Zehn lebenswichtige Regeln für die Eisenbahnbranche

ie Instruieren S jede Regel ­einzeln. Am . ­Arbeitsplatz

Zehn lebenswichtige Regeln für die Eisenbahnbranche Instruktionshilfe

Lernziel: Vorgesetzte und Instruierende: Vorgesetzte Zeitbedarf: Etwa Instruktionsort: Mitarbeitende kennen die wie Dienststellen-, Team- 10 Minuten pro Regel An einem geeigneten lebenswichtigen Regeln und oder Gruppen­leiter/innen Arbeitsplatz halten diese konsequent ein. oder Sicherheitsbeauftragte

Zehn lebenswichtige Regeln für die Eisenbahnbranche:

Regel 1 Regel 2 Regel 3 Regel 4 Arbeitssicherheit ist Klare Aufträge und Auf- und absteigen Kuppeln nur im Stillstand. Führungsaufgabe. ­Verantwortlichkeiten. nur im ­Stillstand.

Regel 5 Regel 6 Regel 7 Regel 8 Sicher arbeiten im Gleis­ Arbeitsmittel vorschrifts­ Fahrleitung sichtbar Absturz vermeiden. bereich. gemäss einsetzen. geerdet.

Damit wir wieder gesund nach Hause zurückkehren. Regel 9 Regel 10 Sichere Fusswege Aggressionen vermeiden. ­benutzen.

Als Arbeitgeber sind Sie für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Sorgen Sie deshalb dafür, dass alle Mitarbeitenden Ihres Betriebs mit dieser I­nstruktionshilfe instruiert werden.

Die richtigen Schwerpunkte setzen Mitarbeitende instruieren

Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: Im Durch- Die Vorgesetzten – seien es Dienststellen-, Team- oder schnitt verlieren jedes Jahr 3 bis 4 Mitarbeitende in der Gruppenleiter und -leiterinnen – wie auch Sicherheits­ Eisenbahnbranche ihr Leben. beauftragte sind die glaubwürdigsten Botschafter von Sicherheits­regeln. Deshalb sind sie die Richtigen, um Wer diese lebenswichtigen Regeln konsequent einhält die Sicherheitsregeln zu vermitteln. und durchsetzt, kann Unfälle und damit viel menschliches Leid verhindern. Mit dieser Instruktionsmappe lässt sich zu jeder Sicherheitsregel eine Kurzinstruk­tion durchführen – Wird eine Regel missachtet, heisst es deshalb am besten direkt an einem geeigneten Arbeitsplatz. STOPP, die Arbeiten einstellen und erst weiterarbeiten, wenn die Gefahr behoben ist. Passen Sie den Inhalt der Instruktion den Verhältnissen in Ihrem Betrieb an.

Bestellen Sie auch den Faltprospekt zu dieser ­Instruktionsmappe (www.suva.ch/84071.d). Er eignet sich zum Abgeben an die Mitarbeitenden.

Hinweise für die Instruktion Hinweise für die Vorgesetzten

Sorgen Sie dafür, dass alle Ihnen ­unterstellten Mitarbei- Als Vorgesetzte sind Sie immer auch Vorbild. Halten Sie tenden innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit dieser die Sicherheitsregeln jederzeit ein. Nur so sind Sie glaub- Instruktionshilfe instruiert werden. Denken Sie dabei würdig! auch an die temporären Mitarbeitenden. Wenn Sie feststellen, dass eine Regel nicht befolgt wird, Instruieren Sie nicht alle Regeln auf einmal, sondern suchen Sie nach den Gründen: z. B. eine Regel pro Woche. Wiederholen Sie die • Konfrontieren Sie die betreffenden Mitarbeitenden ­Instruktion der Regeln regelmässig. mit der instruierten Sicherheitsregel. • Fragen Sie nach den Gründen für das sicherheits- Die Instruktionen erfolgen idealerweise direkt am Arbeits- widrige Verhalten. platz und dauern etwa 10 Minuten. • Gehen Sie auf Fragen und Einwände ein und klären Sie diese sorgfältig. Instruktion vorbereiten • Wiederholen Sie die Instruktion wenn nötig. Zur Vorbereitung gehört, dass Sie die Regel und deren Anwendung in eigenen und möglichst einfachen Worten Bedenken Sie, dass die Mitarbeitenden die Weisungen formulieren können. Denken Sie dabei auch an die fremd- des Arbeitgebers befolgen und die Sicherheits­regeln sprachigen Mitarbeitenden. ­einhalten müssen. Mängel, welche die Arbeitssicherheit gefährden, müssen unverzüglich beseitigt oder dem Ideale Gruppengrösse: 3 bis 6 Personen. Arbeitgeber gemeldet werden.

Regel instruieren Wenn alles nichts nützt, melden Sie fehlbare Mitarbeiten- Zu jeder Sicherheitsregel gehört ein eigenes Blatt. Die de Ihrem Vorgesetzten, damit dieser Sank­tionen ­ergreifen Vorderseite eignet sich als Kleinplakat. Wir empfehlen kann (mündliche und schriftliche Verwarnung, Verset- Ihnen, dieses nach der Instruktion aufzuhängen (zum zung, im Extremfall Kündigung). ­Beispiel am Anschlagbrett). Auf der Rückseite befinden sich Informationen für die Instruierenden. ­Passen Sie den Weitere Informationsmittel

1 Gleisschrauber 2 Fahrzeughebeeinrichtung 3 Rangierfahrzeug 4 Zweiwegfahrzeug

Arbeitsmittel instand halten

  • Alle Arbeitsmittel gemäss Angaben des Herstellers Das Wichtigste für die Umsetzung fachgerecht instand halten. • Besprechen Sie mit den Mitarbeitenden die

  • Nur dafür instruierte oder ausgebildete Personen Situation im Betrieb. einsetzen. • Ansprechperson: Sagen Sie, an wen sich die

  • Ausgeführte Instandhaltungsarbeiten dokumentieren. Mitarbeitenden im Zweifelsfall wenden sollen.

  • Die Zuständigkeit für die Überwachung der Repa­ra­tur­ • Kontrolle: Machen Sie klar, dass Sie das Einhalarbeiten, die Beschaffung und den Ersatz von Arbeits­ ten der Regel kontrollieren werden. Informieren mitteln regeln. Sie auch über die vorgesehenen Konsequenzen.

Weitere Informationsmittel

  • EKAS-Richtlinie «Arbeitsmittel», www.suva.ch/6512.d

  • Informationsschrift «Arbeitsmittel – die Sicherheit beginnt beim Kauf», www.suva.ch/66084.d

  • Betriebsanleitung der jeweiligen Arbeitsmittel

Instruktionsnachweis Regel 6: Wir arbeiten mit sicheren intakten Arbeitsmitteln.

Instruktion durchgeführt Name des Instruktors:

Instruierte Mitarbeitende:

Datum Name, Vorname Unterschrift

Einhalten der Regel kontrolliert

Datum Kontrolle durch Feststellungen, Massnahmen

88831.d / Instruktionsnachweis Regel 6

Regel 7 Wir arbeiten nur an oder in der Nähe der Fahrleitung, wenn diese ausgeschaltet und sichtbar geerdet ist.

Film zur Regel

Regel 7 Wir arbeiten nur an oder in der Nähe der Fahrleitung, wenn diese ausgeschaltet und sichtbar geerdet ist. Arbeitnehmer: Ich arbeite erst an oder in der Nähe der Fahrleitung, wenn diese sichtbar geerdet ist. Im Zweifel sage ich STOPP und frage die Vorgesetzten. Vorgesetzter: Ich lasse den Start der Arbeiten erst zu, wenn die Erdungsvorrichtungen installiert sind und ich die «Freigabe zur Arbeit» erhalten habe.

Instruktionstipps

Es muss immer damit gerechnet werden, dass die Kann nicht sichergestellt werden, dass mindestens eine Fahrleitung und deren Bauteile unter Spannung Erdungsvorrichtung von der Arbeitsstelle aus sichtbar ist, stehen. Bereits eine Annäherung – auch mit Gegen- muss zusätzlich eine weitere Erdungsvorrichtung in ständen – ist lebensgefährlich. Erklären Sie zuerst unmittel­barer Nähe zur Arbeitsstelle eingesetzt werden die Auswirkungen einer Elek­trisierung, eines Stör­ (z. B. Einsatz einer kurzen Erdungsstange). lichtbogens oder einer atmosphärischen Entladung auf den Menschen. Erläutern Sie anschliessend die Erdung bei Arbeitsstellen in Werkstätten, Servicefolgenden Sicherheits- und Verhaltensregeln. anlagen, Depots

  • Es ist sicherzustellen, dass die Fahrleitung in jedem Beaufsichtigung der Arbeiten Fall ausgeschaltet, geerdet und gegen Wiederein­ Die Beaufsichtigung und Leitung von Arbeiten an und schalten gesichert ist, bevor mit den Arbeiten im in der Nähe von elektrischen Anlagen darf nur durch ­Gefahrenbereich begonnen wird (5 Sicherheitsregeln instruierte oder sachverständige Per­sonen erfolgen. anwenden).

  • Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter, der in der Nähe Berechtigung oder an der Fahrleitung arbeitet, diese persönlich Fahrleitungen dürfen nur von berechtigten und dafür zu erden und gegen Wiedereinschalten zu sichern, beauftragten Personen geerdet werden. Diese müssen z. B. durch Einsetzen des persönlichen Vorhängeallen Mitarbeitenden bekannt sein. schlosses oder Entfernen eines Schlüssels des ­Ver­riegelungsystems (Bild 1). Erdung bei Arbeitsstellen im Freien • Zusätzlich muss die erforderliche Persönliche Schutz­ Für die Durchführung einer Schaltung muss grundsätz­ ausrüstung getragen werden. lich ein schriftlicher Schaltauftrag vorliegen, der von einer sachverständigen Person verfasst wurde. Der Auftrag ist Einsatz von Maschinen in der Nähe von durch eine zweite sachverständige Person zu kontrollie­ Fahr­leitungen ren und gegenzuzeichnen. • Bei Arbeiten mit Maschinen ist ein Sicherheitsabstand Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn: von 5 m zwischen Maschine und spannungsführenden

  • die Fahrleitung zwischen der Arbeitsstelle und den Fahrleitungsteilen einzuhalten.

­Einspeisungen kurzgeschlossen und geerdet bzw. mit • Wird mit Maschinen in den Gefahrenbereich der Fahrder Rückleitung verbunden ist (Kurzschliess- und leitung (Abstand zur Fahrleitung < 5 m) eingedrungen Erdungsvorrichtung) oder ist dies in speziellen Situationen zu erwarten

  • die installierte Erdungsvorrichtung von der Arbeitsstelle (z. B. Ausschwenken von angehobenen Lasten, aus sichtbar ist ­Umkippen von Maschinen, Schwenkbewegungen von

  • die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung Baggern), sind technische Schutzmassnahmen gegen ­getragen wird Stromschlag umzusetzen (z. B. Seiten- und Höhen­

  • die Freigabe zur Arbeit vom Arbeitsleiter oder Sicher­ begrenzung von Maschinen, Schutzwände, Erdung, heitschef vorliegt. Inte­gration in das Fahrleitungs-Verriegelungssystem). (Bild 2)

1 Fahrleitungs-Verriegelungssystem für 2 Baumaschine in der Nähe einer Fahrleitung 3 Hochsteigen unter ­Fahrleitungen ­mehrere Sicherheitsbereiche

Hochsteigen unter Fahrleitungen Weitere Informationsmittel Bei Arbeiten unter Fahrleitungen darf ohne Instruktion • Ausführungsbestimmung zur Eisenbahnverordnung nur bis auf die Höhe von 1,3 m ab Schienenoberkante (AB-EBV), besonders AB 45.1–AB 45.3, aufgestiegen werden. (Bild 3) www.bav.admin.ch

  • Richtlinie ESTI 245 «Sicheres Arbeiten auf Weitspannleitungen mit Hochspannung» Das Wichtigste für die Umsetzung • Richtlinie ESTI 407 «Tätigkeiten an oder in der Nähe

  • Aktuelle Situation: Gibt es Arbeitsstellen, wo von elektrischen Anlagen» die Erdungsgarnitur nicht gemäss den geltenden • FDV 300.11 «Schalten und Erden von Fahrleitungen»; Anforderungen installiert wurde? Fragen Sie SR 742.173.001 die Mitarbeitenden danach und suchen Sie • R RTE 20600 «Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von gemeinsam nach Lösungen. Bahnstromanlagen»; VöV Regelwerk

  • Ansprechperson: Sagen Sie, an wen sich • R RTE 27230 «Fahrleitungsanlagen in Depots und die Mitarbeitenden bei Fragen und Problemen Werkstätten»; VöV Regelwerk wenden müssen. • 5 + 5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität:

  • Kontrolle: Machen Sie klar, dass Sie das korrekte Faltprospekt, www.suva.ch/84042.d Kurzschliessen und Erden von Fahrleitungen Instruktionsmappe, www.suva.ch/88814.d regelmässig überprüfen werden. Informieren Sie auch über die vorgesehenen Konsequenzen.

Instruktionsnachweis Regel 7: Wir arbeiten nur an oder in der Nähe der Fahrleitung, wenn diese ausgeschaltet und sichtbar geerdet ist.

Instruktion durchgeführt Name des Instruktors:

Instruierte Mitarbeitende:

Datum Name, Vorname Unterschrift

Einhalten der Regel kontrolliert

Datum Kontrolle durch Feststellungen, Massnahmen

88831.d / Instruktionsnachweis Regel 7

Regel 8 Wir sichern uns gegen Absturz.

Film zur Regel

Regel 8 Wir sichern uns gegen Absturz. Arbeitnehmer: Ich wähle meinen Standort und die Hilfsmittel so, dass ich nicht abstürzen kann. Vorgesetzter: Bei Arbeiten mit Absturzrisiko sorge ich für sichere Zugänge und Arbeitsplätze. Ich lasse keine Improvisationen zu.

Instruktionstipps 3. Tragbare Leitern

  • Leitern nur verwenden, wenn keine andere Möglichkeit Für das sichere Arbeiten in der Höhe und für ­sichere besteht, die Arbeiten auszuführen. Zugänge braucht es geeignete Hilfsmittel. Die Wahl • Leitern immer gegen Verrutschen und Kippen sichern. der Hilfsmittel hängt von der Art, Dauer und • Leitern sind bei Absturzhöhen über 2 m (ab Stand­ Häufigkeit der Arbeiten ab. Dabei gilt die folgende fläche) nicht als Arbeitsplatz geeignet. Reihenfolge: • Leitern dienen dem Hinauf- und Hinuntersteigen. Nur Arbeiten auf Leitern ausführen, die geringe Kraftan­ 1. Ortsfeste Vorrichtungen gegen Absturz strengungen erfordern. Für regelmässige Arbeiten an stationären Arbeitsplätzen • Im Gleisbereich (Fahrleitung und Zugverkehr) sind müssen ortsfeste Vorrichtungen gegen Absturz besondere Massnahmen zu treffen. vorhanden sein (Kollektivschutz). Zum Beispiel im • Beim Aufstieg mit der Leiter auf das Fahrzeugdach eigenen Unternehmen und an Orten, wo Fahrzeuge oder PSAgA benutzen (inkl. Schutzhelm mit Kinnband). Anlagen oft bestiegen werden. Beispiele:

  • Ortsfeste Arbeitsbühne mit Geländer und Zugangs­ Beispiel zulässige Arbeit mit tragbarer Leiter: Bild 3 treppe für das Arbeiten auf Fahrzeugdächern (Bild 1)

  • Ortsfeste Leiter mit Podest für das Arbeiten auf 4. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Signalbrücken, Masten, Gebäuden usw. (PSAgA)

  • Kunstbauten mit ortsfestem Podest (feste Anlagen) • PSAgA nur einsetzen, wenn andere Massnahmen unmöglich sind (z. B. bei Steilböschungen, Tunnelpor­ 2. Mobile Vorrichtungen gegen Absturz talen). Sind keine ortsfesten Arbeitsbühnen möglich, sind mobile • Als PSAgA gelten Auffanggurte mit Höhensicherungs­ Vorrichtungen vorzusehen und gemäss Herstellerangaben gerät bzw. Falldämpfer (inkl. Schutzhelm mit Kinneinzusetzen. Beispiele: band).

  • Arbeitspodeste, Wartungstreppen und -bühnen. • PSAgA nur an dafür zugelassenen Anschlagpunkten

  • Hubarbeitsbühnen, z. B. für Arbeiten am Rollmaterial befestigen (z. B. geprüft nach SN EN 795). Faustregel: (Bild 2), an Fahrleitungen oder für das Ersetzen der Fallkraft-Aufnahmevermögen ≥ 1000 kg. Perron­beleuchtung. • Die PSAgA darf nur von dafür ausgebildeten Personen

  • Rollgerüste benützt werden.

  • Die Notfallorganisation vor jedem Einsatz regeln. Im Gleisbereich (Fahrleitung und Zugverkehr) sind • Sicht- und Rufverbindung für Notrettung sicherstellen!

spezielle Massnahmen zu treffen: z. B. Schwenk- und/ • Die lebenswichtigen Regeln für das Arbeiten mit oder Hubbegrenzung. Anseilschutz einhalten.

1 Arbeiten auf dem ­Fahrzeugdach. 2 Filterwechsel mit Hubarbeits­ 3 Fähnchen montieren mit trag- 4 Signalmast besteigen mit bühne barer Leiter. PSAgA.

Beispiele für Arbeiten mit PSAgA:

  • Arbeiten am Signalmast (Bild 4) Das Wichtigste für die Umsetzung

  • Arbeiten auf dem Fahrzeugdach • Besprechen Sie mit den Mitarbeitenden die

  • Arbeiten an Kunstbauten oder Tunnelportalen/ ­Situation im Betrieb. Böschungen • Ansprechperson: Sagen Sie, an wen sich die Mitarbeitenden im Zweifelsfall wenden sollen. Immer Schutzhelm mit Kinnband tragen • Kontrolle: Machen Sie klar, dass Sie das bei der Verwendung von PSAgA! ­Ein­halten der Regel kontrollieren werden. Das Abweichen von dieser Regel (z. B. bei Arbeiten auf I­nformieren Sie auch über die vorgesehenen dem Fahrzeugdach) erfordert eine Risikobeurteilung. Konsequenzen.

Besteigen von Masten mit Steigeisen Ein sicheres Steigen ist nur mit der richtigen Ausrüstung ­eignen sich eine am Gürtel befestigte Werkzeugtasche möglich! Sie besteht mindestens aus: oder eine um die Schulter gehängte Transportkiste.

  • 1 Paar Mast-Steigeisen ­Achtung: Sicherung gegen Herunterfallen.

  • 1 kombinierter Auffang- und Haltegurt (SN EN 361/358)

  • 2 Halteseile mit Seilkürzer (SN EN 358) Weitere Informationsmittel

  • Schutzhelm mit Kinnband • Merkblatt «Sicherheit durch Anseilen»,

  • steigeisenfeste Sicherheitsschuhe (knöchelhoch, feste www.suva.ch/44002.d Sohle) • Merkblatt «Geländer an ortsfesten Zugängen zu

  • Gurttasche für das Werkzeug maschinellen Anlagen», www.suva.ch/44006.d

  • geeignete Handschuhe • Checkliste «Tragbare Leitern», www.suva.ch/67028.d

  • Checkliste «Arbeitspodeste, Wartungstreppen und Müssen am Mast Hindernisse überstiegen werden -bühnen», www.suva.ch/67076.d (­Erdseil, Joch usw.), ist ein zusätzliches Sicherungsseil • Checkliste «Hubarbeitsbühne: erforderlich. Erreicht der Mitarbeiter die Arbeitsposition, − Teil 1: Planung des Einsatzes, muss er sich gegen Absturz sichern. Zum Beispiel legt er www.suva.ch/67064-1.d das zusätzliche Sicherungsseil über eine der Isolatoren­ − Teil 2: Kontrolle am Einsatzort, stützen. Eine weitere Möglichkeit, um einen Absturz zu www.suva.ch/67064-2.d verhindern, ist der Einsatz eines Bypass- oder Klemm­ • Checkliste «Rollgerüste», www.suva.ch/67150.d seils. • Checkliste «Instandhaltungsarbeiten an Eisenbahnfahrzeugen», www.suva.ch/67188.d Material/Werkzeuge • Faltprospekt «Wer sagt 12-mal Ja? Sicher auf die Für den Transport von Werkzeugen und Materialien Anstell- und Bockleiter», www.suva.ch/84070.d

  • Acht lebenswichtige Regeln für das Arbeiten mit Anseilschutz»: Faltprospekt, www.suva.ch/84044.d Instruktionsmappe, www.suva.ch/88816.d

Instruktionsnachweis Regel 8: Wir sichern uns gegen Absturz.

Instruktion durchgeführt Name des Instruktors:

Instruierte Mitarbeitende:

Datum Name, Vorname Unterschrift

Einhalten der Regel kontrolliert

Datum Kontrolle durch Feststellungen, Massnahmen

88831.d / Instruktionsnachweis Regel 8

Regel 9 Wir benutzen sichere Fusswege.

Film zur Regel

Regel 9 Wir benutzen sichere Fusswege. Arbeitnehmer: Die Gleise überquere ich nicht. Ich benutze ­sichere Fusswege, insbesondere die vorhandenen Unter- oder Über­führungen. Vorgesetzter: Ich sorge für die sichere Gestaltung und den Unterhalt der Fusswege und mache klare Vorgaben für deren Benutzung. Unsichere Zustände lasse ich sofort beheben.

Instruktionstipps

Auf Fusswegen in Gebäuden, Instandhaltungs­ • Stets auf den Weg achten. Dabei ist das Benutzen von werkstätten, Depots und im Gelände oder auf Kommunikationsmitteln (Telefonieren, Nachrichten ­Gehwegen im Gleisbereich kommt es häufig zu lesen und schreiben, Fotografieren) zu unterlassen. schweren Unfällen. Deshalb müssen die Gehwege • Fusswege freihalten von Stolper- und Rutschgefahren de­finiert und frei von Stolperstellen sein. Benutzer sowie von abgestelltem Material wie Paletten, Kisten, müssen stets auf mögliche Sturzgefahren ach­ten Rollwagen usw. Vorhandene Stolpergefahren sofort und dürfen sich nicht ablenken lassen. beseitigen.

  • Beim Begehen von Treppen immer Handlauf be­nutzen Bauliche Anforderungen an sichere Fusswege und nur eine Treppenstufe auf einmal ­nehmen.

  • Fuss- und Fahrwege sind wenn möglich zu trennen • Beim Begehen von Bereichen mit ungesicherten sowie deutlich und dauerhaft zu markieren. Absturzkanten (z. B. steile Böschungen, Tunnelportal,

  • Nicht vermeidbare permanente Hindernisse im oder Stützmauer) ist ein Mindestabstand von 2 m zur am Fussweg markieren oder entschärfen, beispiels­ Absturzkante einzuhalten. weise durch den Anbau von Übergangsbrücken. • Sich körperlich fit halten und keine berauschenden

  • Sturzstellen, von denen Personen abstürzen können, Mittel wie Alkohol oder Drogen einnehmen. müssen gesichert sein (z. B. mit Geländer).

  • Für ausreichende Beleuchtung der Fusswege sorgen. Betreten des Gleisbereichs Dies gilt auch für Gehwege im Gleisbereich. • Muss zur Ausübung der dienstlichen Tätigkeit der

  • Temporär geöffnete Sturz- und Stolperstellen wie Gru- Gleisbereich betreten werden, dürfen dies nur ben, Kanäle, Rinnen, Kabelschächte und Installations­- ­Personen, die eine Sicherheitsinstruktion erhalten öffnungen sind immer zu sichern und zu signalisieren. haben (Lokführer, Reinigungspersonal, Rangierpersonal usw.). Dabei sind immer die vorgeschriebenen Sicheres Fortbewegen Warn- und Schutzausrüstungen zu tragen.

  • Wenn immer möglich Fusswege ausserhalb des Gleis­- • Wenn immer möglich einen Abstand von mindestens bereichs wie Unter- und Überführungen benutzen. 1,5 m von der nächstgelegenen Schiene einhalten. (Bild 1) • Die klar definierten und erkennbaren Gehwege

  • Niemals ohne dienstlichen Auftrag die Gleise über­ ­benutzen (betonierte, gesandete, gekieste Gehwege

queren – auch nicht aus vermeintlicher Zeitersparnis, usw.). (Bild 2) Bequemlichkeit oder Routine.

1 Unterführung benutzen. 2 Geeigneter Gehweg 3 Nicht auf Schienen und Schwellen treten.

  • Beim Aufenthalt zwischen Gleisen oder zwischen Weitere Informationsmittel einem Gleis und einem festen Hindernis muss ein • www.suva.ch/innerbetrieblicher-verkehr Sicherheits-Zwischenraum vorhanden sein. Andernfalls • Checkliste «Verkehrswege für Personen», ist nach den Bestimmungen in den Fahrdienst­ www.suva.ch/67001.d vorschriften vorzugehen (FDV Art. 2.1.2, R 300.8). • Checkliste «STOPP den Stolper- und Sturzunfällen»,

  • Die Gleise nur überqueren, wenn zwingend notwendig www.suva.ch/67179.d und nur nach Überprüfen der Situation sowie auf • Checkliste «Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr», ­direktem Weg. Zu stehenden Eisenbahnfahrzeugen ist www.suva.ch/67126.d ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten. • Checkliste «Handlauf: Stopp den Sturzunfällen auf

  • Beim Überqueren der Gleise darf nicht auf Schienen Treppen», www.suva.ch/67185.d und Schwellen getreten werden. (Bild 3) • Faltprospekt «STOP RISK. 10 Tipps gegen Sturzunfäl­

  • Gleise dürfen nicht im Weichenbereich überquert le», www.suva.ch/84022.d ­werden.­ • Fahrdienstvorschriften FDV R 300.8 «Arbeitssicherheit»; SR 742.173.001

  • SBB Broschüre «Ich schütze mich» Das Wichtigste für die Umsetzung

  • Informieren Sie die Mitarbeitenden, dass sie das Recht und die Pflicht haben, STOPP zu sagen, wenn diese Sicherheitsregel nicht eingehalten wird.

  • Werden die Verkehrswege korrekt benutzt? ­Fragen Sie die Mitarbeitenden danach und ­veranlassen Sie allenfalls Verbesserungsmassnahmen.

  • Sagen Sie, an wen sich die Mitarbeitenden bei Schwierigkeiten wenden sollen.

  • Machen Sie klar, dass Sie das Einhalten der Regel kontrollieren werden. Informieren Sie auch über die vorgesehenen Konsequenzen.

Instruktionsnachweis Regel 9: Wir benutzen sichere Fusswege.

Instruktion durchgeführt Name des Instruktors:

Instruierte Mitarbeitende:

Datum Name, Vorname Unterschrift

Einhalten der Regel kontrolliert

Datum Kontrolle durch Feststellungen, Massnahmen

88831.d / Instruktionsnachweis Regel 9

Regel 10 Wir sorgen vor, um Beschimpfungen und Tätlichkeiten zu vermeiden.

Film zur Regel

Regel 10 Wir sorgen vor, um Beschimpfungen und Tätlichkeiten zu vermeiden. Arbeitnehmer: Ich beobachte mein Umfeld aufmerksam, um angemessen auf Kunden zuzugehen. Bei Überforderung fordere ich Hilfe an und ziehe mich zurück, bevor die Situation eskaliert. Vorgesetzter: Ich schaffe die Voraussetzungen, um Gewalt am Arbeitsplatz vorzubeugen. Ich passe die Ressourcen den Gefahren der Tätigkeit an.

Informationen für die Vorgesetzten

Berufe mit Publikumskontakt sind vermehrt dem Technische Massnahmen planen Risiko von Gewalt ausgesetzt. Vor allem in Bereits bei der Planung neuer Infrastrukturen und Fahr­ Organisationen, die gezwungen sind, Grenzen zeuge sowie bei deren Optimierung müssen tech­nische festzulegen oder einschränkende Massnahmen Massnahmen angemessen berücksichtigt ­werden, z. B.: durchzusetzen. So wurden Mitarbeitende wiederholt • Einrichtung des Arbeitsraums: geeignete Farben von Kunden bedroht. Physische und verbale verwenden; genügende Beleuchtung; Sichtbarkeit Aggressionen können körperliche Beschwerden und gegenüber anderen; keine Gegenstände, die als psychische Schädigungen verursachen. Sie stellen Waffe eingesetzt werden können; Notausgänge; eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Deshalb ­Trennscheibe zu den Kunden. müssen Sie grundsätzliche Verhaltensregeln für • Video-Überwachung, Zugangskontrollen bedrohliche Situationen festhalten, Präventions­ • Nothilfetasten, Alarmsysteme massnahmen ausarbeiten und potenzielle Risiken regelmässig beurteilen. Organisatorische Massnahmen Ein aktuelles Sicherheitskonzept, das der Infrastruktur Das Wichtigste in Kürze und den Fahrzeugen angepasst ist, muss ausgearbeitet

  • Die Sicherheit der Mitarbeitenden hat in jedem Fall werden. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Vorrang. ­Vorgesetzten in der Ausarbeitung. Vergessen Sie nicht,

  • Der Arbeitgeber beurteilt die Risiken unter Berücksich­ auch die betroffenen Mitarbeitenden miteinzubeziehen. tigung der Situation (Arbeitszeiten, Veranstaltungen, Zum Sicherheitskonzept gehören z. B.: Örtlichkeiten). Er beschliesst für jeden einzelnen Fall • Notfallplan: Die Mitarbeitenden über die Alarmdie notwendigen Massnahmen. vorgänge informieren.

  • Die Mitarbeitenden müssen sich zurückziehen, sobald • Einführung eines Mitarbeitersupports: Defusing sie bemerken, dass die Situation zu entgleiten droht. (Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen),

  • Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass die ­Debriefing, Möglichkeit psychischer Betreuung usw. Ereignisse den zuständigen Ermittlungsbehörden • Massnahmen bei Arbeitsüberlastung oder starken gemeldet werden (Art. 59, Bundesgesetz über die Beeinträchtigungen: zusätzliches Personal ­Personenbeförderung). • Vermeidung von Alleinarbeit: Teamarbeit, Überwa­

  • Der Arbeitgeber begleitet und unterstützt diejenigen chungsdienste oder technische Hilfsmittel einsetzen. Mitarbeitenden, die Opfer einer Tätlichkeit wurden. • Interne Ausbildung und Kommunikation: Die Mitarbeitenden über die Risiken von Gewalt am Arbeitsplatz, Präventionsmassnahmen und Verhaltenspläne i­nformieren, Rollenspiele durchführen.

  • Möglichst wenige Wertsachen mitführen.

Individuelle Massnahmen (Verhalten bei Publikumskontakt) Das Wichtigste für die Umsetzung

  • Während des Gesprächs so neutral und objektiv wie • Beurteilen Sie die Risiken. möglich bleiben. • Lassen Sie die Mitarbeitenden ausbilden und

  • Eine offene, aber bestimmte Haltung einnehmen und trainieren. ein Klima des gegenseitigen Respekts schaffen. • Signalisieren Sie Bereitschaft zum Zuhören.

  • Klar über Möglichkeiten und Grenzen informieren.

  • Provokative Situationen und zweideutige Bemerkungen unterlassen und den nötigen Abstand wahren. Verhalten bei Drohungen, Gewalt und Aggression

  • Unterschiede in Kultur und Wertvorstellungen • Ruhig bleiben, Situation besänftigen, den Fall an einen ­berücksichtigen. Kollegen weitergeben.

  • Verbalen Schlagabtausch vermeiden, um einer • Die eigene Sicherheit sicherstellen (Rückzug). Eskalation vorzubeugen. • Unüberlegte Handlungen vermeiden.

  • Toleranzschwelle bezüglich Verhaltens des Gesprächs­ • Hilfe anfordern, Alarm auslösen. partners aufzeigen (klare Grenzen setzen).

  • Klare Unterscheidung zwischen beruflicher und per­ Weitere Informationsmittel sönlicher Rolle sicherstellen. • Merkblatt «Aggressionen gegen Dienstpersonal», SEV

  • Drohungen immer ernst nehmen. • Unterlagen der Kantonspolizei

  • Den Vorgesetzten informieren.

  • Auf allen Telefongeräten Notfallnummern programmieren (Polizei, Feuerwehr, lokale Polizeistelle, diensttuender Sicherheitsbeauftragter).

Instruktionsnachweis Regel 10: Wir sorgen vor, um Beschimpfungen und Tätlichkeiten zu vermeiden.

Instruktion durchgeführt Name des Instruktors:

Instruierte Mitarbeitende:

Datum Name, Vorname Unterschrift

Einhalten der Regel kontrolliert

Datum Kontrolle durch Feststellungen, Massnahmen

88831.d / Instruktionsnachweis Regel 10

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Dokumentation Berufskrankheiten (VUV) Art. 6.1: In der EKAS-Richtlinie 6508 «Richtlinie über den Beizug «Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitsbeschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort täti- sicherheit» wird ein betriebliches Sicherheitskonzept und gen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, über die bei in diesem Zusammenhang die Dokumentation der Mitarihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und beiterausbildung verlangt. Dokumen­tieren Sie die Instüber die Massnahmen zu deren Ver­hütung angeleitet ruktion, indem Sie das Beilageblatt «Instruktionsnachwerden. Diese Information und Anleitung haben im Zeit- weis» ausfüllen. Es enthält alle notwendigen Angaben. punkt des Stellenantritts und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nötigenfalls zu wiederholen.»

Art. 6.4: «Die Information und die Anleitung müssen während der Arbeitszeit erfolgen und dürfen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.»

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Download www.suva.ch/88831.d Die Suva ist mehr als eine Überschüsse gibt die Suva Titel Versicherung; sie vereint in Form von tieferen Prämien Zehn lebenswichtige Regeln für die Eisenbahnbranche Prävention, Versicherung an die Versicherten zurück. und Rehabilitation. Diese Publikation entstand in enger Zusammen­arbeit mit den Verbänden BAV, SEV und VöV sowie Transportunternehmen. Die Suva dankt für die gute Zusammenarbeit.

Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – mit Quellenangabe gestattet. Die Suva wird von den Sozial- Die Suva ist selbsttragend; Erstausgabe: September 2016 Überarbeitete Ausgabe: Januar 2022 partnern geführt. Die ausge­ sie erhält keine öffentlichen wogene Zusammensetzung des Gelder. Publikationsnummer Suva-Rats aus Vertreterinnen 88831.d (nur als PDF erhältlich) und Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerverbänden und des Bundes Schweizerische Eidgenossenschaft Finanziert durch die EKAS Confédération suisse www.ekas.ch ermöglicht breit abgestützte, Confederazione Svizzera Confederaziun svizra tragfähige Lösungen.