FOKUS BSV 2026 - Ausgabe 06 l Oktober 2022
Ausgabe 6 | Oktober 2022
Sehr geehrte Damen und Herren
Die sechste Ausgabe des «FOKUS BSV 2026» informiert Sie über das Norm- und das Detailkonzept, die durch den Steuerungsausschuss Mitte September 2022 verabschiedet worden sind sowie den aktuellen Stand der Arbeiten.
Lars Mülli Zudem haben wir Fragen beantwortet, die im Zusammenhang mit dem Leiter Gesamtprojekt Projekt BSV 2026 auftauchten und uns aus den interessierten Kreisen eingegeben wurden.
Im weiteren gibt es im Projektteam eine nächste Anpassung. Der Jurist Josua Raster wird in der nächsten Phase (Phase 2) die Aufgaben des Juristen im Projektteam übernehmen. Sein Geschäftspartner Alois Keel wird im Hintergrund weiter am Projekt mitwirken. Durch den Tausch der Rollen im gleichen Büro ist für das Projekt BSV 2026 die Expertise der Juristen Michael Binz bestmöglich genutzt und es ist kein Know-how-Verlust zu erwarten. Wir Sekretär Gesamtprojekt danken Alois Keel vielmals für seine wertvolle Arbeit in Phase 1 des Projektes!
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und eine schöne Herbstzeit.
Stand der Arbeiten Seit dem letzten FOKUS BSV 2026 hat das Projektteam mit Unterstützung der Arbeitsgruppen Norm- und Detailkonzept zur Revision der Brandschutzvorschriften fertiggestellt. Damit ist die Phase 1 des Projektes abgeschlossen; die Arbeit an den Vorschriftentexten (Phase 2) hat begonnen.
Abbildung 1: Zeitstrahl zum Projektverlauf BSV 2026
Norm- und Detailkonzept zum Projekt BSV 2026 Die beiden Dokumente wurden am 14. September im Steuerungsausschuss behandelt und verabschiedet. Sie definieren die Leitlinien, den Terminplan sowie die Arbeitspakete für die Überarbeitung der Vorschriften. Sowohl das Norm- wie auch das Detailkonzept werden auf der Internetseite Projekt BSV 2026 | Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF (bsvonline.ch) veröffentlicht – die deutsche Fassung umgehend und die französische Fassung, sobald die Übersetzung erfolgt ist.
Normkonzept Im nun vorliegenden «Normkonzept BSV 2026» wird die Entstehung und Entwicklung der Schweizer Brandschutzvorschriften zusammengefasst; die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und das geltende Brandschutzrecht (BSV 2015) werden dargestellt und die Abgrenzungen zu Rechtsgebieten vorgenommen, die an das Brandschutzrecht anschliessen. Das Dokument beschreibt, ausgehend vom IOTH-Auftrag, wie und welche Ziele mit den neuen BSV erreicht werden sollen. Weiter wird die Differenz zwischen dem IST- und dem SOLL-Zustand (Delta) analysiert und beschrieben, wie im Rahmen der Totalrevision das Delta beseitigt oder verkleinert werden kann. Es wird dargelegt, welcher Teil des Deltas nicht durch die BSV 2026 reduziert werden kann.
Aus dem Normkonzept, das Bestandteil und wesentliche Grundlage für das Detailkonzept ist, ergibt sich der Handlungsbedarf aus rechtlicher Sicht. Der Handlungsbedarf wurde identifiziert, die umzusetzenden Handlungsfelder definiert und Lösungsansätze als sogenannte Eckpunkte formuliert und beschrieben.
Ein formelles Zwischenergebnis sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt: Der Steuerungsausschuss hat dem Vorschlag aus dem Kernausschuss zugestimmt, dass die zukünftigen Brandschutzvorschriften (BSV) nur mehr aus einem Erlass (BSV) bestehen. Die bisherige Unterteilung der BSV in eine Brandschutznorm und in Brandschutzrichtlinien wird aufgegeben. Ebenfalls verzichtet wird zukünftig auf die zahlreichen untergesetzlichen Dokumente (Verzeichnis, Erläuterung, Arbeitshilfe, Merkblatt, Musterweisung, Planungshilfe, Reglement). Alle diese Dokumente werden in der BSV-Erläuterung zusammengefasst.
Detailkonzept Das «Detailkonzept BSV 2026» beschreibt die Strategie sowie die konkreten Arbeitsschritte bis zur Inkraftsetzung der BSV 2026 und gliedert diese in einem Zeitstrahl. Dieser wurde kritisch hinterfragt, mit der Folge, dass die Inkraftsetzung neu für den 1. Oktober 2026 (bis anhin 01.01.2026) geplant ist.
Basierend auf den Eckpunkten aus dem Normkonzept und den Ergebnissen der in Phase 1 aktiven Arbeitsgruppen sind im Detailkonzept die zu beachtenden Randbedingungen für die Totalrevision zusammengestellt. Das Detailkonzept beschreibt die Erwartungen und Grenzen der Totalrevision sowie die Projektorganisation und den detaillierten Handlungsbedarf für die Ausarbeitung der BSV 2026.
Der risikoorientierte Ansatz und die Möglichkeiten zur Umsetzung in den Nachweisverfahren (präskriptiv, leistungsbasiert, risikobasiert), die Kernelemente der Revision, werden beschrieben. Aus diesen ergibt sich der zur Erarbeitung der Bestimmungen notwendige Forschungsbedarf.
Information zu den Tätigkeiten in den Arbeitsgruppen Die Arbeitsgruppen haben bisher hauptsächlich vorbereitende Grundlagenarbeiten geleistet. Durch die Fertigstellung des Norm- und Detailkonzepts waren im Frühling und Sommer keine grösseren Arbeiten mehr notwendig. Seit der Verabschiedung der beiden erwähnten Dokumente haben die bestehenden und neue Arbeitsgruppen mit den effektiven Revisionsarbeiten begonnen. Zusätzlich werden die Eingaben aus der Kundenumfrage untersucht und es wird eine schlüssige Lösung für die notwendigen Begriffsdefinitionen erarbeitet. Die nachfolgenden Aussagen stellen den heutigen Stand der Arbeiten dar. Die Sachverhalte können sich im Verlauf des Projektes noch ändern.
AG 1 «Begriffsmanagement» (d / f / i) Die für jedermann einsehbare Sammlung der Begriffe und Definitionen (www.terminofeu.ch) beinhaltet heute ca. 80 Begriffe. Neu werden dazu auch die verwendeten Quellen ausgewiesen. Die Begriffe werden von den Arbeitsgruppen beurteilt und falls notwendig angepasst und ergänzt. Der Arbeitsgruppe 1 obliegen die Prüfung der formellen Anforderungen sowie die Online-Publikation. Die fachliche Korrektheit liegt in der Verantwortung der eingebenden Arbeitsgruppen. Bitte beachten Sie, dass sich die Begriffsdefinitionen im Verlauf des Projektes noch ändern können. Die französische Übersetzung ist in Arbeit und wird schrittweise eingepflegt.
AG 2 «Baustoffe und Bauteile» Die AG 2 kümmert sich weiter insbesondere um den Umgang mit der Schnittstelle zur Bauproduktegesetzgebung (BauPG, BauPV). Dabei werden auch neue europäische Trends wie Re- Use und Re-Manufacturing behandelt.
AG 3 «Qualitätssicherung» Aktuell finden Arbeiten an der Formulierung des Entwurfs der neuen QS-Vorschriften statt. Trotz der gemeinsam erarbeiteten Leitlinien bestehen in Bezug auf den Tiefgang der QS-Vorschriften und die zu regelnden QS-Massnahmen noch erhebliche Differenzen.
AG 4 «Kostenermittlung» In der Phase 2 stehen die Kostenschätzungen zu einigen ausgewählten Brandschutzmassnahmen an. Diese werden verwendet, um die Wirtschaftlichkeit (Kosten- / Nutzenverhältnis) der betreffenden Massnahmen zu bewerten. Anhand eines Referenzgebäudes werden die Kosten der Brandschutzmassnahmen für die Nutzungen «Wohnen», «Spital» und «Verkaufsgeschäft» geschätzt. Diese Arbeit wird von Spezialisten aus der Wirtschaft sowie Kostenschätzern aus Gebäudeversicherungen in der Arbeitsgruppe erledigt.
AG 5 «Schutzzielhierarchie» Die Arbeitsgruppe hat als Grundlage für die risikoorientierte Überarbeitung des präskriptiven Nachweisverfahrens ein Set von Nutzer-, Nutzungs- und Gebäudecharakteristiken (Risikoindikatoren) erarbeitet. Die Aufmerksamkeit, Reaktion, Vertrautheit im Gebäude, Fähigkeit zur selbständigen Flucht sowie die Gehgeschwindigkeit stehen zur Beschreibung der Nutzer eines Gebäudes zur Verfügung. Bei den Nutzungs-Charakteristiken sind Personendichte, Zelligkeit (Raumgrössen) des Gebäudes, Brandlastdichte, Aktivierungsgefahr, Brandentwicklung und Explosionsgefahr von Bedeutung. Im Zusammenhang mit den Gebäude-Charakteristiken wurden die Gebäudehöhe, die Anzahl Geschosse über und unter Terrain sowie die Gebäudetiefe unter Terrain als wichtig eingestuft. Mit der Definition dieser Indikatoren ruht die Arbeit der AG 5 im Moment. Die Ergebnisse werden nun in den anderen Arbeitsgruppen verwendet, um die heutigen Bestimmungen (BSV 2015) zu bewerten und deren Transformation in die Bestimmungen der BSV 2026 vorzunehmen.
AG 6 «Vollzugsvereinheitlichung» Die AG 6 hat Grundsätze und Ziele für die zu erreichende Vereinheitlichung des Vollzugs erarbeitet. Zukünftig soll bezüglich Brandschutz schweizweite Klarheit bestehen, was in welcher Qualität vor Baubeginn vorliegen muss und kontrolliert wird; ob und was während und am Ende der Realisierungsphase kontrolliert wird; ob und was wie häufig und in welcher Tiefe während der Bewirtschaftung kontrolliert wird.
Der Vollzug soll dort vereinheitlicht werden, wo das Risiko (z. B. in Abhängigkeit von Nutzergruppen, Nutzung, Gebäudekategorie) besonders gross ist. Zudem wird das Kosten-Nutzen-Verhältnis gesamtwirtschaftlich bewertet. Dabei sind die Kosten aller Beteiligten zu berücksichtigen, auch diejenigen der Brandschutzbehörden.
Gegenstand der Vereinheitlichung ist auch das geforderte Ausbildungsniveau. Behörden die prüfen und kontrollieren, sollen gleich ausgebildet sein wie diejenigen, welche die zu prüfenden Dokumente erarbeiten oder die zu kontrollierenden Gebäude erstellen. Zudem soll die Eigenverantwortung bei der Ausführung und insbesondere in der Bewirtschaftung gestärkt werden. Die Kontrollrhythmen sollen aufeinander abgestimmt werden, um bei der Kontrolle verschiedener Gewerke im gleichen Gebäude unterschiedliche Periodizitäten zu vermeiden. Es soll festgelegt werden, dass es sich bei Kontrollen immer um Stichprobenkontrollen handelt.
Zukünftig soll auf kantonale Vollzugshilfen so weit als möglich verzichtet werden. Weiterhin soll die Aufbauorganisation der Brandschutzbehörde (kantonale oder kommunale Zuständigkeiten, Auslagerung von Aufgaben an Private) nicht angetastet werden.
Diese Vorschläge wurden dem IOTH in schriftlicher Form unterbreitet und von den Mitgliedern der Plenarversammlung positiv zur Kenntnis genommen. Die Arbeit der AG 6 kann also in der eingeschlagenen Richtung fortgeführt werden.
AG 7 «Bauliche Brandschutzmassnahmen» AG 8 «Technische Brandschutzmassnahmen» AG 12 «Gebäudtechnischer Brandschutzmassnahmen» Die Arbeitsgruppen 7, 8 und 12 wurden neu gegründet. Sie bestehen aus verschiedenen Untergruppen. Diese haben «Delegierte» für die ersten Basisworkshops gewählt. An diesen haben die Teinehmenden begonnen, die Bestimmungen der den Arbeitsgruppen zugeordneten Richtlinien der BSV 2015 anhand der definierten Risikoindikatoren zu bewerten. Zusätzlich wird eine erste grobe Einschätzung gemacht, ob und in welcher Form die Bestimmungen in die BSV 2026 übernommen werden sollen. Zwischenergebnisse und erste Entwürfe der zukünftigen Vorschriften sind Anfang 2023 zu erwarten.
Fragen und Statements aus interessierten Kreisen Frage: Wie werden die Anforderungen aus den verschiedenen Richtlinien besser aufeinander abgestimmt? Antwort: Die Ergebnisse aus den verschiedenen Arbeitsgruppen laufen im Projektteam zusammen. Dieses trägt die Verantwortung bezüglich der Abstimmung der Anforderungen sowie der einheitlichen Regelungstiefe der zukünftigen Brandschutzvorschriften. Auch dem Kern- und Steuerungsausschuss kommt im Hinblick auf die Widerspruchsfreiheit und Harmonie der neuen Vorschriften eine grosse Bedeutung zu.
Frage: Wie wird die Digitalisierung (z. B. BIM-Planungsmethode) berücksichtigt? Antwort: Die Erarbeitung von digitalen Prüftools wie Modellchecker ist nicht Teil des Projektes BSV 2026. Allerdings wird darauf geachtet, die Bestimmungen möglichst klar und einfach und damit in Prüfregeln umsetzbar zu formulieren. Dies fördert auf der einen Seite den einheitlichen Vollzug und auf der anderen Seite vereinfacht es die Entwicklung digitaler Prüftools.
Frage: Wie kann in Zukunft sichergestellt werden, dass die «moderaten» Brandschutzvorschriften nicht via Branchen- und VKF-Merkblätter und Erläuterungen verschärft werden? Antwort: Der Projektleitung ist bewusst, dass die heutige Situation diesbezüglich unbefriedigend ist. Eine einfache und pragmatische Lösung liegt momentan noch nicht vor. Es besteht jedoch die Absicht, bei der Entwicklung der zukünftigen Vollzugspraxis eine breitere Beteiligung aller interessierten Organisationen zu gewährleisten. Dabei wird auch die Antwort des Bundesrats auf das Postulat Flach berücksichtigt (19.3894 | Den Wildwuchs und den Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde beenden | Geschäft | Das Schweizer Parlament).
Frage: Wie umfassend anwendbar werden die leistungsbasierten und risikobasierten Nachweise in den BSV 2026 sein? Welche Einschränkungen der Anwendungen wird es geben? Antwort: Die «Kalibrierung» eines leistungsbasierten Nachweisverfahrens an die risikobasierten Schutzziele ist ein ambitioniertes Ziel, das im Rahmen der Entwicklung der BSV 2026 nicht vorgesehen ist. Leistungsbasierte Einzelnachweise werden wie heute eingesetzt werden können. Das risikobasierte Nachweisverfahren bietet maximalen Spielraum. Es erfordert ein hohes Mass an Expertise. Mit den im Schutzziel-Prozess definierten quantitativen
Risiko-Akzeptanzkriterien für die BSV 2026 kann das Risiko im geplanten Gebäude ohne Referenz zu einer «akzeptierten Lösung» direkt berechnet und mit dem Grenzkostenprinzip und dem Nutzerrisiko-Kriterium beurteilt werden. Die Erstellung eines konkreten Risikomodells für das betrachtete Gebäude bzw. die untersuchte Fragestellung liegt in der Verantwortung des Anwenders risikobasierter Nachweise. Nur so kann die Anwendung für sehr spezifische Fragestellungen in Projekten ermöglicht werden. In den BSV 2026 wird kein Risikomodell vorgegeben. Die Erarbeitung eines Model Codes ist vorgesehen.
Frage: Können anstelle von präskriptiven Minimalanforderungen oder allgemein als Nachweis eines minimalen Sicherheitsniveaus für Bestandesbauten auch leistungsorientierte und risikobasierte Nachweise geführt werden? Antwort: Ja, zukünftig sollen sowohl bei Neu- als auch für Bestandesbauten präskriptive, leistungsbasierte und risikobasierte Nachweise zur Anwendung kommen können. Hierzu werden in den BSV 2026 Spielregeln definiert.
Frage: Wie werden die Schutzziele hinter den künftigen Brandschutzmassnahmen nachvollziehbar dokumentiert und kommuniziert? Antwort: Zusätzlich zu den Brandschutzvorschriften (interkantonales Gesetz) wird eine Erläuterung verfasst. Darin werden wo nötig Erklärungen und Erläuterungen zu den Schutzzielen und Bestimmungen publiziert.
Statement eines Stakeholders: Die Gebäudehülle hat in den letzten Jahren eine stetige Entwicklung erlebt. Es entstehen an Hochhausfassaden kleine Kraftwerke mit PV-Anlagen, Pflanzen zieren ganze Hauswände, auf dem Dach wachsen Bäume in Gartenanlagen und es werden stets neue Produkte für die Gebäudehülle entwickelt. In den zukünftigen Vorschriften sind neue Anforderungen für derartige Anwendungen unabdingbar. Auch eine Überprüfung des Schutzziels für die Gebäudehülle scheint angebracht zu sein.
Herausgeberin: Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF Bundesgasse 20 | 3011 Bern 031 320 22 22
mail@vkg.ch www.vkg.ch