Standort der Stromquelle für Sicherheitszwecke

FAQ-Nummer – 17-010 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Vorschrift: 17-15 Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung Ziffer, Absatz: 3.3.3 Abs. 3 Thema: Standort der Stromquelle für Sicherheitszwecke Beschlussdatum: 22.03.2022 Frage: Ein gleichzeitiger Ausfall der allgemeinen Stromversorgung und der Stromversorgung für Sicherheitszwecke führt zum Ausfall von brandschutztechnisch relevanten Systemen. Bei Anlagen, die bei einem Brand im Aufstellungsraum der allgemeinen Stromversorgung (Niederspannungsverteilanlagen) nicht benötigt werden (z.B. Feuerwehraufzug, Sprinklerpumpe, etc.) ist ein Ausfall tolerierbar. Für Anlagen, deren Funktion bei einem Brand im Aufstellungsraum der allgemeinen Stromversorgung (Niederspannungsverteilanlagen) weiterhin gewährleistet werden muss, (wie z.B. eine Sicherheitsbeleuchtung, Evakuationsanlage, etc.) ist es jedoch massgebend, dass diese auch bei einem Brand im Aufstellungsraum der Niederspannungsverteilanlage weiter funktionieren. Dies ist bei einer Aufstellung der Stromquelle für Sicherheitszwecke im gleichen Raum wie die Verteilung der allgemeinen Stromversorgung nicht gewährleistet. So kann beispielsweise ein gleichzeitiger Ausfall der normalen und der Sicherheitsbeleuchtung in einem Einkaufszentrum oder einem Konzertsaal tragische Folgen für Personen haben. Aufgrund der aktuellen Technik mit diversen elektronischen Komponenten kann bereits eine Temperaturerhöhung von 30 Kelvin und/oder der Einzug von Rauch über die Kühlventilatoren zu einem raschen Ausfall der Stromquelle für Sicherheitszwecke und somit der Sicherheitsstromversorgung führen, womit bei einem Brandfall im Aufstellungsraum von einem gleichzeitigen Ausfall der allgemeinen Stromversorgung und der Stromversorgung für Sicherheitszwecke ausgegangen werden muss. Aus diesen Gründen sollen aus unserer Sicht die Stromquellen für Sicherheitszwecke für Anlagen, welche bei einem Brand im Aufstellungsraum der allgemeinen Stromversorgung (Niederspannungsverteilanlagen) benötigt werden, nicht im gleichen Raum wie die Niederspannungsverteilanlagen der allgemeinen Stromversorgung aufgestellt werden. Mit der gleichen Begründung wird in der Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) der Electrosuisse und dem Stand der Technik Papier der SLG (Notbeleuchtung) eine Aufstellung

der Stromquelle für Sicherheitszwecke und der Niederspannungsverteilung im gleichen Raum nicht empfohlen.

Antwort ABSV: Wie in der Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) der Electrosuisse und dem Stand der Technik Papier der SLG (Notbeleuchtung) empfohlen, wird die Aufstellung der Stromquelle für die Sicherheitsbeleuchtung und/oder Evakuationsanlage im gleichen Raum wie die Niederspannungsverteilung nicht als sinnvoll erachtet.

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