Kondensierende Holzheizkessel
FAQ-Nummer – 24-008 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Vorschrift: 24-15 Wärmetechnische Anlagen Ziffer, Absatz: 5.5.1 und 5.8.1 Thema: Kondensierende Holzheizkessel Beschlussdatum: 04.09.2019 Ausgangssituation: Heute wird bei Holzheizkessel auch die Kondensationstechnologie eingesetzt. Üblicherweise wird heute aber auch für einen Festbrennstoffkessel eine Abgasanlage mit T400 N G D2/D3 mit einem Kaminfuss verwendet. In Ziffer 5.5.1 der VKF-Richtlinie Wärmetechnische Anlagen
3 Feuerungsaggregate für feste Brennstoffe müssen an Russbrand
beständige Abgasanlagen angeschlossen werden.
Generell gilt bei kondensierenden Heizkesseln Ziffer 5.8.1
4 Abgasanlagen im Nassbetrieb müssen einen vollständigen Kondensat
Rückfluss sicherstellen. Das Kondensat ist so abzuführen, dass ein Rückfluss in das Feuerungsaggregat verhindert wird. Ausgenommen sind Feuerungsaggregate, die ausdrücklich für die Aufnahme der gesamten zurückfliessenden Kondensatmenge geeignet sind.
6 Die Abführung der Abgase darf durch Verbrennungsrückstände und
Ablagerungen nicht beeinträchtigt werden.
Frage: