Erdgasleitungen: So arbeiten Sie sicher. In Gräben, Gruben, Schächten und dergleichen
Erdgasleitungen: So arbeiten Sie sicher. In Gräben, Gruben, Schächten und dergleichen
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Erdgasleitungen: So arbeiten Sie sicher.
Suva, Abteilung Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Bereich Chemie Technisches Inspektorat des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (TISG)
Fotos SVGW und Suva
Illustrationen Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Carl Heymanns Verlag GmbH Köln
Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – mit Quellenangabe gestattet.
1 Auflage – Februar 2012 – 6000 Exemplare
Bestellnummer 66125.d
1 Allgemeines
1.1 Zweck
Das vorliegende technische Merkblatt informiert über die Pflichten der Arbeitnehmer Brand-, Explosions- und Gesundheitsgefahren beim Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Arbeiten an Gasleitungen und zeigt die erforderlichen Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Schutzmassnahmen auf. Diese Publikation richtet sich Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. an die Verantwortlichen (z.B. Arbeitsvorbereiter, Grup- Sie müssen insbesondere die persönlichen Schutzauspenchefs), die Arbeiten an in Betrieb stehenden Gaslei- rüstungen benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig tungen planen, und an die Mitarbeitenden, die solche gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeit- Arbeiten ausführen. gebers weder entfernen noch ändern (UVG, SR 832.20, Art. 82 Abs. 3).
1.2 Anwendungsbereich
1.4 Gefährliche Atmosphären
Das Merkblatt befasst sich mit dem Arbeiten an erdverlegten Gasleitungen. Es gilt in erster Linie für Erdgas, Bei Arbeiten an Gasleitungen können gefährliche Atmokann aber sinngemäss auch für andere brennbare Gase sphären auftreten: angewendet werden. • Wenn Gas austritt, kann sich eine explosionsfähige Für die übrigen Gefahren, wie sie bei Bauarbeiten übli- Atmosphäre bilden (Brand- und Explosionsgefahr). cherweise auftreten, gelten die Bestimmungen der Bau- • Es kann Erstickungsgefahr bestehen, arbeitenverordnung (BauAV, SR 832.311.141). da das austretende Gas die Luft verdrängt. • Bei Schweissarbeiten bilden sich gesundheitsgefährdende Schweissrauche und -gase.
1.3 Gesetzliche Grundlagen
Bei Arbeiten an gasführenden Leitungen kann es zu Pflichten der Arbeitgeber schweren Unfällen kommen, weil eine gefährliche Atmo- Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG, sphäre nicht erkannt wird oder die Gefahren unterschätzt SR 832.20) fordert in Artikel 82 Absatz 1, dass der Ar- werden. Charakteristisch für das Unfallgeschehen ist, beitgeber zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufs- dass die Auswirkungen sehr schwerwiegend sein könkrankheiten alle Massnahmen zu treffen hat, die nach der nen. Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Der Arbeitgeber muss die notwendigen Sicherheitseinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen (VUV, SR 832.30, Art. 3 Abs. 1 und Art. 5).
2 Arbeitsverfahren
Arbeiten an gasführenden Leitungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn Schutzmassnahmen getroffen werden,
die das Ausströmen von Gas verhindern oder
die ausströmende Gasmenge begrenzen, unter Kontrol- Grundsätzlich sind Erdgasleitungen gasfrei zu machen. le halten und gefahrlos abführen Können die Leitungen aus betrieblichen Gründen nicht gasfrei gemacht werden, so müssen die Arbeiten mit Als Arbeitsverfahren mit geringem Gasaustritt gelten: Arbeitsverfahren mit geringem Gasaustritt (im Arbeits-
Anbohren mit Schleusengeräten (Bild 1) bereich) ausgeführt werden.
Absperren, z.B. Setzen von Blasen mit Schleusen- Arbeitsverfahren mit grösserem Gasaustritt (im Argeräten (Bild 2) beitsbereich) dürfen nur in bestimmten begründeten
Spülen mit kontrollierter Gasabführung Ausnahmefällen und in Kombination mit weitergehen-
Trennen der Gasleitung (in gasfreiem Zustand) den Schutzmassnahmen angewendet werden. In geschlossenen Räumen und abgedeckten Gräben sind Geräte für Arbeitsverfahren mit geringem Gasaustritt sind solche Arbeitsverfahren untersagt. unter Ziffer 4.1 beschrieben.
Bild 1 Anbohren mit Schleusengerät Bild 2 Setzen von Blasen mit Schleusengeräten
Als Arbeitsverfahren mit grösserem Gasaustritt gelten Verfahren, bei denen sich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre im Arbeitsbereich bilden kann:
Anbohren ohne Schleusengerät
Blasensetzen von Hand (Bild 3 und 4)
Schweissen von Überschiebemuffen an Stahlleitungen unter Gasdruck (Bild 5)
Trennen von Leitungen unter Gas Das Trennen unter Gas ist nur zulässig an Leitungen bis zu einer Nennweite von DN 65 und einem Druck von maximal 50 mbar. Das Setzen von Handblasen darf nur in Ausnahmefällen In diesen Fällen sind weitergehende Schutzmassnahmen angewendet werden, z.B. in Notsituationen oder wenn erforderlich (siehe Ziffer 6.5). keine anderen technischen Lösungen möglich sind.
Bild 4 Handblase
Bild 3 Setzen einer Handblase Bild 5 Schweissen unter Gasdruck
Die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen ist mit Bei allen Arbeitsverfahren ist der Druck in den Leitun- Kontrollmessungen im Bereich der Rohrenden zu übergen so weit wie möglich abzusenken. Zu berücksichtiprüfen. gen sind dabei die betrieblichen Verhältnisse und die eingesetzten Absperrmittel. Der abgesenkte Druck ist Der Zeitraum, in dem die Rohrenden offen sind, ist möglaufend zu kontrollieren. lichst kurz zu halten.
Der Gasfluss im zu bearbeitenden Leitungsabschnitt ist Presskolben (Bild 6) dürfen nur zum kurzzeitigen, beaufmit Absperrarmaturen, Blasen usw. zu unterbrechen. sichtigten Verschliessen der Rohrenden verwendet wer- Der betreffende Leitungsabschnitt muss gasfrei gemacht den. werden (siehe Ziffer 4.1 und 6). Bei einem längeren Arbeitsunterbruch oder beim Verlas- Zum Absperren einer unter Druck stehenden Gasleitung sen des Arbeitsbereichs sind die Rohrenden zuverlässig sind je nach Situation eine oder zwei Absperrvorrichtun- gasdicht zu verschliessen, zum Beispiel mit einer Endgen (z.B. Schieber, Blasen) nötig, und der Zwischenraum kappe (Bild 7) oder einem Gewindezapfen. ist zu entlüften. Eine einzelne Absperrarmatur oder eine einzelne Blase genügt als vorübergehende Absperrung nur unter bestimmten Bedingungen (siehe Ziffer 6.1).
Bild 6 Presskolben Bild 7 Endkappe
3 Personal
3.1 Personalauswahl 3.4 Koordination der Arbeiten
Mit Arbeiten an Gasleitungen dürfen nur geeignete, zu- Um die Arbeitsabläufe sicher zu gestalten und eine geverlässige und instruierte Personen beauftragt werden. genseitige Gefährdung zu vermeiden, müssen die Arbeiten aller Beteiligten koordiniert werden. Sind an einem Arbeitsplatz Arbeitnehmende mehrerer
3.2 Grösse der Arbeitsgruppe Betriebe tätig, so müssen deren Arbeitgeber die zur
Wahrung der Arbeitssicherheit erforderlichen Absprachen Die Grösse der Arbeitsgruppe ist der Art der Arbeit und treffen und die notwendigen Massnahmen anordnen. Sie dem Gefährdungsgrad anzupassen. Bei Arbeitsverfah- haben sich gegenseitig und ihre jeweiligen Arbeitnehren, bei denen mit grösserem Gasaustritt zu rechnen ist, menden über die Gefahren und die Massnahmen zu desind die Personen von aussen zu überwachen. Die Kom- ren Behebung zu informieren. munikation innerhalb der Arbeitsgruppe muss jederzeit gewährleistet sein.
3.5 Instruktion
3.3 Gruppenchef Das mit Arbeiten an Gasleitungen beauftragte Personal
(einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmenden eines Für jede Arbeitsgruppe muss ein Gruppenchef bestimmt anderen Betriebs) ist eingehend über alle mit der Tätigwerden, der die vorgeschriebenen Schutzmassnahmen keit verbundenen Gefahren und die zu treffenden Schutzgenau kennt. Der Gruppenchef ist dafür verantwortlich, und Rettungsmassnahmen zu instruieren. Diese Instruktidass das eingesetzte Material zweckmässig und funkti- on hat bei Neueintritt sowie in regelmässigen Zeitabstänonstüchtig ist und die angeordneten Schutzmassnahmen den zu erfolgen und ist zu dokumentieren. vor Ort umgesetzt werden. Umfasst eine Baustelle mehrere, unter Umständen örtlich weit voneinander entfernt Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass die Arbeitneharbeitende Gruppen, muss ein für die gesamten Arbeiten menden zur sicheren Verwendung der Arbeitsgeräte verantwortlicher Chef bestimmt werden. angeleitet werden. Er sorgt dafür, dass die Arbeitnehmenden die Massnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit einhalten.
4 Geräte und Ausrüstungen
Welche Geräte und Ausrüstungen bei Gasleitungen ein- ner Absperrarmatur (z.B. Kugelhahn) begrenzt, gegengesetzt werden, ist von den auszuführenden Arbeiten, über dem Bohrwerkzeug mit einer Dichtung. Die freigedem Gefährdungsgrad und den zu treffenden Schutz- setzte Gasmenge ist begrenzt auf das Schleusenvolumassnahmen abhängig. men.
Schleusengeräte zum Setzen von Blasen 4.1 Geräte zum Anbohren von Leitungen Beim Verwenden von Blasensetzgeräten (Unterbrechen und Unterbrechen der Gaszufuhr der Gaszufuhr) wird durch Einbringen einer Absperrblase in die Leitung (Bild 9) die freigesetzte Gasmenge auf den Es müssen Geräte zur Verfügung stehen, die es ermögli- Schleuseninhalt begrenzt. Für Arbeiten an Gasleitungen chen, Arbeitsverfahren mit geringem Gasaustritt einzu- mit Gasdrücken über 100 mbar oder für Gasleitungen setzen. Geeignete Geräte sind beispielsweise: mit einer Nennweite über DN 150 (siehe Ziffer 6.1) müssen Zweifachblasensetzgeräte (Bild 10) oder Doppelbla- Schleusengeräte mit Anbohrvorrichtung sensetzgeräte (Bild 11) zur Verfügung stehen. Zum Anbohren von unter Druck stehenden Gasleitungen wird eine Anbohrvorrichtung mit einer Schleuse verwendet. Die Schleuse wird gegenüber der Gasleitung mit ei-
Bild 8 Schleusengerät mit Bild 9 Einfachblasensetzgerät Bild 10 Zweifachblasensetz- Bild 11 Doppelblasensetzgerät Anbohrvorrichtung gerät
Stopple-Geräte Stopple-Geräte (Bild 14) werden vorzugsweise zum Sperren von Gas-Hochdruckleitungen verwendet.
Die Gasfreisetzung ist beim Einbringen des Geräts auf den Schleuseninhalt begrenzt.
Absperrarmatur
Arbeitsraum Stopple Bild 12 Zwei Einfachblasensetzgeräte mit Vorrichtung zum Spülen Bild 14 Stopple-Gerät des Arbeitsbereichs
Bild 13 Zwei Einfachblasensetzgeräte mit der Möglichkeit zum Spülen des Arbeitsbereichs
Abquetschvorrichtung zum Unterbrechen 4.2 Lüftungsanlagen der Gaszufuhr Mit einer Abquetschung (Bild 15 und 16) kann die Gas- Für Arbeitsverfahren mit grösserem Gasaustritt in engen zufuhr unterbrochen werden. Dabei sind jedoch unter an- Räumen (siehe Ziffer 5.9 und 6.5) muss eine Lüftungsanderem Wandstärke, Druck, Nennweite und Umgebungs- lage zur Verfügung stehen. temperatur zu berücksichtigen. In der Praxis haben sich tragbare explosionsgeschützte Ventilatoren mit einer Leistung von mindestens 40 m3/min bewährt. In speziellen Fällen sind leistungsfähigere Ventilatoren notwendig, zum Beispiel bei langen Lüftungsleitungen. Die Lüftungsanlagen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Der Ventilator und dessen Antrieb müssen explosionsgeschützt sein.
Es müssen genügend lange Lüftungsleitungen zur Verfügung stehen, so dass an jeder Stelle des Arbeits- bzw. Gefahrenbereichs wirksam gelüftet werden kann. Bild 15 Abquetschvorrichtung
Bild 17 Ventilator mit Absaugschlauch
Bild 16 Abquetschen
4.3 Messgeräte 4.4 Feuerlöscher
Zum Messen der Atmosphäre am Arbeitsplatz müssen Es sind mindestens zwei 12-kg-Pulver-Feuerlöscher geeignete Messgeräte zur Verfügung stehen. bereitzustellen. Bei grösseren Rohrleitungsdimensionen oder Leitungsdrücken sind Feuerlöscher mit mehr Ist ausschliesslich mit Explosionsgefahr zu rechnen, ge- Löschmittelkapazität erforderlich. nügt ein auf Methan kalibriertes Messgerät (z.B. Explosimeter).
4.5 Werkzeuge
Für das Einsteigen und Arbeiten in engen Räumen muss bei unbekannter Atmosphäre ein Mehrstoffmessgerät Wenn das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre (Bild 18) zur Bestimmung des Gehalts an Sauerstoff, Me- nicht ausgeschlossen werden kann, müssen Werkzeuge than und Kohlenmonoxid zur Verfügung stehen. zur Verfügung stehen, die nicht zur wirksamen Zündquelle werden können: funkenarme Werkzeuge, Druckluftbohrer, Rohrabschneider, Hand- oder Druckluftsäge, PE-Rohrabschneider Typ Guillotine usw.
Bild 18 Mehrstoffmessgerät für Sauerstoff, Methan, Kohlenmonoxid Bild 19 Anbohren einer Stahlleitung mit einem Druckluftbohrer
4.6 Hilfsmittel und Einrichtungen
Für den sicheren Einstieg und Aufenthalt in Schächten • Mobile elektronische Geräte, zum Beispiel Funkgeräte, usw. sowie zur Alarmierung und Rettung müssen geeig- dürfen mitgeführt werden, auch wenn sie nicht explosinete Hilfsmittel und Einrichtungen zur Verfügung stehen. onsgeschützt sind. Es müssen jedoch zusätzliche Bedingungen erfüllt sein (z.B. bruchfeste Gehäuse, Batte- Hilfsmittel für den sicheren Einstieg rienwechsel verboten). Geeignet sind tragbare Leitern, die den Anforderungen entsprechen, die in der Suva-Publikation 44026.d «Tragbare Leitern können ganz schön gefährlich sein» erwähnt 4.7 Absperr- und Signalisationsmaterial sind. Es müssen geeignete Hilfsmittel verfügbar sein, um Fehlerstromschutzschalter • Bodenöffnungen zu sichern, damit Personen nicht Um der Elektrisierungsgefahr wirksam zu begegnen, abstürzen können muss für den Anschluss von elektrischen Betriebsmitteln • betriebsfremde Personen (z.B. Passanten) vom ein Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) mit einem Arbeitsplatz fernzuhalten und die Mitarbeitenden vor Auslösestrom von 30 mA vorhanden sein. den Gefahren des Strassenverkehrs zu schützen
Weitere Betriebsmittel Geeignete Hilfsmittel sind beispielsweise Abschrankun- • Kann eine Brand- und Explosionsgefahr mit geeigneten gen (Gefahrenhinweise, Bild 20), Gefahren- und Vor- Massnahmen nicht sicher ausgeschlossen werden, schriftssignale für den Strassenverkehr. müssen die Betriebsmittel (z.B. Pumpen, Leuchten) mindestens den Anforderungen für die Ex-Zone 2 entsprechen.
Arbeiten an Gasleitungen Explosionsgefahr
Bild 20 Abschrankung mit Gefahrenhinweis
4.8 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Werden Drittfirmen (z.B. Rohrleitungsbau, Sanitär) oder temporäre Mitarbeitende beschäftigt, so sind auch die- Den Mitarbeitenden sind folgende persönliche Schutz- sen Mitarbeitenden gleichwertige persönliche Schutzausausrüstungen (Bild 21) zur Verfügung zu stellen: rüstungen zur Verfügung zu stellen.
Schutzhelm
Warnkleidung oder Signalweste 4.9 Instandhaltung von Material und Ausrüstungen (nur für Arbeiten im Bereich von Strassen)
Sicherheitsschuhe Material und Ausrüstungen sind so instand zu halten,
Flammen- und hitzebeständige Schutzbekleidung, dass die Sicherheit bei der Verwendung gewährleistet bestehend aus: bleibt.
Flammenschutzanzug Messgeräte müssen gemäss den Vorgaben des Herstel- (A, B2, C1, gemäss EN ISO 11612) lers von fachkundigem Personal kalibriert und auf das
Kopfschutz Ansprechen bei Alarmkonzentration hin geprüft werden
Schutzbrille (z.B. Servicevertrag abschliessen).
Schutzhandschuhen
Bild 21 Flammen- und hitzebeständige Schutzbekleidung
5 Vorbereitung
5.1 Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen 5.3 Abschranken und Signalisieren
In der Planungsphase • Die Gefahrenzone muss abgeschätzt, abgesichert und
Abklären, wie weit der Gasdruck abgesenkt werden mit Gefahrensignalen gekennzeichnet werden (Bild 22). kann. Bei Arbeiten in Räumen ist beim Gebäudeeingang gut
Arbeiten koordinieren (siehe Ziffer 3.4). sichtbar ein Warndreieck aufzustellen.
Standort der nächstgelegenen Schieber abklären. • Offene Arbeitsgruben in Verkehrsbereichen sind ge-
Arbeitsprogramm erstellen. mäss Artikel 80 und 81 der Signalisationsverordnung Ab einem Betriebsdruck über 100 mbar hat der Ar- (SSV) zu kennzeichnen. Die Signalisation richtet sich beitgeber zu veranlassen, dass von einer Fachperson nach der Norm SN 640 886 «Temporäre Signalisation ein schriftliches Arbeitsprogramm für die konkrete Si- auf Haupt- und Nebenstrassen» der Vereinigung tuation erstellt wird. Dieses Programm muss insbeson- Schweizerischer Strassenfachleute (VSS). dere die zu verwendenden Geräte, die Arbeitsabläufe und die Schutzmassnahmen beinhalten.
5.4 Fehlerstromschutzschalter
Am Arbeitsstandort (vor Arbeitsbeginn)
Arbeitsplatz sichern. Elektrogeräte sind über einen Fehlerstromschutzschalter
Dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz gut zugänglich ist. (FI-Schalter) ans Stromnetz anzuschliessen.
Fluchtwege einrichten und während der gesamten Dauer der Arbeiten freihalten.
Sicheren Zugang zum Arbeitsplatz gewährleisten 5.5 Kommunikation und Notruf (z.B. Leiter für Einstieg in den Graben).
Gasdruck so weit wie betrieblich möglich absenken. Die Kommunikation innerhalb der Arbeitsgruppe muss jederzeit gewährleistet sein. Vor Beginn der Arbeiten ist abzuklären und festzulegen, wie und wo Hilfe herbeigerufen 5.2 Bereitstellen der Feuerlöscher werden kann (Notruf).
Die Feuerlöscher sind in unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereichs bereitzustellen. Es ist auf die Windrichtung zu 5.6 Verbrennungsmotoren achten. In engen Räumen1 sowie in unmittelbarer Nähe davon dürfen keine Verbrennungsmotoren aufgestellt und betrieben werden, es sei denn, die Abgase werden gefahrlos abgeführt.
Als enge Räume gelten Leitungskanäle sowie Schächte, gespriesste Gräben, Gruben und dergleichen mit einer Tiefe von mehr als 1,5 m.
5.7 Gefährdung durch herabfallende Gegenstände 5.9 Installation der Lüftungsanlage
Mit geeigneten Massnahmen muss dafür gesorgt wer- Bei Arbeitsverfahren mit grösserem Gasaustritt in engen den, dass keine Gegenstände in Gruben, Gräben oder Räumen ist eine Lüftungsanlage zu installieren. Schächte fallen können. Solche Arbeitsverfahren sind beispielsweise:
Anbohren ohne Schleusengerät
Trennen unter Gas
5.8 Beleuchtung • Schweissen an Gasleitungen unter Gasdruck
Es ist eine ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes sicherzustellen.
Bild 22 Abgesperrte Baustelle
6 Ausführen der Arbeiten
Bei der Planung der Arbeitsabläufe sind die Arbeitsver- Der Druck in den Blasen muss ständig kontrolliert fahren so festzulegen, dass eine möglichst geringe Gewerden (Bild 23). fährdung durch austretendes Erdgas entsteht.
Können die Leitungen aus betrieblichen Gründen nicht Bei Leitungen mit Gasdrücken bis 50 mbar und bis zu eigasfrei gemacht werden, so müssen die Arbeiten mit Ar- ner Nennweite von DN 65 kann auf das Unterbrechen beitsverfahren mit geringem Gasaustritt ausgeführt des Gasflusses verzichtet werden. In diesem Fall sind die werden (Geräte für Arbeitsverfahren ohne oder mit gerin- Schutzmassnahmen für Arbeitsverfahren mit grösserem gem Gasaustritt siehe Ziffer 4.1). Ist dies nicht möglich, Gasaustritt anzuwenden (siehe Ziffer 6.5). sind diejenigen Schutzmassnahmen zu treffen, die für Arbeitsverfahren mit grösserem Gasaustritt vorgeschrieben sind (siehe Ziffer 6.5).
In den folgenden Fällen ist die vollständige flammen- und hitzebeständige Schutzbekleidung zu tragen: • bei allen Verfahren zum Trennen von Gasleitungen
(bis alle Rohrenden wieder geschlossen sind) • bei allen Arbeitsschritten in Arbeitsverfahren mit
grösserem Gasaustritt
6.1 Unterbrechen des Gasflusses
Um den Gasfluss zu unterbrechen, kann es aufgrund der Rohrleitungsdimension, des Gasdrucks, des Leitungszustands oder der Erfahrung erforderlich sein, eine zweite Absperrvorrichtung zu installieren.
Zwei Absperrvorrichtungen mit Zwischenraumentlüftung sind erforderlich: • bei Gasdrücken über 100 mbar
• bei Gasleitungen mit einer Nennweite über DN 150
Solche Absperrvorrichtungen sind zum Beispiel zwei Blasen, Schieber und Blase oder Zweifachblasen.
Bild 23 Kontrolle des Drucks in der Blase
6.2 Spülen von Gasleitungen 6.3 Durchtrennen von Gasleitungen
Das Spülen von Gasleitungen erfolgt in der Regel mit Für das Durchtrennen der Leitungen sind Werkzeuge zu Inertgas, zum Beispiel mit Stickstoff. In den nachstehen- verwenden, die keine Funken erzeugen und nicht zur den Fällen kann als Alternative Luft angewendet werden: wirksamen Zündquelle werden können (z.B. Rohrab-
bei grossen Leitungsvolumen (Versorgungsleitungen) schneider, Hand- oder Druckluftsäge, PE-Rohrabschneimit einem Stickstoffpolster zwischen Gas und Luft der Typ Guillotine, funkenarme Werkzeuge).
bei kleinen Leitungsvolumen (Anschlussleitungen), sofern sichergestellt ist, dass Zündquellen ausgeschlos- Bevor eine metallisch, elektrisch längsleitfähige Gasleisen sind tung getrennt wird, ist die Trennstelle ausreichend elektrisch zu überbrücken (Potenzialausgleich). Wenn Gasleitungen in einen gasfreien Zustand gebracht werden, muss das Erdgas unter Beachtung der Windrichtung über einen Schlauch gefahrlos ins Freie abgeführt werden. Der Austrittsbereich muss mindestens 1,8 m über Boden liegen, und es dürfen sich im Umfeld keine Zündquellen befinden. Mit einem auf Methan kalibrierten Messgerät (Explosimeter) ist an der Ausblasestelle zu kontrollieren, ob die Leitung gasfrei ist (Bild 24).
Bild 24 Ausblasen von Erdgas Bild 25 Durchtrennen mit Rohrabschneider
6.4 Arbeitsverfahren mit geringem Gasaustritt
Vom Durchtrennen bis zum Verschliessen der Gasleitung ist die Gaskonzentration im Arbeitsbereich dau- Können die Leitungen aus betrieblichen Gründen nicht ernd zu messen. gasfrei gemacht werden, so ist die Gaszufuhr mit Arbeitsverfahren mit geringem Gasaustritt zu unterbrechen (z.B. Nach dem Durchtrennen der Leitung ist im Arbeitsbe- Verwenden von Schleusengeräten, siehe Ziffer 4.1 und reich, in unmittelbarer Nähe des Rohrendes (Bild 26), zu Seite 21/22). überprüfen, ob die Gaszufuhr wirksam unterbrochen ist. Dafür ist ein geeignetes Messgerät zu verwenden. Beim Einsatz der Arbeitsgeräte sind zusätzlich die Herstellerangaben zu beachten (unter anderem maximal absperrbarer Druck für den Einsatz des Geräts, Dimension der Rohrleitung).
Bild 26 Gasmessung im Arbeitsbereich
Arbeiten mit Schleusengeräten (gilt für Drücke bis 100 mbar oder Nennweite ≤ DN 150)
1 Aufschweissen des Sattels
Stahl Polyethylen (PE)
2 Montieren des Kugelhahns
3 Montieren der Anbohrvorrichtung
und Anbohren
4 Demontage der
Anbohrvorrichtung
5 Setzen der Blasen
mit Schleusengerät
6 Spülen des Leitungsabschnitts
Entlüftung
N2
7 Trennen des Leitungsabschnitts
Trennen
8 Demontage des Blasensetzgeräts und Setzen der Stopfen
Zweifachblasensetzgerät
Zwischenraumentlastung
6.5 Arbeitsverfahren mit grösserem Gasaustritt
Nur in bestimmten und begründeten Ausnahmefällen oder wenn keine anderen technischen Möglichkeiten bestehen, dürfen Arbeiten mit Arbeitsverfahren mit grösserem Gasaustritt (siehe Ziffer 2) ausgeführt werden. Es sind weitergehende Schutzmassnahmen zu treffen. Solche weitergehende Schutzmassnahmen sind:
Künstliche Lüftung Bei Arbeiten in engen Räumen (Leitungskanäle, Schächte, gespriesste Gräben, Gruben und dergleichen mit einer Tiefe von mehr als 1,5 m oder abgedeckte Gräben) ist immer eine künstliche Lüftung einzurichten (Bild 27).
Werden andere Arbeiten ausgeführt, bei denen Schadstoffe freigesetzt werden (z.B. beim Schweissen, Einsatz von Chemikalien) ist ebenfalls eine künstliche Lüftung einzurichten (siehe Ziffer 4.2).
Die künstliche Lüftung ist so lange in Betrieb zu halten, als sich Personen in engen Räumen befinden und Gase vorhanden sind bzw. entweichen können.
Die Ausmündung der Abluftleitung ist ins Freie zu verlegen und so anzuordnen, dass die austretenden Gase nicht in gefährlichen Mengen in Gebäude, Schächte, Gruben oder Kanäle gelangen und sich nicht entzünden können.
Überwachen Personen, die sich in engen Räumen aufhalten, sind von aussen zu überwachen. Die gegenseitige Kommunikation muss jederzeit gewährleistet sein. Auf die Überwachung kann erst verzichtet werden, wenn Bild 27 Künstliche Lüftung in einem engen Raum
die Gasleitungen gasfrei sind und keine Schadstoffe auftreten können.
Alarmieren Tritt bei Personen, die in engen Räumen arbeiten, Übelkeit oder Bewusstlosigkeit auf, muss die überwachende Person sofort Alarm auslösen (Sanität, Polizei, Feuerwehr).
Publikationen zum Thema
– Richtlinie für die Verhütung von Unfällen – Temporäre Signalisation im Gas- und Wasserfach (GW2) auf Haupt- und Nebenstrassen (SN 640 886)
– SVGW/VSE Sicherheitshandbuch Zu beziehen bei: zur GW2. Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) Bürglistrasse 29 Zu beziehen bei: 8400 Winterthur Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW) www.svgw.ch
– Tragbare Leitern können ganz schön gefährlich sein (Suva-Bestell-Nr. 44026)
Zu beziehen bei: Suva Kundendienst Postfach
6002 Luzern
www.suva.ch/waswo/44026
Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler der Suva
• Die Suva ist mehr als eine Versicherung: sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation.
• Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt. Die ausgewogene Zusammensetzung im Verwaltungsrat aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bundesvertretern ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen.
Suva • Gewinne gibt die Suva in Form von tieferen Prämien Postfach, 6002 Luzern an die Versicherten zurück. Telefon 041 419 58 51 www.suva.ch • Die Suva ist selbsttragend; sie erhält keine öffentlichen Bestellnummer Gelder. 66125.d