Leitfaden «Führung der Eidgenössischen Grundstückidentifikation E-GRID»

Eidgenössisches Justiz und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Justiz BJ

Führung der Eidgenössischen Grundstücksidentifikation «E-GRID»

aktualisierter Leitfaden

Stand 1. Juli 2020

Herausgeber

Bundesamt für Justiz Bundesamt für Landestopografie swisstopo Eidgenössisches Amt für Grundbuch- Geodäsie und Eidgenössische und Bodenrecht Vermessungsdirektion Bundesrain 20 Seftigenstrasse 264

3003 Bern 3084 Wabern

Tel. 058 462 47 97 Tel. 058 464 73 03 egba@bj.admin.ch vermessung@swisstopo.ch www.bj.admin.ch www.swisstopo.ch / www.cadastre.ch

2.3 EGRID-Service für provisorische Grundstücke?

Es kann vorkommen, dass beispielsweise Notare oder Banken bereits vor der Begründung eines Grundstücks Verträge und Dokumente erstellen, die auf die neuen Grundstücke Bezug nehmen. Es wird empfohlen, nach Massgabe der technischen Möglichkeiten, bereits diesen provisorischen Grundstücken eine E-GRID zu verleihen.

3 Mögliche Fehlerquellen

Mögliche Fehlerquellen sind beispielsweise die Verwendung mobiler AV-Systeme im Feldeinsatz, Systemabstürze und Backup-Prozedere, aber auch falsch übernommene Präfixe. Eine gewisse Sicherheit und Kontrollmöglichkeit bieten im Falle von doppelt generierten E-GRID-Identifikationen die Grundbuchsysteme. Darin sind im Gegensatz zu den AV-Systemen immer alle Grundstücke enthalten und im direkten Zugriff verfügbar. Würde also ein AV-System ein Grundstück bzw. dessen Identifikation an das Grundbuch weiterleiten, die bereits vorhanden ist, kann dieses System den Fehler erkennen und die Annahme der neuen E-GRID verweigern. In einem Grundbuchsystem allein können doppelte E-GRID-Identifikationen nicht entstehen. Fehler, die aufgrund eines falsch übernommenen Präfixes entstehen, lassen sich lokal nicht feststellen. Deshalb ist beim Bezug und bei der Verwendung der Präfixe im Rahmen der E-GRID-Einführung äusserste Sorgfalt geboten.

Ferner können Probleme entstehen, wenn provisorische Grundstücke mit einer E-GRID versehen werden, danach aber nicht zum Vollzug gelangen. Daher muss ein solcher Fall umgehend gemeldet werden. Schliesslich ist bei jeder manuellen Eingabe oder Übernahme einer E-GRID darauf zu achten, dass sich keine Tippfehler einschleichen.