19-15 / 20-15 Benutzeranleitung
Benutzeranleitung
VKF-Meldeformulare Brandmelde- und Sprinkleranlagen
Version: 1.2 Zuständigkeit: Marcel Rumo Ablage: 19-15_SPA-BMA-Benutzeranleitung_de_miw.docx
Dokumentinformationen
Dokumentenklasse: Benutzeranleitung Dokumententitel: VKF-Meldeformulare Brandmelde- und Sprinkleranlagen Autor: FTB Arbeitsgruppe Formulare Dateiname: 19-15_SPA-BMA-Benutzeranleitung_de_miw.docx Erstellung begonnen am: 19. September 2018 Letzte Bearbeitung am: Seitenzahl: 4 Vertraulichkeitsstufe: Offen Versionsnummer: V1.2 Status: Publiziert Freigabe am:
Änderungsnachweis
Version Datum Autor Bemerkung/Änderungen
1.0 19.09.2018 Rumo Erstellung Vorlage 1.1 15.11.2018 Girschweiler Entwurf überarbeitet 1.2 20.03.2019 Girschweiler Ergänzung
1 Einleitung
Die VKF-Meldeformulare haben eine umfassende Überarbeitung erfahren. Aufgaben des Qualitätssicherungs-Verantwortlichen Brandschutz (QS-Verantwortlichen BS) sind in die neuen Formulare eingeflossen. Der Prozess aus der Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» wurde ebenfalls berücksichtigt. Der Formularinhalt und die Unterschriftenberechtigungen wurden einer rechtlichen Prüfung unterzogen.
1.1 Vorteile für den Benutzer
– Übersichtliche und zusammengefasste Aufstellung – Die Grunddaten (Allgemeine Daten) müssen nur noch einmal im Meldeverlauf erfasst werden.
1.2 Vorteile für die Abnahmestelle
– Der gesamte Meldeverlauf ist in einem Dokument ersichtlich.
1.3 Neues Formular Vorabklärung für Brandmeldeanlagen
– Das VKF Meldeformular Brandmeldeanlagen beinhaltet neu auch eine Vorabklärung. Die Planung und Projektierung von Neuanlagen sowie von wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen setzen in der SIA Phase 3.x eine Vorabklärung voraus. Mit diesem neuen Formular wird auch bei Brandmeldeanlagen, bereits früh Planungs- und Kostensicherheit geschaffen. Die Vorabklärung soll spätestens mit der Anmeldung eingereicht werden.
2 Formular ausfüllen
Die Formulare sind wie bis anhin im Excel zu bearbeiten. Jedoch wird für alle Meldeformulare nur noch ein Excel-File benötigt. Als Ausnahme gilt das Formular «Ausser- /Inbetriebsetzung». Dieses ist als separates Formular verfügbar.
Die Grunddaten werden laufend, entsprechend dem Projektfortschritt, in der Lasche «Allgemeine Daten» erfasst. Dadurch ist zum Zeitpunkt des Versands der jeweiligen Meldeformulare wie z. B. der Vorabklärung Vollständigkeit garantiert. In jedem Meldeformular sind zusätzlich zu den «Allgemeinen Daten» «spezifische Daten» einzutragen. Die auszufüllenden Felder sind hellblau für Sprinkleranlagen (SPA) oder hellbraun für Brandmeldeanlagen (BMA) hinterlegt. Der Inhalt für Felder ohne Farbe wird aus den vorangehenden Meldeformularen automatisch übernommen.
Ablauf und Verantwortlichkeit:
– Die Projektgrundlagen werden durch den QS-Verantwortlichen BS festgelegt. – Die Formulare Vorabklärung und Anmeldung werden durch den Fachplaner (VKF- Fachfirma für die Planung) erstellt. – Das Formular «Installations-Attest» ist durch den Errichter (VKF-Fachfirma für die Errichtung) der Brandschutzanlage zu erstellen und gilt als Konformitätserklärung. Es besteht die Möglichkeit für den Elektroinstallateur, Fachplaner und QS- Verantwortlichen, dieses ebenfalls zu unterzeichnen und als Konformitätserklärung weiter zu verwenden. – Das Formular «Beurteilung Brandmeldeanlage» resp. «Beurteilungs-Attest» und «Vorabklärung Generalüberholung Sprinkleranlage» ist durch die von der VKF anerkannten Fachfirma für Planung oder Errichtung zu erstellen. – Das Formular «Ausser-/Inbetriebsetzung» ist durch die Eigentürmer oder Nutzerschaft zu erstellen.
Das Formular wird während des ganzen Prozesses benötigt und somit gemäss Prozessfortschritt und Projektorganisation jeweils an die nächste Stelle weitergegeben.
Bei der Modernisierung von Brandmelde- oder Sprinkleranlagen ist je nach Projektorganisation und der involvierten Rollen sowie des Umfangs der Modernisierung ein vollständiges Ausfüllen aller Meldeformulare nicht möglich. Dies gilt ebenfalls für kleinere Erweiterungen. In diesen Fällen ist in Absprache mit den Inspektionsstellen der Umfang und sein (Notwendigkeit) einer Baueingabe respektive einer Baubewilligung herangezogen werden. Ist diese vorhanden kann eher nicht nach dem oben beschriebenen reduzierten Verfahren vorgegangen werden.