Kapitel 7.2 anzuwenden. Aufgrund der bestimmungsgemässen Verwendung der kurzzeitiger Verlauf Zeit Maschine und ihres Aufbaus (siehe Festlegen der Grenzen) kann festgestellt werden, dass die Kreissäge vollständig im Anwendungsbereich der Norm EN ISO 16093 liegt.
EN ISO 16093 klassifiziert die Gefährdung mit dem rotierenden Sägeblatt als Ursprung als signifikant und ordnet ihr bestimmte Schutzmassnahmen zu. Werden diese Schutzmassnahmen an der Maschine vollständig realisiert, Verletzung: Finger wird durch bewegten Gesundheitsschädigung: kann vermutet werden, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesund- Sägezahn geschnitten Schädigung der Atemwege und der Lunge heitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt sind. Auf eine Risikoeinschätzung kann so verzichtet werden. Die Gefährdung mit Ursprung akuter Verlauf chronischer Verlauf «Herabfallen der Kreissäge beim Heben während des Transports» wird in der Norm EN ISO 16093 als nicht signifikant erfasst. Zur Minderung des Abbildung 24 Risikos dieser Gefährdung muss das Risiko zuerst eingeschätzt werden. Eintrittsbedingungen eine Schadens
Es gibt verschiedene Ansätze zur Risikoeinschätzung. Bei der Methode Suva wird das Verfahren mit einer Risikomatrix verwendet. Für jede Gefährdungssituation wird das Risiko anhand des Schadensausmasses und der Eintrittswahrscheinlichkeit in einer übersichtlichen groben Abstufung eingeordnet. Die Kenntnis der Ursachen hilft Ihnen beim Einschätzen des Risikos.
Eintrittswahrscheinlichkeit
grösste Wahrscheinlichkeit
Eintrittswahr- Risiko scheinlichkeit A A
geringste Wahrscheinlichkeit (nie) Schadensausmass geringste schwerste Verletzung Verletzung Schadensausmass A
Abbildung 25 Risikomatrix mit Abstufungen von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass
Schätzen des Schadensausmasses Die Methode Suva unterteilt das Schadensausmass in folgende Stufen: Beispiel Kreissäge – Gefährdungssituation «angehobene I Tod Maschine» II schwerer bleibender Schaden = stark beeinträchtigende(r) Verletzung/. Gesundheitsschaden, die/der zu Berufsunfähigkeit führt Schätzen des Schadensausmasses III leichter bleibender Schaden = erhebliche(r) Verletzung/Gesundheitsschaden, es kann nach der Heilung an denselben Arbeitsplatz Fällt die angehobene Kreissäge während des Transports auf den zurückgekehrt werden Boden, kann ein Körperteil verletzt werden. Die Wahrscheinlichkeit IV heilbarer Schaden mit Arbeitsausfall = mehr als nur Erste Hilfe erforderlich durch den Fall der Kreissäge getötet zu werden, ist wohl geringer, V heilbarer Schaden ohne Arbeitsausfall = erste Hilfe ist ausreichend kann jedoch wirklichkeitsnah auftreten. Aus diesem Grund wird der Tod als schlimmstes Schadensausmass der Gefährdungssituation Das Ausmass des Schadens hängt in der Regel ab von der Energie, die durch «angehobene Maschine» angenommen. die Gefährdung auf das betroffene Körperteil wirkt, und von dessen Empfindlichkeit. Wird beispielsweise beim Sägen das nicht korrekt eingespannte Profil 26 Person im Gefährdungsbereich der angehobenen Kreissäge weggeschleudert, kann durch die kinetischen Energie ein grösseres Schadens- Abbildung 26, Seite 33 ausmass entstehen, als wenn nur ein Span weggeschleudert wird. Trifft der Span jedoch ein Auge, ist trotz der geringen kinetischen Energie aufgrund der 27 Verortung des Schadensausmasses in der Risikomatrix Empfindlichkeit des Auges ein erhebliches Schadensausmass möglich. Abbildung 27, Seite 33
Generell gilt: Wird die zulässige Einwirkung einer Gefährdung auf auf ein Körperteil (Kraft, Flächenpressung, Vibration usw.) überschritten, tritt eine Schädigung auf. Werte für die zulässige Einwirkung können beispielweise aus Normen oder Sicherheitsdatenblättern übernommen werden.
Das mögliche Schadensausmass kann für die jeweils gleiche Gefährdungssituation stark variieren. Es kann deshalb hilfreich sein, das Risiko für einen Bereich repräsentativer Ausmasse einzuschätzen. Danach ist der schwerwiegendste Schaden zu betrachten, der wirklichkeitsnah auftreten kann (schlimmste wahrscheinliche Schadensauswirkung).
26 Abbildung 26 27 Abbildung 27
Person im Gefährdungsbereich der angehobenen Kreissäge Verortung des Schadensausmasses in der Risikomatrix
Eintrittswahrscheinlichkeit
A häufig
B gelegentlich
C selten
D unwahrscheinlich
E praktisch unmöglich Schadensausmass heilbarer heilbarer leichter schwerer Tod Schaden Schaden bleibender bleibender ohne Arbeits- mit Arbeits- Schaden Schaden ausfall ausfall
V IV III II I
Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens Aufenthalt eines Körperteils Nach der Methode Suva wird die Eintrittswahrscheinlichkeit in folgende Stufen unterteilt: Expositions- Zeitspanne zwischen Expositionsdauer der Gefährdungs- dauer A häufig = sicheres Eintreten in kurzer Zeit exposition B gelegentlich = sicheres Eintreten nach einiger Zeit C selten = Eintreten möglich D unwahrscheinlich = nicht wahrscheinliches Eintreten Gefährdungs- E praktisch unmöglich = so unwahrscheinlich, dass die bereich Wahrscheinlichkeit nahezu null beträgt Zeit Die Wahrscheinlichkeit bezieht sich immer auf eine Zeiteinheit, in der Regel die Lebensdauer der Maschine
Lebensdauer der Maschine. Anhaltspunkte für die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit liefern zum einen die Erfahrungen mit bereits in Betrieb stehenden ähnlichen Maschinen (Geschichten von Unfällen und Zwischenfällen). Zum Abbildung 28 anderen kann die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens geschätzt werden Veranschaulichung der für die Betrachtung relevanten mittleren Zeitspanne t zwischen der Exposition durch die Bestimmung ihrer drei Elemente:
Gefährdungsexposition von Personen (E)
Eintrittswahrscheinlichkeit von Gefährdungsereignissen (G) Mittlere Zeitspanne t zwischen Gewichtung
Möglichkeit den Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen (V) der Gefährdungsexposition der Stufe
t ≤ 1 Stunde 5 Gefährdungsexposition von Personen (E) Wenn die Exposi-
1 Stunde < t ≤ 1 Tag 5 tionsdauer kürzer ist
Sie ermitteln die Gefährdungsexposition, indem Sie die Häufigkeit und Dauer des Aufenthalts von Personen im Gefährdungsbereich bestimmen. Konkret wird die 1 Tag < t ≤ 2 Wochen als 10 Minuten, darf die Gewichtung der mittlere Zeitspanne t zwischen den einzelnen Gefährdungsexpositionen betrach-
2 Wochen < t ≤ 1 Jahr 3 nächstunteren Stufe
tet und in fünf Stufen kategorisiert. Jeder Stufe ist ein Gewichtungswert zugeord- verwendet werden. net, der für die spätere Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeit benötigt wird. t > 1 Jahr 2
Tabelle 5 Stufen und zugeordnete Gewichtung der Gefährdungsexposition von Personen
Folgende Faktoren sind für die Ermittlung der Gefährdungsexposition zu beachten:
Notwendigkeit des Zugangs zum Gefährdungsbereich (Normalbetrieb, Korrektur einer Fehlfunktion, Instandhaltung, Reparatur usw.)
Art des Zugangs (manuelle Materialzuführung, Prozessbeobachtung, Korrektur von Fehlfunktionen usw.)
Anzahl Personen, für die ein Zugang erforderlich ist
Zuverlässigkeit von Schutzmassnahmen
Möglichkeit die Schutzmassnahmen wirkungslos zu machen oder zu umgehen (Anreiz, wenn Schutzmassnahmen die Funktion oder die Bedienungsfreundlichkeit der Maschine übermässig beeinträchtigen)
Benutzerinformation bezüglich der Lage der Gefährdungsbereiche, Art der Gefährdung und die Konsequenzen der Restrisiken Auftreten einer Auftreten einer Zeit Gefährdung Gefährdung
Eintrittswahrscheinlichkeit von Gefährdungsereignissen (G) Lebensdauer der Maschine Sie ermitteln die Eintrittswahrscheinlichkeit von Gefährdungsereignissen, indem Sie die Häufigkeit und Dauer bestimmen, während der die Gefährdung aktiv ist. Eine Gefährdung kann zum Beispiel dauernd (Gefahrstoff) oder häufig (für die Abbildung 29 Funktion erforderlich, zum Beispiel Strom für den Antriebsmotor) auftreten. Die Auftreten einer nicht dauernd aktiven Gefährdung während der Lebensdauer einer Maschine Gefährdung kann aber auch nur im Fehlerfall aktiv sein (Bruch eines Schleifkörpers, unerwarteter Anlauf infolge Fehler in der Startfunktion). Die Methode Suva teilt die Wahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses in fünf Stufen auf. Die Stufe entspricht hier dem zur Bestimmung der Schadenseintritts- Weiter ist zu beurteilen, ob die Aktivität der Gefährdung mit der Anwesenheit wahrscheinlichkeit benötigten Gewichtungswert. einer Person in ihrem Gefährdungsbereich zusammenfällt. Besonders technische und ergänzende Schutzmassnahmen verhindern, dass sich eine Person Wahrscheinlichkeit vernach- selten möglich wahr- sehr wahr- oder etwa ein Körperteil im Bereich einer aktiven Gefährdung befinden kann des Gefährdungs- lässigbar scheinlich scheinlich (siehe auch Kapitel 9.2). ereignisses
Gewichtung 1 2 3 4 5 der Stufe
Tabelle 6 Die fünf Stufen der Wahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses mit der zugehörigen Gewichtung
Bei der Ermittlung der Wahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses sind • menschliche Fähigkeiten den Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen folgende Aspekte zu berücksichtigten: (Reflexe, Beweglichkeit, Möglichkeit des Entkommens)
ergonomische Gestaltung der Maschine (Einfluss auf Tätigkeiten wie • praktische Erfahrungen und Kenntnisse (zum Beispiel in Bezug auf die Beschickung, Bedienung, Eingriffe in die Maschine unter Berücksichtigung Maschine oder die Gefährdung) von Belastungen durch die Persönliche Schutzausrüstung)
Eigenschaften der Bedienpersonen, die Einfluss auf deren Ermüdung haben Wenn Unfalldaten fehlen, garantiert dies weder eine geringe Wahrscheinlichkeit (Geschlecht, Alter, Behinderungen usw.) für das Eintreten von Unfällen noch ein geringes Ausmass nötiger Schutzmass-
Unfallgeschichten, bekannte Gefährdungsereignisse von Maschinen mit nahmen. Gefährdungssituationen, die ein vergleichbares Risiko aufweisen
Möglichkeit den Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen (V) Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens bestimmen Die Methode Suva unterscheidet hier drei Stufen, denen Gewichtungswerte Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens wird nun mit Hilfe von Tabelle 10 gemäss Tabelle 7 zugeordnet werden. ermittelt. Die Gewichtungswerte der zuvor bestimmten Stufen der einzelnen Elemente E, G und V müssen dazu einfach zusammengezählt werden. Die Zu- Möglichkeit zur Vermeidung Gewichtung der Stufe ordnung kann auch in einer Matrix (Abbildung 30) dargestellt werden. oder Begrenzung des Schadens
unmöglich 5 Stufen der Wahrscheinlichkeit Summer der Gewichtungen möglich 3
wahrscheinlich 1 A häufig = sicheres Eintreten in kurzer Zeit 14 – 15
B gelegentlich = sicheres Eintreten nach einiger Zeit 11 – 13 Tabelle 7 C selten = Eintreten möglich 8 – 10 Stufen und Gewichtung der Möglichkeit, einen Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen D unwahrscheinlich = unwahrscheinliches Eintreten 5–7 Folgende Faktoren sind zu beachten:
wie schnell eine Gefährdungssituation zu einem Schaden führen kann (plötzlich, E praktisch unmöglich = so unwahrscheinlich, dass die Wahrscheinlichkeit nahezu null beträgt rasch, langsam)
Ausbildung der Personen, die den Gefährdungen ausgesetzt sein können (qualifiziert, unqualifiziert) Tabelle 8
Risikobewusstsein (Benutzerinformationen, direkte Wahrnehmung, Warn- Zuordnung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens zur Summe der Gewichtungen von Gefährdungsexposition, Wahrscheinlichkeit des Gefährdungseriegnisses und Möglichkeit zur Begrenzung oder zeichen und Anzeigegeräte an der Maschine) Vermeidung des Schadens.
Gefährdungsexposition von Personen (Zeitspanne zwischen der Exposition t) Beispiel Kreissäge – B B B A A Gefährdungssituation «angehobene Maschine» t ≤ 1 Stunde 5 C C B B B D C C C B Möglichkeit Schätzen der Eintrittswahrscheinlichkeit B B B A A zur Vermeidung Die folgenden Tabellen und Matrizes veranschaulichen das Vorge-
1 Stunde < t ≤ 1 Tag 5 C C B B B oder Begrenzung
D C C C B des Schadens: hen in diesem Fall. Für die Dokumentation der Risikobeurteilung C B B B A 5 unmöglich ist Tabelle 9 nicht erforderlich.
1 Tag < t ≤ 2 Wochen 4 C C C B B 3 möglich
D D C C C 1 wahrscheinlich Ermittlung Eintrittwahrscheinlichkeit des Schadens, Gefährdungs- C C B B B 9 situation «angehobene Maschine», ohne Schutzmassnahmen
2 Wochen < t ≤ 1 Jahr 3 D C C C B Tabelle 9, Seiten 38-39
D D D C C C C C B B Matrix zur Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens 31 für die Gefährdungssituation «angehobene Maschine» E D D D C Abbildung 31, Seite 40 1 2 3 4 5 Eintritt von vernach- selten möglich wahr- sehr wahr- Gefährdungslässigbar scheinlich scheinlich ereignissen Verortung des Risikos für die Gefährdungssituation «angehobene
32 Maschine» in der Risikomatrix
Abbildung 30 Abbildung 32, Seite 41 Matrix zur Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens aus der Gefährdungsexposition, der Wahrscheinlichkeit des Gefährdungsereignisses und der Möglichkeit zur Begrenzung doer Vermeidung des Schadens. Dokumentation: Risiko der Gefährdungssituation, in der sich eine
10 Person unter der angehobenen Kreissäge befindet
Tabelle 10, Seite 42
9 Tabelle 9
Ermittlung der Eintrittwahrscheinlichkeit des Schadens für die Gefährdungssituation «angehobene Maschine» ohne Schutzmassnahmen
Gefährdungsexposition von Personen
Notwendigkeit des Zugangs zum Gefährdungsbereich (Normalbetrieb, Korrektur einer Fehlfunktion, Instandhaltung, Reparatur etc.) kein Zugang erforderlich
Art des Zugangs (manuelle Materialzuführung, Prozessbeobachtung, Korrektur von Fehlfunktionen etc.) unbeabsichtigter Zugang unterhalb der hängenden Kreissäge
Anzahl Personen, für die ein Zugang erforderlich ist 0
Zuverlässigkeit von Schutzmassnahmen –
Möglichkeit die Schutzmassnahmen wirkungslos zu machen oder zu umgehen (Anreiz, wenn Schutzmassnahmen die Funktion – oder die Bedienungsfreundlichkeit der Maschine übermässig beeinflussen)
Benutzerinformation bezüglich der Lage der Gefährdungsbereiche, Art der Gefährdung und die Konsequenzen der Restrisiken –
Stufen der Zeitspanne zwischen der Gefährdungsexposition Gewichtung der Stufe t ≤ 1 Stunde 5
1 Stunde < t ≤ 1 Tag Wenn die Expositionsdauer kürzer 5
als 10 Minuten ist, darf die Gewichtung
1 Tag < t ≤ 2 Wochen der nächstunteren Stufe verwendet 4
werden.
2 Wochen < t ≤ 1 Jahr 3
t > 1 Jahr 2
Eintritt von Gefährdungsereignissen
Aktivität der Gefährdung ist dauernd vorhanden (Gefahrstoff) oder häufig vorhanden (für Funktion erforderlich, wie z.B. Strom für den Antriebsmotor) Aktivität ist weder häufig noch dauernd vorhanden
Aktivität der Gefährdung ist nur im Fehlerfall vorhanden (Bruch eines Schleifkörpers, unerwarteter Anlauf infolge Fehler in der Startfunktion) und erreichbar Aktivität ist im Fehlerfall kurz vorhanden, Festig- (Defekt einer Schutzeinrichtung oder einer Energietrenneinrichtung etc.) keit der Anschlagpunkte sind nicht überprüft
Ergonomische Gestaltung (Beschickung, Bedienung, Eingriffe in die Maschine unter Berücksichtigung der Belastungen infolge persönlicher Schutzausrüstungen) –
Ermüdungsbezogene Aspekte der betroffenen Personen (Geschlecht, Alter, Behinderung etc.) –
Unfallgeschichten, bekannte Gefährdungsereignisse von Maschinen mit Gefährdungssituationen, welche eine vergleichbares Risiko aufweisen bekannt
Stufen der Wahrscheinlichkeit des Gefährdungsereignisses Gewichtung der Stufe sehr wahrscheinlich 5
wahrscheinlich 4
möglich 3
selten 2
vernachlässigbar 1
Möglichkeit zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens
Wie schnell eine Gefährdungssituation zu einem Schaden führen kann (plötzlich, rasch, langsam) plötzlich
Ausbildung der Personen, die den Gefährdungen ausgesetzt sein können (qualifiziert, unqualifiziert) unqualifiziert
Risikobewusstsein (Benutzerinformationen, direkte Wahrnehmung, Warnzeichen und Anzeigegeräte an der Maschine) keine direkte Wahrnehmung
Menschliche Fähigkeiten den Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen (z.B. Reflexe, Beweglichkeit, Möglichkeit des Entkommens) betroffene Person hat keine Möglichkeit zu entkommen
Praktische Erfahrungen und Kenntnisse (z.B. in Bezug auf die Maschine oder der Gefährdung, keine Erfahrungen) bekannt
Stufen der Möglichkeit zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens Gewichtung der Stufe unmöglich 5
möglich 3
wahrscheinlich 1
31 Abbildung 31
Matrix zur Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens für die Gefährdungssituation «angehobene Maschine»
Gefährdungsexposition von Personen (Zeitspanne zwischen der Exposition t) B B B A A
t ≤ 1 Stunde 5 C C B B B
D C C C B
B B B A A
1 Stunde < t ≤ 1 Tag 5 C C B B B
D C C C B
C B B B A
1 Tag < t ≤ 2 Wochen 4 C C C B B
D D C C C
C C B B B Möglichkeit
2 Wochen < t ≤ 1 Jahr 3 D C C C B zur Vermeidung
oder Begrenzung D D D C C des Schadens:
C C C B B 5 unmöglich
t > 1 Jahr 2 D D C C C 3 möglich
E D D D C 1 wahrscheinlich
1 2 3 4 5 Eintritt von Gefährvernachlässig- selten möglich wahr- sehr wahrdungsereignissen bar scheinlich scheinlich
32 Abbildung 32
Verortung des Risikos für die Gefährdungssituation «angehobene Maschine» in der Risikomatrix
Eintrittswahrscheinlichkeit
A häufig
B gelegentlich
C selten
D unwahrscheinlich
E praktisch unmöglich
Schadensausmass
heilbarer Schaden heilbarer Schaden leichter bleibender schwerer bleibender Tod ohne Arbeitsausfall mit Arbeitsausfall Schaden Schaden V IV III II I
10 Tabelle 10
Dokumentation: Risiko der Gefährdungssituation, in der sich eine Person unter der angehobenen Kreissäge befindet
Maschine: Serie / Typ: Seriennummer: Räumliche Grenzen in Zeichnung-Nr.: Ersteller: Hans Muster Kreissäge KS 250 001 4.2436.23 Datum: 15.11.2016
Nr. Tätigkeit Nr. Gefährdung Schaden Risiko Ursachen Nr. T/ B Massnahme Restrisiko Hinweise auf 2006 / 42 / EG Anh. I, Normen E E S W G S W G V V Lebensphase, Betriebsart Teilsystem Transport ganze Maschine Kreissäge mittels
1 Anschlagmittel mit Hebezeug verbinden
• ungenügende Festigkeit der Anschlagpunkte 2 • ungeeignete Anschlagpunkte herabfallende
2 Kreissäge heben 2.1
Gegenstände Rumpfverletzung I B 5 • ungenügende Festigkeit des Anschlagmittels 5 • ungenügende Festigkeit des Hebemittels
Legende
Schadensausmass S Wahrscheinlichkeit W (E+G+V) Gefährdungsexposition E Eintritt des Gefähr- Möglichkeit T inhärent sichere Konstruktion, I Tod A häufig (14, 15) 5 t ≤ 1 Stunde dungsereignisses G zur Vermeidung technische und ergänzende II schwerer bleibender Gesundheitsschaden B gelegentlich (11 – 13) 5 1 Stunde < t ≤ 1 Tag 1 vernachlässigbar oder Begrenzung Schutzmassnahme III leichter bleibender Gesundheitsschaden C selten (8 – 10) 4 1 Tag < t ≤ 2 Wochen 2 selten des Schadens V B Information in Betriebsanleitung: IV heilbarer Gesundheitsschaden D unwahrscheinlich (5 – 7) 3 2 Wochen < t ≤ 1 Jahr 3 möglich 5 unmöglich Hinweis auf Restrisiken, mit Arbeitsausfall E praktisch unmöglich (4) 2 t > 1 Jahr 4 wahrscheinlich 3 möglich persönliche Schutzausrüstung, V heilbarer Gesundheitsschaden t: Zeitspanne zwischen 5 sehr wahrscheinlich 1 wahrscheinlich Ausbildung ohne Arbeitsausfall der Exposition
8.4 Risiko bewerten Wann ist eine Risikominderung hinreichend?
Die Risikominderung ist hinreichend, wenn unter Berücksichtigung des Stands der Durch die Bewertung der Risiken ist Technik zumindest die gesetzlichen Anforderungen beachtet wurden und die fol-
zu entscheiden, welche Gefährdungssituationen eine weitere Risikominderung genden Kriterien erfüllt sind: erfordern und • Es wurde ein dreistufiges Verfahren der Risikominderung durchgeführt (1. inhärent
zu ermitteln, ob die erforderliche Risikominderung erreicht wurde, ohne sichere Konstruktion, 2. technische Schutzmassnahmen und ergänzende Schutzweitere Gefährdungen zu erzeugen oder andere Risiken zu erhöhen massnahmen, 3. Benutzerinformation).
Alle Betriebsbedingungen und Eingriffsmöglichkeiten wurden berücksichtigt. Werden Schutzmassnahmen vorgesehen, ist zu untersuchen, ob sie das Risiko • Alle Gefährdungen wurden beseitigt oder die Risiken wurden gemindert, soweit nachweislich senken. Falls auch nach Umsetzung der Schutzmassnahmen noch ein dies praktisch umsetzbar ist. Risiko (Restrisiko) verbleibt, ist dies in der Risikobeurteilung zu dokumentieren. • Gefährdungen, die von ergriffenen Schutzmassnahmen erzeugt werden, wurden Bei Gefährdungssituationen mit extrem geringen Risiko, muss dieses nicht berücksichtigt. gemindert werden. Solche Risiken sind jedoch zu dokumentieren (z. B. mit • Die Benutzer werden über die Restrisiken informiert und gewarnt. Die gewählten Angaben zu tolerierbaren Oberflächentemperaturen, Grenzwerte für Kraft und Schutzmassnahmen sind miteinander vereinbar. Flächenpressung). Geben Sie falls möglich relevante Normen an, in denen • Es wurden auch die Folgen berücksichtigt, die sich aus dem Gebrauch einer für diese Risiken als zumutbar erwähnt sind. den gewerblichen/industriellen Einsatz konstruierten Maschine in einem nicht gewerblichen/industriellen Bereich ergeben. Konformitätsvermutung durch harmonisierte Normen • Die gewählten Schutzmassnahmen beeinflussen die Arbeitsbedingungen des Mit der Risikobewertung ist sicherzustellen, dass die relevanten gelisteten Nor- Bedieners und die Benutzerfreundlichkeit nicht negativ. men beachtet werden oder das Sicherheitsniveau dieser Normen mit anderen Schutzmassnahmen erfüllt werden. Klären Sie deshalb ab, ob für die zu beurteilende Maschine eine Typ-C-Norm existiert. Falls nicht, müssen die Typ-A-Norm EN ISO 12100 und gegebenenfalls zusätzliche Typ-B-Normen verwendet werden.
Die Excel-Vorlage auf www.suva.ch/risikobeurteilung enthält Tabellen, mit deren Hilfe Sie relevante Typ-B-Normen in Abhängigkeit von Gefährdungen und Ursachen ermitteln können. Damit gewährleistet ist, dass eine aktuell gelistete Norm verwendet wird, ist stets die aktuelle Veröffentlichung der Titel und Bezugsnummern von harmonisierten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union6 zu beachten.
6 Link dazu auf www.suva.ch/certifcation unter «Beispiele für Baumusterprüfungen».
Risikovergleich Wenn für eine Maschine keine Typ-C-Norm vorhanden ist, können Sie die Risikobewertung auch durch einen Vergleich mit den Risiken ähnlicher Maschinen vornehmen. Dazu müssen aber folgende Kriterien erfüllt sein:
Die vergleichbare Maschine entspricht der relevanten Typ-C-Norm.
Die bestimmungsgemässe Verwendung, die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung und die Art der Konstruktion und Herstellung beider Maschinen sind vergleichbar.
Die Gefährdungen und Risikoelemente sind vergleichbar.
Die technischen Spezifikationen sind vergleichbar.
Die Einsatzbedingungen sind vergleichbar.
Die Bewertung des Risikos nach dem Ergreifen von Schutzmassnahmen ist im Kapitel 9.3 dargestellt.
Beispiel Kreissäge
Bewertung des Risikos durch die angehobene Maschine vor dem Ergreifen von Schutzmassnahmen Da am Funktionsmodell noch keine Schutzmassnahmen vorhanden sind, ist eine Risikominderung erforderlich.
9 Risiko mindern
Berücksichtigen Sie bei der Risikominderung die folgenden vier Aspekte mit Eine inhärent sichere Konstruktion ist der erste und wichtigste Schritt der folgender Priorität. Risikominderung, 1. Sicherheit der Maschine in sämtlichen Phasen ihrer Lebensdauer • da inhärent sichere Schutzmassnahmen die einzige Möglichkeit sind, 2. Fähigkeit der Maschine, ihre Funktion auszuführen Gefährdungen ganz zu beseitigen 3. Benutzerfreundlichkeit der Maschine • da im Gegensatz zu inhärent sicheren Schutzmassnahmen auch gut 4. Herstellungs-, Betriebs- und Demontagekosten der Maschine konzipierte technische Schutzmassnahmen versagen oder umgangen werden können und Benutzerinformationen eventuell nicht befolgt werden Mit oberster Priorität ist die Gefährdung zu beseitigen. Falls dies nicht möglich ist, müssen beide Elemente des Risikos (Schadensausmass und Eintrittswahr- Detaillierte Angaben zu allen Schutzmassnahmen, die zur inhärent sicheren scheinlichkeit) gemindert werden. Konstruktion gehören, finden Sie im Kapitel 6.2 der Norm EN ISO 12100.
Durch Bestimmen der Ursachen und Kenntnis der Risikoelemente aus der Risikoeinschätzung können Sie mit Hilfe der harmonisierten Normen geeignete Schutzmassnahmen festlegen.
Bei der Wahl der Schutzmassnahmen ist das in den folgenden Abschnitten beschriebene Drei-Stufen-Verfahren anzuwenden.
9.1 Inhärent sichere Konstruktion (Stufe 1)
Abbildung 33 Der Begriff «inhärent» bedeutet «anhaftend, innewohnend». Eine inhärent sichere Beseitigen einer Gefährdung (Quetschstelle) durch inhärent sichere Konstruktion (Konstruktionsmerkmal: Verlängerung eines Maschinenteils) Konstruktion beseitigt Gefährdungen oder vermindert Risiken durch Konstruktionsmerkmale der Maschine selbst und/oder Wechselwirkungen zwischen den gefährdeten Personen und der Maschine. Die inhärenten Schutzmassnahmen bleiben mit grosser Wahrscheinlichkeit während der ganzen Lebensdauer der Maschine wirksam.
9.2 Technische und ergänzende Schutzmassnahmen (Stufe 2) Ergänzende Schutzmassnahmen Bei Bedarf müssen zusätzliche ergänzende Schutzmassnahmen (zum Beispiel Kann eine inhärent sichere Konstruktion Gefährdungen nicht beseitigen oder Risi- Einrichtungen für das Stillsetzen im Notfall) getroffen werden. Ergänzende ken nicht ausreichend mindern, müssen technische Schutzmassnahmen ergriffen Schutzmassnahmen dürfen jedoch nie anstelle von technischen Schutzmasswerden. Diese umfassen trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen. nahmen eingesetzt werden.
Was ist trennend, was nichttrennend? Trennende Schutzeinrichtungen wie Verschalungen, verriegelte trennende Schutzeinrichtungen oder einstellbare trennende Schutzeinrichtungen bilden physische Barrieren, die den Zugang zum Gefährdungsbereich verhindern. Im Gegensatz dazu stellen nichttrennende Schutzeinrichtungen wie Lichtgitter, Zweihandschaltung etc.) keine physischen Barrieren dar. Der Zugang zum Gefährdungsbereich ist mit diesen Schutzmassnahmen jederzeit möglich. Deshalb müssen nichttrennende Schutzeinrichtungen die Gefährdung ausschalten, bevor der Gefährdungsbereich erreicht wird.
Abbildung 35 Abschliessbare Energietrenneinrichtung (ergänzende Schutzeinrichtung)
Einfluss der Schutzmassnahmen auf die Benutzerfreundlichkeit Technische und ergänzende Schutzmassnahmen trennen Personen von der Wirkung einer Gefährdung. Deshalb muss bei der Wahl der Schutzmassnahme berücksichtigt werden, welche Eingriffe in die Maschine notwendig sind und ob diese durch die Schutzmassnahme behindert werden. Dies sowohl für die bestimmungsgemässe Verwendung als auch für eine vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine. Abbildung 34 Feststehende trennende Schutzeinrichtung (technische Schutzeinrichtung)
Zu den nichttrennenden Schutzeinrichtungen zählen auch Massnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit (wie Verankerungsbolzen oder Bewegungsbegrenzer) sowie Überlast- und Momentüberwachungen.
Wirkung von Schutzmassnahmen auf das Risiko 9.3 Benutzerinformation (Stufe 3) Technische und ergänzende Schutzmassnahmen haben keinen Einfluss auf die Gefährdung an und für sich. Sie verhindern lediglich das Gefährdungsereignis. Falls trotz inhärent sicherer Konstruktion und dem Einsatz technischer und Beim Versagen dieser Schutzmassnahmen ist der gleiche Schaden möglich, der ergänzender Schutzmassnahmen Risiken verbleiben, muss die Benutzerinforohne sie eintreten würde. Deshalb haben technische und ergänzende Schutz- mation auf jegliche Restrisiken hinweisen und mindestens Folgendes enthalten: massnahmen nur einen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit des Schadens, nicht • Arbeitsverfahren, die beim sicheren Einsatz der Maschine anzuwenden sind aber auf das Schadensausmass. • erforderliche Ausbildung des Bedienungspersonals sowie der weiteren Personen, die den Gefährdungen der Maschine ausgesetzt sind Wahl der richtigen Massnahmen • Angaben einschliesslich Warnhinweisen zu den Restrisiken in allen Bei der Wahl und der Gestaltung von technischen Schutzmassnahmen und Lebensphasen der Maschine ergänzenden Schutzmassnahmen ist Folgendes zu beachten: • Beschreibung der empfohlenen Persönlichen Schutzausrüstung und die
Ermitteln und berücksichtigen Sie die Umstände, die einen Ausfall der Schutz- Einzelheiten zu deren Benutzung sowie die dafür erforderliche Ausbildung massnahme zur Folge haben könnten (Angaben zu Ausfällen der Sicherheitsfunktionen von Steuerungen siehe Anhang D).
Vermeiden Sie es möglichst, dass Schutzmassnahmen Produktion und Bedie- Die Benutzerinformation darf kein Ersatz für inhärent sichere Konstruktion, nung behindern. technische Schutzmassnahmen oder ergänzende Schutzmassnahmen sein.
Verhindern Sie das Ausschalten und Umgehen der Schutzmassnahme.
Gewährleisten Sie eine ausreichende Lebensdauer der Schutzmassnahme.
Wählen Sie Schutzmassnahmen, die einfach im korrekten Betriebszustand Benutzerinformationen haben im Vergleich zu inhärent sicherer Konstruktion, gehalten werden können. Ansonsten könnte dies ein Anreiz sein, die Schutz- technischen Schutzmassnahmen und ergänzenden Schutzmassnahmen eine massnahme wirkungslos zu machen oder zu umgehen. relativ geringe Zuverlässigkeit. Dies ist bei Risikoeinschätzung zu berücksichtigen.
• Vergleichen Sie die vorgesehene Schutzmassnahme mit alternativen Schutzmassnahmen mit dem Verfahren der Risikoeinschätzung. Detaillierte Angaben zum Thema Benutzerinformation finden Sie im Kapitel 6.4 der Norm EN ISO 12100. Detaillierte Angaben zu allen technischen und ergänzenden Schutzmassnahmen finden Sie im Kapitel 6.3 der Norm EN ISO 12100
9.4 Ablauf des Drei-Stufen-Verfahrens Abbildung 37
Beispiel einer kraftbetriebenen, trennenden Schutzeinrichtung, die eine neue Gefährdung Im Drei-Stufen-Verfahren ist nach jeder Stufe zu beurteilen, ob die vorgesehene verursacht (Quetschstelle am Schliessspalt) Risikominderung durch die gewählten Schutzmassnahmen erreicht wird. Falls nicht, sind Schutzmassnahmen der nächsten Stufe umzusetzen. Lässt sich die vorgesehene Risikominderung auch nach der dritten Stufe nicht erreichen, müssen die Grenzen der Maschine neu festgelegt werden.
36 Ablaufschema Risikominderung (dreistufiger iterativer Prozess)
Abbildung 36, Seite 49
Ebenfalls zu untersuchen ist, ob durch die gewählten Schutzmassnahmen neue Das Verfahren der Risikominderung ist abgeschlossen, wenn die Bewertung Gefährdungen entstehen. Trifft dies zu, müssen die Risiken dieser Gefährdungen des Restrisikos als hinreichend beurteilt werden kann. eingeschätzt, bewertet und gegebenenfalls gemindert werden. Schutzmassnahmen und das Risiko langfristiger Gesundheitsschäden Wie unter 9.2 erwähnt, mindern technische und ergänzende Schutzmassnahmen sowie die Benutzerinformation bei akuten Verletzungen nur die Wahrscheinlichkeit des Schadens, nicht aber dessen Ausmass. Denn diese Schutzmassnahmen können versagen. Trennende Schutzeinrichtungen vermindern die Gefährdungsexposition. Nichttrennende Schutzeinrichtungen senken die Wahrscheinlichkeit des Gefährdungsereignisses. Im Fall von Gesundheitsschädigungen, die durch langfristige Exposition gegenüber einer Gefährdung entstehen, sind solche Schutzeinrichtungen aber auch in der Lage, das Schadensausmass zu mindern.
Start
36 Abbildung 36
Ablaufschema dreistufiger Risikobeurteilung iterativer Prozesses der Risikominderung Festlegen der Grenzen der Maschine (Kapitel 8.1)
Identifizieren der Gefährdungen (Kapitel 8.2)
Risikoeinschätzung (Kapitel 8.3)
Ja Risikobewertung (Kapitel 8.4) Nein Wurden andere Gefährdungen erzeugt? Ja Wurde das Risiko hinreichend vermindert? (Kapitel 8.4) Dokumentation (Kapitel 6) Ende
Nein Risikominderung Ja Kann die Gefährdung beseitigt werden?
Inhärent sichere Wurde die Ja Nein Konstruktion vorgesehene Risikominderung (Kapitel 9.1) erreicht? Kann das Ja Risiko durch inhärent sichere Nein Konstruktion vermindert werden?
Nein
Kann das Technische Schutzmass- Ja Wurde die Ja Risiko durch Schutz- nahmen, ergänzende einrichtungen vermindert vorgesehene Risikominderung Schutzmassnahmen erreicht? werden? (Kapitel 9.2)
Nein Nein
Ja Können die Nein Wurde die Ja Benutzerinformation Grenzen erneut vorgesehene Risikominderung festgelegt werden? (Kapitel 9.3) erreicht?
Nein
Risikominderung bei Schutzmassnahmen mit Sicherheitsfunktionen 9.5 Dokumentation von Schutzmassnahmen von Steuerungen Schutzmassnahmen können Sicherheitsfunktionen von Steuerungen beinhalten. Neben der Beschreibung der Schutzmassnahme sind auch die für die Schutz- (Beispiel: Verriegelung einer beweglichen trennenden Schutzeinrichtung). Dabei massnahmen relevanten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanist die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass ein Fehler in der Sicherheitsfunktion forderung sowie der Titel der relevanten gelisteten Norm zu dokumentieren. auftreten könnte. In den Normen EN ISO 13849-1 und EN 62061 finden Sie Sie finden die relevanten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Angaben über die Eignung von Sicherheitsfunktionen abhängig vom vorliegen- anforderungen im Anhang I der Maschinenrichtlinie. den Risiko (Risiko vor dem Ergreifen der Schutzmassnahme). Um die Normen anwenden zu können werden die folgenden Informationen benötigt: Die Excel-Vorlage der Suva (www.suva.ch/risikobeurteilung) enthält Tabel-
Grenzen der Maschine len, die es ebenfalls erlauben, abhängig von Gefährdung, Ursache und Schutz-
Elemente des Risikos der betrachteten Gefährdungssituation (Schadensaus- massnahme die relevanten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzmass, Gefährdungsexposition von Personen, Eintritt eines Gefährdungsereig- anforderungen zu finden. nisses, Möglichkeit zu Vermeidung oder Begrenzung des Schadens)
Leistungsanforderung an die Schutzmassnahme (Beispiel: Stoppen des Antriebs, wenn eine bewegliche trennende Schutzeinrichtung geöffnet wird)
Damit können Sie die Leistungsanforderung an die Sicherheitsfunktion der Steuerung ermitteln (erforderlicher Performance-Level PLr, Sicherheits-Integritätslevel SIL). Wie dafür vorzugehen ist, ist im Anhang D beschrieben.
Nach der Anwendung der Normen EN ISO 13849-1 bzw. EN 62061 liegen folgende Angaben vor:
Bestätigung, dass die beabsichtigte Risikominderung durch die Schutzmassnahme (inklusive Steuerungssystem) erreicht wird.
Technische Dokumentation zum Einbau der Schutzmassnahme in die Konstruktion der Maschine
Benutzerinformation
38 Zusammenhang zwischen der Risikobeurteilung nach EN ISO
12100 und EN ISO 13849-1 bzw. EN 62061 Abbildung 38, Seite 51
38 Abbildung 38
Zusammenhang zwischen der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 und EN ISO 13849-1 bzw. EN 62061
Schutzmassnahme enthält Sicherheitsfunktion einer Steuerung
Eingabe aus Risikobeurteilung: Massnahme: Ausgabe in Risikobeurteilung:
Bestätigung, dass beabsichtigte
Grenzen der Maschine Risikominderung durch die Schutzmassnahme erreicht wird.
Risikoelemente der Prozess nach EN ISO 13849-1 Gefährdungssituation - Technische Dokumentation zum oder EN 62061 Einbau der Schutzmassnahme in
Leistungsanforderung an die die Maschinenkonstruktion Sicherheitsfunktion
Benutzerinformation
Beispiel Kreissäge – Gefährdungssituation «angehobene Maschine» Nr. Ursache Schutzmassnahme, welche Fundstelle die Ursache verhindert oder der Schutz- Risikominderung vermindert massnahme Unter Beachtung des Drei-Stufen-Verfahrens werden Schutzmassnahmen aus EN ISO 12100 angewendet, um das Risiko zu mindern. 1 Inhärent sichere Konstruktion
Ungenügende Festigkeit Begrenzung der Beanspruchung EN ISO 12100, Liegen die Ursachen eines Schadens vor, werden Schutzmassnahmen 1.1 der Anschlagpunkte durch Berechnung der belasteten 6.2.3 a gesucht, um die einzelnen Ursachen zu verhindern. Bauteile und Verbindungen
Nach der Umsetzung der Schutzmassnahmen der ersten Stufe (inhärent Technische und ergänzende sichere Konstruktion) wird das Restrisiko eingeschätzt und beurteilt, ob noch Schutzmassnahmen Schutzmassnahmen der zweiten bzw. dritten Stufe realisiert werden müssen. Ungeeignete Anschlag- Anschweissen von Laschen für das EN ISO 12100, 2.1 punkte verwendet Anbringen der Anschlagmittel auf 6.3.5.5 der Maschine
3 Benutzerinformation
Ungenügende Festigkeit Kennzeichnung der Masse der Kreis- EN ISO 12100, des Anschlagmittels, säge auf der Maschine und Angabe 6.4.4; 6.4.5.1 3.1 ungenügende Festigkeit in der Betriebsanleitung des Hebemittels
Ungeeignete Anschlag- Darstellung des korrekten EN ISO 12100, punkte verwendet Anschlagens der Kreissäge 6.4.5.1 3.2 in der Betriebsanleitung
Tabelle 11 Welche Schutzmassnahmen verhindern welche Ursachen bei der Gefährdungssituation «angehobene Maschine»?
Einschätzung des Restrisikos
Trotz der gewählten Schutzmassnahmen bleibt ein Herabfallen der Maschine möglich. Das Schadensausmass bleibt deshalb unverändert.
Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens 12 mit und ohne Schutzmassnahmen Tabelle 12, Seiten 54, 55 und 56
Matrix zur Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens
40 Abbildung 40, Seite 57
Dokumentation: Risikominderung und Restrisikoeinschätzung
13 Tabelle 13, Seite 58
Risikobewertung Tabelle 14 beschreibt die Gedanken beim Vorgehen der Risikobewertung und ist für die Dokumentation der Risikobeurteilung nicht erforderlich.
Risikobewertung – sämtliche Punkte zur hinreichenden
14 Risikominderung sind erfüllt
Tabelle 14, Seite 59
Abbildung 39 Schutzmassnahmen aus Tabelle 11 zur Minderung des Risikos beim Heben der Maschine
12 Tabelle 12
Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens mit und ohne Schutzmassnahmen
Kriterium Gewählte Schutzmassnahme keine 1. Inhärent sichere Konstruktion: Begrenzung der Beanspruchung durch Berechnung der belasteten Bauteile und Verbindungen
2 Technische und ergänzende Schutzmassnahmen:
Anschweissen von Laschen für das Anbringen der Anschlagmittel an der Maschine
3 Benutzerinformation:
Kennzeichnung der Masse der Kreissäge auf der Maschine und Angabe in der Betriebsanleitung
Darstellung des Anschlagens der Kreissäge in der Betriebsanleitung
Hinweis, dass der Aufenthalt unter der angehobenen Kreissäge verboten ist
Gefährdungsexposition von Personen Notwendigkeit des Zugangs zum Gefährdungsbereich (Normalbetrieb, Korrektur einer Fehlfunktion, kein Zugang erfoderlich Instandhaltung, Reparatur usw.)
Art des Zugangs (manuelle Materalzuführung, Prounbeabsichtigter Zugang unterhalb der hängenden Kreissäge während dem Transport zessbeobachtung, Korrektur von Fehlfunktionen usw.)
Anzahl Personen, für die ein Zugang erforderlich ist 0
Zuverlässigkeit von Schutzmassnahmen keine keinen Einfluss auf die Exposition Einfluss auf die Exposition
Möglichkeit die Schutzmassnahmen wirkungslos zu machen oder zu umgehen (Anreiz, wenn Schutz- – kein Anreiz vorhanden massnahmen die Funktion oder die Bedienungsfreundlichkeit der Maschine übermässig beeinflussen)
Benutzerinformation bezüglich der Lage der Gefährdungsbereiche, Art der Gefährdung und die Konse- keine vorhanden quenzen der Restrisiken
Stufen der Zeitspanne Gewichtung der Stufen zwischen der Exposition t ≤ 1 Stunde 5 5 5 5
1 Stunde < t ≤ 1 Tag 5 5 5 5
1 Tag < t ≤ 2 Wochen 4 4 4 4
2 Wochen < t ≤ 1 Jahr 3 3 3 3
t > 1 Jahr 2 2 2 2
Kriterium Gewählte Schutzmassnahme keine 1. Inhärent sichere Konstruktion: Begrenzung der Beanspruchung durch Berechnung der belasteten Bauteile und Verbindungen
2 Technische und ergänzende Schutzmassnahmen:
Anschweissen von Laschen für das Anbringen der Anschlagmittel an der Maschine
3 Benutzerinformation:
Kennzeichnung der Masse der Kreissäge auf der Maschine und Angabe in der Betriebsanleitung
Darstellung des Anschlagens der Kreissäge in der Betriebsanleitung
Hinweis, dass der Aufenthalt unter der angehobenen Kreissäge verboten ist
Eintritt von Gefährdungsereignissen Aktivität der Gefährdung ist dauernd vorhanden (Gefahrstoff) oder häufig vorhanden (für Funktion Aktivität ist weder häufig noch dauernd vorhanden erforderlich, wie z.B. Strom für den Antriebsmotor)
Aktivität der Gefährdung ist nur im Fehlerfall vorhanim Fehlerfall den (Bruch eines Schleifkörpers, unerwarteter Anlauf Aktivität ist im unwahrscheinlichen Fehlerfall kurz vorhanden kurz vorhanden infolge Fehler in der Startfunktion)
Ergonomische Gestaltung (Beschickung, Bedienung, Eingriffe in die Maschine unter Berücksichtigung der – Belastungen infolge persönlicher Schutzausrüstungen)
Ermüdungsbezogene Aspekte der betroffenen Personen (Geschlecht, Alter, Behinderung etc.) –
Unfallgeschichten, bekannte Gefährdungsereignisse von Maschinen mit Gefährdungssituationen, welche bekannt eine vergleichbares Risiko aufweisen
Stufe der Wahrscheinlichkeit Gewichtung der Stufen des Gefährdungsereignisses sehr wahrscheinlich 5 5 5 5
wahrscheinlich 4 4 4 4
möglich 3 3 3 3
selten 2 2 2 2
vernachlässigbar 1 1 1 1
Kriterium Gewählte Schutzmassnahme keine 1. Inhärent sichere Konstruktion: Begrenzung der Beanspruchung durch Berechnung der belasteten Bauteile und Verbindungen
2 Technische und ergänzende Schutzmassnahmen:
Anschweissen von Laschen für das Anbringen der Anschlagmittel an der Maschine
3 Benutzerinformation:
Kennzeichnung der Masse der Kreissäge auf der Maschine und Angabe in der Betriebsanleitung
Darstellung des Anschlagens der Kreissäge in der Betriebsanleitung
Hinweis, dass der Aufenthalt unter der angehobenen Kreissäge verboten ist
Möglichkeit zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens Wie schnell eine Gefährdungssituation zu einem plötzlich Schaden führen kann (plötzlich, rasch, langsam)
Ausbildung der Personen, die den Gefährdungen unqualifiziert ausgesetzt sein können (qualifiziert, unqualifiziert)
Risikobewusstsein (Benutzerinformationen, direkte Wahrnehmung, Warnzeichen und Anzeige- keine direkte Wahrnehmung Benutzerinformation, keine direkte Wahrnehmung geräte an der Maschine)
Menschliche Fähigkeiten den Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen (z.B. Reflexe, Beweglichkeit, betroffene Person hat keine Möglichkeit zu entkommen Möglichkeit des Entkommens)
Praktische Erfahrungen und Kenntnisse (z. B. in Bezug auf die Maschine oder der Gefähr- bekannt dung, keine Erfahrungen)
Stufe der Wahrscheinlichkeit Gewichtung der Stufen des Gefährdungsereignisses unmöglich 5 5 5 5
möglich 3 3 3 3
wahrscheinlich 2 1 1 1
40 Abbildung 40
Matrix zur Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens
= mit inhärent sicherer Konstruktion
= mit inhärent sicherer Konstruktion, technischen Schutzmassnahmen und Benutzerinformation
Gefährdungsexposition von Personen (Zeitspanne zwischen der Exposition t) B B B A A
t ≤ 1 Stunde 5 C C B B B
D C C C B
B B B A A
1 Stunde < t ≤ 1 Tag 5 C C B B B
D C C C B
C B B B A
1 Tag < t ≤ 2 Wochen 4 C C C B B
D D C C C
C C B B B Möglichkeit
2 Wochen < t ≤ 1 Jahr 3 D C C C B zur Vermeidung
oder Begrenzung D D D C C des Schadens:
C C C B B 5 unmöglich
t > 1 Jahr 2 D D C C C 3 möglich
E D D D C 1 wahrscheinlich
1 2 3 4 5 Eintritt von Gefährvernachlässig- selten möglich wahr- sehr wahr- dungsereignissen bar scheinlich scheinlich
13 Tabelle 13
Dokumentation: Risikominderung und Restrisikoeinschätzung bei der Gefährdungssituation «angehobene Maschine»
Maschine: Serie / Typ: Seriennummer: Räumliche Grenzen in Zeichnung-Nr.: Ersteller: Hans Muster Kreissäge KS 250 001 4.2436.23 Datum: 15.11.2016
Nr. Tätigkeit Nr. Gefährdung Schaden Risiko Ursachen Nr. T/ B Massnahme Restrisiko Hinweise auf 2006 / 42 / EG Anh. I, Normen E E S W G S W G V V Lebensphase, Betriebsart Teilsystem Transport ganze Maschine Kreissäge mittels
1 Anschlagmittel mit Hebezeug verbinden
Begrenzung der Beanspruchung 2 1.3.2 durch Berechnung 2.1.1 T I C 3 EN ISO 12100:2010 der belasteten
5 Punkt 6.2.3
Bauteile und Verbindungen
• ungenügende Festigkeit Anschweissen der Anschlagpunkte von Laschen für 2 1.1.5 2 • ungeeignete Anschlagpunkte 2.1.2 T das Anbringen I C 2 EN ISO 12100:2010 herabfallende
2 Kreissäge heben 2.1
Gegenstände Rumpfverletzung I B 5 • ungenügende Festigkeit der Anschlagmittel 5 Punkt 6.3.5.5 des Anschlagmittels an der Maschine 5 • ungenügende Festigkeit des Hebemittels Angabe der Masse der Kreissäge 1.7.3, 1.7.4.2 auf der Maschi- EN ISO 12100:2010 ne und in der Punkt 6.4.4, 2.1.3 B I C 2 Betriebsanleitung, 6.4.5.1, Darstellung des EN ISO 16093:2017 Anschlagens in der Punkte 6.1 und 6.2 Betriebsanleitung
Legende
Schadensausmass S Wahrscheinlichkeit W (E+G+V) Gefährdungsexposition E Eintritt des Gefähr- Möglichkeit T inhärent sichere Konstruktion, I Tod A häufig (14, 15) 5 t ≤ 1 Stunde dungsereignisses G zur Vermeidung technische und ergänzende II schwerer bleibender Gesundheitsschaden B gelegentlich (11 – 13) 5 1 Stunde < t ≤ 1 Tag 1 vernachlässigbar oder Begrenzung Schutzmassnahme III leichter bleibender Gesundheitsschaden C selten (8 – 10) 4 1 Tag < t ≤ 2 Wochen 2 selten des Schadens V B Information in Betriebsanleitung: IV heilbarer Gesundheitsschaden D unwahrscheinlich (5 – 7) 3 2 Wochen < t ≤ 1 Jahr 3 möglich 5 unmöglich Hinweis auf Restrisiken, mit Arbeitsausfall E praktisch unmöglich (4) 2 t > 1 Jahr 4 wahrscheinlich 3 möglich persönliche Schutzausrüstung, V heilbarer Gesundheitsschaden t: Zeitspanne zwischen 5 sehr wahrscheinlich 1 wahrscheinlich Ausbildung ohne Arbeitsausfall der Exposition
14 Tabelle 14
Risikobewertung – sämtliche Punkte zur hinreichenden Risikominderung sind erfüllt.
Hinreichende Risikominderung Beurteilung
Dreistufiges Verfahren der Risikominderung wurde angewendet: Erfüllt
1 Inhärent sichere Konstruktion (siehe Massnahmenpaket)
2 Technische Schutzmassnahmen und ergänzende Schutzmassnahmen
3 Benutzerinformation
Alle Betriebsbedingungen und Eingriffsmöglichkeiten wurden berücksichtigt. Erfüllt (siehe Beschreibung der Lebensphasen/Betriebsarten mit Arbeitsschritten, Tätigkeiten)
Gefährdungen wurden beseitigt und die Risiken wurden gemindert Gefährdung kann funktionsbedingt nicht eliminiert werden. soweit dies praktisch umsetzbar ist. Risiko ist entsprechend der Funktion gemindert.
Gefährdungen, welche von ergriffenen Schutzmassnahmen erzeugt werden, Gewählte Schutzmassnahmen erzeugen keine Gefährdungen. wurden berücksichtigt.
Benutzer werden über die Restrisiken informiert und gewarnt. Erfüllt:
Kennzeichnung der Masse der Kreissäge auf der Maschine und in der Betriebsanleitung
Darstellung des korrekten Anschlagens der Maschine in der Betriebsanleitung
Gewählte Schutzmassnahmen sind miteinander vereinbar. Erfüllt: Die Schutzmassnahmen beeinflussen einander nicht.
Die Folgen, die sich aus dem Gebrauch einer für den gewerblichen/industriellen Erfüllt: Einsatz konstruierten Maschine in einem nicht-gewerblichen/nicht-industriellen Abgesehen von den Benutzerinformationen gibt es keine Ausbildungsanforderungen Bereich ergeben, wurden berücksichtigt. an den Bediener.
Die gewählten Schutzmassnahmen beeinflussen die Arbeitsbedingungen Die Schutzmassnahmen erleichtern die Handhabung der Kreissäge und haben des Bedieners und die Benutzerfreundlichkeit nicht negativ. keinen negativen Einfluss auf deren Verwendung.
Die gesetzlichen Anforderungen werden beachtet 2006/42/EG, Anhang I, Punkte 1.1.5, 1.3.2, 1.7.3, 1.7.4; und der Stand der Technik wird berücksichtigt. erfüllt durch EN ISO 12100:2010, Punkte 6.4.4, 6.4.5.1; EN ISO 16093:2017, Punkte 6.1 und 6.2.
Beispiel Kreissäge – Risikobewertung Gefährdungssituation «rotierendes Sägeblatt» Die Risikominderung kann als hinreichend betrachtet werden weil:
Risikominderung • die Kreissäge im Anwendungsbereich der gelisteten harmonisierten Norm Hinweise auf die erforderlichen Schutzmassnahmen zur Minderung des EN ISO 16093:2017 ist. Risikos durch das rotierende Sägeblatt finden sich in der gelisteten Typ-C- • die Gefährdung durch Schneiden am rotierenden Sägeblatt als signifikante Norm EN ISO 16093:2017. Die Norm beschreibt die Massnahmen entweder Gefährdung in der Norm EN ISO 16093:2017 erfasst ist. direkt oder verweist auf Beschreibungen in weiteren Normen. In der folgen- • sämtliche Schutzmassnahmen, welche die Norm der oben erwähnten den Tabelle ist dargestellt, wie die einzelnen Schutzmassnahmen Ursachen signifikanten Gefährdung zuordnet, realisiert werden. verhindern. • die Norm der signifikanten Gefährdung keine Auswahl von Schutzmassnahmen zuordnet. Welche Schutzmassnahme verhindert welche Ursache?
15 Tabelle 15, Seiten 61 und 62
Schutzmassnahmen zur Minderung des Risikos durch 41 das rotierende Sägeblatt Abbildung 41, Seite 63
Schutzmassnahmen zur Minderung des Risikos durch das 42 rotierende Sägeblatt, wenn das Sägeblatt im Eingriff ist Abbildung 42, Seite 63
Dokumentation: Schutzmassnahmen zur Minderung des
16 Risikos durch das rotierende Sägeblatt bei der Tätigkeit
«Profil auf Auflage legen» Tabelle 16, Seiten 64, 65 und 66
15 Tabelle 15
Welche Schutzmassnahme verhindert welche Ursache? – Gefährdungssituation «rotierendes Sägeblatt»
Nr. Ursache Schutzmassnahme, welche die Ursache Fundstelle der Schutzmassnahme verhindert oder vermindert
1 Inhärent sichere Konstruktion
Antrieb wird eingeschaltet, indem der Einschalt- Startbefehlsgeber so gestaltet, dass ein unbeabsichtigtes Betätigen EN ISO 16093:2017; 1.1 befehlsgeber unbeabsichtigt betätigt wird. nicht möglich ist EN 894-3:2000 +A1:2008
Antrieb wird eingeschaltet durch einen Fehler in der Startfunktion entsprechend EN ISO 13849-1 Performance Level c gestaltet, EN ISO 16093:2017, Punkte 5.1.3.1, Einschaltfunktion. damit ein Fehler in der Startfunktion kein Anlauf des Antriebs verursachen kann 5.11.1; EN ISO 13849-1:2015; 1.2 EN ISO 12100:2010, Punkt 6.2.11; EN 60204-1:2006, Punkt 9.4 Antrieb wird eingeschaltet durch die Energierückkehr Startfunktion so gestaltet, dass eine Energierückkehr nach einem EN ISO 16093:2017, Punkt 5.11.2; 1.3 nach einem Unterbruch der Versorgung. Stromunterbruch keinen Anlauf des Antriebs verursachen kann EN 60204-1:2006, Punkt 7.5
2 Technische und ergänzende Schutzmassnahmen
Gefährdungsbereich erreichbar, feststehende trennende Schutzeinrichtung zur Verhinderung des Zugriffs EN ISO 16093:2017, 2.1 Kleidung vom Sägeblatt erfasst zu Gefährdungsbereichen des Sägeblatts, die für die Bearbeitung Punkte 5.1.1.1, 5.3.2.1, 5.3.2.2; nicht zugänglich sein müssen EN ISO 14120:2015
Gefährdungsbereich erreichbar, bewegliche trennende Schutzeinrichtung mit Verriegelung, entsprechend EN ISO 16093:2017, Punkte 5.1.1.1, Kleidung vom Sägeblatt erfasst EN ISO 13849 Performance Level c, für Gefährdungsbereiche des Sägeblatts, 5.1.1.4, 5.1.3.1, 5.3.2.1, 5.3.2.2; 2.2 die nur für das Wechseln des Sägeblatts zugänglich sein müssen EN ISO 14120:2015; EN ISO 14119:2013; EN 60204-1:2006, Punkt 9.2.2; EN ISO 13849-1:2015
Gefährdungsbereich erreichbar, selbstschliessende trennende Schutzeinrichtung zu Verminderung des EN ISO 16093:2017, 2.3 Kleidung vom Sägeblatt erfasst Eingriffs in Gefährdungsbereiche des Sägeblatts, die für den Arbeitsprozess Punkte 5.1.1.1, 5.3.2.1, 5.3.2.2; zugänglich sein müssen EN ISO 14120:2015
Schwenkkopf fällt auf Körperteil Rückhaltesystem zur Verhinderung des Herabfallens des Sägekopfs, Ausfall EN ISO 16093:2017, 2.4 einer Komponente des Rückhaltesystems darf kein Herabfallen des Sägekopfs Punkt 5.3.2.2 zur Folge haben
Berührung mit dem Sägeblatt führt sofort Not-Halt entsprechend EN ISO 13850, EN 60204-1:2006 Punkt 9.2.5.4 und EN ISO 16093:2017, Punkte 5.1.3.1, zur Verletzung EN ISO 13849-1 Performance Level c 5.1.3.5; EN ISO 13849-1:2015; 2.5 EN ISO 13850:2015; EN 60204-1:2006, Punkt 10.7
Nr. Ursache Schutzmassnahme, welche die Ursache Fundstelle der Schutzmassnahme verhindert oder vermindert
3 Benutzerinformation
Benutzerinformation auf der Maschine Unerwarteter Anlauf Angabe der Schnittrichtung des Sägeblattes mit einem Pfeilsymbol EN ISO 16093:2017, z. B. infolge Kontaktverschweissung, Punkt 6.1 3.1 Gefährdungsbereich erreichbar, Kleidung vom Sägeblatt erfasst Benutzerinformation in der Betriebsanleitung Unerwarteter Anlauf Angabe der Markierungen, die sich auf der Maschine befinden EN ISO 16093:2017, z.B. infolge Kontaktverschweissung, Punkt 6.2.2 3.2 Gefährdungsbereich erreichbar, Kleidung vom Sägeblatt erfasst
Gefährdungsbereich erreichbar, Anleitung zum Prüfen der Sicherheitseinrichtungen EN ISO 16093:2017, 3.3 Kleidung vom Sägeblatt erfasst vor der Inbetriebnahme Punkt 6.2.2
Gefährdungsbereich erreichbar, Anleitung zur Einstellung der trennenden Schutzeinrichtungen EN ISO 16093:2017, 3.4 Kleidung vom Sägeblatt erfasst Punkt 6.2.2
Gefährdungsbereich erreichbar, Anleitung zur Inspektion der trennenden Schutzeinrichtungen nach dem EN ISO 16093:2017, 3.5 Kleidung vom Sägeblatt erfasst Sägeblattwechsel Punkt 6.2.2
Gefährdungsbereich erreichbar, Anforderungen für periodische Wartungsarbeiten an den Schutzeinrichtungen EN ISO 16093:2017, 3.6 Kleidung vom Sägeblatt erfasst Punkt 6.2.2
41 Abbildung 41 42 Abbildung 42
Schutzmassnahmen zur Minderung des Risikos durch das Schutzmassnahmen zur Minderung des Risikos durch das rotierende Sägeblatt aus Tabelle 15 rotierende Sägeblatt, wenn das Sägeblatt im Eingriff ist
16 Tabelle 16
Dokumentation: Schutzmassnahmen zur Minderung des Risikos durch das rotierende Sägeblatt bei der Tätigkeit «Profil auf Auflage legen»
Maschine: Serie / Typ: Seriennummer: Räumliche Grenzen in Zeichnung-Nr.: Ersteller: Hans Muster Kreissäge KS 250 001 4.2436.23 Datum: 15.11.2016
Nr. Tätigkeit Nr. Gefährdung Schaden Risiko Ursachen Nr. T/ B Massnahme Restrisiko Hinweise auf 2006 / 42 / EG E E Anh. I, Normen S W G S W G V V Lebensphase, Betriebsart Teilsystem Betrieb (Produktion) ganze Maschine
Starteinrichtung 1.2.3; nicht unbeabsich- EN ISO 16093:2017; 1.1.1 T tigt betätigbar (Kra- EN 894- gen ums Stellteil) 3:2000+A1:2008
1.2.1;
Berührung des rotierenden Säge- EN ISO 16093:2017, blatts hat sofort eine Verletzung Punkte 5.1.1.1, 5.1.1.4, zur Folge Startfunktion 5.1.3.1, 5.3.2.1,
Schwenkkopf fällt auf Körperteil entsprechend 5.3.2.2; 1.1.2 T
unerwarteter Anlauf infolge Energie- EN ISO 13849 PLr c EN ISO 14120:2015; rückkehr nach Unterbruch EN ISO 14119:2013;
unerwarteter Anlauf infolge Fehler EN 60204-1:2006, Punkt 9.2.2; 1 Profil auf Auflage legen 1.1 schneidende Teile Handverletzung in der Einschaltfunktion
unerwarteter Anlauf durch unbeab- EN ISO 13849-1:2015 sichtigtes Betätigen des Einschalt- 1.2.3; stellteils EN ISO 16093:2017,
Kleidung von Sägeblatt erfasst Unterspannungs- 1.1.3 T Punkte 5.11.2;
ausgeschalteter Antrieb läuft aus schutz EN 60204-1:2006,
Gefährdungsbereich des Säge- Punkt 7.5 blatts erreichbar 1.3.7; 1.3.8; 1.4.1; 1.4.2.1; feststehende EN ISO 16093:2017,
1.1.4 T trennende Schutz
Punkte 5.1.1.1, einrichtung 5.3.2.1, 5.3.2.2; EN ISO 14120:2015
T inhärent sichere Konstruktion, technische und ergänzende Schutzmassnahme B Information in Betriebsanleitung: Hinweis auf Restrisiken, persönliche Schutzausrüstung, Ausbildung
Nr. Tätigkeit Nr. Gefährdung Schaden Risiko Ursachen Nr. T/ B Massnahme Restrisiko Hinweise auf 2006 / 42 / EG Anh. I, Normen E E S W G S W G V V Lebensphase, Betriebsart Teilsystem Betrieb (Produktion) ganze Maschine
1.3.7; 1.3.8; 1.4 1; 1.4.2.2; EN ISO 16093:2017 Punkte 5.1.1.1, 5.1.1.4, bewegliche 5.1.3.1, 5.3.2.1, 5.3.2.2; trennende EN ISO 14120:2015;
1.1.5 T Schutzeinrichtung
EN ISO 14119:2013; mit Verriegelung EN 60204-1:2006, entsprechend PLr c Punkt 9.2.2; EN ISO 13849-1:2015
1.3.7; 1.3.8; 1.4.1; 1.4.2.3; zugangsbeschrän- EN ISO 16093:2017, kende, selbstschlies- Punkte 5.1.1.1, 5.3.2.1, 1.1.6 T sende trennende 5.3.2.2; Schutzeinrichtung EN ISO 14120:2015
1 Profil auf Auflage legen 1.1 schneidende Teile Handverletzung
einfehlersichere 1.3.3; Hochhalteeinrich- EN ISO 16093:2017, 1.1.7 T tung des Säge- Punkt 5.3.2.2 kopfes 1.2.1; 1.2.4.3; EN ISO 16093:2017, Punkte 5.1.3.1, 5.1.3.5; Not-Halt-Einrich- EN ISO 13849-1:2015; 1.1.8 T tung entsprechend EN ISO 13850:2015; EN ISO 13849 PLr c EN 60204-1:2006, Punkt 10.7
Schnittrichtung des 1.7.3 1.1.9 T Sägeblatts mit Pfeil EN ISO 16093:2017, gekennzeichnet Pkt. 6.1.2
Nr. Tätigkeit Nr. Gefährdung Schaden Risiko Ursachen Nr. T/ B Massnahme Restrisiko Hinweise auf 2006 / 42 / EG Anh. I, Normen E E S W G S W G V V Lebensphase, Betriebsart Teilsystem Betrieb (Produktion) ganze Maschine
Darstellung der 1.7.4.2; 1.1.10 B Kennzeichnung EN ISO 16093:2017, (Pfeilsymbol) Pkt. 6.2.2
Anleitung zur Prü- 1.7.4.2; fung der Sicher- EN ISO 16093:2017,
1.1.11 B heitseinrichtungen Pkt. 6.2.2
vor Inbetriebnahme der Maschine
Anleitung zum 1.7.4.2; Einstellen der tren- EN ISO 16093:2017, 1.1.12 B nenden Schutzein- Pkt. 6.2.2
1 Profil auf Auflage legen 1.1 schneidende Teile Handverletzung
richtungen
Anleitung zur Ins- 1.7.4.2; pektion der tren- EN ISO 16093:2017, nenden Schutzein- Pkt. 6.2.2 1.1.13 B richtungen nach dem Sägeblattwechsel
Angaben für 1.7.4.2; periodische War- EN ISO 16093:2017, 1.1.14 B tung der Schutz Pkt. 6.2.2 einrichtungen
T inhärent sichere Konstruktion, technische und ergänzende Schutzmassnahme B Information in Betriebsanleitung: Hinweis auf Restrisiken, persönliche Schutzausrüstung, Ausbildung
Anhang A Normen mit Angaben zur Risikobeurteilung beim Vorliegen bestimmer Gefährdungen Gefährdung Angaben für Risikobeurteilung und Risikominderung
Thermische Gefährdung • EN ISO 13732-1, Ergonomie der thermischen Umgebung, Bewertungsverfahren für menschliche Reaktionen bei Kontakt mit Oberflächen, Teil 1: Heisse Oberflächen • EN ISO 13732-3, Ergonomie der thermischen Umgebung, Bewertungsverfahren für menschliche Reaktionen bei Kontakt mit Oberflächen, Teil 3: Kalte Oberflächen
Gefährdung durch Lärm • EN 11688-1, Akustik, Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer Maschinen und Geräte, Teil 1: Planung
Gefährdung durch Strahlung • EN 12198-1 bis -9, Sicherheit von Maschinen, Bewertung und Verminderung des Risikos der von Maschinen emittierte Strahlung • EN 60825-1, Sicherheit von Lasereinrichtungen, Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen
Gefährdung durch • EN ISO 14123-1, Sicherheit von Maschinen — Minderung von Gesundheitsrisiken, die auf Gefahrstoffemissionen von Maschinen Materialien und Substanzen zurückzuführen sind — Teil 1: Grundsätze und Festlegungen für Maschinenhersteller
EN ISO 14123-2, Sicherheit von Maschinen — Minderung von Gesundheitsrisiken, die auf Gefahrstoffemissionen von Maschinen zurückzuführen sind — Teil 2: Methodik beim Aufstellen von Überprüfungsverfahren (ISO 14123-2:2015)
EN 1093-1 bis -9 Sicherheit von Maschinen, Bewertung der Emission von luftgetragenen Gefahrstoffen
EN 1672-2 Nahrungsmittelmaschinen, Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Teil 2: Hygieneanforderungen
EN 1127-1 Explosionsfähige Atmosphären, Explosionsschutz, Teil 1: Grundlagen und Methodik Ergonomische Gefährdungen • EN 614-1 Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsleitsätze – Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze
EN 614-2 Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsleitsätze – Teil 1: Wechselwirkung zwischen der Gestaltung von Maschinen und den Arbeitsaufgaben
EN 1005-1 bis -4, Sicherheit von Maschinen, Menschliche körperliche Leistung
Anhang B Tabellen zur Dokumentation
Grenzen der Maschine
Maschinenbezeichnung
Bestimmungs gemässe Verwendung, Verwendungsgrenzen
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Zeitliche Grenzen, Lebensdauer
Lebensdauer Verschleissteile
Räumliche Grenzen
Teilsysteme
Lebensphase, Betriebsart Betroffene Personen
Anwender Dritte Mechaniker Elektriker Transportfachmann Entsorger
Transport
Inbetriebnahme
Betrieb (Produktion)
Produktionsstörung
Maschinenstörung
Reinigung
Instandhaltung
Ausserbetriebnahme
Entsorgung
Ausbildung des Anwenders
Einsatzbereich Zusätzlich grundlegende Anforderungen Datum
Ersteller
Risikobeurteilung/Risikominderung
Maschine: Serie / Typ: Seriennummer: Räumliche Grenzen in Zeichnung-Nr.: Ersteller:
Datum:
Nr. Tätigkeit Nr. Gefährdung Schaden Risiko Ursachen Nr. T/ B Massnahme Restrisiko Hinweise auf 2006 / 42 / EG E E Anh. I, Normen S W G S W G V V Lebensphase, Betriebsart: Teilsystem:
1 1.1 1.1.1
Legende
Schadensausmass S Wahrscheinlichkeit W (E+G+V) Gefährdungsexposition E Eintritt des Gefähr- Möglichkeit T inhärent sichere Konstruktion, I Tod A häufig (14, 15) 5 t ≤ 1 Stunde dungsereignisses G zur Vermeidung technische und ergänzende II schwerer bleibender Gesundheitsschaden B gelegentlich (11 – 13) 5 1 Stunde < t ≤ 1 Tag 1 vernachlässigbar oder Begrenzung Schutzmassnahme III leichter bleibender Gesundheitsschaden C selten (8 – 10) 4 1 Tag < t ≤ 2 Wochen 2 selten des Schadens V B Information in Betriebsanleitung: IV heilbarer Gesundheitsschaden D unwahrscheinlich (5 – 7) 3 2 Wochen < t ≤ 1 Jahr 3 möglich 5 unmöglich Hinweis auf Restrisiken, mit Arbeitsausfall E praktisch unmöglich (4) 2 t > 1 Jahr 4 wahrscheinlich 3 möglich persönliche Schutzausrüstung, V heilbarer Gesundheitsschaden t: Zeitspanne zwischen 5 sehr wahrscheinlich 1 wahrscheinlich Ausbildung ohne Arbeitsausfall der Exposition
Anhang C Beispiele für Gefährdungen (Quelle EN ISO 12100 Anhang B) Nr. Art oder Gruppe Ursprung A Mögliche Folgen B
Beschleunigung/Abbremsung • Überfahren werden
spitze Teile • Weggeschleudert werden
Annäherung eines sich bewegenden Teils an ein feststehendes Teil • Quetschen
schneidende Teile • Schneiden oder Abschneiden
elastische Elemente • Einziehen oder Fangen
herabfallende Gegenstände • Erfassen
Schwerkraft • Reiben oder Abschürfen
Höhe gegenüber dem Boden • Stoss
Hochdruck • Eindringen von unter Druck stehenden Medien
1 Mechanische Gefährdungen
fehlende Standfestigkeit/-sicherheit • Scheren
kinetische Energie • Ausrutschen, Stolpern und Stürzen
Beweglichkeit der Maschine • Durchstich oder Einstich
sich bewegende Teile • Ersticken
rotierende Teile
raue, rutschige Oberfläche
scharfe Kanten
gespeicherte Energie
Vakuum
Lichtbogen • Verbrennung
elektromagnetische Vorgänge • chemische Reaktionen
elektrostatische Vorgänge • Auswirkungen auf medizinische Implantate
spannungsführende Teile • tödlicher Stromschlag 2 Elektrische Gefährdungen • unzureichender Abstand zu unter Hochspannung stehenden Teilen • Stürzen, Weggeschleudert werden
Überlast • Feuer
Teile, die im Fehlerzustand spannungsführend geworden sind • Herausschleudern von geschmolzenen Teilen
Kurzschluss • (elektrischer) Schlag
Wärmestrahlung
Explosion • Verbrennung
Flamme • Dehydrierung
Objekte oder Materialien hoher oder niedriger Temperatur • Unbehagen
3 Thermische Gefährdungen
Strahlung von Wärmequellen • Erfrierung
Verletzungen durch Strahlung von Wärmequellen
Verbrühung
A Ein Gefährdungsursprung kann mehrere mögliche Folgen haben. B Für jede Art oder Gruppe von Gefährdungen können sich manche möglichen Folgen auf mehrere Gefährdungsursprünge beziehen.
Nr. Art oder Gruppe Ursprung A Mögliche Folgen B
Kavitationsvorgänge • Unbehagen
Abluftsystem • Bewusstseinsverlust
mit hoher Geschwindigkeit austretendes Gas • Gleichgewichtsstörung
Herstellungsprozess (Stanzen, Schneiden usw.) • bleibender Gehörverlust
4 Gefährdungen durch Lärm • bewegliche Teile • Stress
reibende Flächen • Tinnitus (Ohrensausen)
mit Unwucht rotierende Teile • Ermüdung
pfeifende Pneumatik-Einrichtungen • alle weiteren (z. B. mechanischen, elektrischen) Probleme
verschlissene Teile als Folge einer Störung der Sprachkommunikation oder einer Störung akustischer Signale
Kavitationsvorgänge • Unbehagen
Fehlausrichtung sich bewegender Teile • Erkrankungen der unteren Wirbelsäule
bewegliche Ausrüstung • neurologische Erkrankung
5 Gefährdungen durch Vibration • reibende Flächen • Knochengelenkschaden
mit Unwucht rotierende Teile • Wirbelsäulenverletzung
schwingende Ausrüstung • Gefässerkrankung
verschlissene Teile
ionisierende Strahlungsquelle • Verbrennung
niederfrequente elektromagnetische Strahlung • Augen- und Hautschädigung 6 Gefährdungen durch Strahlung • optische Strahlung (infrarot, sichtbar und ultraviolett), • Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit einschliesslich Laserstrahlen • genetische Veränderung
hochfrequente elektromagnetische Strahlung • Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit usw.
Aerosol • Atembeschwerden, Ersticken
biologische und mikrobiologische (virale oder bakterielle) Substanz • Krebs
Brennstoff • Korrosion
Staub • Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit
Explosivstoff • Explosion Gefährdungen durch Materia- • Fasern • Feuer lien und Substanzen • feuergefährliches Material • Infektion
Flüssigkeit • Veränderung des Erbguts
Dämpfe • Vergiftung
Gas • Sensibilisierung
Nebel
Oxidationsmittel
Nr. Art oder Gruppe Ursprung A Mögliche Folgen B
Zugang • Unbehagen
Gestaltung oder Anordnung von Anzeigen und optischen Displays • Ermüdung
Gestaltung, Anordnung oder Erkennung von Steuerungseinrichtungen • Störungen des Bewegungsapparates
Anstrengung • Stress
Flackern, Blenden, Schattenbildung und stroboskopische Effekte • alle weiteren (z. B. mechanischen, elektrischen)
8 Ergonomische Gefährdungen
örtliche Beleuchtung Probleme als Folge menschlichen Fehlverhaltens
psychische Überbelastung/Unterforderung
Körperhaltung
sich wiederholende Tätigkeiten
Sichtbarkeit
Staub und Nebel • Verbrennung
elektromagnetische Störungen • leichte Erkrankungen
Blitzschlag • Ausrutschen, Stürzen
Feuchtigkeit • Ersticken Gefährdungen im Zusammen-
Verunreinigungen • alle weiteren Probleme, die als Folge der Auswirkungen 9 hang mit der Einsatzumgebung
Schnee der Gefährdungsquellen an der Maschine oder an Teilen der Maschine
Temperatur der Maschine auftreten
Wasser
Wind
Sauerstoffmangel
z. B. sich wiederholende Tätigkeit + Anstrengung + 10 Kombination von Gefährdungen z. B. Dehydrierung, Bewusstseinsverlust, Hitzeschock hohe Umgebungstemperatur
A Ein Gefährdungsursprung kann mehrere mögliche Folgen haben. B Für jede Art oder Gruppe von Gefährdungen können sich manche möglichen Folgen auf mehrere Gefährdungsursprünge beziehen.
Anhang D Von der Risikobeurteilung zur Leistungsanforderung an Sicherheitsfunktionen bei Steuerungen (PLr oder SIL) PL In vielen Fällen basiert eine Massnahme zur Risikominderung auf einem P1 L sicherheitsbezogenen Teil der Steuerung einer Maschine. Der Beitrag, a den eine solche Sicherheitsfunktion zur Risikominderung leistet, muss P2 dem zu mindernden Risiko angemessen sein und mit Hilfe der Norm P1 b EN ISO 13849-1 oder EN 62061 bewertet werden. Häufig stellt sich dabei F2 die Frage, auf welchem Weg man von der Risikobeurteilung zum 1 c erforderlichen Niveau der Sicherheitsfunktion (PLr oder SIL) gelangt. F1 Fall 1: Typ-C-Norm vorhanden P2 e H Falls für die entsprechende Maschine eine Typ-C-Norm vorliegt, können die Anforderungen an den erforderlichen Performance-Level (PLr) bzw. Sicher- Abbildung D1 heits-Integritäts-Level (SIL) im Allgemeinen dieser Norm entnommen werden. Risikograf – der erforderliche Performance-Level (a bis e) der Sicherheitsfunktion in Abhängigkeit von S, F und P
Fall 2: Typ-C-Norm nicht vorhanden Bedeutung der Parameter im Risikografen S Schwere der Verletzung Für Fälle, in denen keine Typ-C-Norm vorliegt, müssen der erforderliche Perfor- S1 leichte (üblicherweise reversible) Verletzung mance Level (PLr) gemäss EN ISO 13849-1 oder Sicherheits-Integritäts-Level S2 ernste (üblicherweise irreversible) Verletzung einschliesslich Tod (SIL) gemäss EN 62061 aus den Ergebnissen der Risikobeurteilung ermittelt F Häufigkeit und/oder Dauer der Gefährdungsexposition werden. Weil dafür keine allgemeingültige Methode existiert, wird im Folgenden F1 selten bis weniger häufig und/oder kurze Gefährdungsexposition ein mögliches Vorgehen aufgezeigt. F2 häufig bis dauernd und/oder lange Gefährdungsexposition P Möglichkeit zur Vermeidung der Gefährdung oder Begrenzung des Schadens Anwendung von EN ISO 13849-1 im Fall 2 P1 möglich unter bestimmten Bedingungen Der Anhang A von EN ISO 13849-1 enthält einen sogenannten Risikografen. P2 kaum möglich Mit dessen Hilfe lässt sich der PLr ermitteln aufgrund der drei Parameter: S Schwere der Verletzung Gemäss EN ISO 12100 setzt sich die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens F Häufigkeit und/oder Dauer der Gefährdungsexposition aus folgenden Elementen zusammen: P Möglichkeit zur Vermeidung der Gefährdung oder Begrenzung des Schadens • der Gefährdungsexposition von Personen
dem Eintreten des Gefährdungsereignisses
der Möglichkeit zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens
Im Risikografen wird angenommen, dass das Gefährdungsereignis auf jeden Fall Mit diesen Überlegungen ergibt sich die folgende Zuordnung des Risikos zum eintreten wird. Dadurch entfällt das Element «Eintritt des Gefährdungsereignis- erforderlichen Performance Level PLr: ses» und der Anwender ist mit seine Abschätzung auf der sicheren Seite. Ordnen Sie nun die Schwere der Verletzung nach EN ISO 13849-1 (S1, S2) gemäss folgendem Schema dem Schadensausmass (V, IV, III, II, I) der Methode Suva zu: A
B PLr c PLr e Schadensausmass S Schwere der Verletzung gemäss Methode Suva gemäss EN ISO 13849-1 C IV III D II S2 PLr b PLr d I E
Tabelle D1 V IV III II I Zuordnung Verletzungsschwere nach EN ISO 13849-1 zum Schadensausmass nach Methode Suva
Für die weitere Betrachtung wird davon ausgegangen, dass die Möglichkeit Abbildung D2 zur Vermeidung der Gefährdung oder Begrenzung des Schadens gering ist (P2). Verortung der verschiedenen Perfomance-Levels der Sicherheitsfunktion in Risikomatrix nach Methode Suva. Dies ist in der Praxis der häufigere Fall.
Eintrittswahrscheinlichkeit W Stufe Abbildung D2 zeigt das Ergebnis für den Fall, dass es kaum möglich ist, die gemäss Methode Suva gemäss EN ISO 13849-1 Gefährdung zu vermeiden oder den Schaden zu begrenzen (P2). Für den Fall, E dass dies unter bestimmten Bedingungen möglich ist (P1), ergeben sich PLr, D die eine Stufe niedriger sind, als oben dargestellt. C A
Tabelle D2 Zuordnung Stufe F/P nach EN ISO 13849-1 zur Eintritswahrscheinlichkeit nach Methode Suva
In den beiden Normen EN ISO 13849-1 und EN 62061 gelangt man über unterschiedliche Wege zur Ausfallwahrscheinlichkeit von Sicherheitsfunktionen. Die oben stehenden Ergebnisse lassen sich mit Hilfe der folgenden Tabelle aus EN ISO 13849-1 vom erforderlichen Performance Level PLr auf Safety Integrity Level SIL gemäss EN 62061 übertragen:
PLr gemäss EN ISO 13849-1 SIL gemäss EN 62061
a keine Entsprechung
b 1
c 1
d 2
e 3
Tabelle D3 Zuordnung PLr u SIL
Suva Postfach, 6002 Luzern Das Modell Suva Auskünfte Die vier Grundpfeiler Bereich Technik Tel. 058 411 12 12 technik@suva.ch • Die Suva ist mehr als eine Versicherung; sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Bestellungen www.suva.ch/66037.d • Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt. Die Titel ausgewogene Zusammensetzung des Suva-Rats aus Risiken beurteilen und mindern Methode Suva für Maschinen Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerverbänden und des Bundes ermöglicht Verfasser Mauritius Bollier breit abgestützte, tragfähige Lösungen.
Gedruckt in der Schweiz • Überschüsse gibt die Suva in Form von tieferen Prämien Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – mit Quellenangabe gestattet. an die Versicherten zurück. Erstausgabe: Juli 1990 Überarbeitete Ausgabe: Dezember 2016 • Die Suva ist selbsttragend; sie erhält keine öffentlichen Gelder. Publikationsnummer 66037.d