Regeln schaffen Klarheit

Regeln schaffen Klarheit Erarbeiten und Durchsetzen von Sicherheits- und Verhaltensregeln in KMU

In den letzten Jahren sind Maschi­nen und andere technische Einrichtungen sicherer geworden. Trotzdem kommt es immer wieder zu Unfällen. Eine häufige Unfallursache ist sicherheits­widriges Verhalten: Die Mitarbeitenden missachten bei der täglichen Arbeit die in der Ausbildung gelernten Sicherheitsregeln. In manchen Unternehmen fehlen betriebsspezifische Verhaltensregeln oder sie werden nicht durchgesetzt. Dieses Merkblatt zeigt Ihnen, wie Sie solche Regeln erarbeiten und durchsetzen können. Es richtet sich an Vorgesetzte und Sicherheitsbeauftragte.

2 Regeln schaffen Klarheit

Warum es Sicherheits- und Verhaltensregeln braucht

Sicherheits- und Verhaltensregeln ermöglichen es den Mitarbeitenden, sich jederzeit sicherheitsgerecht zu verhalten.

Als Chefin oder Chef sind Sie im Klein- und Mittelbetrieb die Schlüsselfigur, wenn es um die Arbeitssicherheit Nutzen von Sicherheits- und Verhaltensregeln geht. Sie sind gesetzlich verpflichtet, für den Betrieb:

  • die Mitarbeitenden über die Gefahren, die bei ihren • Klare und verbindliche Abmachungen erhöhen Tätigkeiten auftreten, zu informieren und über die die Sicherheit. Massnahmen zu deren Verhütung anzuleiten (Verord- • Durch eine Reduktion der Ausfallstunden verrinnung über die Verhütung von Unfällen und Berufs- gern sich die Betriebs kosten. krankheiten VUV Art. 6.1) • Neue Mitarbeitende können sorgfältig und syste-

  • dafür zu sorgen, dass die Massnahmen der Arbeits­ matisch eingearbeitet werden. sicherheit von den Mitarbeitenden eingehalten werden • Das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbei- (VUV Art. 6.3) tenden kann in die lohnwirksame Leistungs- und Verhaltensbeurteilung einbezogen werden. In erster Priorität sind, wenn immer möglich, technische • Bei Bedarf kann der Nachweis erbracht werden, Massnahmen zu treffen (z. B. Schutzeinrichtungen anbrin- dass die gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich gen). Bestehen danach noch Restrisiken, müssen orga- Ausbildung und Instruktion erfüllt sind. nisatorische und verhaltensbezogene Massnahmen getroffen werden (z. B. persönliche Schutzausrüstung tragen). Zu den verhaltensbezogenen Massnahmen gehört das Festlegen von Sicherheits- und Verhaltensregeln.

Damit sowohl die in der Ausbildung gelernten als auch die vom Betrieb festgelegten Sicherheits- und Verhaltensregeln eingehalten werden, braucht es ein klares Bekenntnis der Vorgesetzten zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Sicherheits-Charta ist ein wertvolles Hilfsmittel dafür. Die Unterzeichner der Sicherheits-Charta setzen sich dafür ein, dass in ihrem Betrieb die lebenswichtigen Regeln eingehalten werden und dem folgenden Prinzip zum Duchrbruch verholfen wird: STOPP bei Gefahr, Gefahr beheben, weiterarbeiten – www.sicherheits-charta.ch

Regeln schaffen Klarheit 3

Sicherheits- und Verhaltensregeln erarbeiten Regeln formulieren Mitarbeitende instruieren

Damit die Regeln nicht einfach von oben (Suva, Verband, Bestimmen Sie, welche Mitarbeitenden instruiert werden Chef usw.) diktiert werden, empfehlen wir Ihnen, Sicher- müssen. Am besten eignet sich dafür eine Tabelle, in heits- und Verhaltensregeln gemeinsam mit Ihren Mitarbei- der die Mitarbeitenden den Tätigkeiten und Arbeitsbereitenden zu erarbeiten und festzulegen. Dadurch wird die chen zugeordnet werden (vgl. nebenstehende Tabelle). Akzeptanz bei den Betroffenen wesentlich erhöht. Zudem Legen Sie die Daten für die Instruktion fest. können Einwände, Verbesserungsvorschläge usw. direkt einfliessen. Informieren Sie die Mitarbeitenden sachlich und kompetent über die Einführung von Sicherheits- und Verhaltensregeln. Listen Sie in einem ersten Schritt die Tätigkeiten und Versuchen Sie durch Unfallbeispiele oder durch persönliche Arbeitsbereiche auf, bei denen eine Gefährdung besteht Erfahrungen zu veranschaulichen, was passieren kann. und verhaltensbezogene Massnahmen erforderlich sind. Je besser es Ihnen gelingt, bei den Mitarbeitenden die Ein- Zum Beispiel: Arbeiten an der Tischkreissäge, Arbeiten an sicht in die Gefährdung zu fördern, desto grösser wird der CNC-Maschine, Arbeiten mit dem Hallenkran usw. die Bereitschaft sein, die Regeln einzuhalten und sich (vgl. nebenstehende Tabelle). sicherheitsgerecht zu verhalten.

Formulieren Sie für jede Tätigkeit bzw. jeden Arbeitsbereich die erforderlichen allgemeinen und betriebsspezifischen Instruktions- und Ausbildungsübersicht Sicherheits- und Verhaltensregeln. Die Regeln müssen ein- erstellen fach und kurz sein und allen Mitarbeiten den zugänglich gemacht werden (z. B. am Arbeitsplatz oder Anschlagbrett Erstellen Sie eine Instruktions- und Ausbildungsübersicht aufhängen). und aktualisieren Sie diese mindestens einmal jährlich. In dieser Dokumentation muss mindestens festgehalten Stellen Sie nur so viele Regeln auf wie nötig, setzen Sie sein, wer, wann, worüber ausgebildet und instruiert wurde. diese aber konsequent durch. Überlegen Sie genau, für Eine systematische Dokumentation v on Instruktion und welche Situationen es Regeln braucht und wie Sie reagie- Ausbildung bringt verschiedene Vorteile: Sie zeigt den ren wollen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. aktuellen Stand für jeden Mitarbeitenden auf, weist auf allfällige Lücken hin und erleichtert die Planung.

Als Grundlage für das Erarbeiten von betriebs­ Wir empfehlen Ihnen, einen Ordner anzulegen mit den spezifischen Sicherheits- und Verhaltensregeln sind verschiedenen Instruktionsthemen und den dazuge­ Betriebsanleitungen, Checklisten, Merkblätter usw. hörigen Unterlagen und diesen den Mitarbeitenden zugängzu beachten. Infomittel wie Checklisten und Merk- lich zu machen. blätter sind bei der Suva kostenlos erhältlich. Sie können auch direkt im Internet angeschaut, ausgedruckt und bestellt werden.

4 Regeln schaffen Klarheit

Beispiel einer Instruktions- und Ausbildungsübersicht:

Ab ge n* ) ric (g e h t h o mä b ss el­ma Un ter chin lags e Ke en ) hl (ge masc mä h ss ine Un ter lag Pl a en) tt (ge enkr mä e ss issäg Un ter e lag Sp en) rit (ge zen mä ss Un ter Tis lag he Inn en) ch er (ge bet ri mä e Tä ss blich (g e k r e i Un ter e Ver lag k t ig Au en) ehr s ­we ge A r b ke i t e mä ssä (ge ge n s c mä hut z ss Un g ter ss lag n Un e en) eit sb , No t fa (ge llorg mä a ss nisa ter Un t ere ter ion lag en) la Sta ic pl (ge er fah mä r ss en Un ter lag en) Mitarbeiter (Datum/Visum)

Meier Roland 2.4.21/M.R. 2.4.22/M.R. 2.4.21/M.R. 2.4.21/M.R. – Huber Karl 2.4.21/H.K. – 2.4.21/M.R. 2.4.21/H.K. 6.2.22/H.K. Muff Josef 2.4.21/M.J. – 2.4.21/M.J. 2.4.21/M.J. – Hauser Ruedi 5.7.21/H.R. – 5.7.21/H.R. 5.7.21/H.R. – Weber Paul – – 2.9.21/W.P. 2.9.21/W.P. – Braun Peter 1.2.22/B.P. 1.2.22/B.P. 1.2.22/B.P. 1.2.22/B.P. 6.2.22/B.P.

* Unterlagen für eine Instruktion können z. B. Betriebsanleitungen, Merkblätter und betriebsspezifische Sicherheits- und Verhaltensregeln sein.

Regeln schaffen Klarheit 5

Das Einhalten der Regeln kontrollieren

Gehen Sie mit dem guten Beispiel voran – das eigene Vorbild spielt eine entscheidende Rolle.

Kontrollieren Sie das Einhalten der Regeln und anerkennen Sie sicherheitsgerechtes Verhalten. Ein Lob motiviert, wenn es echt ist, und bewirkt mehr als Strafen.

Korrigieren Sie sicherheitswidriges Verhalten unmittelbar. Wenn Sie feststellen, dass Regeln häufig nicht befolgt werden, suchen Sie nach den Gründen:

  • Passen Sie die Regeln wenn nötig an.

  • Konfrontieren Sie die betreffenden Mitarbeitenden mit den getroffenen Abmachungen. Fragen Sie nach den Gründen für das sicherheitswidrige Verhalten. Gehen Sie auf Fragen und Einwände ein und klären Sie diese sorgfältig.

  • Wiederholen Sie die Instruktion falls erforderlich.

  • Wenn alles nichts nützt, ergreifen Sie Sanktionen (mündliche und schriftliche Verwarnung, Versetzung, im Extremfall Kündigung).

6 Regeln schaffen Klarheit

Beispiel «Handmaschinen»

Regeln formulieren

Das folgende Beispiel zeigt die Sicherheits- und Verhaltensregeln zum Thema Handmaschinen in einem holzverarbeitenden Betrieb. Weitere Beispiele von Sicherheits- und Verhaltensregeln für die Holz verarbeitende Branche fin­den Sie als WordDateien unter www.suva.ch/holz-verhaltensregeln.

Logo oder Name Handmaschinen Die wich�gsten Sicherheits- und Verhaltensregeln für unseren Betrieb:

Hauptgefahren – Schni�verletzungen durch ro�erende Werkzeuge – Augenverletzungen durch wegfliegende Holzspäne – Verletzung durch stromführende Maschinenteile

Sicherheitsregeln ⎫ Bedienung nur durch instruiertes Personal. ⎫ Wir prüfen vor Arbeitsbeginn die Funk�on der Schutzeinrichtung. ⎫ Wir achten darauf, dass das Werkstück beim Bearbeiten auf einer stabilen Auflage liegt. ⎫ Wir spannen kleine oder leichte Werkstücke beim Bearbeiten ein. ⎫ Wir achten darauf, dass die Kabelführung nicht hinderlich ist und keine Stolperfalle bildet. ⎫ Wir führen die Maschine mit beiden Händen. ⎫ Ist mit Spli�erwurf zu rechnen, tragen wir die Schutzbrille. ⎫ Wir benützen wann immer möglich die Absaugvorrichtung. – Siehe Bedienungsanleitung Informa�onen – Checkliste: «Elektrohandwerkzeuge», www.suva.ch/67092.d – Checkliste: «Handhobelmaschine», www.suva.ch/67015.d – Checkliste: «Handkreissäge», www.suva.ch/67016.d – Checkliste: «Handoberfräse», www.suva.ch/67047.d – Checkliste: «Scha�enfug- und Nu�räsmaschine», www.suva.ch/67048.d

Erstellungsdatum Version 3.0 / 9. Oktober 2019

Regeln schaffen Klarheit 7

Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler

Die Suva ist mehr als eine Gewinne gibt die Suva in Versicherung; sie vereint Form von tieferen Prämien an Prävention, Versicherung die Versicherten zurück. und Rehabilitation.

Die Suva wird von den Sozial- Die Suva ist selbsttragend; partnern geführt. Die ausgewo- sie erhält keine öffentlichen gene Zusammensetzung des Gelder. Suva-Rats aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerverbänden und des Bundes ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen.

Weiterführende Informationen Orientieren Sie sich über die «Lebenswichtigen Regeln» Ihrer Branche – und halten Sie diese konsequent ein: www.suva.ch/regeln

Wenn Sie mehr über die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Ausbildungen und Instruktionen erfahren möchten, Suva Postfach, 6002 Luzern bestellen Sie die Broschüre «Ausbildung und Instruktion im Betrieb – Grundlage für sicheres Arbeiten» Auskünfte Bereich Gewerbe & Industrie unter www.suva.ch/66109.d Tel. 058 411 12 12 kundendienst@suva.ch Eine besondere Bedeutung haben Instruktion und Ausbildung Bestellungen bei der Einführung von neuen Mitarbeitendenden. Für detaillierwww.suva.ch/66110.d tere Informationen zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen die Titel Broschüre «Neu am Arbeitsplatz» unter www.suva.ch/66094.d Regeln schaffen Klarheit Erarbeiten und Durchsetzen von Neue Mitarbeitende - dazu gehören auch Temporärarbeitende - Si­cherheits- und Verhaltensregeln in KMU haben ein 50 Prozent höheres Unfallrisiko. Deshalb sind eine gute Einführung und Anleitung das A und O. Dazu empfehlen wir Gedruckt in der Schweiz Ihnen die Checkliste unter www.suva.ch/67019.d Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – mit Quellenangabe gestattet. Überarbeitete Ausgabe: Sept. 2019 Unsere Präventionsmodule helfen Ihnen das Risiko von Freizeit- Publikationsnummer und Arbeitsunfällen markant zu senken. Sie vermeiden damit 66110.d kostspieliege Ausfalltage. www.suva.ch/praeventionsmodule

Informationen zum Thema Motivation finden Sie in der Schweizerische Eidgenossenschaft Finanziert durch die EKAS Broschüre «Die wollen einfach nicht – wirklich?» www.ekas.ch Confédération suisse Confederazione Svizzera unter www.suva.ch/66112.d Confederaziun svizra