Sieben lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Regelleitungen. Faltprospekt

Sieben lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Regelleitungen

Leben und Gesundheit ­kommen an erster Stelle

Für alle heisst das:

Sicherheitsregeln einhalten. Arbeitssicherheit betrifft uns alle.

Instruktionen und Sicherheitskontrollen sind ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Bei Unklarheiten fragen wir nach.

STOPP bei Gefahr für Leben und Gesundheit. Die Arbeit unterbrechen und die Gefahrenstelle absichern.

Sicherheitsmängel sofort beheben. Wenn das nicht geht, informieren wir die Vorgesetzten und warnen die Arbeitskolleginnen und -kollegen. Erst wenn wieder alles ok ist, arbeiten wir weiter.

Diese Regeln stimmen mit den Grundsätzen der «Sicherheits-Charta» überein. Darin setzen sich Arbeitgeberverbände, Planerinnen und Planer und Gewerkschaften dafür ein, dass die Sicherheitsregeln am Arbeitsplatzeingehalten werden. www.sicherheits-charta.ch

Unterstützt durch die Suva

STOPP BEI GEFAHR / GEFAHR BEHEBEN / WEITERARBEITEN

Mehr als nur Regeln – sieben Lebensretter

Damit wir wieder gesund nach Hause zurückkehren.

1 Klare Aufträge.

2 Nie allein arbeiten.

3 Holzmasten sichern.

4 Gegen Absturz sichern.

5 Arbeitserde installiert.

6 Arbeitsmittel sicher

benutzen.

7 Rettung sicherstellen.

1 Wir arbeiten nach klarem

Auftrag und wissen, wer die Verantwortung trägt. Für Mitarbeitende Ich beginne erst mit der Arbeit, wenn ich den Auftrag klar verstanden habe und die Verantwortlichkeiten bekannt sind. Treten unerwartet Gefahren auf (Gewitter, ungeeignete Arbeitsmittel usw.), unterbreche ich die Arbeit und ­verständige meine Vorgesetzten.

Für Vorgesetzte Ich plane die Arbeit sorgfältig, erteile klare ­Aufträge und setze nur geschultes Personal ein. Ich dulde keine Improvisationen.

2 Auf Regelleitungen arbeiten

wir nie allein. Für Mitarbeitende Ich vergewissere mich, dass mindestens eine weitere Person in Sicht- oder Ruf­weite arbeitet, die im Notfall Alarm auslösen und Erste Hilfe leisten kann.

Für Vorgesetzte Ich sorge dafür, dass die Mitarbeitenden nie allein arbeiten, und mache immer ein Notfallkonzept.

3 Wir besteigen Holzmasten

nur, wenn wir ihre Standsicherheit überprüft haben. Für Mitarbeitende Bevor ich einen Holzmast besteige, überprüfe ich seine Standsicherheit. Er muss entweder durch die vorhandenen Stromleiter gehalten sein oder durch Mittel wie Sticher, Hilfsverankerungen oder Mobilkrane gesichert werden.

Für Vorgesetzte Ich sorge dafür, dass meine Mitarbeitenden die Standsicherheit von Holzmasten richtig ­beurteilen können und nur standsichere Masten besteigen.

4 Wir sichern uns und das

Material gegen Absturz. Für Mitarbeitende Auf Freileitungsmasten verwende ich die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (z. B. Haltegurt mit 2 Halteseilen). Ich trage einen Schutzhelm und sorge dafür, dass mein Material nicht hinunterfällt.

Für Vorgesetzte Ich instruiere die Mitarbeitenden in der Anwendung des Anseilschutzes. Ich sorge dafür, dass sie den kombinierten Auffang- und Haltegurt konsequent einsetzen und das zweite Halteseil situationsgerecht benutzen.

5 Wir arbeiten nur, wenn die

Arbeitserde installiert ist. Für Mitarbeitende Bevor ich mit der Arbeit beginne, muss die Leitung geprüft und geerdet sein. Habe ich Zweifel, sage ich STOPP und frage meine Vorgesetzten.

Für Vorgesetzte Ich sorge dafür, dass die Mitarbeitenden erst mit der Arbeit beginnen, wenn ich die «Freigabe zur Arbeit» erhalten habe und die Arbeitserde installiert ist.

6 Wir benutzen gefährliche

Arbeitsmittel nur, wenn wir dafür ausgebildet sind. Für Mitarbeitende Ich benutze Arbeitsmittel wie Motorkettensägen, Fahrzeugkrane oder Hubarbeitsbühnen nur, wenn ich dafür ausgebildet und instruiert bin. Die instruierten Regeln halte ich konsequent ein.

Für Vorgesetzte Ich stelle sicher, dass nur ausgebildete und i­nstruierte Personen gefährliche Arbeitsmittel benutzen. Ich kontrolliere, ob die Regeln eingehalten werden.

7 Wir treffen alle Vorbereitungen, um verunfallte

Personen sofort zu retten. Für Mitarbeitende Ich weiss, wie ich im Notfall vorgehen muss (Alarmierung usw.) und kann die Rettungsmittel richtig einsetzen.

Für Vorgesetzte Ich sorge dafür, dass eine rasche Rettung jederzeit gewährleistet ist. Das Notfallkonzept stimme ich auf die jeweiligen Arbeitsplätze ab und halte es schriftlich fest. Ich lasse die Mitarbeitenden den Einsatz der Rettungsmittel periodisch üben.

Zu den sieben Regeln in diesem Prospekt ist auch eine Instruktionsmappe erhältlich. Sie unterstützt die Vorgesetzten bei der Instruktion der Mitarbeitenden. www.suva.ch/88829.d.

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Auskünfte Bereich Gewerbe und Industrie Tel. 058 411 12 12 kundendienst@suva.ch

Bestellungen www.suva.ch/84066.d

Titel Sieben lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Regelleitungen

Gedruckt in der Schweiz Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – mit Quellenangabe gestattet. Erstausgabe: Oktober 2014 Überarbeitete Ausgabe: Juli 2023

Publikationsnummer 84066.d

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