Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung – Faltprospekt
Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen
Leben und Gesundheit kommen an 1. Stelle
Für alle heisst das:
Sicherheitsregeln einhalten. Arbeitssicherheit betrifft uns alle.
Instruktionen und Sicherheitskontrollen sind ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Bei Unklarheiten fragen wir nach.
STOPP bei Gefahr für Leben und Gesundheit. Die Arbeit unterbrechen und die Gefahrenstelle absichern.
Sicherheitsmängel sofort beheben. Wenn das nicht geht, informieren wir den Vorgesetzten und warnen die Arbeitskollegen und -kolleginnen. Erst wenn wieder alles ok ist, arbeiten wir weiter.
Diese Regeln stimmen mit den Grundsätzen der «Sicherheits-Charta» für den Bau überein. Darin setzen sich Arbeitgeberverbände, Planer und Gewerkschaften dafür ein, dass auf Baustellen die Sicherheitsregeln eingehalten werden. www.sicherheits-charta.ch
STOPP BEI GEFAHR / GEFAHR BEHEBEN / WEITERARBEITEN
Mehr als nur Regeln — die 8 Lebensretter
Damit wir wieder gesund nach Hause zurückkehren.
1 Arbeiten sorgfältig planen.
2 Nicht improvisieren.
3 Anlage ausschalten und
sichern.
4 Gespeicherte Energien
sichern.
5 Keine Absturzrisiken
eingehen.
6 Für Elektroarbeiten Profis
einsetzen.
7 Brände und Explosionen
vermeiden.
8 In engen Räumen für gute
Luft sorgen.
1 Wir planen Instandhaltungsarbeiten sorgfältig. Für Mitarbeitende Ich bringe meine Erkenntnisse und Erfahrungen ein, die der Sicherheit dienen.
Für Vorgesetzte Ich kläre ab, welche Gefahren bei den vorgesehenen Arbeiten auftreten können. Ich sorge für ein geplantes Vorgehen!
2 Wir verzichten auf Improvisationen – auch beim
Beheben von Störungen. Für Mitarbeitende Ich arbeite nach Plan, verwende die richtigen Hilfsmittel und die persönliche Schutzausrüstung. Bei gefährlichen Situationen sage ich STOPP und informiere den Vorgesetzten.
Für Vorgesetzte Ich dulde keine Improvisationen. Auf Mängel reagiere ich sofort. Ich kontrolliere regelmässig, ob die Mitarbeitenden die Sicherheitsregeln einhalten.
3 Vor Beginn der Arbeit
schalten wir die Anlage aus und sichern sie. Für Mitarbeitende Bevor ich an der Anlage arbeite, schalte ich alle Energiequellen und Materialströme aus. Ich sichere die Anlage mit meinem persönlichen Vorhängeschloss.
Für Vorgesetzte Ich stelle sicher, dass geeignete Abschalteinrichtungen vorhanden sind und diese korrekt benutzt werden.
4 Wir sorgen dafür, dass
von vorhandenen Energien keine Gefahr ausgeht. Für Mitarbeitende Ich sage STOPP, wenn ich gefährliche Energien erkenne, z. B. ungesicherte, angehobene Lasten. An laufenden Anlagen arbeite ich nur, wenn geeignete Sonderbetriebseinrichtungen für meine Sicherheit vorhanden sind (z. B. Zustimmtaste).
Für Vorgesetzte Ich lege fest, wie gefährliche Energien zu sichern sind. Arbeiten an laufenden Anlagen lasse ich nur zu, wenn die erforderlichen Sonderbetriebseinrichtungen vorhanden sind.
5 Wir sichern uns gegen
Absturz. Für Mitarbeitende Besteht eine Absturzgefahr, sage ich STOPP! Ich arbeite nur mit geeigneten Hilfsmitteln.
Für Vorgesetzte Bei Arbeiten in der Höhe sorge ich für sichere Zugänge und Arbeitsplätze. Ich akzeptiere keine Improvisationen!
6 Wir führen Arbeiten an
elektrischen Einrichtungen nur mit geschultem und berechtigtem Personal aus. Für Mitarbeitende Droht Gefahr durch elektrischen Strom, sage ich STOPP!
Für Vorgesetzte Ich setze geschultes und berechtigtes Personal ein und fordere meine Mitarbeitenden auf, bei Unsicherheiten die Arbeiten einzustellen und mich zu informieren.
7 Wir entfernen brennbare
Stoffe oder sorgen dafür, dass sich diese nicht entzünden können. Für Mitarbeitende In Bereichen mit Explosionsgefahr (Ex-Zonen) oder Brandgefahr führe ich Instandhaltungsarbeiten erst aus, wenn mir der zuständige Betriebsleiter die Erlaubnis dafür erteilt hat.
Für Vorgesetzte Ich spreche die Explosions- und Brandschutzmassnahmen mit dem verantwortlichen Betriebsleiter und meinen Mitarbeitenden ab.
8 In engen Räumen verhindern wir mit einem Absaugventilator Explosionen und
Vergiftungen. Für Mitarbeitende Ich arbeite in engen Räumen nur, wenn meine Sicherheit gewährleistet ist (Absaugventilator, Schadstoffmessung, Überwachung durch zweite Person).
Für Vorgesetzte Ich sorge dafür, dass nur gut instruierte Mitarbeitende in engen Räumen arbeiten. Ich stelle ihnen die nötigen Arbeits- und Rettungsmittel zur Verfügung.
Zu den acht Regeln in diesem Prospekt ist auch eine Instruktionsmappe erhältlich: www.suva.ch/88813.d.
Suva Postfach, 6002 Luzern
Auskünfte Bereich Gewerbe und Industrie Tel. 058 411 12 12 kundendienst@suva.ch
Bestellungen www.suva.ch/84040.d
Titel Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung
Gedruckt in der Schweiz Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – mit Quellenangabe gestattet. Erstausgabe: September 2011 Überarbeitete Ausgabe: März 2022
Publikationsnummer 84040.d
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