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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Sektion Nachhaltige Entwicklung

Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 Version für die Anhörung Bern, 25. Juni 2007

Anhang 2: Massnahmen der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 in ihrem Bezug zum

1 AUSGANGSLAGE

1.1 Auftrag

Seit zehn Jahren hat der Bundesrat seine strategischen Absichten und konkreten Handlungsanweisungen zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz in einer nationalen Strategie zusammengefasst. Nach der ersten Strategie „Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz“ im Jahr 1997, fünf Jahre nach der UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro, verabschiedete der Bundesrat im Jahr 2002 im Vorfeld des „Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung“ von Johannesburg seine zweite „Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002“.

Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 am 27. März 2002 beschloss der Bundesrat, die Strategie bis 2007 zu erneuern. Basis für die neue Strategie waren eine Gesamtevaluation der Strategie 2002 und eine Bilanz über die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz 1 . Anlässlich deren Kenntnisnahme am 17. Januar 2007 bestätigte der Bundesrat den Beschluss zur Strategieerneuerung. Diesen setzt der Bundesrat mit dem vorliegenden Bericht um.

1.2 Die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundes

Der Bundesrat orientiert sich auch künftig an der Definition von Nachhaltiger Entwicklung, die im Hinblick auf die UNO-Konferenz von 1992 über Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro durch die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung 1987 erarbeitet und nach ihrer Vorsitzenden als „Brundtland-Definition“ benannt worden ist. Danach ist eine Entwicklung nachhaltig, wenn sie gewährleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen. Zwei ergänzende Aspekte sind für das Verständnis von Nachhaltiger Entwicklung von zentraler Bedeutung: Die Idee der Grenzen der Tragfähigkeit des globalen Ökosystems und der Vorrang der Befriedigung der Grundbedürfnisse insbesondere der Armen. 2

Dieser Definition liegt eine ethische Orientierung zugrunde. An die Stelle einer umfassenden Verfügungsgewalt über die Zukunft soll eine Zukunftsverantwortung auf der Basis der Gerechtigkeit zwischen den Generationen und den Weltregionen treten. Denn Nachhaltige Entwicklung setzt voraus, dass die Lebensgrundlagen für alle jetzt und künftig lebenden Menschen gesichert werden, und zwar unter menschenwürdigen und gerechten Bedingungen. Diesen Grundsatz der Zukunftsverantwortung hat die Staatengemeinschaft – und mit ihr auch die Schweiz – mit der Verabschiedung der Dokumente der Rio-Konferenz sowie des Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 als Leitidee anerkannt.

Die Strategie Nachhaltige Entwicklung enthält Elemente mit unterschiedlichem Charakter. In den Leitlinien für die Politik der Nachhaltigen Entwicklung (Ziffer 2) zeigt der Bundesrat sein Verständnis von Nachhaltiger Entwicklung auf und wie er sie in die Gesamtheit der Bundespolitiken integrieren will. Er lehnt sich an die Leitlinien der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 an und konkretisiert sie weiter. Ziffer 3 enthält den Aktionsplan des Bundesrates im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung für die Legislaturperiode 2007-2011. Diesen richtet er auf langfristige Schlüsselherausforderungen und damit auf die Bereiche mit dem bedeutendsten Handlungsbedarf aus. Hervorgehoben werden auch transversale Politikbereiche wie Finanzpolitik, Bildung, Forschung, Innovation und Kultur, die auf alle Schlüsselherausforderungen einwirken.

Für die Umsetzung der Strategie (Ziffer 4) stützt sich der Bundesrat auf die bestehenden Gremien ab. Zuständig für die Verfolgung der Strategie ist der Interdepartementale Ausschuss Nachhaltige Ent-

Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007 World Commission on Environment and Development: Our Common Future. Oxford / New York 1987, S. 43

wicklung (IDANE), dessen Vorsitz dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) als Fachstelle für die Nachhaltige Entwicklung des Bundes obliegt. Gegenüber der Strategie 2002 werden die Beurteilung und Optimierung von politischen Vorhaben unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigen Entwicklung (Nachhaltigkeitsbeurteilung, NHB)), sowie das Controlling verstärkt.

Die einzelnen Elemente der Strategie weisen eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer auf. Die Leitlinien der Strategie (Ziffer 2) und die Begleitmassnahmen zur Umsetzung (Ziffer 4) gelten als nicht befristete Elemente, welche die Leitplanken für ein langfristiges kohärentes Handeln des Bundesrates setzen. Der Aktionsplan 2008-2011 (Ziffer 3) ist hingegen zeitlich befristet und nach vier Jahren zu erneuern.

1.3 Wichtige Schnittstellen zur Strategie Nachhaltige Entwicklung

1.3.1 Aufgabenüberprüfung mit Aufgabenportfolio

Der Bundesrat führt eine systematische Überprüfung der Aufgaben des Bundes durch. Gestützt auf ein Aufgabenportfolio wird ausgelotet, auf welche Aufgaben ganz verzichtet und bei welchen Aufgaben die Staatstätigkeit reduziert werden kann. Ebenfalls geprüft werden Reformen, Ausgliederungen oder die Entflechtung von Aufgaben, die von Bund und Kantonen gemeinsam wahrgenommen werden. 2006 beschloss der Bundesrat in einem ersten Schritt als Gesamtziel, dass sich der Bundeshaushalt - unter Einschluss der Finanzierungslücke der Sozialversicherungen - bis 2015 nur noch im Gleichschritt mit dem Wirtschaftswachstum entwickeln soll (3 Prozent nominal pro Jahr). Zudem bestimmte der Bundesrat Zielwachstumsraten und Zielvorgaben für die einzelnen Aufgabenbereiche. Vor dem Hintergrund des steigenden Finanzierungsbedarfs der Sozialversicherungen bedingt diese Zielsetzung Einsparungen von rund 8,5 Milliarden gegenüber dem Trend-Ausgabenwachstum des Bundeshaushalts, welches bei 4,7 Prozent pro Jahr liegt. Anschliessend werden die Aufgaben des Bundes systematisch auf mögliche Aufgabenverzichte, -reduktionen und -reformen hin geprüft. Abbau- und Reformstrategien werden nach einem Dialog mit Kantonen, Parteien und Sozialpartnern zu einem Aktionsplan zusammengefasst. Die Ergebnisse der Überprüfung des Aufgabenportfolios werden alsdann in die Legislaturplanung 2007–2011 integriert. Sie sind mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung abgestimmt.

1.3.2 Legislaturplanung 2007–2011

Der Bundesrat legt in seinem Bericht über die Legislaturplanung jeweils sein Regierungsprogramm für vier Jahre fest. Zwischen der Planung der Legislatur und der Strategie Nachhaltige Entwicklung bestehen enge Zusammenhänge. Beide Prozesse sind thematisch breit angelegt, unterscheiden sich aber in den inhaltlichen Fokussierungen und im Zeithorizont. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung legt Vorgaben fest, die langfristigeren Charakter aufweisen. Inhaltlich rückt sie eine Reihe von Schlüsselherausforderungen in den Vordergrund (siehe Ziffer 3). Sie beschränkt sich auch nicht wie die Legislaturplanung auf gesetzgeberische Vorhaben, sondern beinhaltet auch wichtige, strategische Aktionen auf der Ebene der Umsetzung vorhandenen Rechts.

Die Grundlagen für die Legislaturplanung wurden im Bericht des Perspektivstabs der Bundesverwaltung „Herausforderungen 2007–2011“ 3 festgehalten. In diesen Bericht sind unter anderem alle massgeblichen Perspektivarbeiten des Bundes eingeflossen, insbesondere die Szenarien des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) für die Entwicklung des Bruttoinlandproduktes, die Demografieszenarien des Bundesamtes für Statistik (BFS), die Perspektiven des Güter- und des Personenverkehrs des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) und die Energieperspektiven des Bundesamtes für Energie (BFE), die wichtige Grundlagen auch für die Politik der Nachhaltigen Entwicklung darstellen. Durch die gleichzeitige Berücksichtigung dieser Arbeiten wird sichergestellt, dass die Strategie Nachhaltige Entwicklung und der Bericht über die Legislaturplanung 2007–2011 aufeinander abgestimmt sind.

1.3.3 Wachstumspolitik

Als eng auf die Legislaturplanung abgestimmter, breit angelegter, überdepartementaler Prozess soll die Wachstumspolitik des Bundesrates, gestützt auf periodisch zu erneuernde Reformpakete, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Schweiz steigern. Es besteht eine Schnittstelle zur Strategie Nachhaltige Entwicklung, welche die drei Zieldimensionen „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“, „ökologische Verantwortung“ und „gesellschaftliche Solidarität“ integral verfolgt (siehe dazu Ziffer 2.2). Die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stellt also auch ein Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie dar. Im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung verfolgen die Wachstumspolitik und die Strategie Nachhaltige Entwicklung jedoch unterschiedliche Schwerpunkte, indem die Wachstumspolitik die notwenige Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch wie auch die Wirkungen auf das Sozialkapital wohl als Nebenziele berücksichtigt, nicht jedoch selbst ein Programm mit geeigneten umweltpolitischen oder sozialpolitischen Massnahmen beinhaltet. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung ihrerseits thematisiert die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere in den Ziffern 3.2.4 und 3.2.8. Die einzelnen Massnahmen des Wachstumspakets werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit mit Hilfe der Methode der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) 4 überprüft. Akzente werden gestützt auf eine Relevanzanalyse gemäss der Methode der Nachhaltigkeitsbeurteilung gesetzt (siehe auch Ziffer 4.2). Analyse wie spätere Evaluation sind dabei in erster Linie den federführenden Ämtern überbunden.

Die RFA wird auf Bundesebene seit dem Jahr 2000 für Gesetze und Verordnungen angewendet. http://www.seco.admin.ch/themen/00374/00459/00465/index.html

2 LEITLINIEN FÜR DIE POLITIK DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG

Die Leitlinien für die Politik der Nachhaltigen Entwicklung basieren auf der Bundesverfassung (BV 5 , Artikel 2, 54, 73) sowie auf für die Nachhaltige Entwicklung wichtigen internationalen Referenzdokumenten der Vereinten Nationen 6 und der OECD 7 . Die aktualisierte Strategie der Europäischen Union 8 stellt ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar. Die hier aufgeführten Leitlinien konkretisieren und aktualisieren die Leitlinien, welche der Bundesrat im Bericht „10 Jahre nach Rio – Die Schweiz auf dem Weg zu einer Politik der Nachhaltigen Entwicklung“ an die Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD) der UNO übermittelte 9 und in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 festlegte. 10

2.1 Zukunftsverantwortung wahrnehmen

Die grundlegende Herausforderung, die Bedürfnisbefriedigung aller Menschen, namentlich auch jener im Süden, zu gewährleisten und gleichzeitig den Umwelt- und Ressourcenverbrauch zu senken, erfordert einen langfristigen grundlegenden Veränderungsprozess von Wirtschaft und Gesellschaft. Nach dem in der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung verankerten Prinzip der gemeinsamen, aber geteilten Verantwortung müssen dabei die hoch entwickelten Industrieländer mit ihrer besonderen Verantwortung für vergangene und gegenwärtige Entwicklungsprozesse und ihren grösseren finanziellen und technischen Ressourcen voranschreiten. Angesichts ihrer Wachstumsdynamik müssen die Entwicklungsländer und insbesondere die Schwellenländer jedoch rasch nachfolgen.

Zukunftsverantwortung bedeutet, dass die Vorsorge-, Verursacher- und Haftungsprinzipien als grundlegende Rahmenbedingungen für langfristig tragfähiges wirtschaftliches, ökologisches und gesellschaftliches Handeln auf allen Ebenen zu fördern sind. Ein vorsorgender Ansatz ist notwendig, um eine mögliche Schädigung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt zu verhindern und präventive Massnahmen zu ergreifen, auch wenn über die wissenschaftlichen Zusammenhänge noch keine vollkommene Klarheit vorliegt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Preise die wahren Kosten widerspiegeln, und dass die Verursacher für die von ihnen angerichteten Schäden an der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt aufkommen.

2.2 Ausgewogene Berücksichtigung der drei Zieldimensionen

Die in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 definierten Kriterien zur Konkretisierung der anzustrebenden Ziele in den drei Dimensionen „ökologische Verantwortung“, „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ und „gesellschaftliche Solidarität“ werden inhaltlich weitergeführt (siehe untenstehende Tabelle). Bei der Ausgestaltung der Politiken ist darauf zu achten, dass allen drei Zieldimensionen und allen Kriterien der Nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen wird (umfassende Betrachtung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen).

5 SR 101 UN DESA: Guidance in Preparing a National Sustainable Development Strategy: Managing Sustainable Development in the New Millennium. New York 2002 OECD: The DAC Guidelines, Strategies for Sustainable Development: Guidance for Development Co-operation. Paris 2001 Rat der Europäischen Union: EU-Strategie für Nachhaltige Entwicklung, angenommen am 15./16. Juni 2006 Schweizerischer Bundesrat: 10 Jahre nach Rio 1992 – Die Schweiz auf dem Weg zu einer Politik der Nachhaltigen Entwicklung. Bericht vom 3. Juni 2001 zuhanden des Sekretariates der Commission on Sustainable Development. Bern 2001 Siehe auch Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007

WIRTSCHAFTLICHE • Einkommen und Beschäftigung erhalten und den Bedürfnissen entsprechend LEISTUNGSFÄHIG- mehren unter Berücksichtigung einer sozial- und raumverträglichen Verteilung KEIT

  • Das Produktivkapital, basierend auf dem Sozial- und Humankapital, mindestens erhalten und qualitativ mehren

  • Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Wirtschaft verbessern

  • In der Wirtschaft primär die Marktmechanismen (Preise) unter Berücksichtigung der massgebenden Knappheitsfaktoren und externen Kosten wirken lassen

  • Ein Wirtschaften der öffentlichen Hand, das nicht auf Kosten zukünftiger Generationen erfolgt (zum Beispiel Schulden, vernachlässigte Werterhaltung)

ÖKOLOGISCHE VER- • Naturräume und Artenvielfalt erhalten ANTWORTUNG

  • Den Verbrauch erneuerbarer Ressourcen unter dem Regenerationsniveau beziehungsweise dem natürlichen Anfall halten

  • Den Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen unter dem Entwicklungspotenzial von erneuerbaren Ressourcen halten

  • Die Belastung der natürlichen Umwelt und des Menschen durch Emissionen beziehungsweise Schadstoffe auf ein unbedenkliches Niveau senken

  • Die Auswirkungen von Umweltkatastrophen reduzieren und Unfallrisiken nur insoweit eingehen, als sie auch beim grösstmöglichen Schadensereignis keine dauerhaften Schäden über eine Generation hinaus verursachen

GESELLSCHAFTLICHE • Gesundheit und Sicherheit der Menschen in umfassendem Sinn schützen und SOLIDARITÄT fördern

  • Bildung und damit Entwicklung sowie Entfaltung und Identität der Einzelnen gewährleisten

  • Die Kultur sowie die Erhaltung und Entwicklung gesellschaftlicher Werte und Ressourcen im Sinn des Sozialkapitals fördern

  • Gleiche Rechte und Rechtssicherheit für alle gewährleisten, insbesondere die Gleichstellung von Frau und Mann, die Gleichberechtigung beziehungsweise den Schutz von Minderheiten sowie die Anerkennung der Menschenrechte

  • Die Solidarität innerhalb und zwischen den Generationen sowie global fördern

Das „Kapitalstockmodell“ bildet eine ergänzende Grundlage für die schweizerische Nachhaltigkeitspolitik. 11 Das von der Weltbank entwickelte Konzept basiert auf der Idee, dass es drei Nachhaltigkeitsdimensionen bzw. Kapitalstöcke gibt: Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Das auf der Erde vorhandene „Kapital“ darf demnach nicht einfach aufgezehrt werden, sondern muss kontinuierlich erneuert werden. Nachhaltigkeit ist dann gegeben, wenn auf Dauer von den Zinsen und nicht vom Kapital gelebt wird. Das Kapitalstockmodell ist verfeinert worden: Die Konzepte der starken und schwachen Nachhaltigkeit befassen sich mit der Frage der Substituierbarkeit von Kapitalstöcken. Starke Nachhaltigkeit verlangt, dass keiner der drei Kapitalstöcke über längere Zeit abnehmen darf, während schwache Nachhaltigkeit diese Bedingung nur für das gesamte Nachhaltigkeitskapital stellt. Schwache Nachhaltigkeit erlaubt also beispielsweise den Abbau des Umweltkapitalstockes, solange als „Kompensation“ mehr Wirtschafts- oder Sozialkapital geschaffen wird.

Gestützt auf den rechtlichen Gehalt der Nachhaltigkeitsbestimmungen der BV (insbesondere Artikel 2 und 73) 12 vertritt der Bundesrat eine Mittelposition zwischen starker und schwacher Nachhaltigkeit, die

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, Bundesamt für Raumentwicklung ARE: Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz – methodische Grundlagen. Bern 2004 Der Begriff des Kapitals gemäss Kapitalstockmodell geht weniger weit als die Zieldimensionen. Der Begriff „Kapital“ umfasst Bestände, wie z.B. Produktionsanlagen, natürliche Ressourcen oder gesellschaftliches Vertrauenskapital, die Zieldimensionen beinhalten auch weitere Aspekte, wie z.B. Verteilungsfragen oder politische Gestaltungsprinzipien. Während sich der Kapitalbegriff in den Bereichen Ökonomie und Ökologie ohne grössere Schwierigkeiten umschreiben lässt, wird das Sozialkapital in der wissenschaftlichen Literatur noch kontrovers diskutiert. Bundesamt für Raumentwicklung (ARE): Fragen im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsbestimmungen in der Bundesverfassung – Rechtsgutachten. Bern 2004. Im allgemeinen Zweckartikel der Bundesverfassung wird der Begriff der Nachhaltigen Entwicklung in einem umfassenden Sinn verwendet und nimmt auf die Brundtland-Definition der Nachhaltigen Entwicklung mit der Betonung der drei Zieldimensionen, des Vorrangs der Grundbedürfnisse der Benachteiligten und der Tragfähigkeitsgrenzen der Biosphäre Bezug. Der Verfassungsgrundsatz der Nachhaltigkeit, wie er in Artikel 73 verankert ist, verpflichtet Bund und Kantone dazu, danach zu streben, die Beanspruchung der Natur durch den Menschen auf Dauer in ein ausgewogenes Verhältnis, in ein Gleichgewicht zu bringen. Merkmal dieses Gleichgewichtes ist die Orientierung an der Erneuerungsfähigkeit. In Artikel 73 wird also speziell

im englischsprachigen Fachdiskurs als „sensible sustainability“ und im schweizerischen als „schwache Nachhaltigkeit plus“ bezeichnet wird. Dieser Ansatz folgt der Überlegung, dass einzelne Elemente der Kapitalstöcke ersetzt werden können. Deshalb ist eine begrenzte Substitution zwischen den Kapitalstöcken zulässig, sofern in den Abwägungsprozessen sichergestellt wird, dass diese transparent erfolgen, nicht systematisch zu Lasten der gleichen Nachhaltigkeitsdimension gehen und dass insgesamt die Belastbarkeit der Biosphäre respektiert wird. Viele Aspekte der Umwelt weisen nach der Auffassung des Bundesrates spezifische Eigenschaften auf, die – auch unter Berücksichtigung des technischen Fortschrittspotenzials – eine Substituierbarkeit durch gesellschaftliches oder wirtschaftliches Kapital als unrealistisch erscheinen lassen. Viele Umweltgüter, wie z.B. ein stabiles Klima, Biodiversität, fruchtbare Böden oder die Ozonschicht der Atmosphäre, sind einerseits unverzichtbar für das Überleben der Menschheit, eine Vernichtung lässt sich andererseits in der Regel nicht durch Kapital kompensieren. Eingriffe in die Natur dürfen nicht zu einem irreversiblen Verlust führen, der die Handlungsmöglichkeiten der zukünftigen Generationen in unzulässiger Weise einschränkt.

Das Konzept der „schwachen Nachhaltigkeit plus“ bedeutet, dass bei der Entwicklung von Vorhaben oder bei Projektbeurteilungen im Rahmen der umfassenden Berücksichtigung der Zieldimensionen bei der Austauschbarkeit gewisse Randbedingungen oder Grenzen zu beachten sind:

  • Soziale, wirtschaftliche und ökologische Minimalanforderungen 13 sind zu respektieren;

  • Entwicklungen oder Auswirkungen, die nur schwer oder gar nicht rückgängig gemacht werden können (Irreversibilität), sind zu vermeiden;

  • Lasten ohne entsprechenden Nutzen sollen nicht auf künftige Generationen verschoben werden;

  • Umweltbelastungen und soziale Probleme sollen nicht ins Ausland verlagert werden;

  • Bei Unsicherheiten oder Risiken, aufgrund eines unzureichenden Kenntnisstandes oder als Ereignis mit zwar geringer Eintretenswahrscheinlichkeit, aber hohem Schadenpotenzial, ist grosse Vorsicht geboten;

  • In Bereichen, in denen bereits akute Nachhaltigkeitsprobleme bestehen oder in denen sich angesichts eines aktuellen Trends die Probleme verschärfen könnten, sind weitere Verschlechterungen zu unterlassen.

Damit die Beurteilung von Vorhaben unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigen Entwicklung nach einheitlichen Kriterien erfolgt, stellt der Bundesrat die notwendigen Instrumente zur Verfügung (siehe Ziffer 4.2).

2.3 Nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen

Der Bundesrat versteht Nachhaltige Entwicklung nicht als weitere Sektorpolitik, sondern als „regulative Idee“, die in alle Sachpolitiken einzubeziehen ist. Sämtliche Politikbereiche sind auf die Nachhaltige Entwicklung auszurichten. Dies geht aus Artikel 2 BV hervor, der die Nachhaltige Entwicklung zu einer verpflichtenden Aufgabe für Bund und Kantone erklärt und vor allem programmatischen Charakter für alle Behörden hat. Die Zweckbestimmung ist als rechtlich verbindliche Richtlinie und als Handlungsauftrag für alle gesetzgebenden und rechtsanwendenden Behörden zu verstehen. Die Hauptaufgabe des Zweckartikels liegt in der Richtungsweisung für die staatsleitenden Behörden von Bund und Kantonen. So hat sich der Bundesrat beispielsweise bei der Bestimmung der Ziele und Mittel der Regierungspolitik am Staatszweck zu orientieren. Ebenso ist der Zweckartikel Wegweiser für das Bundesgericht in seiner Funktion als oberste rechtsprechende Behörde. Diese Leitlinie bedeutet, dass die Nachhaltige Entwicklung vorab in die bestehenden Planungs- und Steuerungsprozesse des Bundesrates, der Departemente und der Ämter integriert werden sollte. Auf die Schaffung von Parallelstrukturen für die Nachhaltigkeitspolitik ist zu verzichten.

die ökologische Dimension angesprochen und im Vergleich zu Artikel 2 verdeutlicht, weil die Nachhaltigkeit heute neben dem Vorsorge- und Verursacherprinzip als einer von drei tragenden Grundsätzen des Umweltbereichs anerkannt ist. Dies können sein: gesetzlich festgelegte Grenzwerte (z.B. Emissionswerte, gesundheitlich relevante Umweltnormen gemäss Umweltschutzgesetz und entsprechenden Verordnungen), wissenschaftliche Grenzwerte, die sich (noch) nicht in gesetzlichen Grenzwerten widerspiegeln (z.B. Niveau von Treibhausgasemissionen, bei dem eine zusätzliche Erderwärmung gestoppt wird), sozialpolitische Normen wie Chancengleichheit, Gleichberechtigung, minimales Einkommen, menschenwürdige Lebensbedingungen, Existenzsicherung, oder Gewährleistung der Menschenrechte.

2.4 Koordination zwischen den Politikbereichen erhöhen und Kohärenz verbessern

Nachhaltige Entwicklung erfordert einen frühzeitigen Einbezug der drei Zieldimensionen und eine amtsübergreifende Problembearbeitung zu Gunsten langfristig tragfähiger Lösungen. Bei der Erfüllung aller Aufgaben sind die ökologische, die wirtschaftliche und die soziale Dimension der Nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen. Diese Integration der drei Dimensionen der Nachhaltigen Entwicklung ist bei politischen Planungen und Entscheiden sowie bei konkreten Vorhaben ein vorrangiges Kriterium. Es ist sicherzustellen, dass wichtige politische Entscheidungen auf Vorschlägen beruhen, deren soziale, ökonomische und ökologische Auswirkungen frühzeitig und transparent beurteilt wurden, wie dies Artikel 141 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz) 14 verlangt. Ein weiteres wichtiges Element einer nachhaltigen Politikgestaltung ist die Ex-post-Bewertung der Wirkungen der politischen Entscheidungen (Art. 170 BV). Mit Hilfe von Wirksamkeitsüberprüfungen, sind Informationen darüber zu liefern, wie Massnahmen umgesetzt werden, wie ihre Adressaten darauf reagieren, ob und welche Nebenwirkungen resultieren und ob die Politik ihre Ziele erreicht oder nicht.

Transparente Entscheidverfahren und ein umfassender Einbezug der verschiedenen Akteure sollen ganzheitliche Güterabwägungen und breit legitimierte Entscheide ermöglichen, umsetzungsfähige Lösungen hervorbringen und helfen, dass in den politischen Entscheiden den Gesichtspunkten der Nachhaltigen Entwicklung möglichst Rechnung getragen wird. Dabei sind Konflikte offen zu legen und die getroffenen Wertungen zu begründen. Über diese Abstimmung und das Konfliktmanagement hinaus sind Optimierungen anzustreben und Synergien zu entwickeln. Instrumente der Nachhaltigkeitsbeurteilung können den Abstimmungsprozess durch die Bereitstellung objektiver Grundlagen und Entscheidhilfen unterstützen. Die diesbezüglichen Regelungen im Hinblick auf die Umsetzung dieser Strategie sind in Kapitel 4 festgehalten. Ergänzend sind zur Verbesserung von Koordination und Kohärenz geeignete Zusammenarbeitsstrukturen notwendig.

2.5 Nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren

Nachhaltige Entwicklung ist nicht nur eine Aufgabe staatlicher Instanzen oder ausschliesslich des Bundes. Zahlreiche Probleme unseres Landes können konstruktiv nur in enger Zusammenarbeit der drei staatlichen Ebenen gelöst werden. Eine Bundesratsstrategie, die sich allein auf die Bundespolitik beschränken würde, würde daher zu kurz greifen.

Die Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden ist unerlässlich. Wegen des föderalistischen Staatsaufbaus der Schweiz verfügen Kantone und Gemeinden in vielen nachhaltigkeitsrelevanten Themenfeldern über grosse Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten. Dabei nehmen die Förderung von Nachhaltigkeitsprozessen auf Stufe der Kantone, der Regionen und der Gemeinden als Schnittstellen zur Zivilgesellschaft sowie die Sensibilisierung zur Nachhaltigen Entwicklung eine sehr wichtige Rolle ein.

Wie eine allein auf die Bundesebene beschränkte Strategie würde auch eine auf die öffentliche Hand eingegrenzte Strategie angesichts der heute für die Nachhaltige Entwicklung relevanten Einflussfaktoren und Akteurgruppen zu kurz greifen. In die Politik der Nachhaltigen Entwicklung sind daher auch die Zivilgesellschaft und der Privatsektor einzubeziehen. Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und Interessengruppen ist in der Praxis bereits etabliert. In der internationalen Nachhaltigkeitspolitik existiert seit Jahren eine regelmässige Zusammenarbeit mit interessierten Nichtregierungsorganisationen vor allem aus den Bereichen Umwelt, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales. Diese werden in die Vorbereitungen der Behörden für wichtige internationale Verhandlungen einbezogen und haben der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz in den letzten zehn Jahren wichtige Impulse verliehen. Die Zusammenarbeit mit Nichtregierungskreisen soll auch in Zukunft weitergeführt werden.

14 SR 171.10

Die nichtinstitutionellen Akteure sind auch aufgerufen, die Leitlinien der Strategie in ihren täglichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies betrifft namentlich die Unternehmen des Privatsektors, die zu verantwortlichem Handeln aufgerufen sind. Unternehmen können die Nachhaltige Entwicklung durch ihr alltägliches, operatives Handeln fördern, indem sie bestehende Handlungsspielräume so nutzen, dass sie bei der Gestaltung ihrer Produkte und bei ihren Produktionsprozessen auf möglichst geringe Belastungen bzw. möglichst grosse Mehrwerte in gesellschaftlicher und ökologischer Hinsicht achten. Sie können ihrem Engagement auch Verbindlichkeit und Legitimität verschaffen, indem sie sich an den verschiedenen Regelwerken, Normen und Standards, etwa im Bereich des Umweltmanagements oder der sozialen Verantwortlichkeit, beteiligen.

3 DER AKTIONSPLAN 2008-2011

3.1 Absichten und Zielsetzung

Um die Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken, sind konkrete Aktionen notwendig. Dabei wird der Bundesrat zuerst die aus der Lageanalyse des Interdepartementalen Ausschusses Nachhaltige Entwicklung (IDANE) 15 als vorrangig identifizierten Handlungsachsen angehen, nämlich:

  • Die Bekämpfung der globalen Klimaerwärmung und die Bewältigung von Naturgefahren, dies insbesondere durch Verminderung des Energieverbrauchs und eine vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energien, unter Berücksichtigung der bedeutsamen Sektoren Mobilität und Raumentwicklung;

  • Die Steigerung der Produktivität der Wirtschaft, verbunden mit einer Entkoppelung vom Ressourcen- und Energieverbrauch, und die vermehrte Ausrichtung des Produktions- und Konsumverhaltens auf Nachhaltigkeit;

  • Die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie eine qualitative und quantitative Verminderung der Beeinträchtigungen der Umwelt;

  • Die Sicherstellung eines gerechten Zugangs zu den sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen und die Verbesserung der Integration aller Bevölkerungsgruppen;

  • Die Intensivierung der Beiträge für die globale Armutsbekämpfung und die Friedensförderung und die Erhöhung deren Wirksamkeit.

Aus der erwähnten Lageanalyse und einer vergleichenden Beurteilung von Nachhaltigkeitsstrategien im Ausland leitet der Bundesrat für sein Handeln im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung acht strategisch vorrangige Schlüsselherausforderungen ab: 1. Klimawandel und Naturgefahren; 2. Energie; 3. Raumentwicklung und Verkehr; 4. Wirtschaft, Produktion und Konsum; 5. Nutzung natürlicher Ressourcen; 6. Sozialer Zusammenhalt, Demografie und Migration; 7. Öffentliche Gesundheit, Sport und Bewegungsförderung; 8. Globale Entwicklungs- und Umweltherausforderungen;

Ferner müssen verschiedene Politikbereiche, die aufgrund ihres ausgeprägten transversalen Querschnittscharakters auf alle Schlüsselherausforderungen einwirken, Grundlagen und Voraussetzungen für nachhaltiges Handeln schaffen: 9. Finanzpolitik; 10. Bildung, Forschung, Innovation; 11. Kultur.

In Ziffer 3.2 werden die einzelnen Schlüsselherausforderungen beschrieben und Ziele sowie prioritäre Massnahmen festgelegt, dasselbe gilt in Ziffer 3.3 für die transversalen Themenfelder.

Im Aktionsplan zeigt der Bundesrat auf, welche Ziele er für die einzelnen Schlüsselherausforderungen sowie die transversalen Themenfelder verfolgt und mit welchen Massnahmen sie erreicht werden sollen. Diese Massnahmen stellen prioritäre Aktionen dar, die der Bundesrat in der kommenden Legislatur besonders in den Vordergrund rückt. Der Aktionsplan ist grundsätzlich kein zusätzliches Aktivitätsprogramm des Bundes. Die Massnahmen stellen Schwerpunktsetzungen oder Akzentverschiebungen innerhalb der bestehenden Politiken in Richtung Nachhaltige Entwicklung dar. Aus diesem Grund erfolgt auch die Finanzierung über den ordentlichen Budgetprozess (siehe Ziffer 4.1).

Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007

Zum Aktionsplan gehören Massnahmen, die in der direkten Kompetenz des Bundesrates liegen. Dabei geht es einerseits um legislatorische Vorhaben, andererseits um strategisch bedeutsame Aktionen oder Akzentverschiebungen beim Vollzug des geltenden Rechts, welche relevanten Lösungsbeiträge für die Nachhaltige Entwicklung leisten. Zur Zielerreichung in den Schlüsselherausforderungen werden in der Regel weitere Massnahmen, teilweise auf der Ebene des Vollzugs bereits beschlossener Politik, benötigt.

Die Massnahmen des Aktionsplans erfüllen alle oder die Mehrzahl der folgenden Kriterien:

  • Ganzheitlichkeit, d.h. Berücksichtigung der drei Zieldimensionen „ökologische Verantwortung“, „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ und „gesellschaftliche Solidarität“;

  • Intergenerationalität (die Massnahmen betreffen langfristige Probleme oder Dynamiken);

  • Globaler Bezug (die Massnahmen betreffen globale Probleme oder Dynamiken);

  • Übergeordnete Einordnung (Massnahmen können einer oder mehreren Schlüsselherausforderungen zugeordnet werden);

  • Wichtigkeit und Relevanz (Massnahmen erfordern ein Handeln oder eine Unterstützung durch den Bundesrat und leisten relevante Lösungsbeiträge für Herausforderungen);

  • Innovationsgehalt und Pilotcharakter (die Massnahmen bringen neue Lösungsansätze und / oder lassen sich auf andere Bereiche/Gebiete übertragen).

Zwischen den Schlüsselherausforderungen und deren Massnahmen bestehen oft Querbezüge. Diese können sowohl positive Synergien als auch Konflikte beinhalten. Massnahmen können einen Beitrag zu einer oder mehreren Schlüsselherausforderungen leisten. Die für die Umsetzung der Massnahmen zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes sind aufgefordert, bei der Umsetzung der Strategie auf eine möglichst umfassende Nutzung von Synergien und eine optimale Abstimmung im Falle von Konflikten hinzuarbeiten.

Die Umsetzung des Aktionsplans wird im Rahmen eines detaillierten Controllings überwacht (siehe Ziffer 4.3). Im Hinblick darauf sind für jede Schlüsselherausforderung sowie die transversalen Themenfelder Indikatoren zugeordnet worden. Sie stammen mehrheitlich aus dem Nachhaltigkeitsmonitoring MONET 16 und bilden die Fortschritte in den Schlüsselherausforderungen und den transversalen Themenfeldern insgesamt ab. Die Abstützung auf Indikatoren zur Erfolgskontrolle erfolgt auch bei den einzelnen Massnahmen. Über die präzisen Inhalte und organisatorischen Eckpunkte des Controllings wird im jährlich aktualisierten „technischen Bericht“ der Strategie informiert.

3.2 Schlüsselherausforderungen und Massnahmen

1 - Klimawandel und Naturgefahren

Herausforderungen und Ziele

Seit rund 250 Jahren verändert der Mensch durch die Emission von Treibhausgasen die Zusammensetzung der Atmosphäre. Dies verstärkt den natürlichen Treibhauseffekt und führt zu Veränderungen des Klimas mit Folgen für die Schweiz wie extreme Niederschläge und damit auch Hochwasser und Murgänge, zunehmende Hitzewellen und auch Trockenperioden. Um 0.6°C hat die Temperatur im weltweiten Durchschnitt im letzten Jahrhundert bereits zugenommen, besonders stark seit 1970. Diese Erwärmung wird mit grosser Wahrscheinlichkeit durch Treibhausgase verursacht, die der Mensch insbesondere mit der Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas sowie durch die grossflächige Entwaldung der Tropen in die Atmosphäre bringt. Der Klimawandel beeinflusst nicht nur die ökologische, sondern auch die gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung in grundlegender Weise (z.B. Veränderung des alpinen Tourismus durch verminderte Schneesicherheit, längerfristig bedeutende jahreszeitliche Änderungen im Gewässerhaushalt). Zudem hat die Klimaerwärmung Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung (z.B. Gesundheitsgefährdung durch Hitze und neue Krankheitserreger). Gemäss dem Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) müssen die globalen CO2-Emissionen bis 2050 bis zu 50% im Vergleich zum Niveau von 1990 verringert werden, um den Temperaturanstieg unter 2°C zu halten und katastrophale Auswirkungen für den Menschen zu

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vermeiden. Von den Industriestaaten werden dabei wesentlich stärkere Reduktionen gefordert (60 – 80% bis 2050). Um weit reichende und irreversible Folgen des Klimawandels zu vermeiden, bleibt nach Einschätzung des IPCC zum Handeln nur noch Zeit bis zum Jahr 2020.

Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) 17 fordert, dass die CO2-Emissionen aus der energetischen Nutzung fossiler Energieträger bis zum Jahr 2010 gegenüber 1990 gesamthaft um 10% zu vermindern sind. Das von der Schweiz ebenfalls ratifizierte Kyoto-Zusatzprotokoll der Klimarahmenkonvention verlangt die Reduktion der Emissionen von sechs verschiedenen Treibhausgasen bis 2010 gegenüber dem Stand von 1990 um 8%. Relevante Handlungsfelder für die Erreichung der Kyoto-Zielvorgabe sind nebst dem Energie- und Verkehrssektor die Landwirtschaft, die Waldbewirtschaftung sowie industrielle Prozesse (insbesondere die Zementherstellung und die Verwendung synthetischer Treibhausgase). Die Verhandlungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention über die Ziele für die Zeit nach 2010 haben 2005 begonnen. Einen für die Schweiz wichtigen Bezugspunkt bildet das von der Europäischen Union propagierte Reduktionsziel von -20% bis 2020 im Vergleich zu 1990.

Nicht nur die Emissionsreduktion, auch die Anpassung und Bewältigung der Folgen der Klimaveränderung nehmen einen zunehmend wichtigen Platz ein. Die bestehenden Massnahmendispositive zum Schutz vor und zur Bewältigung von Naturkatastrophen müssen neue oder zusätzliche Risiken aufgrund der Klimaveränderung integrieren. Neben der eigentlichen Katastrophenbewältigung werden Präventivmassnahmen je länger je wichtiger: Gefahrenabschätzungen, das Festlegen von Schutzzielen, die integrierte Planung von Massnahmen (Kartierung, technische und planerische Massnahmen und Warnsysteme) sowie die Begrenzung von Restrisiken. Die vertiefte Analyse der längerfristigen Auswirkungen des Klimawandels auf Wirtschaft (z.B. Tourismus, Landwirtschaft, Energieversorgung, Wasserverfügbarkeit) und Gesellschaft (insbesondere Gesundheit) sowie die Formulierung entsprechender Anpassungsmassnahmen stehen allerdings noch aus.

Indikatoren und Zielgrössen

>>> Die Auswahl der Indikatoren in allen Bereichen stellt einen Entwurf dar. Sie wird im Hinblick auf die Verabschiedung der Strategie noch überarbeitet.

Zur Beobachtung, ob sich der Bereich Klimawandel und Schutz vor Naturgefahren nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren 18 verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

CO 2 -Intensität des motorisierten Individualverkehrs

CO 2 -Intensität der Volkswirtschaft

Bis 2010: -8% unter den Stand von 1990 Treibhausgasemissionen (Referenz: Durchschnitt 2008 bis 2012).

Bis 2010: -10% für CO 2 -Emissionen aus energetischer Nutzung fossiler Energieträger (Referenz: Durchschnitt 2008- 2012). CO 2 -Emissionen Emissionen aus energetischer Nutzung fossiler Brennstoffe: -15%. Emissionen aus fossilen Treibstoffen (ohne Flugtreibstoffe für internationale Flüge): -8%.

An Naturgefahren exponier- NN NN NN ter Anteil der Bevölkerung

17 SR 641.71 Für Erklärungen zu den Indikatoren siehe Anhang 4.

Massnahmen

Der Bundesrat will die Ziele zum einen über den Vollzug bestehender Instrumente und Programme (CO2-Gesetz, Kyoto-Protokoll, Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT) erreichen. Im Rahmen des Aktionsplans definiert er ergänzend die folgende Massnahme:

• 1-1 Weiterentwicklung Klimapolitik Die gegenwärtige Politik auf der Basis des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls ist im Hinblick auf die Zeit nach 2010 zu einer umfassenden Klimapolitik weiterzuentwickeln. Ein künftiges Klimagesetz soll zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf einem ungefährlichen Niveau sowie zur Bewältigung von mit dem Klimawandel verbundenen nachteiligen Veränderungen beitragen. Einerseits sind emissionsarme Produkte und Strukturen zu fördern und Emissionen aus dem Verbrauch von fossilen Energieträgern und weiteren Quellen weiter zu reduzieren. Anderseits sind angesichts der bereits ablaufenden Klimaveränderungen die Voraussetzungen für die systematische Beobachtung der längerfristigen Auswirkungen sowie zur Entwicklung geeigneter Anpassungsstrategien zu schaffen.

2 - Energie

Herausforderungen und Ziele

Der schweizerische Primärenergiebedarf verteilte sich in 2005 auf 47,9% Erdöl, 21,2% Kernbrennstoffe (zur Herstellung von Atomstrom), 10,4% Rohwasserkraft (zur Herstellung von Hydroenergie), 10,3% Erdgas und 10,3% übrige Energieträger. Davon sind lediglich ca. 18% erneuerbar (vor allem Rohwasserkraft und Holz). Auch der weltweite Primärenergiebedarf wird heute zu ca. 80% aus nicht erneuerbaren Quellen gedeckt. Das heutige Energiesystem beruht also weitgehend auf nicht erneuerbaren Ressourcen, zudem belastet es die Umwelt, beeinträchtigt das Klima und überlässt viele Probleme unseren Nachkommen. Indem die verbleibenden fossilen Energieressourcen sich zunehmend auf unsichere Weltgegenden konzentrieren, ergeben sich auch Herausforderungen in Bezug auf Versorgungssicherheit sowie politische Krisen und Konflikte.

Nachhaltig kann nur ein Energiesystem sein, das die Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft dank rationellerer Energienutzung mit stark reduziertem Ressourceneinsatz abdeckt und soweit möglich erneuerbare Quellen nutzt. Ein nachhaltiges Energiesystem beinhaltet auch einen sparsamen Umgang mit der Energie. Artikel 89 BV (Energiepolitik) 19 und das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG) 20 verlangen von Bund und Kantonen, dass sie sich für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch einsetzen. Als langfristiges Ziel für die schweizerische Energie- und Klimapolitik dient die „2000 Watt-Gesellschaft“, die dank starker Effizienzsteigerung der Energieverwendung, Förderung der erneuerbaren Energien und von neuen wenig energieintensiven Lebens- und Unternehmensformen mit einem Drittel des heutigen Energieleistungsbedarfs auskommen und diesen zu einem grossen Teil durch erneuerbare Energieträger decken soll.

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob sich der Bereich Energie nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

Endenergieverbrauch pro Person

http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a89.html 20 SR 730.0

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

Erneuerbare Energien Bis 2030 Erhöhung des Anteils des aus erneuerbaren Energien produzierten Stroms um 10% des heutigen Schweizer Stromverbrauchs .

Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe (Gesamt)

Energieverbrauch für die Produktion von Gütern und Dienstleistungen

Endenergieverbrauch im Verkehr

Massnahmen

Der Bundesrat will die Ziele zum einen über den Vollzug bestehender Instrumente und Programme (insbesondere Programm EnergieSchweiz, Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen, Vorschriften und Information, Ressortforschung) erreichen. Im Rahmen des Aktionsplans definiert er ergänzend die folgende Massnahme:

• 2-1 Weiterentwicklung Energiestrategie Die neusten Energieperspektiven zeigen, dass der Energieverbrauch vor allem im Strombereich, bei den Treibstoffen sowie den industriellen Prozessen weiter ansteigen wird, was neben der Problematik des Klimawandels die Frage aufwirft, wie der wachsenden Nachfrage ein ausreichendes, sicheres und bezahlbares Energieangebot gegenübergestellt werden kann. Auf der Basis der seit 1990 mit den Programmen Energie 2000 und EnergieSchweiz und weiteren Instrumenten verfolgten Politik, ist die Energiestrategie im Hinblick auf die langfristigen Ziele einer nachhaltigen Energieversorgung weiterzuentwickeln und mittels Aktionsplänen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu konkretisieren. Dabei werden auch marktwirtschaftliche Instrumente wie Energielenkungsabgaben eine wichtige Rolle einnehmen.

3 - Raumentwicklung und Verkehr

Herausforderungen und Ziele

Die „Grundzüge der Raumordnung Schweiz“ des Bundesrates aus dem Jahr 1996 sind explizit dem Nachhaltigkeitsgedanken verpflichtet. Ihre Leitidee bildet das vernetzte System von städtischen und ländlichen Räumen mit kompakten, Flächen sparenden Siedlungen. Diese Leitidee soll die wirtschaftlichen (Standortvoraussetzungen für die Wirtschaft, Infrastrukturausstattung, Erschliessung etc.), die gesellschaftlichen (hochwertige, attraktive Siedlungs- und Erholungsräume) und die ökologischen Ansprüche an den Raum (haushälterische Bodennutzung, Weiterentwicklung einer wertvollen Kulturlandschaft, Erhalt der verbleibenden Naturräume) umfassend abstimmen. Wie Evaluationen zeigen, folgt die Raumentwicklung noch nicht dieser Zielvorstellung und ist somit als nicht nachhaltig zu bezeichnen. Deutlichstes Zeichen sind der nach wie vor kaum gebremste Bodenverbrauch von rund 1 m2 pro Sekunde und die fortschreitende Zerschneidung und Zersiedlung der Landschaft.

Die Mobilität ist Rückgrat und zentrale Einflussgrösse der Raumentwicklung. Nachhaltiger Verkehr heisst, die Mobilitätsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft zu befriedigen, die Teilräume sachgerecht zu erschliessen und gleichzeitig die Beeinträchtigungen auf Mensch und Umwelt zu vermindern. Die Umwelteffizienz des Verkehrs hat sich in den letzten Jahrzehnten insgesamt verbessert. Beim Energieverbrauch und den Treibhausgasemissionen hat jedoch noch keine Trendwende im erforderlichen Ausmass stattgefunden. Auch der „Modal Split“, d.h. die Verteilung auf Langsamverkehr, motorisierten Individualverkehr und öffentlichen Verkehr, hat sich kaum verändert. Der Anteil des öf-

fentlichen Verkehrs im Personenverkehr liegt trotz grosser Investitionen seit Jahren bei rund 20%, weil auch die Infrastrukturen für den Strassenverkehr verbessert wurden. Und das Verkehrsvolumen steigt nach wie vor im Gleichschritt mit dem Bruttoinlandprodukt, im Güterverkehr sogar überproportional.

Es gilt, die Anstrengungen für eine haushälterische Bodennutzung zu verstärken und die Siedlungsentwicklung vermehrt nach innen zu lenken. Die Siedlungsfläche ist bei 400m2 pro Kopf der Bevölkerung zu stabilisieren. Eine ausgewogene Entwicklung der Teilräume des Landes ist sicherzustellen und ein Verkehrssystem zu erhalten, das den Bedürfnissen von Wirtschaft und Bevölkerung genügt und die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft reduziert.

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob Raumentwicklung und Verkehr sich nachhaltig entwickeln, werden folgende Indikatoren verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

Siedlungsfläche Siedlungsfläche pro Kopf Stabilisierung auf 400 m

Modal Split im Personenver- Erhöhung Anteil Langsamverkehr kehr (Landweg)

Lärmbetroffene Personen

Gütertransportintensität

Massnahmen

Der Bundesrat will die Ziele zum einen über Schwerpunktsetzungen in der laufenden Politik und beim Vollzug bestehender Instrumente (insbesondere Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung 22 , Instrumente der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung und -planung) und, im Rahmen des Aktionsplanes, mit folgenden ergänzenden Massnahmen erreichen:

• 3-1 Raumkonzept Schweiz Damit sollen im Hinblick auf eine Ablösung der Grundzüge der Raumordnung Schweiz von 1996 zwischen allen institutionellen Ebenen koordinierte Zielvorgaben und Leitlinien zur künftigen Raumentwicklung unseres Landes erarbeitet werden. Weiter sollen die notwendigen Massnahmen für deren Umsetzung entwickelt werden. Zentrale Aspekte sind eine verstärkte Ausrichtung der kantonalen Richtplanung und der kommunalen Nutzungsplanung auf die Nachhaltige Entwicklung, die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für eine Flächen und Kosten sparende Siedlungsentwicklung und die Schaffung von finanziellen Anreizen zur Reduktion der mit der Raumentwicklung verbundenen Externalitäten. Raumansprüche sollen zukünftig konsequent nach innen, d.h. in die weitgehend überbauten Gebiete gelenkt werden. Hierfür sind insbesondere die Abstimmung zwischen Raumplanung und Umweltschutz sowie die interkommunale Zusammenarbeit zu verbessern.

• 3-2 Massnahmenplan „zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur“ Zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern (öffentlicher Verkehr, Strassenverkehr und Langsamverkehr) sind koordinierte Zielvorgaben umzusetzen und mit innovativen Ansätzen zu ergänzen. Mit dem Schwerpunkt „Umsetzung Sachplan Verkehr“ soll sichergestellt werden, dass die Detailplanung der einzelnen Verkehrsträger nach den übergeordneten Zielen, Grundsätzen und Prioritäten des 2006 vom Bundesrat beschlossenen, umfassend auf die Nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Programmteils des Sachplans erfolgt. Der Schwerpunkt „Infrastrukturfonds - Finanzierung Infrastruktur“ stellt sicher, dass die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen nach den die Nachhal-

22 SR 700

tigkeitsprinzipien berücksichtigenden planerischen Vorgaben des Infrastrukturfonds erfolgt. Der Schwerpunkt „Stärkung des öffentlichen Verkehrs“ sorgt mit Hilfe von Instandhaltung und Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur und dank der Schaffung geeigneter institutioneller Strukturen dafür, dass die angestrebte Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs und des Personenverkehrs auf die Schiene bzw. den öffentlichen Verkehr erreicht wird. Der Schwerpunkt „Stärkung des Langsamverkehrs“ will mit gezielten Massnahmen erreichen, dass der Anteil der Langsamverkehr- Etappen an der gesamten Personenmobilität zunimmt.

• 3-3 Massnahmenplan „nachhaltige Mobilität“ Die Rahmenbedingungen für einen auf die Nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Verkehrsbetrieb sind weiterzuentwickeln. Im Rahmen des Schwerpunkts „Verlagerung“ sollen marktwirtschaftliche Instrumente die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene unterstützen (z.B. neu zu entwickelnde Alpentransitbörse) und externe Kosten des privaten Strassenverkehrs (z.B. Road Pricing) und in der Luftfahrt (z.B. Anrechnung von Flugbenzin bei den CO2- Rechnungen) ausgleichen. Dank dem Schwerpunkt „Förderung von sauberen Fahrzeugen“ sollen die Bestrebungen, um den Kauf von sauberen, emissionsarmen Fahrzeugen zu fördern, vorangetrieben werden. Mit dem Dienstleistungszentrum nachhaltige Mobilität sollen dank der Unterstützung von innovativen Mobilitätsprojekten neue Ideen für zukunftsträchtige Mobilitätsformen und -angebote entwickelt werden.

• 3-4 Massnahmenplan „Verkehrssicherheit“ Um die Zahl der im Verkehr getöteten und schwer verletzten Personen zu vermindern, wird der Bundesrat ein konkretes Massnahmenpaket beschliessen und umsetzen. Es wird insbesondere den geschlechtsspezifischen Merkmalen der Verkehrsteilnehmer und der vom Verkehr betroffenen Bevölkerung Rechnung getragen.

4 - Wirtschaft, Produktion und Konsum

Herausforderungen und Ziele

Im Hinblick auf eine wissensbasierte, hoch produktive und ressourcenleichte Volkswirtschaft ist ein langfristiger Veränderungsprozess erforderlich, der die sozio-ökonomische Entwicklung stärkt und mit der Notwendigkeit einer absoluten Absenkung des Umwelt- und Ressourcenverbrauchs in Einklang bringt. Die Produktivität der gesamten Wirtschaft ist laufend zu verbessern. Dazu muss ein breites Spektrum von Politiken beitragen, wie z.B. Bildung, Forschung, Innovation (BFI), Steuer- und Wettbewerbspolitik, Arbeitsmarktpolitik oder die Politik im Bereich der Infrastrukturen. Diesbezüglich ist auf die parallel und komplementär zu dieser Strategie verfolgte Wachstumspolitik hinzuweisen (siehe Ziffer 1.3.3), deren Inhalte zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten in dieser Strategie nicht wiederholt werden. Hier werden ergänzend die Umorientierung der Produktions- und Konsummuster sowie die Entkoppelung der volkswirtschaftlichen Entwicklung vom Energie- und Ressourcenverbrauch in den Vordergrund gerückt.

Die Produktion von Gütern und Dienstleistungen erfolgt unter hohem Wettbewerbsdruck und in einem globalisierten Umfeld. Der Konsum nimmt weltweit gesehen zu. Es besteht die Gefahr, dass diese Entwicklung auf Kosten der Umwelt und gerechter Arbeitsbedingungen geht. Die Herausforderung besteht darin, die Herstellung und den Konsum von Produkten (Gütern, Dienstleistungen, Bauwerken) so auszurichten, dass diese über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen (Integrierte Produktpolitik IPP). Werden diese Ziele umgesetzt, resultieren daraus Kosteneinsparungen sowie geringere externe Kosten, z.B. im Bereich der Gesundheit. Es sind deshalb Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Herstellung nachhaltiger Produkte und deren Nachfrage fördern. Marktverträgliche Anreizsysteme für Hersteller nachhaltiger Produkte, die Förderung von Standards und Kennzeichen sowie die Realisierung des Grundsatzes der Kostenwahrheit sind wichtige Instrumente zur Umsetzung.

Konsumentinnen und Konsumenten können durch die Nachfrage solcher Produkte einen wichtigen Beitrag leisten. Der Bund selbst nimmt bei seinem Konsumverhalten eine Vorbildfunktion ein, indem er

im Rahmen seiner Beschaffungstätigkeit Produkte nachfragt und Bauwerke realisiert, die wirtschaftlich und umweltschonend sind und die sozial verantwortungsvoll produziert werden. Bei der Festlegung und Umsetzung der Massnahmen ist das partnerschaftliche und koordinierte Zusammenwirken von Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Forschung von grosser Bedeutung. Dabei ist auch die Verantwortung der Unternehmungen zu betonen, in ihrer Tätigkeit vermehrt Nachhaltigkeitsanliegen zu berücksichtigen („Corporate Social Responsibilty“), sei es durch Entwicklung von nachhaltigkeitsorientierten Geschäftsstrategien, sei es durch entsprechende Gestaltung von Produkten und Produktionsprozessen oder durch die Übernahme von Standards und Normen im Bereich umwelt- und sozialverantwortlichen Handelns (siehe auch Leitlinie 2.5).

Generell gilt es, über Anreize und durch die Entwicklung geeigneter Rahmenbedingungen verstärkte Innovationsimpulse für einen nachhaltigkeitsorientierten Strukturwandel der Wirtschaft zu vermitteln. Ein Haupterfordernis ist die Einführung der tatsächlichen Kosten für Energie, Mobilität, Entsorgung, Raum- und Ressourcenverbrauch, indem direkte und indirekte Subventionen abgebaut und die externen Kosten internalisiert werden. Durch Kostenwahrheit entstehen Anreize zur Steigerung der Umwelteffizienz, womit sich auch Kosten einsparen lassen, und der technische Fortschritt wird in die Richtung von nachhaltigen Produkten und Prozessoptimierungen gelenkt. Darin liegen wirtschaftliche Potenziale, die im 21. Jahrhundert an Bedeutung gewinnen werden.

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob sich Wirtschaft, Produktion und Konsum nachhaltig entwickeln, werden folgende Indikatoren verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

Humanressourcen für Wissenschaft und Technologie

Anteil Investitionen am Bruttoinlandprodukt

Materialintensität der Volkswirtschaft

Energieintensität der Produktion von Gütern und Dienstleistungen

Abfallproduktion (Summe inkl. Recycling

Massnahmen

Um die Ziele auf dem Gebiet dieser Schlüsselherausforderung zu erreichen, will der Bundesrat ergänzend zur Wachstumspolitik im Rahmen dieses Aktionsplanes die folgenden Massnahmen durchführen:

• 4-1 Weiterentwicklung einer „Integrierten Produktepolitik IPP“ Produktion und Konsum von Gütern und Dienstleistungen, die hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen, will der Bund über die öffentliche Nachfrage (nachhaltige Beschaffungspraxis des Bundes), durch Sensibilisierung und Information der Konsumentinnen und Konsumenten, durch die Verfeinerung der Methodik des Lebenswegdenkens (Ökobilanzen) sowie die Förderung von Umwelt- und Sozialstandards und –kennzeichen stärken. Als spezielles Teilprojekt wird der Bund im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit die Erarbeitung eines globalen Nachhaltigkeitsstandards für Bioethanol unterstützen. Weiter sind im Rahmen einer nachhaltigen Materialwirtschaft Strategien zur Verringerung des Ressourcenverbrauchs und der Umweltauswirkungen bei gleichwertiger oder erhöhter Produktqualität vorzuschlagen.

• 4-2 Nachhaltiges Bauen

Die jährlichen Bauausgaben in der Schweiz von über 50 Mia. Franken, davon ein Drittel von öffentlichen Auftraggebern, sollen sich gemäss den Leitlinien dieser Strategie entwickeln. Dafür soll eine nachhaltige Immobilienstrategie des Bundes (inkl. Vereinbarung zur Begrenzung der CO2-Emissionen von Bundesbauten) formuliert werden. Der Bund will Bauleistungen und Bauwerke beschaffen, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen. Weiter will er auf das Bauwesen Einfluss nehmen über baurelevante Programme (wie z.B. EnergieSchweiz), über die Mitgestaltung von Vorschriften und Normen im Bau (z.B. Minergie), sowie durch die Stärkung des Akteurnetzwerks zum nachhaltigen Bauen in der Schweiz.

• 4-3 Weiterentwicklung der Agrarpolitik In der Agrarpolitik sind die Umlagerung von der Marktstützung zu Direktzahlungen in sozialverträglicher Geschwindigkeit voranzutreiben und ein neuer Ansatz zur nachhaltigen Ressourcennutzung zu entwickeln. Im aussenhandelspolitischen Kontext ist vor dem Hintergrund weiterer Liberalisierungsschritte im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO oder eines allfälligen Freihandels im Agrar- und Lebensmittelbereich zwischen der Schweiz und der EU das Direktzahlungssystem im Hinblick auf das Ziel zu überprüfen, die ökonomische und ökologische Situation zu verbessern und gleichzeitig die Sozialverträglichkeit zu sichern.

5 - Nutzung natürlicher Ressourcen

Herausforderungen und Ziele

Indem natürliche Ressourcen wie die Biodiversität oder der Wald Leistungen erbringen, die für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung letztlich unverzichtbare Grundvoraussetzungen bilden, liegt deren Erhaltung im Interesse aller Zieldimensionen der Nachhaltigen Entwicklung. Die biologische Vielfalt ist eine zentrale Lebensgrundlage des Menschen. In der Schweiz kommen viele gefährdete Arten nur noch in kleinen Beständen an wenigen Stellen vor. Der Schutz, die Aufwertung und Vernetzung solcher Standorte ist erst in den vergangenen 15 Jahren richtig angelaufen. Diese geschützten Gebiete sind aber zu klein, um gefährdete Arten langfristig zu erhalten. Bereits wurden mehrere Instrumente entwickelt, um die biologische Vielfalt in der Schweiz zu schützen (Biotopinventare, Rote Listen, Biodiversitätsmonitoring, ökologischer Ausgleich usw.). Die Landschaft bildet die Grundlage für die qualitative Sicherung der Regenerationsfähigkeit natürlicher erneuerbarer Ressourcen, das heisst der Funktionsfähigkeit von Ökosystemen. Zudem bilden die landschaftlichen Qualitäten eine Grundlage der Lebensqualität und Standortattraktivität. Die Wälder sind zentral als Rohstoffquelle, Habitat für Biodiversität, Senke für Klimaemissionen, Lebens- und Arbeitsraum für Menschen, Erholungsgebiet, Filter für Wasser, Schutzwald und Stabilisator für Ökosysteme. Während weltweit der Schutz der Wälder vor Übernutzung im Vordergrund steht, sind in der Schweiz eine vermehrte Nutzung des einheimischen Rohstoffs und Energieträgers Holz sowie eine bessere Wertschöpfung im Inland energie- und klimapolitisch von grosser Bedeutung.

Weiter ist dem Wasser sowie Umweltbeeinträchtigungen wie Gewässerbelastungen durch chemische Verbindungen und Hormone, Luftbelastung durch Feinstaub, Bodenverunreinigungen durch Schwermetalle sowie dem sicheren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen weiterhin die notwendige Beachtung zu schenken.

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob sich der Bereich natürliche Ressourcen nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

Brutvogelbestand

Zerschneidung oder Zersiedelung der Landschaft

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

Schwermetallbelastung des Bodens

Phosphorgehalt im Seewasser

Feinstaubkonzentration

Massnahmen

Der Bundesrat will die Ziele zum einen über Schwerpunktsetzungen in der laufenden Politik und beim Vollzug bestehender Instrumente erreichen (Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz 23 , Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer 24 , Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz 25 , Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald 26 , Vollzugsprogramme wie z.B. Aktionsplan Risikobeurteilung und Risikomanagement synthetischer Nanomaterialien). Im Rahmen des Aktionsplans dieser Strategie definiert er ergänzend die folgenden Massnahmen:

• 5-1 Programm „Landschaft Schweiz“ Die Steuerung der Landschaftsentwicklung soll durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Politikbereichen und den verschiedenen staatlichen Ebenen verstärkt werden. Monitoring, Früherkennung und Evaluation der landschaftlichen Entwicklung und Qualität sind zu verbessern. Insbesondere in den Pärken von nationaler Bedeutung ist darauf hinzuarbeiten, dass sie eine nachhaltige Regionalentwicklung unterstützen.

• 5-2 Wirkungsanalyse Biodiversität Die bisher in der Schweiz ergriffenen Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität sind auf ihre Wirkung zu prüfen. Auf dieser Grundlage wird zu entscheiden sein, ob die bisher verfolgte Politik den Anforderungen genügt oder ob eine weiter reichende Strategie zur Förderung der Biodiversität ergriffen werden soll.

• 5-3 Weiterentwicklung Chemikalienpolitik Die fortschrittliche Regelung REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) der EU lässt die Gefahr anwachsen, dass die Schweiz inmitten von Europa zur Drehscheibe für schlecht geprüfte Altstoffe wird, die in der EU nicht mehr verkehrsfähig sind. Die Schweiz muss ihre Chemikalienpolitik überprüfen und an die in den nächsten Jahren schrittweise höheren Anforderungen in Europa anpassen, um negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt sowie auf die internationalen Chemikalienmärkte zu vermeiden. Weiter sollte die Schweiz, wie am Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 bekräftigt, das „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) möglichst zeitgleich mit den EU- Staaten einführen.

6 - Sozialer Zusammenhalt, Demografie und Migration

Herausforderungen und Ziele

Eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung basiert auf einer solidarischen, gerechten Gesellschaft. Dieser Anspruch ist stets den sich wandelnden Herausforderungen anzupassen. Zahlreiche Entwicklungen setzen den gesellschaftlichen Zusammenhalt einer Belastung aus. Aufgrund der erwarteten demografischen Alterung werden das System der sozialen Sicherheit und die Sozialpolitik mittel- und langfristig stark herausgefordert. Der Altersquotient (65-Jährige und Ältere im Verhältnis zu den 20-bis

23 SR 814.01 24 SR 814.20 25 SR 451 26 SR 921.0

64-Jährigen) wird im Laufe der kommenden Jahrzehnte von 25,7% (2005) auf rund 50% im Jahr 2050 ansteigen. Es gilt die Alterssicherungssysteme an die demografische Entwicklung anzupassen, ohne dabei zukünftigen Generationen spürbar zusätzliche finanzielle Lasten zu auferlegen. Die demografische Entwicklung verlangt, dass wir uns auf eine „Gesellschaft der vier Generationen“ einstellen. Die Politik muss künftig vermehrt Ansätze verfolgen, die die vorhandenen Potenziale der verschiedenen Generationen nutzen und die Generationenbeziehungen insgesamt stärken.

Weiter drängt sich eine verstärkte Koordination und Integration von finanziellen Sozialleistungen und staatlichen Dienstleistungen – neben der Sozialpolitik insbesondere die Arbeitsmarkt-, Ausländer-, Gesundheits-, Wohnungs-, Familien-, Bildungs- und Steuerpolitik – auf, wenn man verhindern will, dass Personen in eigentliche Armutsfallen geraten. Zusätzlich ergeben sich weitere Integrationsherausforderungen. Das Auseinandriften und die Pluralisierung der Gesellschaft stellen den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf die Probe. Das Sozialkapital im Sinne der Summe von Faktoren, die das geordnete Zusammenleben der Menschen, das gegenseitige Vertrauen und damit die gesellschaftliche Entwicklung fördern, ist zu stärken. Von vorrangiger Bedeutung ist die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung. Die gegenseitige Kenntnis der in der Schweiz gelebten Kulturen ist von entscheidender Bedeutung für den Zusammenhalt des Landes. Es gilt, die Probleme, die mit der mangelnden Integration zusammenhängen, zu vermindern und Folgekosten zu minimieren: Bei geringer sozialer oder beruflicher Integration besteht ein erhöhtes Risiko von Arbeitslosigkeit, Armut, Krankheit, Sucht und Kriminalität. Der Staat muss günstige Rahmenbedingungen für Chancengleichheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben schaffen.

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob sich der Bereich sozialer Zusammenhalt, Demografie und Migration günstig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

Jugenderwerbslosigkeit NN NN

Personen unter der Armutsgrenze

Working Poor NN NN NN (Ausländer / Schweizer)

Höchste erreichte Ausbildung NN NN NN (Ausländer / Schweizer)

Gleichstellung: Frauenlohn in % des Männerlohnes

Massnahmen

Der Bundesrat will die Ziele zum einen über Schwerpunktsetzungen in der laufenden Politik und beim Vollzug bestehender Instrumente erreichen (insbesondere Umsetzung 5. Revision der Invalidenversicherung (IV), Sicherstellung der Zusatz-Finanzierung für die IV, Planung der 12. Revision der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), Bundesauftrag Integrationsmassnahmen). Im Rahmen dieses Aktionsplans definiert er ergänzend die folgenden Massnahmen:

• 6-1 Strategie zur Bekämpfung der Armut Es ist ein Massnahmenpaket zu erarbeiten, welches erlaubt, die Probleme der Armut auf einer breiten Basis anzugehen, mit dem Ziel, dass in den wichtigen Problembereichen (z.B. Working Poor, Armut bei Jugendlichen ohne Arbeit, Armut im Alter, Integration und Armut usw.) konkrete und dauerhafte Verbesserungen erzielt werden können. Zuerst sollen dazu die bisher getroffenen Massnahmen und die gemachten Erfahrungen ausgewertet werden. Zudem sind die zentrale Rolle der

Kantone und Gemeinden bei der Armutsbekämpfung sowie die Querbezüge zu Fragen der Bildung, der Migration und zur Ausrichtung der Wirtschaft zu berücksichtigen.

• 6-2 Anpassung Arbeitsmarktpolitik an demografische Alterung Um die für die wirtschaftliche Entwicklung und die Finanzierung der Sozialwerke notwendige hohe Erwerbsquote der älteren Arbeitskräfte im Zuge der demografischen Alterung der Schweizer Bevölkerung zu wahren, sind besondere Anstrengungen notwendig. Der Bund muss Anreize setzen, welche die notwendigen Verhaltensänderungen bei den Marktkräften und Sozialpartnern auslösen. Gestützt auf ein 2007 beschlossenes Konzept eines Massnahmenpakets wird der Bundesrat über weitere Schritte für dessen Realisierung befinden.

7 - Öffentliche Gesundheit, Sport und Bewegungsförderung

Herausforderungen und Ziele

Während der Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung, gemessen an Lebenserwartung und Sterblichkeitsrate, noch nie so gut war wie heute, ist im Gegensatz dazu eine Zunahme von chronischen Krankheiten auszumachen, namentlich als Folge von Übergewicht (Diabetes, Herzkreislauferkrankungen), Tabakrauchen (Krebs, Lungenprobleme) und anderen Suchtproblemen sowie psychischen Problemen, z.B. aufgrund von grösseren Arbeitsbelastungen oder verwandten gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen. Die Gesundheitsversorgung war bisher zu exklusiv auf die kurative (heilende) Medizin ausgerichtet. Demgegenüber muss künftig der allgemeine Gesundheitszustand der Bevölkerung im Zentrum des Interesses stehen. Das Gewicht sollte daher in Zukunft auf die Krankheitsprävention und die Gesundheitsförderung verlagert werden. Dabei ist eine multisektorale Politik zu verfolgen, die die Zusammenhänge zwischen Gesundheitszustand einerseits und Umweltsituation, Ernährungsgewohnheiten, Bewegungs- und Mobilitätsverhalten sowie sozialen Unterschieden andererseits thematisiert. Unabdingbare Anliegen sind die Förderung der öffentlichen Gesundheit zu gleichen Bedingungen für alle – dazu gehören unter anderem gesundheitsrelevante Informationen und Bildung – , die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie der verbesserte Schutz vor Gesundheitsbedrohungen. Ebenso sind die sportlichen Aktivitäten der Bevölkerung und die Mobilität aus eigener Kraft zu fördern und bewegungs- und gesundheitsbegünstigende sowie lärmarme Lebensräume zu schaffen oder zu erhalten. Dabei gilt es, für regelmässige sportliche Aktivität der Bevölkerung optimale Bedingungen zu schaffen und auf breiter Ebene individuelle Anreize für eine Verhaltensänderung bei körperlich nicht oder wenig Aktiven zu vermitteln.

Eine zentrale Herausforderung in der Krankenversicherung ist die dauerhafte Dämpfung der Kostenentwicklung. Entscheidend sind daher Reformen, welche die Bedürfnisse in einer sich wandelnden Gesellschaft befriedigen, die Effizienz und den Wettbewerb sowie die Qualität im Gesundheitswesen sicherstellen. Insbesondere sind Anreize zu eliminieren, die zu einer Mengenausweitung medizinischer Leistungen beitragen, ohne dass dies durch zusätzliche Bedürfnisse in einer alternden Gesellschaft gerechtfertigt erscheint.

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob sich der Bereich öffentliche Gesundheit, Sport und Bewegungsförderung nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

Gesundheitsrelevantes Verhalten: körperliche Aktivität

Lebenserwartung in guter Gesundheit

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung

Gesundheitsausgaben

Sucht-/Genussmittelkonsum: Rauchen

Massnahmen

Der Bundesrat will die Ziele zum einen über Schwerpunktsetzungen in der laufenden Politik und beim Vollzug bestehender Instrumente (insbesondere Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung 27 und zugehörige Verordnungen) erreichen. Im Rahmen des Aktionsplanes definiert er ergänzend die folgenden Massnahmen:

• 7-1 Nationale Strategie „Bewegung Ernährung und Gesundheit“ 2008-2012 Diese hat primär zum Ziel, die zunehmende Zahl der übergewichtigen und adipösen Menschen in der Schweiz und insbesondere der Kinder zu bremsen und zu reduzieren. Dabei wird auch der Art und Weise der Produktion und des Vertriebs der Nahrungsmittel ein bedeutender Stellenwert zukommen.

• 7-2 Beseitigung der gesundheitlichen Chancenungleichheiten Es ist eine Politik zu erarbeiten, die erlaubt, die heute in der Bevölkerung der Schweiz ungleich verteilten Chancen, gesund zu bleiben und ein der durchschnittlichen Lebenserwartung entsprechendes Alter zu erreichen, auszugleichen.

• 7-3 Strategie „Migration und Gesundheit“, Phase 2 Längerfristiges Ziel der Strategie ist die Schaffung eines Gesundheitswesens, welches auf eine durch Migration veränderte Gesellschaft und deren Bedürfnisse eingeht. Um den Zugang zum Gesundheitswesen zu verbessern und um spezifische Leistungen zu erbringen, werden Massnahmen in fünf definierten Interventionsbereichen umgesetzt: Bildung (Aus-, Fort- und Weiterbildung); Information, Prävention und Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Therapieangebote für Traumatisierte im Asylbereich; Forschung (Grundlagen, Evaluation und Monitoring).

• 7-4 Allgemeine Sport- und Bewegungsförderung Gezielte Angebote für alle Alters- und Leistungsstufen sollen dazu beitragen, dass sich die Schweizer Bevölkerung mehr bewegt. Die Akzeptanz für die gesellschaftliche Bedeutung von Sport und Bewegung ist zu erhöhen, und die Rahmenbedingungen und Strukturen für die Sport- und Bewegungsförderung sind zu verbessern. Tägliche Sport- und Bewegungsaktivitäten im Kindes- und Jugendalter sowie regelmässige Sport- und Bewegungsaktivitäten im Erwachsenenalter sind zu fördern. Überdies ist Sport verstärkt als Mittel zur sozialen Integration zu nutzen.

• 7-5 Fairer und sicherer Sport Damit der Sport seine positiven Wirkungen für die Nachhaltige Entwicklung entfalten kann, sind dessen Schattenseiten zu bekämpfen. Ein Aktionsprogramm soll dazu beitragen, dass die Prinzipien der Ethik-Charta im Sport umgesetzt und Doping wirksam bekämpft werden. Suchtprävention im und durch Sport sind zu verstärken sowie Massnahmen gegen Gewalt und sexuelle Übergriffe im Sport zu ergreifen.

27 SR 832.10

8 - Globale Entwicklungs- und Umweltherausforderungen

Herausforderungen und Ziele

Die wirtschaftliche Globalisierung wird sich im Laufe des 21. Jahrhunderts fortsetzen. Die westlichen Länder und einige fortgeschrittene Entwicklungsländer entwickeln sich zu „Wissensgesellschaften“, deren Wohlstand auf Wissen und dem Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien basiert. Die Industrieproduktion wird in zunehmendem Mass in Entwicklungs- und Schwellenländer insbesondere Asiens erfolgen. Die transnationalen Unternehmen sind Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung und wichtige Akteure im Globalisierungsprozess. Der internationale Austausch von Finanzdienstleistungen wird vermehrt an Bedeutung gewinnen. Dieser wirtschaftliche Globalisierungsprozess ist mit bedeutenden Umwelt- und Entwicklungs- bzw. Armutsherausforderungen verknüpft.

Die globalen Umweltveränderungen nehmen zu. Die aktuellste weltweite Analyse der globalen Umweltsituation wurde 2005 im Rahmen des „Millennium Ecosystem Assessment“ vorgenommen. Danach sind ungefähr 60% der Ökosysteme, wie z.B. Süsswasser, Luft, Klima, welche das Leben auf dem Planeten erst ermöglichen, degradiert oder werden in nicht nachhaltiger Weise genutzt. Die gegenwärtigen Entwicklungstendenzen deuten darauf hin, dass sich die Situation in den nächsten 50 Jahren noch erheblich verschlechtern könnte. Diese Probleme können nur gelöst werden, wenn es den staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren gelingt, ihre Handlungen zu koordinieren. Das auf internationalen Umweltkonventionen beruhende globale Umweltsystem muss gestärkt und weiterentwickelt werden, damit es die ihm zugedachte Funktion wahrnehmen kann. Inkonsistenzen oder Widersprüche zwischen den verschiedenen Akteuren und Konventionen sind abzubauen und noch bestehende Lücken im internationalen Regelwerk zu füllen. Die Umweltpolitik hat sich auch immer mehr mit Fragen der Entwicklungspolitik, der Politik der humanitären Hilfe, der internationalen Sicherheitspolitik, der Migrationspolitik, der internationalen Gesundheitspolitik und der internationalen Handelspolitik zu befassen.

Seit 1990 konnte der Anteil Menschen, die mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen müssen, von rund 28% auf 18% (2004) gesenkt werden. Die absolute Zahl der sehr Armen ist aber wegen des voranschreitenden Bevölkerungswachstums nicht kleiner geworden. Und zudem ist die Verteilung ungleicher geworden. Wegen des weiterhin grossen wirtschaftlichen Gefälles zwischen armen und reichen Ländern steigt die Zahl der potenziellen Migranten. Im Entwicklungskontext werden die Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (MDG) aus dem Jahr 2000 als Eckpunkte einer menschenrechtlich und ökologisch geprägten Entwicklungspolitik betrachtet. Die MDG verpflichteten alle Länder, ihr Engagement zu erhöhen, um die Armut zu beseitigen, die menschliche Würde und die Gleichberechtigung zu fördern, sowie Frieden, Demokratie und ökologische Nachhaltigkeit zu verwirklichen. Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben vereinbart, bis zum Jahr 2015 gemeinsam messbare Ziele zur Bekämpfung von Hunger, Armut, Krankheit, Analphabetismus, Diskriminierung von Frauen und Umweltzerstörung zu erreichen. Am UNO-Weltgipfel im Jahr 2005 wurden die Schwerpunkte der internationalen Politik in drei Handlungsfeldern erneut bestätigt: Entwicklung (Millennium-Entwicklungsziele), Sicherheit (entwicklungsförderliche Sicherheitspolitik) sowie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.

Insgesamt ist eine vermehrte Kohärenz und Gleichstellung der institutionellen multilateralen Pfeiler anzustreben. Entscheidend ist ein gut funktionierendes globales Regelwerk für den internationalen Handel und Kapitalverkehr, welches aber nicht allein einseitige wirtschaftliche Anliegen Rechnung trägt. Neben der Förderung eines diskriminierungsfreien Zugangs sind in der Welthandelsorganisation die Bemühungen für ein umweltverträgliches und die Armut linderndes Handelsystems voranzutreiben. Daneben sind die noch relativ schwachen und heterogenen internationalen institutionellen Regelwerke auf globaler Ebene in den Bereichen Umwelt (multilaterale Umweltabkommen) und Soziales (z.B. internationale Arbeitsorganisation ILO) aufzuwerten und dem wirtschaftlichen Pfeiler gleichzustellen, welcher dank den Streitschlichtungs- und Sanktionsmechanismen im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO über die grösste Verbindlichkeit und Durchschlagskraft verfügt.

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob bei den globalen Entwicklungs- und Umweltherausforderungen Fortschritte erzielt werden, werden folgende Indikatoren verwendet (vgl. auch Schlüsselherausforderung „Klimawandel und Naturgefahren“, Indikatoren im Bereich Klima).

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

Öffentliche Entwicklungshilfe

Öffentliche Entwicklungshilfe für arme Länder

Öffentliche Entwicklungshilfe zur Stärkung der Handelskapazität

Quote zollfreier Importe

Faire-trade

Massnahmen

Um die Ziele zu erreichen, definiert der Bundesrat im Rahmen des Aktionsplans die folgenden prioritären Massnahmen:

• 8-1 WTO und Nachhaltige Entwicklung Die Schweiz ist bestrebt, die weitere Liberalisierung und Integration der Weltwirtschaft im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) voranzutreiben und sich dabei speziell für Nachhaltigkeitsanliegen zu engagieren. In den Verhandlungen in der WTO will sich der Bundesrat einerseits für die wirtschaftliche und entwicklungsspezifische Dimension der Nachhaltigkeit einsetzen, wobei insbesondere durch den weiteren Abbau nicht nachhaltiger Subventionen sowie von Handels- und Investitionshemmnissen die ökonomische Ressourcenverwendung optimiert werden soll. Andererseits gilt es, auch die anderen Dimensionen der Nachhaltigkeit innerhalb der WTO zu stärken. Im Bereich Ökologie setzt sich der Bundesrat für die Kohärenz zwischen handelsrelevanten Bestimmungen und internationalen Umweltabkommen, für die Sicherstellung der Konsumenteninformation mittels eines WTO-kompatiblen Öko-Labelling, für ökologische Mindeststandards sowie für die Anwendung und die Erweiterung des Vorsorge- und Verursacherprinzips innerhalb der WTO ein. Als Massnahmen im gesellschaftlichen Bereich tritt die Schweiz in der WTO für eine Stärkung der gegenseitigen Zusammenarbeit der multilateralen Organisationen und für eine Verbesserung des Dialogs mit Nichtregierungsorganisationen ein.

• 8-2 Stärkung der internationalen Umweltgouvernanz Die Schweiz setzt sich ein für die Stärkung des UNO-Umweltprogramms (UNEP) als zentraler Pfeiler des internationalen Umweltregimes, für die Umsetzung und Weiterentwicklung der von der internationalen Gemeinschaft 2002 beschlossenen Massnahmen zur Stärkung der internationalen Umweltgouvernanz, für die Unterstützung der strategischen Vision einer UNO-Umweltorganisation, sowie für die Weiterführung der Idee der Erarbeitung von globalen Umweltzielen (Global Environmental Goals GEG). Weiter setzt sie sich für die Weiterentwicklung der globalen Chemikalienstrategie und zugunsten von Partnerschaftsinitiativen zur Lösung internationaler Abfallprobleme ein. Sie tritt ein für eine Waldkonvention und für ein Wasserforum sowie für die weitere Stärkung und Umsetzung der Biodiversitätskonvention, für adäquate finanzielle Mittel zur Umsetzung von internationalen Umweltschutzvorhaben durch die Erhöhung und Ausdehnung des Globalen Umweltfonds und für die Berücksichtigung der umweltpolitischen Prioritäten in der Entwicklungspolitik.

• 8-3 Angemessene Finanzierung für die Erreichung der MDG Die Schweiz setzt sich aktiv dafür ein, dass 2008 bei der Überprüfung des Finanzierungsrahmens „Financing for Development“ eine angemessene internationale Finanzierung der MDG mit Einbezug

aller sechs Dimensionen vereinbart wird: (1) eigene Finanzressourcen der Entwicklungsländer, (2) ausländische Direktinvestitionen, (3) Handel als Motor für Entwicklung, (4) die internationale Entwicklungszusammenarbeit, (5) multilaterale Entschuldungsmassnahmen und (6) Entwicklung einer neuen globalen Finanzarchitektur. In Bezug auf ihren eigenen Beitrag unterzieht die Schweiz ihre Beziehungen zu den Entwicklungsländen gesamthaft einer Kosten-/Nutzen-Analyse und setzt ihre eigenen Finanzbeiträge so fest, dass sich das Wohlstandsgefälle zwischen der Schweiz und den Entwicklungsländern nicht mehr weiter vergrössert.

• 8-4 Mitgestaltung der Multilateralen Vereinbarungen für Nachhaltige Entwicklung Die Schweiz bestimmt die Geschäftspolitik der internationalen Organisationen aktiv mit und setzt sich in ihren Gremien und Foren aktiv für Nachhaltige Entwicklung ein. Sie unterstützt darin gezielt die Anliegen der ärmsten Entwicklungsländer für eine faire Globalisierung. In der sozialen Dimension Nachhaltiger Entwicklung geht es dabei um die Vereinbarungen zur Deckung der Grundbedürfnisse der Ärmsten (vor allem die MDG), um die Sicherung von Arbeit und Einkommen für die arme ländliche Bevölkerung, deren Subsistenz durch die Globalisierung gefährdet ist, sowie um die Absicherung der verwundbarsten Bevölkerungsgruppen gegen Risiken wie übertragbare Krankheiten, Ressourcenverknappung (Wasser, Energie), Folgen des Klimawandels, Unsicherheit und Gewalt in fragilen Staaten. Der Bund strebt eine erhöhte Akzeptanz der multilateralen Politik für Nachhaltige Entwicklung in der Schweizer Öffentlichkeit, Zivilgesellschaft und Wirtschaft an.

• 8-5 Zivile Friedensförderung und Förderung der Menschenrechte Die Schweiz wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten im regionalen und globalen Rahmen daran mit, gewaltlose Lösungen bestehender Konflikte zu ermöglichen. Sie leistet in ausgewählten Konfliktfällen, in denen die Schweiz Akzeptanz und Zugang zu den Konfliktparteien hat, effiziente Beiträge zur Vertrauensbildung, Vermittlung und Prävention. Ihre Massnahmen bauen auf einer systematischen Kontextanalyse auf; sie unterstützen die Schlüsselakteure darin, ihre Konflikte im Rahmen von politischen und rechtlichen Prozessen zu regeln, liefern Unterstützung bei der Überwindung struktureller Ursachen von Armut und Gewalt, beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und Respektierung der Menschenrechte, und beim Wiederaufbau in Nachkriegssituationen. Die Schweiz wird zudem systematisch den menschenrechtsorientierten Ansatz in die Armutsbekämpfung integrieren, namentlich im Zugang zu Wasser, Nahrung und Gesundheitsversorgung, aber auch im Grundrecht auf Nichtdiskriminierung.

• 8-6 Abgrenzung „globale öffentliche Güter“ – Entwicklungspolitik Zwischen der Entwicklungszusammenarbeit und der Agenda für die Sicherstellung „globaler öffentlicher Güter“, wie z.B. Schutz vor ansteckenden Krankheiten oder Gewährleistung der internationalen Finanzmarktstabilität, bestehen Überschneidungen. Eine Entflechtung soll eine effizientere Finanzallokation und Leistungserbringung in beiden Bereichen ermöglichen, sowie die Grundlage für eine Neuregelung der innen- und aussenpolitischen Zuständigkeiten der Bundesstellen unter den Bedingungen der Globalisierung bieten. Ein Mitwirken im „Global 25 Forum“ würde zudem eine Plattform für ein internationales Engagement bieten.

3.3 Transversale Themenfelder: Herausforderungen und Massnahmen

9 - Finanzpolitik

Herausforderungen und Ziele

Nachhaltige Entwicklung verlangt, dass die gegenwärtige Generation nicht auf Kosten der zukünftigen lebt. In finanzpolitischer Hinsicht gilt es dabei, eine unerwünschte Umverteilung von Wohlstand unter den Generationen zu vermeiden. Die Finanzpolitik muss für Stabilität besorgt sein und das Wirtschaftswachstum begünstigen, die Beschäftigung, die Wohlfahrt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Dies wird durch ein mittelfristig ausgeglichenes Bundesbudget, eine tiefe Verschuldungsquote sowie eine im internationalen Vergleich niedrige Staats- und Fiskalquote erreicht. Die konsequente Umsetzung der Schuldenbremse stellt sicher, dass die Defizite der Finanzrechnungen eingedämmt werden. Diese stellen die wichtigste Ursache der Neuverschuldung seit 1990 dar. Die

Stabilisierung der Bundesschulden und damit die Senkung der Verschuldungsquote benötigen neben der Schuldenbremse noch weitergehende Massnahmen.

Erstens müssen die von der Schuldenbremse nicht erfassten Faktoren der Verschuldung angegangen werden. Neben den Defiziten haben ausserordentliche Ausgaben und Tresoreriedarlehen massgeblich zur Verschuldung des Bundes beigetragen. Es ist sicherzustellen, dass der Bundeshaushalt mittelfristig auch unter Einschluss des ausserordentlichen Zahlungsbedarfs ausgeglichen bleibt. Zweitens muss gewährleistet werden, dass die Schuldenbremse längerfristig umsetzbar bleibt, ohne dass dadurch die Budgetqualität in Frage gestellt wird. Durch Reformen und ein bewusstes Setzen von Prioritäten sind sowohl die Ausgabendynamik der Bundesausgaben gesamthaft als auch die hohen Wachstumsraten in gewissen Aufgabenbereichen zu brechen. Drittens müssen die langfristigen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft möglichst frühzeitig angegangen werden. Auf lange Sicht stellen die Kosten einer alternden Gesellschaft eine der grössten finanzpolitischen Herausforderungen dar. Die Schätzungen deuten darauf hin, dass langfristig die obligatorischen öffentlichen Sozialversicherungen ohne korrigierende Massnahmen auf der Leistungs- und/oder Finanzierungsseite gewichtige Ausgabenüberschüsse einfahren werden. Sowohl die Verschuldung der Sozialversicherungen als auch der Druck auf die Ausgaben des Bundes würden entsprechend zunehmen.

Die Nachhaltige Entwicklung ist auch durch finanzpolitische Instrumente in den Bereichen Energie, Verkehr, Emissionen und Ressourcen sowie durch die Finanzierung von präventiven Massnahmen z.B. im Gesundheitsbereich zu fördern. Finanzielle Anreize sind geeignet, das Verhalten der Menschen zu beeinflussen. In der jüngeren Vergangenheit konnten zusammen mit Sektorpolitiken sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite aus Sicht der Nachhaltigkeit wichtige neue Instrumente eingeführt werden (z.B. CO2-Abgabe, Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA, Direktzahlungen in der Landwirtschaft). Diese Ansätze sind weiter voranzutreiben. Präventive gesundheitsfördernde Massnahmen erlauben, spätere Ausgaben in der kurativen Medizin einzusparen, was entlastend auf den staatlichen Finanzhaushalt wirkt.

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob sich den transversalen Bereich Finanzpolitik nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

Defizitquote der öffentlichen Haushalte

Fiskalquote der öffentlichen Haushalte

Ökologisierung des Steuersystems

Umweltbezogene Steuern

Verschuldungsquote der öffentlichen Haushalte

Massnahmen

Der Bundesrat will die Zielerreichung über folgende, primär das Haushaltsgleichgewicht betreffende Massnahme unterstützen. Für Massnahmen, die den Staatshaushalt auf der Einnahmen- und Ausgabenseite nachhaltiger ausgestalten sollen, sei auf die Massnahmen in den vorangehenden Schlüsselherausforderungen verwiesen.

• 9-1 Entwicklungsszenarien Die Finanzpolitik muss sich vermehrt mit den Herausforderungen der Zukunft beschäftigen. Nur wenn die Weichen frühzeitig in die richtige Richtung gestellt werden, kann der Handlungsspielraum

erhalten und verhindert werden, dass die Gesellschaft zu verspäteten, dafür umso massiveren Kurskorrekturen gezwungen wird. Der Bund benötigt ein Instrument, das eine langfristige Optik in der Finanzpolitik ermöglicht. Mit dem Instrument „Entwicklungsszenarien“ wird der Bundesrat mindestens alle vier Jahre längerfristige Entwicklungsszenarien für bestimmte Aufgabenbereiche aufstellen, die über den Zeithorizont der Finanzplanung hinausgreifen. Mit den Entwicklungsszenarien wird dem Bund ein Instrument in die Hand gegeben, das mögliche Steuerungs- und Korrekturmassnahmen aufzeigt. Die Entwicklungsszenarien dienen dazu, Entwicklungstendenzen mit ihren finanziellen Folgen in spezifischen Aufgabengebieten über den Finanzplanhorizont hinaus aufzuzeigen und Politikoptionen zu diskutieren. Dieses neue Instrument wird erstmals im Rahmen der Legislaturfinanzplanung 2007-2011 eingesetzt werden.

10 - Bildung, Forschung, Innovation

Herausforderungen und Ziele

Wissen und die Nutzung dieses Wissens gehören heute zu den kostbarsten Ressourcen, um Entwicklungsprozesse nachhaltig zu gestalten. Wissen als Resultat von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) ist eine zentrale Notwendigkeit, um im verschärften internationalen (Standort-)Wettbewerb zu bestehen. Ferner ist Wissen auch eine der wichtigsten Voraussetzung zur Befähigung, Werte und Verhalten kritisch zu reflektieren, die eigene Identität zu entfalten, sich praktische Orientierung für die Lebensbewältigung anzueignen und die kulturelle und wirtschaftliche Integration zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Wissen ist schliesslich auch wichtig, um das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und natürlicher Umwelt sowie entsprechendes Handeln zu fördern.

Der Bundesrat stuft die BFI-Politik als prioritär ein. Dem Parlament hat er beantragt, diesem Bereich in den Jahren 2008-2011 ein jährliches mittleres Budgetwachstum von 6% zu gewähren. Im Vordergrund stehen die Ziele der langfristigen Sicherung und Steigerung der Qualität in der Bildung und der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in der Forschung. Dabei soll auch dazu beigetragen werden, das Nachhaltigkeitsverständnis in der obligatorischen Schule, an den Hochschulen, bei der Forschungsförderung und in der Berufsbildung zu verankern und zu stärken.

Das Bildungssystem als zentraler Erfolgsfaktor ist auf allen Stufen – vom Kindergarten bis zur Hochschule – laufend qualitativ zu verbessern. Notwendig sind dabei auch Strukturreformen bei den Universitäten und Fachhochschulen, wo noch beträchtliche Rationalisierungspotenziale bestehen, die es durch eine bessere Aufgabenteilung zwischen und innerhalb der Hochschulen auszuschöpfen gilt.

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob sich der Bereich Bildung, Forschung, Innovation nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG

Lesefähigkeit der 15- Jährigen

Zeitaufwand für Weiterbildung

Öffentliche Bildungsausgaben

Patentanmeldungen

Öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F+E)

Massnahmen Der Bundesrat will die Ziele über Schwerpunktsetzungen bei der Festlegung und der Umsetzung seiner Politik im BFI-Bereich erreichen. In der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH-Bereich) stehen die Erforschung und Früherkennung von Naturgefahren, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit von Materialien und Systemen, Studium, Planung und Weiterentwicklung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energienutzung, der Infrastruktur und der Raumordnung im Vordergrund. Beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) sind vorab die Grundlagenforschung (Umweltwissenschaften), die orientierte Forschung (u.a. Nationale Forschungsschwerpunkte Klima und Nord-Süd, Nationales Forschungsprogramm 54 Nachhaltige Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung) und die Beteiligung an Forschungsrahmenprogrammen der Europäischen Union zum Themenkomplex „Nachhaltigkeit, Umweltschutz, erneuerbare Energien“ zu nennen. Im Rahmen dieses Aktionsplanes definiert er ergänzend die folgenden Massnahmen:

• 10-1 Plattform EDK-Bund „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ Die Plattform vereinigt die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und verschiedene an der Bildung für Nachhaltige Entwicklung interessierte Verwaltungseinheiten des Bundes. Der Bundesrat unterstützt die Plattform in ihrem Bestreben, die Anliegen der Nachhaltigen Entwicklung im Bildungswesen zu integrieren und dafür einen Massnahmenplan umzusetzen, der in einer ersten Phase auf die obligatorischen Schulstufen fokussiert, und periodisch weiterentwickelt wird.

• 10-2 UNO-Dekade Bildung für Nachhaltige Entwicklung 2005-2014, Umsetzung des internationalen Umsetzungsplans der UNESCO und der europäischen Strategie der UN-ECE In Ergänzung zu den Aktivitäten der auf den formellen Bildungssektor zielenden Plattform EDK- Bund sind auch im Bereich der nicht formellen 28 und der informellen 29 Bildung Umsetzungsaktivitäten zu fördern. Hierfür sind die Akteure in diesem Bereich zu vernetzen, es ist ein Umsetzungsprogramm zu entwickeln, und die Schweiz soll sich auch in den internationalen politischen Dialog auf diesem Gebiet einbringen.

• 10-3 Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Fachhochschulen und Berufsbildung Mit einem speziellen Aktionsprogramm soll die Nachhaltige Entwicklung im Bereich Fachhochschulen und Berufsbildung gefördert werden. Sie ist verstärkt in die Studiengänge und Weiterbildungsangebote an den Fachhochschulen sowie in die Berufsbildung einzubeziehen. Weiter ist die Promotion von Fördergesuchen in den Bereichen Umweltschutz, Umwelttechnologie und Nachhaltige Entwicklung bei der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) voranzutreiben.

11 - Kultur

Herausforderungen und Ziele

Nachhaltige Entwicklung und kulturelle Entfaltung bedingen sich gegenseitig. Die soziale und kulturelle Entfaltung des Individuums ist ein Hauptziel menschlicher Entwicklung, Kultur die Grundlage jedes gesellschaftlichen Handelns und Seins. Kulturelle Aspekte sind deshalb im Rahmen jeglichen politischen Handelns zu beachten. Neben diesem umfassenden Einbezug setzt eine nachhaltige soziale und gesellschaftliche Entwicklung auch spezifische Förderungen und Massnahmen im Bereich des Kulturschaffens und der Kulturpflege voraus. Der Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes kommt in dieser Hinsicht grosse Bedeutung zu. Sie postuliert und konkretisiert die Förderung und Vermittlung der kulturellen Vielfalt und die Ermöglichung des Zugangs zur Kultur für alle Bevölkerungskreise und Altersgruppen. Zentrale Ziele des Bundes sind die Förderung des kulturellen Schaffens sowie die sachgerechte Pflege des Kulturerbes und die Sicherstellung der entsprechenden Rahmenbedingungen.

Diese Bildungsform beinhaltet den Erwerb von Kompetenzen über nicht obligatorische, aber dennoch strukturierte Formen, wie z.B. Kurse, Seminare etc. Diese Bildungsform beinhaltet den Erwerb von Kompetenzen im Rahmen alltäglicher Bildungsprozesse (lernen im Betrieb, in der Familie etc.)

Als Teil unseres Staatsverständnisses ist die kulturelle Vielfalt in der BV verankert. Das Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen der UNESCO, an dessen Erarbeitung die Schweiz massgeblich beteiligt war, anerkennt die kulturelle Vielfalt als grundlegenden Faktor für eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung. Ihre Gewährleistung ist wichtiges Postulat auch der schweizerischen Nachhaltigkeitspolitik. 30 Das zeitgenössische Schaffen ist diesbezüglich ebenso elementar wie die Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes. Die Kulturpolitik des Bundes muss deshalb im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten das vielfältige Kulturschaffen, die sachgerechte Pflege des Kulturerbes und die entsprechenden Rahmenbedingungen ausreichend fördern und sicherstellen.

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob sich der Bereich Kultur nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE BEWER- ENTWICK- TUNG LUNG

Öffentliche Ausgaben Kul- NN NN NN turförderung

Öffentliche Ausgaben Kul- NN NN NN turpflege

Museumsbesuche / Anteil NN NN NN Jugendlicher

Regelmässiger Gebrauch einer zweiten Landessprache

Anzahl Personen mit Muttersprache einer Sprach- NN NN NN minderheit

Massnahmen

Wegen der Bedeutung der Kultur als Grundvoraussetzung nachhaltigen Handelns unterstreicht der Bundesrat deren Bedeutung als transversales Querschnittsthema, das alle anderen Themengebiete günstig beeinflussen soll. Er will die Ziele über den sachgerechten Vollzug bestehender Instrumente erreichen, insbesondere über das Bundesgesetz über die Kulturförderung des Bundes (KFG) für die direkte Förderung der kulturellen Vielfalt, über die in Artikel 70 BV stipulierte Sprachförderung im Hinblick auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie den Austausch unter den verschiedenen Bevölkerungsgruppen, und über das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz für die Förderung der Kulturlandschaften und des baulichen Kulturerbes. Im Rahmen des Aktionsplans definiert der Bundesrat folgende Massnahme:

• 11-1 Schutz und Pflege des immateriellen Kulturerbes Die Pflege des immateriellen Kulturerbes dient der kulturellen Kontinuität und der Stärkung kultureller Identitäten. Die Globalisierung sowie damit einhergehende Angleichungstendenzen rücken die zentrale Bedeutung des immateriellen Kulturerbes bei der Sozialisierung von Jugendlichen, der Kommunikation zwischen den Generationen, der Wertevermittlung und der Ausformung kultureller Selbstverständnisse ins Zentrum. Unter der Voraussetzung der Ratifizierung des Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes der UNESCO durch das Parlament wird sich der Bundesrat für die Schaffung der notwendigen Massnahmen engagieren, wie z.B. das Führen einer Inventarliste des immateriellen Kulturerbes, die Erforschung des immateriellen Kulturerbes und das Einrichten von Dokumentationszentren.

Bundesamt für Statistik (BFS), Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Bundesamt für Umwelt (BAFU): Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung MONET – Schlussbericht. Neuchâtel 2003, S. 18 (Postulat 1a)

4 ZUSTÄNDIGKEITEN UND BEGLEITMASSNAHMEN ZUR UMSETZUNG DER STRATEGIE

4.1 Zuständigkeiten, Zusammenarbeit auf Bundesebene und Finanzierung

Die Nachhaltige Entwicklung ist grundsätzlich nicht als Zusatzaufgabe des Bundes zu verstehen und möglichst in die ordentlichen Planungs- und Politiksteuerungsprozesse auf Ämter-, Departements- und Bundesratsstufe zu integrieren. Die Nachhaltige Entwicklung soll grundsätzlich keine Ausweitung der staatlichen Aktivität schaffen, sondern primär durch Prioritätensetzung und Umschichtung bei den bestehenden Ressourcen realisiert werden. Generell gilt dementsprechend für die Umsetzung der Strategie, dass keine neuen zusätzlichen Umsetzungsstrukturen vorgesehen sind. Die Finanzierung der einzelnen Massnahmen muss über die ordentlichen Budgetverfahren gesichert werden.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Strategie bedarf es einer klaren Bestimmung und Bezeichnung der Verantwortungsbereiche und der Strukturen. Die politische Verantwortung für die Strategie und den Aktionsplan trägt der Bundesrat. Für die konsequente Verfolgung der Strategie ist der Interdepartementale Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE) zuständig. Dieser übernimmt folgende Aufgaben:

  • Sicherstellung des Erfahrungsaustausches zwischen den einzelnen Verwaltungseinheiten;

  • Zusammenstellung und Bewertung der Berichterstattung und der Evaluation der Strategie zuhanden des Bundesrates;

  • Empfehlungen an den Bundesrat für die Weiterentwicklung der Politik der Nachhaltigen Entwicklung.

Der IDANE erfüllt somit die Rolle einer Informations-, Koordinations- und Diskussionsplattform für sämtliche nachhaltigkeitsrelevanten Tätigkeiten und Prozesse des Bundes. Zu diesem Zweck trifft sich dieses Gremium regelmässig. Im IDANE sind die offiziellen Vertreter der einzelnen Verwaltungseinheiten, welche die Beschlüsse des IDANE deren Geschäftsleitungen direkt vermitteln, sowie weitere bei der Umsetzung der Strategie direkt oder indirekt betroffene Mitarbeitende der Bundesverwaltung vertreten.

Jede Verwaltungseinheit ist verantwortlich für die Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung in ihrer Organisation und für den Einbezug der dafür notwendigen finanziellen Ressourcen in ihre Finanzplanung. Für die Integration der Nachhaltigen Entwicklung bedarf es der Kenntnis der relevanten Grundsätze und Prinzipien. Dies erfordert gezielte Weiterbildungsanstrengungen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans liegt bei der jeweils federführenden Verwaltungseinheit. Im Sinne der Konsistenz und der Wirksamkeit führt diese gegebenenfalls Zusammenkünfte seiner Partner aus den Arbeitsgruppen des IDANE durch, die mit der Begleitung der Umsetzung der Massnahmen beauftragt sind. Die relevanten Informationen zu den einzelnen Massnahmen und deren Umsetzung werden im technischen Bericht zur Strategie zusammengestellt.

Dem ARE als Fachstelle für die Nachhaltige Entwicklung des Bundes obliegt der IDANE-Vorsitz. Das ARE führt als Geschäftsstelle für die Umsetzung der Strategie das Sekretariat des IDANE und bereitet dabei die Beschlüsse des Plenums vor. Neben der Gewährleistung der Koordination unter den Bundesämtern und der Erstellung eines detaillierten Programms für die Umsetzung der Strategie, stellt das ARE die Berichterstattung über den Verlauf der Umsetzung auf der Basis der Mitteilungen der Ämter zusammen, koordiniert die Evaluationsarbeiten, stellt die Kommunikation der Strategie sowohl auf Bundesebene als auch mit den weiteren Akteurgruppen sicher und pflegt einen Erfahrungsaustausch über die nationalen Strategien im europäischen Umfeld. In diesen Aufgaben wird das ARE durch die weiteren Mitglieder des als engeres Steuerungsgremium wirkenden IDANE-Büros unterstützt, nämlich: Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), Bundesamt für Umwelt (BA- FU), Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Massnahmen

Zur Förderung der Zusammenarbeit unter den Verwaltungseinheiten und der Integration der Nachhaltigkeitsprinzipien in den Sektorpolitiken beschliesst der Bundesrat folgende Massnahmen:

  • Alle Verwaltungseinheiten berücksichtigen in ihren politischen Planungen die Strategie Nachhaltige Entwicklung und setzen diese im Rahmen der in der Finanzplanung eingestellten Mittel um. Sie weisen bei Vorlagen gegenüber dem Bundesrat die erfolgte Abstimmung mit der Strategie aus.

  • Die Departemente und die im IDANE vertretenen Verwaltungseinheiten legen im Rahmen der Berichterstattung zur Strategie dar (siehe Ziffer 4.3), wie sie die Grundsätze der Strategie intern umsetzen.

  • An gemeinsamen Projekten im Rahmen des IDANE beteiligen sich mitinteressierte IDANE-Verwaltungseinheiten und ergänzen die begrenzten finanziellen Mittel des ARE.

  • Alle Verwaltungseinheiten fördern die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an spezifischen Weiterbildungsangeboten zur Nachhaltigen Entwicklung.

  • Der IDANE stellt gute Beispiele für die Nachhaltigkeitsintegration in den Sektorpolitiken zusammen und orientiert die Verwaltungseinheiten des Bundes und die Öffentlichkeit in geeigneter Form darüber.

4.2 Nachhaltigkeitsbeurteilung

Im Hinblick auf eine ausgewogene Berücksichtigung der drei Zieldimensionen (siehe Leitlinie 2.2) und auf die Verbesserung der Kohärenz der Politik (siehe Leitlinie 2.4) ist eine transparente Darlegung und Begründung der getroffenen Entscheide, die sich auf umfassende Unterlagen und eine frühzeitige Interessenabwägung abstützen müssen, ein sehr wichtiges Anliegen des Bundesrates. Die im Rahmen der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 entwickelte Methodik der Nachhaltigkeitsbeurteilung 31 (NHB) erfüllt die Anforderungen für diese Beurteilungen. Die NHB ist eine Beurteilungs- und Optimierungsmethode, die ermöglicht, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen von politischen Vorhaben und Geschäften des Bundes auf Strategie-, Plan- und Programmebene zu beurteilen. Sie hilft Zielkonflikte offen zu legen und erlaubt, möglichst frühzeitig Verbesserungs- und Optimierungsvorschläge zu entwickeln und Varianten ins Spiel zu bringen. Im Zentrum der Methode steht die systematische Erfassung der direkten und indirekten, erwünschten und unerwünschten Wirkungen eines Vorhabens. Durch eine nachvollziehbare und integrale Abschätzung bzw. Beurteilung der Wirkungen wird Transparenz geschaffen. Die NHB beinhaltet neben der Beurteilung im engeren Sinn auch Grundsätze zum Vorgehen. Die NHB begleitet ein Vorhaben während dessen Entwicklung bis zum Schlussentscheid. Dabei kann eine NHB aus mehreren Zwischenbeurteilungen bestehen.

Im Rahmen der NHB sollen die Geschäfte und Vorhaben anhand der 15 inhaltlichen Nachhaltigkeitskriterien gemäss Leitlinie 2.2, der etwas stärker ausdifferenzierten 27 Kriterien des Interdepartementalen Ausschusses Nachhaltige Entwicklung (IDANE) 32 oder von daraus abgeleiteten sektorspezifischen Nachhaltigkeitskriterien und –indikatoren beurteilt werden. Ausgangsbasis für deren Ableitung sind die genannten allgemeinen Kriteriensets, mit denen die sektoralen kompatibel sein müssen. Die Ermittlung von Wirkungen eines Vorhabens nach einem inhaltlichen Kriterienraster wird gemäss NHB-Rahmenkonzept mit Vorgaben dazu ergänzt, wie mit Zielkonflikten umzugehen ist und wie spezifische Einzelwirkungen zu bewerten sind (gemäss dem Konzept der „sensible sustainability“ bzw. der „schwachen Nachhaltigkeit plus“, vgl. Leitlinie 2.2).

Eine NHB ist insbesondere bei neuen bedeutsamen und nachhaltigkeitsrelevanten Vorhaben legislatorischer, planerisch-konzeptioneller oder baulicher Natur vorzunehmen. Die Nachhaltigkeitsbeurteilung weist Schnittstellen zu bestehenden oder geplanten anderen Beurteilungsinstrumenten auf. Dabei ist auf legislatorischer Ebene die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) sowie bei Planungen, welche Rahmenbedingungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegende Projekte set-

Bundesamt für Raumentwicklung (ARE): Nachhaltigkeitsbeurteilung – Rahmenkonzept und methodische Grundlagen. Bern Siehe Anhang 3.

zen, die Strategische Umweltprüfung (SUP) 33 zu nennen. Es ist zu prüfen, inwieweit Synergien zwischen den Ansätzen verstärkt genutzt oder sogar integrierte Anwendungen durchgeführt werden könnten.

Das ARE unterstützt, zusammen mit den für andere strategische Prüfansätze zuständigen Bundesstellen, die Verwaltungseinheiten bei der Wahl der Methodik und der Instrumente und bei der Durchführung der Beurteilung.

Massnahmen

Der Bundesrat beschliesst in diesem Bereich folgende Massnahmen:

  • Die Nachhaltigkeitsbeurteilung soll zur Verringerung von Zielkonflikten und optimalen Ausnützung von Synergien zwischen den Zieldimensionen der Nachhaltigen Entwicklung vermehrt bei wichtigen Vorhaben angewandt werden. Insbesondere die im Aktionsplan enthaltenen Massnahmen werden in ihrer Erarbeitung und im Hinblick auf einen Entscheid des Bundesrates durch eine Nachhaltigkeitsbeurteilung begleitet. Das ARE legt zusammen mit den zuständigen Verwaltungseinheiten und im Einvernehmen mit den für andere strategische Prüfansätze zuständigen Verwaltungseinheiten das Vorgehen und die Gegenstände der Beurteilung fest.

  • In Bezug auf die verwendeten Beurteilungsansätze ist auf eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen hinzuarbeiten. Das ARE erarbeitet und entwickelt zusammen mit den betroffenen Verwaltungseinheiten die dafür notwendigen Grundlagen weiter (z.B. sektorspezifische Kriterien und Indikatoren), stellt sie als Anwendungsunterstützungen zur Verfügung und orientiert die Verwaltungseinheiten des Bundes und die Öffentlichkeit in geeigneter Form darüber.

4.3 Aktualisierung der Strategie, Controlling und Berichterstattung, Wirksamkeitsprüfung

Der Bundesrat aktualisiert den Aktionsplan (Ziffer 3) im Rhythmus der Legislaturperioden. Die Ziffern 2 (Leitlinien) und 4 (Zuständigkeiten und Begleitmassnahmen) bleiben langfristig gültig und werden nur bei Bedarf angepasst.

Mit Hilfe eines Controllings zur Umsetzung der Strategie und einer periodischen Berichterstattung wird dem Bundesrat ermöglicht, auf sich verändernde Rahmenbedingungen rechtzeitig zu reagieren. Dabei übernimmt das Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung (MONET), zusammen mit weiteren indikatorenbasierten Hinweisen zum Stand der Nachhaltigen Entwicklung, wie z.B. dem „ökologischen Fussabdruck“ 34 , eine wichtige Rolle. MONET misst und dokumentiert die aktuelle Lage und Entwicklung der Schweiz hinsichtlich der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte der Nachhaltigen Entwicklung und dient bei der nationalen Berichterstattung als Grundlage. Die Verwaltungseinheiten integrieren die Nachhaltige Entwicklung gemäss Strategie vermehrt in ihrer periodischen Berichterstattung zu einzelnen sektorpolitischen Geschäften oder Bereichen.

Artikel 170 BV verlangt von der Bundesversammlung, dafür zu sorgen, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Der Bundesrat will die Wirkungsorientierung der Strategie Nachhaltige Entwicklung verstärken. Eine Evaluation nach vier Jahren ermöglicht im Hinblick auf die Aktualisierung des Aktionsplans eine rückblickende Gesamtbeurteilung von Vollzug, Wirkungen und Zielerreichung.

Während die SUP für EU-Mitgliedstaaten gestützt auf eine entsprechende Richtlinie verbindlich ist, befindet sie sich in der Schweiz noch in Abklärung. Vgl. Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007, Kapitel 4.1 und 4.2.

Massnahmen

Der Bundesrat beschliesst in diesem Bereich folgende Massnahmen:

  • Für das Umsetzungscontrolling aktualisieren die federführenden Ämter jährlich die Massnahmenblätter im technischen Bericht, welcher zur Information der interessierten Akteurgruppen innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung im Internet publiziert wird.

  • Die Strategie wird nach vier Jahren im Hinblick auf die Aktualisierung des Aktionsplans umfassend evaluiert. Über die Ergebnisse wird dem Bundesrat Bericht erstattet.

  • Als gesamtschweizerisches Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung wird das Indikatorensystem MONET weitergeführt und periodisch überprüft.

  • Die Nachhaltige Entwicklung ist in der periodischen Berichterstattung zu einzelnen sektorpolitischen Geschäften oder Bereichen vermehrt zu berücksichtigen.

4.4 Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden

Ein zentrales Anliegen des Bundesrates ist die Berücksichtigung der Grundsätze der Nachhaltigen Entwicklung auch auf der Stufe der Kantone und Gemeinden. Die vertikale Integration Bund – Kantone – Gemeinden ist ein vorrangiges Ziel, das tatkräftig vorangetrieben werden soll. Die bundesrätliche Strategie Nachhaltige Entwicklung soll auf kantonaler und kommunaler Ebene möglichst eine stufengerechte Ergänzung erfahren. Grundlage sollen die Leitlinien für das Handeln im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung gemäss Ziffer 2 bilden. Dabei ist die Nachhaltige Entwicklung grundsätzlich nicht als Zusatzaufgabe zu verstehen und möglichst in die ordentlichen Planungs- und Politiksteuerungsprozesse auf allen Stufen zu integrieren.

Massnahmen

Zur Förderung der Zusammenarbeit im Bundesstaat und von Nachhaltigkeitsprozessen in Kantonen und Gemeinden beschliesst der Bundesrat die Weiterführung der folgenden Massnahmen:

  • Förderung lokaler Nachhaltigkeitsprozesse und –projekte.

  • Unterstützung bei Entwicklung und Einsatz von Instrumenten zu Monitoring, Controlling und Beurteilung der Nachhaltigen Entwicklung in Kantonen und Gemeinden.

  • Zusammenstellung von guten Beispielen für Nachhaltigkeitsstrategien und –aktivitäten in Kantonen und Gemeinden.

4.5 Zusammenarbeit mit weiteren Akteurgruppen

Der Bundesrat kann aufgrund der geltenden Kompetenzordnung nicht auf alle Bereiche einwirken. Neben Kantonen und Gemeinden sind auch die einzelnen institutionellen und privaten Akteure gehalten, die Inhalte der Strategie Nachhaltige Entwicklung, die sie betreffen, stufengerecht zu berücksichtigen und umzusetzen (z.B. eigene Strategie Nachhaltige Entwicklung oder Förderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung). Der Einbezug dieser Akteure in die Umsetzung der Strategie soll verstärkt werden.

Massnahmen

Zur Förderung der Zusammenarbeit mit weiteren Akteurgruppen beschliesst der Bundesrat folgende Massnahme:

• Stärkerer Einbezug der weiteren Akteurgruppen in den Umsetzungsprozess der Strategie Nachhaltige Entwicklung (Leitlinien und Aktionsplan).

4.6 Kommunikation

Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Strategie auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene ist die Transparenz der staatlichen Tätigkeit und damit eine proaktive Informationspolitik. Der Bundesrat strebt ein optimales, kohärentes Zusammenspiel der verschiedenen Kommunikationsaktivitäten mit allen Akteuren (bundesinterne und externe Dialoggruppen) an.

Massnahmen

Zur Förderung der Kommunikation der Strategie Nachhaltige Entwicklung bei den unterschiedlichen Akteurgruppen beschliesst der Bundesrat folgende Massnahme:

• Ausarbeitung eines Kommunikationskonzeptes für die Umsetzung der Strategie auf allen Akteurebenen.

ANHANG 1 DIE MASSNAHMEN DES AKTIONSPLANS 2008-2011

SCHLÜSSELHERAUSFORDERUNGEN MASSNAHMEN UND TRANSVERSALE THEMENFEL- DER

1 - Klimawandel und Naturgefahren 1-1 Weiterentwicklung Klimapolitik

2- Energie 2-1 Weiterentwicklung Energiestrategie

3 - Raumentwicklung und Verkehr 3-1 Raumkonzept Schweiz

3-2 Massnahmenplan „zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur“

3-3 Massnahmenplan „nachhaltige Mobilität“

3-4 Massnahmenplan „Verkehrssicherheit“

4 - Wirtschaft, Produktion und Konsum 4-1 Weiterentwicklung einer „Integrierten Produktepolitik IPP“

4-2 Nachhaltiges Bauen

4-3 Weiterentwicklung der Agrarpolitik

5 - Nutzung natürlicher Ressourcen 5-1 Programm „Landschaft Schweiz“

5-2 Wirkungsanalyse Biodiversität

5-3 Weiterentwicklung Chemikalienpolitik

6 - Sozialer Zusammenhalt, Demogra- 6-1 Strategie zur Bekämpfung der Armut fie und Migration 6-2 Anpassung Arbeitsmarktpolitik an demografische Alterung

7 - Öffentliche Gesundheit, Sport und 7-1 Nationale Strategie „Bewegung Ernährung und Gesundheit“ 2008- Bewegungsförderung 2012

7-2 Beseitigung der gesundheitlichen Chancenungleichheiten

7-3 Strategie „Migration und Gesundheit“, Phase 2

7-4 Allgemeine Sport- und Bewegungsförderung

7-5 Fairer und sicherer Sport

8 - Globale Entwicklungs- und Um- 8-1 WTO und Nachhaltige Entwicklung weltherausforderungen 8-2 Stärkung der internationalen Umweltgouvernanz

8-3 Angemessene Finanzierung für die Erreichung der MDG

8-4 Mitgestaltung der Multilateralen Vereinbarungen für Nachhaltige Entwicklung

8-5 Zivile Friedensförderung und Förderung der Menschenrechte

8-6 Abgrenzung „globale öffentliche Güter“ – Entwicklungspolitik

9 – Finanzpolitik 9-1 Entwicklungsszenarien

10 - Bildung, Forschung, Innovation 10-1 Plattform EDK-Bund „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“

10-2 UNO-Dekade Bildung für Nachhaltige Entwicklung 2005-2014, Umsetzung des internationalen Umsetzungsplans der UNESCO und der europäischen Strategie der UN-ECE

10-3 Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Fachhochschulen und Berufsbildung

11 – Kultur 11-1 Schutz und Pflege des immateriellen Kulturerbes

ANHANG 2: MASSNAHMEN DER STRATEGIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG 2002 IN IHREM BEZUG ZUM AKTIONSPLAN 2008-2011

MASSNAHME IN STRATEGIE 2002 STAND DER UM- BEZUG ZU AKTIONSPLAN 2008- SETZUNG GEMÄSS 2011 BILANZ 2006

1: WTO und Nachhaltige Entwicklung + Massnahme wird innerhalb Herausforderung 8 weitergeführt.

2: Konzept für den Service public im Infrastrukturbe- √ Da umgesetzt wird die Massnahme reich nicht weitergeführt.

  1. Fiskalische Anreize zur Ressourcenschonung — Massnahme wird innerhalb Herausforderung 2 weitergeführt.

  2. Einführung einer Integrierten Produktepolitik + Massnahme wird innerhalb Herausforderung 4 weitergeführt.

  3. Sensibilisierung der Bevölkerung über das Bil- + Massnahme wird innerhalb transdungswesen versalem Themenfeld 2 weitergeführt.

  4. Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit + Weiterverfolgung erfolgt im Rahmen mit Entwicklungs- und Transitionsländern der normalen Verwaltungstätigkeit.

  5. Abdecken neuer Armutsrisiken + Massnahme wird innerhalb Herausforderung 6 weitergeführt.

  6. Nationales Programm "Gesundheit – Ernährung – + Massnahme wird innerhalb Heraus- Bewegung" (Programm AMEPA) forderung 7 weitergeführt.

  7. Weiterentwicklung der Energie- und Klimapolitik + Massnahme wird innerhalb der Herausforderungen 1 und 2 weitergeführt.

  8. Förderung von sauberen Fahrzeugen — Massnahme wird innerhalb Herausforderung 3 weitergeführt.

  9. Anreizstrategie für Natur und Landschaft √ Massnahme wird innerhalb Herausforderung 5 weitergeführt.

  10. Stärkung des internationalen Umweltsystems + Massnahme wird innerhalb Herausforderung 8 weitergeführt.

  11. Massnahmenprogramm "Nachhaltige Raumpla- + Massnahme wird innerhalb Herausnung" forderung 3 weitergeführt.

  12. Neue Strategie Regionalpolitik + Massnahme realisiert. Weiterverfolgung erfolgt im Rahmen der normalen Verwaltungstätigkeit.

  13. Leitbild Nachhaltige Mobilität + Auf die Erarbeitung eines eigentlichen Leitbildes wird verzichtet. Materiell wird die Massnahme aber innerhalb Herausforderung 3 weitergeführt.

  1. Stärkung des öffentlichen Verkehrs + Massnahme wird innerhalb Herausforderung 3 weitergeführt.

  2. Neue Strassenverkehrssicherheitspolitik + Massnahme wird innerhalb Herausforderung 3 weitergeführt.

  3. Mitwirkung bei der Formulierung und Umsetzung + Massnahme wird innerhalb Herauseiner multilateralen Politik der Nachhaltigkeit forderung 8 weitergeführt.

  4. Neue Formen der Entwicklungsfinanzierung + Massnahme wird innerhalb Herausforderung 8 weitergeführt.

  5. Zivile Friedensförderung, Konfliktprävention und + Massnahme wird innerhalb Heraus- Wiederaufbau forderung 8 weitergeführt.

Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007

MASSNAHME IN STRATEGIE 2002 STAND DER UM- BEZUG ZU AKTIONSPLAN 2008- SETZUNG GEMÄSS 2011 BILANZ 2006

  1. Monitoring Nachhaltige Entwicklung √ Massnahme wird als Begleitmassnahme zur Umsetzung der Strategie weitergeführt.

  2. Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) + Massnahme wird als Begleitmassnahme zur Umsetzung der Strategie weitergeführt.

Legende: Massnahme √ (abgeschlossen), + (gemäss Programm), — (noch nicht gestartet).

ANHANG 3 BESCHREIBUNG DER IDANE-KRITERIEN DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG

UMWELT

U 1 Artenvielfalt Der zum Teil rasante Artenschwund sowohl in der Schweiz, insbesondere aber global gesehen, stellt eine der bedeutendsten irreversiblen Ressourcenzerstörungen dar. Seine langfristigen Konsequenzen bzw. Auswirkungen sind kaum absehbar. Einerseits stellt sich die Frage nach den Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht, anderseits aber auch die Frage, welche Bedeutung diesem verlorenen Erbgut in der Zukunft als potenzielle Ressource zukäme.

U 2 Klima Die befürchtete anthropogene Veränderung der globalen Klimasituation hat mannigfaltige, zum Teil gravierende Auswirkungen für die Menschen (Nahrungsmittelproduktion, Wasservorkommen, Küstenverlauf, Naturgefahren, u.a.m.). Massgebend sind immer die Auswirkungen auf die betroffenen menschlichen Lebensgemeinschaften, wobei die vergleichsweise kurzen Zeiträume dieser Veränderung einen wesentlichen Aspekt darstellen. Die Verdünnung der stratosphärischen Ozonschicht, ausgelöst durch gewisse anthropogene Stoffe wie insb. FCKW, wurde erst in den späten 1980er Jahren entdeckt. Die dadurch erhöhte UV-Strahlung hat negative (bis krebserregende) Wirkungen auf alle Lebewesen. Das sog. Ozonloch trat zunächst in der südlichen Polarzone auf, hat sich aber bis zu bewohnten Gebieten ausgedehnt und tritt auch vermehrt in der nördlichen Hemisphäre auf. Es handelt sich hier um eine der dramatischsten und unbestrittenen Wirkungen zivilisatorischer Aktivitäten.

U 3 Emissionen Die Emissionen zivilisatorischer Aktivitäten sind vielfältiger Art. Hier angesprochen sind vor allem die Schadstoffemissionen in die Luft (Schwefel, Stickstoff, Partikel etc.), die Lärmemissionen, aber auch ionisierende und nicht-ionisierende Strahlung. Sie betreffen zunächst Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen, haben aber auch vielfältige direkte und indirekte sowie kurz- und langfristige Wirkungen auf den natürlichen Lebensraum bzw. die Biosphäre. Emissionen werden primär als lokales/regionales Problem verstanden. Sie erhalten mit der weltweiten Verstädterung und Technisierung des Lebens auch global zunehmende Bedeutung.

U 4 Landschaft/Kultur-, Naturraum Der natürliche Lebensraum ist für den Menschen sowie für Tiere und Pflanzen eine unabdingbare Lebensgrundlage. Für den Menschen hat er vielfältige direkte und indirekte Bedeutung (Gesundheit, Erholung, emotionaler Bezug etc.). Naturraum ist dabei oft auch Kulturraum und damit Element des Kulturgutes und der Identität. Tiere und Pflanzen sind im Naturraum auf ein ökologisches Gleichgewicht angewiesen, das durch die zivilisatorischen Aktivitäten in hohem Masse beeinflusst und gestört wird. Landschaft, Kultur- und Naturraum haben zunächst in den dicht besiedelten Regionen wie der Schweiz eine hohe Bedeutung. Ihre Bedeutung nimmt aber auch global ständig zu.

U 5 Wasser Beim Kriterium Wasser ist zwischen den quantitativen und qualitativen Aspekten zu unterscheiden. Wasser ist Ressource und Lebensraum. Die quantitativen Wasserressourcen sind sehr ungleichmässig über die Erde verteilt. In der Schweiz stellt sich dieses Problem nur am Rande. Die qualitativen Probleme, welche durch die vielfältige Belastung der Gewässer durch zivilisatorische Aktivitäten entstehen, stehen eindeutig im Vordergrund. Sie betreffen sowohl die Dimension Ressource als auch den Lebensraum. Global gesehen gehören regionale Wasserknappheiten zu den kritischsten Problemen bis hin zur politischen Destabilisierung von Regionen.

U 6 Stoffe, Organismen, Abfälle Stoffe im weitesten Sinne des Wortes sind einerseits Ressourcen, anderseits belasten sie in vielfältiger Weise die natürlichen (Stoff-)Kreisläufe, insbesondere wenn es sich um durch den Menschen qualitativ veränderte oder quantitativ angereicherte Elemente handelt oder/und diese auf „unnatürliche“ Weise in die natürlichen Kreisläufe eingebracht werden. Insbesondere ist die Frage der langfristigen Auswirkungen und der Irreversibilität oft sehr schwierig zu beantworten. Obwohl Stoffe zunächst primär lokale Probleme erzeugen, können sie auf natürlichen Wegen, aber auch durch Handel und Transport zu überregionalen und globalen Problemen führen.

U 7 Energie Dieses Kriterium betrifft die Nutzung natürlicher Ressourcen, aber auch die Belastungen (Emissionen, Abfälle), die bei der Energieproduktion und -nutzung erzeugt werden. Einerseits werden zurzeit gewisse beschränkte energetische Ressourcen ineffizient verbraucht, während nahezu unerschöpfliche Ressourcen kaum genutzt werden. Dies beruht vor allem auf verzerrten, nicht die wahren Knappheitsverhältnisse spiegelnden Kostenstrukturen und auf der Erzeugung erheblicher externer Kosten. Anderseits wird Energie mit Technologien erzeugt, welche bisher nicht gelöste Probleme im Stoffkreislauf produzieren (Kernenergie). Die Probleme haben sowohl ressourcen- als auch belastungsmässig primär globale Dimension. Zur Lösung müssen aber vor allem auch lokale Ansätze beitragen.

U 8 Boden, Fläche, Fruchtbarkeit Bei diesem Kriterium geht es einerseits um den quantitativen Verlust an Kulturland durch eine immer ausgedehntere Bodennutzung für Siedlung und Verkehr in den dicht besiedelten Regionen, aber auch um qualitative Veränderungen des Kulturlandes durch verschiedene Formen der Belastung. Anderseits geht es global um den sowohl quantitativ wie auch qualitativ zunehmenden Verlust an Kulturland als wichtige Basis für die Nahrungsmittelproduktion. Hier sind mannigfaltige Ursachen im Spiel (Klima, Erosion, Übernutzung mit der Folge von

Versalzung und Verdichtung etc.).

U 9 Minimierung von Umweltrisiken Das Kriterium besagt, dass die Auswirkungen von Umweltkatastrophen zu reduzieren sind und Unfallrisiken nur insoweit einzugehen sind, als sie auch beim grösstmöglichen Schadensereignis keine dauerhaften Schäden über eine Generation hinaus verursachen. Ereignisse mit zwar geringer Eintretenswahrscheinlichkeit, aber hohem Schadenpotenzial sind so gut wie möglich zu verhindern.

WIRTSCHAFT

W 1 BIP pro Kopf Das BIP (Bruttoinlandprodukt) ist ein Mass für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einer Periode. Es entspricht dem Wert aller im Inland produzierten Güter und Dienstleistungen. Das BIP pro Kopf entspricht dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen. Dieses wird als Indikator für den Wohlstand interpretiert. Wohlstand hat viele Dimensionen, Einkommen ist dabei eine wichtige, zumal es neben direktem materiellem Wohlstand (Konsum) auch den Zugang zu anderen Dimensionen des Wohlstands ermöglicht (Vermögen, Bildung, Gesundheit, Umweltqualität etc.). Die Berücksichtigung dieses (auch umstrittenen) Indikators fusst auf der Hypothese, dass Nachhaltige Entwicklung nicht möglich ist, wenn beim BIP pro Kopf zu grosse Abstriche gemacht werden.

W 2 Effiziente Infrastruktur und Dienstleistungen Qualitativ hoch stehende und effiziente Infrastrukturen und Dienstleistungen der öffentlichen Hand stiften Nutzen für die Gesellschaft und sind damit Teil der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt. Eine Verringerung dieses Indikators führt zu Wohlfahrtsverlust. Der Indikator misst die Qualität und Effizienz und nicht den Umfang der durch die öffentliche Hand angebotenen Infrastrukturen und Dienstleistungen. Es geht somit insbesondere darum, dass die vom Staat (neben der privaten Wirtschaft) für die Allgemeinheit erbrachten Leistungen in einer hohen Qualität und effizient erbracht werden.

W 3 Wertvermehrende Investitionsquote Wert erhaltend ist die Investitionsquote (Anteil der Bruttoinvestitionen am Bruttosozialprodukt), wenn Entwertungen des Kapitalstocks periodisch durch Ersatzinvestitionen kompensiert werden. Eine Wert erhaltende Investitionsquote ist notwendig, um den volkswirtschaftlichen Kapitalstock (Privatwirtschaft, öffentliche Hand) zu erhalten.

W 4 Langfristig tragbare Staatsverschuldung Ein mittelfristig – über einen Konjunkturzyklus – ausgeglichenes Haushaltsbudget ist eine Voraussetzung, damit die öffentliche Hand den aufgetragenen Aufgaben nachkommen kann. Ein längerfristiges Ungleichgewicht führt zur Handlungsunfähigkeit des Staates und zu negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung.

W 5 Ressourceneffizienz Die Ressourcen (Kapital, Arbeit, Boden, Umwelt, Wissen) sind knapp. Ein effizienter Umgang mit den Ressourcen ist deshalb eine Voraussetzung für eine Nachhaltige Entwicklung. Ressourcenverschwendung behindert die Bedürfnisbefriedigung heutiger und zukünftiger Generationen.

W 6 Wettbewerbsfähigkeit Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit meint die Fähigkeit der Schweizer Wirtschaft, sich im internationalen Handel zu behaupten. Für die Schweiz als kleine offene Volkswirtschaft ist eine intakte wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit eine wichtige Voraussetzung für die langfristige Erhaltung eines angemessenen Prokopfeinkommens und damit für die Befriedigung der legitimen Bedürfnisse der heutigen und zukünftigen Generationen.

W 7 Arbeitskräftepotenzial Arbeit ist neben Kapital und Umweltressourcen der zentrale Produktionsfaktor für die Wirtschaft und damit bestimmend für die wirtschaftliche Entwicklung. Das qualitativ/quantitative Arbeitskräftepotenzial besteht aus der erwerbsfähigen Bevölkerung und deren Know-how. Der Erhalt bzw. die Steigerung des Arbeitskräftepotenzials verbessert die Möglichkeiten der Bedürfnisbefriedigung der heutigen und zukünftigen Generationen und ist damit positiv für eine nachhaltige Entwicklung.

W 8 Innovationsfähigkeit, leistungsfähige Forschung Innovationsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Volkswirtschaft „Neues“ zu schaffen, das zu einer verbesserten gesellschaftlichen Bedürfnisbefriedigung führt. Eine leistungsfähige Forschung und deren nutzbringende Umsetzung ist eine Voraussetzung für eine innovative und wettbewerbsfähige Wirtschaft.

W 9 Ordnungspolitische Rahmenbedingungen Damit sind die in der Bundesverfassung (BV) angesprochenen Rahmenbedingungen gemeint: Art. 94 BV: Sie [Bund und Kanton] sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft. Die Rahmenbedingungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie der Wirtschaft als Ganzes und nicht partikulären Interessen Einzelner dienen. Abweichungen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere auch Massnahmen, die sich gegen den Wettbewerb richten, sind nur zulässig, wenn sie in der BV vorgesehen oder durch kantonale Regalrechte begründet sind.

GESELLSCHAFT

G 1 Bildung, Lernfähigkeit Bildung, unterstützt durch Lernfähigkeit, unterstützt die Personenwerdung, die Sozialisation und die Lernfähigkeit der Menschen und qualifiziert sie für den Arbeitsprozess

G 2 Gesundheit, Wohlbefinden, Sicherheit, Rechtssicherheit Nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der „Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens des Menschen“. Wohlbefinden geht teilweise über die Gesundheit hinaus. Es ist z.B. die Folge angenehmer Klimabedingungen in Gebäuden, „guter“ Luft und Ruhe in Siedlungsräumen, gesunder Nahrungsmittel u.a.m. Dieses Wohlbefinden ist sowohl für die Lebensqualität als auch für die Arbeitsleistung wichtig. Das Sicherheitsbedürfnis des Menschen liegt auf sehr verschiedenen Ebenen. Es beginnt bei der Vermeidung gewaltsamer Konflikte zwischen Völkern und Völkergruppen und reicht bis hin zu Gewaltakten und anderen Verbrechen im Alltag. Es betrifft aber auch Sicherheit vor Katastrophen bis hin zur individuellen Sicherheit vor Unfällen. In Nachhaltiger Entwicklung muss Sicherheitspolitik begriffen werden als umfassende Friedenssicherung und auch als Abwendung von Gefahren im wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bereich. BV Art. 8 beschreibt das Prinzip der „Rechtsgleichheit“ vorab in Abs. 1 mit der Aussage „alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich“. Das Diskriminierungsverbot ergänzt diese Aussage. Rechtssicherheit setzt nach BV Art. 9 den Schutz vor Willkür und die Wahrung von Treu und Glauben voraus.

G 3 Freiheit, Unabhängigkeit, Individualität Neben verschiedenen „Freiheiten“ im Grundrechtskatalog (wie Glaubens- und Gewissensfreiheit, BV Art. 15 etc.) deklariert die BV in Art. 10 Abs. 2 das Recht auf „persönliche Freiheit“, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit. Das beinhaltet auch das Recht auf Unabhängigkeit und auf Individualität. Die Selbstverantwortung wird im 3. Kapitel, Sozialziele in BV Art 41, Abs. 1, angesprochen, indem staatliche Instanzen nur als Ergänzung zur „persönlichen Verantwortung und zu privater Initiative“ beansprucht werden sollen.

G 4 Identität, Kultur Massgebend für die persönliche Identität ist der Schutz der Würde eines jeden Menschen, wie dies in BV Art. 7 garantiert ist. Auch das Diskriminierungsverbot in BV Art. 8, Abs. 2 unterstützt die unversehrte Identität jedes einzelnen Menschen. BV Art. 11 lässt der Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen besonderen Schutz zukommen. Kultur ist eine wichtige Basis für das Zusammenleben in diesem Land, denn gemeinsame Werte wie Toleranz, Solidarität und die Idee der Menschenrechte sind kulturelle Errungenschaften.

G 5 Werthaltung Für die Werthaltung gegenüber anderen Menschen und der Natur sind in der Präambel der BV für Volk und Staat Verantwortlichkeiten festgelegt worden „gegenüber der Schöpfung und gegenüber den künftigen Generationen“. Auch ist der Wille ausgedrückt, in „gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung zu leben“. BV Art. 2 (Zweck), Abs. 3 nennt den Einsatz des Staates zugunsten der „dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung“.

G 6 Solidarität, Gemeinschaft In der Präambel der BV wird das Bestreben zur Solidarität selbsterklärend angesprochen. Die Schweiz soll sich entsprechend dem Zweckartikel in der BV als solidarische Gemeinschaft verstehen, in welcher „die gemeinsame Wohlfahrt, ... der innere Zusammenhalt, und die kulturelle Vielfalt des Landes“ gefördert werden (BV Art. 2, Abs. 2). Der soziale Zusammenhalt wird u.a. gestützt durch „die Sicherheit des Landes“ (BV Art. 2, Abs. 1), wozu auch Gefühle der „inneren Sicherheit“ beitragen. Die Gerechtigkeit wird in der Erklärung von Rio (Agenda 21) gefordert als „gerechte Partnerschaft unter den Staaten“. Die BV erwähnt in Art. 2, Abs. 4 den Einsatz der Schweiz für eine “... gerechte internationale Ordnung“. Der zweite Titel der BV „Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele“ dient implizit und zum Teil explizit der Gewährleistung von Gerechtigkeit für alle in verschiedenen Lebensbereichen, z.B. in den Grundrechten, welche für alle gleichermassen gelten.

G 7 Offenheit, Toleranz Die Präambel der BV spricht die „Offenheit gegenüber der Welt“ an, BV Art. 2, Abs.4 den Einsatz des Staates für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung. Glaubens- und Gewissensfreiheit (BV Art. 15), das Diskriminierungsverbot nach BV Art. 8, Abs. 2 und das Willkürverbot in BV Art. 9 können als Voraussetzung für eine tolerante Gesellschaft gewertet werden.

G 8 Soziale Sicherheit, Armutsanteil Das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz bezweckt den Schutz vor Risiken wie Krankheit, Invalidität, Alter, Unfall, Tod, Einkommensausfall. Ausserdem soll die Existenz jener gesichert werden, welche nicht in der Lage sind, dies autonom zu tun. BV Art. 12 spricht „das Recht auf Hilfe in Notlagen“ direkt an: Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe. Die Hilfe muss ein menschenwürdiges Dasein gewährleisten.

G 9 Chancengleichheit, Gleichstellung, Partizipation Nach BV Art. 2, Abs. 3 ist die Schweizerische Eidgenossenschaft gehalten, für möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen (nicht: unter den Einwohnerinnen und Einwohnern). BV Art. 8, Abs. 3 soll die Gleichberechtigung von Mann und Frau sicherstellen. Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann ist auf Gesetzesebene zu regeln. Nach BV Art. 37 ist Partizipation auf politischer Ebene in der Schweiz weitestgehend den Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten.

ANHANG 4 INDIKATOREN ZU DEN HERAUSFORDERUNGEN

GEWÜNSCHTE ENTWICKLUNG TREND* TRENDBEWERTUNG

Positiv (in Richtung Zunahme Zunahme Nachhaltigkeit)

Negativ (weg von der Abnahme Abnahme Nachhaltigkeit)

Stabilität Keine wesentliche Veränderung Neutral

Keine Aussage Unregelmässig Keine Aussage

Aussage noch nicht mög- Keine Aussage möglich (erst 1 Angabe noch nicht ver- NN NN lich Messung) fügbar.

NN Angabe noch nicht verfügbar

* In der Regel seit 1990 (sofern genügend Datenpunkte vorhanden)

INDIKATOREN REFERENZ

1 - Klimawandel und Naturgefahren CO 2 -Intensität des motorisierten Individual- http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige verkehrs _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.72203.722.html

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige CO 2 -Intensität der Volkswirtschaft

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Treibhausgasemissionen

CO 2 -Emissionen Angabe noch nicht verfügbar

An Naturgefahren exponierter Anteil der Angabe noch nicht verfügbar Bevölkerung

2 - Energie http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Endenergieverbrauch pro Person

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Erneuerbare Energien

Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige (absolut) _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.72106.721.html

Endenergieverbrauch für die Produktion von http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Gütern und Dienstleitungen _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71504.715.html

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Endenergieverbrauch im Verkehr

3 - Raumentwicklung und Verkehr

Siedlungsfläche cklung/indikatoren0/ind7.indicator.72303.723.html

Siedlungsfläche pro Kopf Siehe Siedlungsfläche.

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Modal Split im Personenverkehr (Landweg)

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Lärmbetroffene Personen

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Gütertransportintensität

4 - Wirtschaft, Produktion und Konsum Humanressourcen für Wissenschaft und http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Technologie _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71402.714.html

INDIKATOREN REFERENZ

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Anteil Investitionen am Bruttoinlandprodukt

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Materialintensität der Volkswirtschaft

Energieintensität der Produktion von Gütern http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige und Dienstleistungen _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71505.715.html

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/02/06/ind17 Abfallproduktion (Summe inkl. Recycling)

5 - Nutzung natürlicher Ressourcen http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Brutvogelbestand

Zerschneidung oder Zersiedelung der Land- Angabe noch nicht verfügbar schaft

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Schwermetallbelastung des Bodens

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Phosphorgehalt im Seewasser

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Feinstaubkonzentration

6 - Sozialer Zusammenhalt, Demografie und Migration Jugenderwerbslosigkeit Angabe noch nicht verfügbar

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Personen unter der Armutsgrenze

Working Poor Ausländer / Schweizer Angabe noch nicht verfügbar

Höchste erreichte Ausbildung Ausländer / Angabe noch nicht verfügbar Schweizer

- Öffentlicher Sektor: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/einkommen Gleichstellung: Frauenlohn in % des Män- or__bund_.html nerlohnes - Privatwirtschaft: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/einkommen taet/gleichstellung/blank/kennzahlen0/loehne/privatwirtschaft.ht ml

7 - Öffentliche Gesundheit, Sport und Bewegungsförderung Gesundheitsrelevantes Verhalten: körperli- http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige che Aktivität _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70203.702.html

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Lebenserwartung in guter Gesundheit

Ausgaben für Prävention und Gesundheits- http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige förderung _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70206.702.html

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Gesundheitsausgaben

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Sucht-/Genussmittelkonsum: Rauchen

8 - Globale Entwicklungs- und Umweltherausforderungen http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Öffentliche Entwicklungshilfe

Öffentliche Entwicklungshilfe für arme Län- http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige der _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70702.707.html

INDIKATOREN REFERENZ

Öffentliche Entwicklungshilfe zur Stärkung http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige der Handelskapazität _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71110.711.html

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Quote zollfreier Importe

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Fair trade

9 - Finanzpolitik http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Defizitquote der öffentlichen Haushalte

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Fiskalquote der öffentlichen Haushalte

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Ökologisierung des Steuersystems

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Umweltbezogene Steuern

Verschuldungsquote der öffentlichen Haus- http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige halte _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71103.711.html

10 - Bildung, Forschung, Innovation http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Lesefähigkeit der 15-Jährigen

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Zeitaufwand für Weiterbildung

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Öffentliche Bildungsausgaben

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Patentanmeldungen

Öffentliche Ausgaben für Forschung und http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Entwicklung (F+E) _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71403.714.html

11 - Kultur Öffentliche Ausgaben Kulturförderung Angabe noch nicht verfügbar

Öffentliche Ausgaben Kulturpflege Angabe noch nicht verfügbar

Museumsbesuche / Anteil Jugendlicher Angabe noch nicht verfügbar

Regelmässiger Gebrauch einer zweiten http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Landessprache _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70501.705.html

Anzahl Personen mit Muttersprache einer Angabe noch nicht verfügbar Sprachminderheit