FOKUS BSV 2026 - Ausgabe 11 l Mai 2026
Ausgabe 11 | Mai 2026
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dem vorliegenden Newsletter erhalten Sie eine Übersicht über die angepasste Terminplanung sowie zu den letzten Entscheiden des IOTH bezüglich des Projekts Brandschutzvorschriften (BSV) 2026.
Wir geben Ihnen ausserdem erste Informationen zu den Rückmeldungen Lars Mülli aus der technischen Vernehmlassung und erklären den Prozess zu deren Leiter Gesamtprojekt Analyse und Einarbeitung.
Weiter erhalten Sie wichtige Angaben zu den geplanten Schulungen und Prüfungen der VKF.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.
André Grubauer Leiter Ausbildung und Personenzertifizierung
Terminplan Der Terminplan bis zur Inkraftsetzung der totalrevidierten schweizerischen Brandschutzvorschriften (BSV) hat sich aufgrund der rund 11‘000 Eingaben in der technischen Vernehmlassung sowie des tragischen Brandfalls in Crans-Montana verändert und präsentiert sich neu wie folgt:
Januar - November 2026 Auswertung und Einarbeitung der Rückmeldungen aus der technischen Vernehmlassung sowie der Erkenntnisse aus Crans- Montana Dezember 2026 Verabschiedung der BSV für die politische Vernehmlassung durch den Steuerungsausschuss Januar 2027 Verabschiedung der BSV für die politische Vernehmlassung durch den leitenden Ausschuss des IOTH Januar 2027 Neuer Start Schulungen Februar – April 2027 Politische Vernehmlassung (3 Monate) Mai 2027 Auswertung und Einarbeitung der Rückmeldungen aus der politischen Vernehmlassung Juni 2027 Finalisierung des Antrags an die Plenarversammlung des IOTH durch das leitende Gremium des IOTH September 2027 Genehmigung der BSV durch die Plenarversammlung des IOTH 1. Oktober 2027 Totalrevidierte BSV treten in Kraft
Abbildung 1: Zeitstrahl zum Projektverlauf BSV 2026
IOTH Entscheide zu den totalrevidierten BSV An seiner Plenarversammlung vom 6. März 2026 hat das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) im Zusammenhang mit dem Projekt BSV 2026 einstimmig folgende Entscheide getroffen (siehe auch Medienmitteilung IOTH VKF vom 6. März 2026):
– Die rund 11'000 eingegangenen Rückmeldungen sollen zusammen mit gesicherten, relevanten Erkenntnissen aus dem tragischen Brandereignis vom 1. Januar 2026 in Crans-Montana (VS) sorgfältig eingearbeitet werden. – Für die Bearbeitung der aussergewöhnlich hohen Anzahl an Eingaben wird mehr Zeit als geplant notwendig sein. Der Entscheid zur Inkraftsetzung wird deshalb um ein halbes Jahr nach hinten auf September 2027 geschoben. – Es findet keine zweite technische Vernehmlassung statt. – An der schweizweiten Vereinheitlichung des Vollzugs wird festgehalten, um die Brandschutzvorschriften in der ganzen Schweiz kompetent und konsequent umzusetzen.
Gegenüber dem Entwurf für die technische Vernehmlassung sollen die Ausweitung von Abnahmen auf weitere Gebäudekategorien, häufigere Kontrollen sowie eine kürzere Übergangsfrist für die Vereinheitlichung geprüft werden.
Zudem wurden zur im September 2020 durch das IOTH genehmigten Schutzzieldefinition (siehe FOKUS BSV 2026 - Ausgabe 2 l Oktober 2020 sowie Beschluss IOTH zu den Schutzzielen der BSV 2026) keine Änderungsanträge gestellt. Das Projekt wird somit auf dieser Basis zu Ende geführt.
Erklärungen zum Prozess und zu den Terminen
Zusammenfassung der Eingaben aus der technischen Vernehmlassung Von knapp 500 Interessierten (Verbänden, Institutionen, Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Privatpersonen) haben schlussendlich etwas mehr als 200 Teilnehmende insgesamt über 11’000 Rückmeldungen zum vorgelegten Entwurf der neuen BSV eingegeben. Wir danken allen für ihre wertvollen Inputs.
Die Rückmeldungen verteilen sich auf rund 2’300 generell, 6’300 technisch und 3’450 redaktionell kategorisierte Eingaben. Dabei gab es Eingaben, die mehreren Kategorien zugeordnet wurden. Die Rückmeldungen umfassen Orthografiefehler, einfache und komplexe technische Inputs sowie umfassende Änderungsanträge. Rund zehn Rückmeldungen fordern eine komplette Überarbeitung resp. einen Abbruch des Projektes. Insgesamt wird der Aufbau als anspruchsvoll wahrgenommen. Viele Teilnehmende führen aber aus, dass die Systematik sehr stringent sowie konsequent sei und – einmal ins Werk eingedacht – sehr zielgerichtet gearbeitet werden könne.
Es zeigt sich, dass die Bestimmungen zum Vollzug (nicht zuletzt aufgrund des Ereignisses in Crans- Montana) und v.a. Ausführungen zum technischen Brandschutz sorgfältig geprüft und wo notwendig überarbeitet werden müssen. Entsprechend ist bei diesen Themen von grösseren Änderungen gegenüber dem vorgelegten Entwurf auszugehen. Auch der Umfang der zukünftigen BSV wird hinterfragt. Dabei ist nicht klar, wie weit den Eingebenden bewusst war, dass es im Gegensatz zum heute gültigen Vorschriftenwerk keine selbständigen Erläuterungen, Merkblätter und weitere Publikationen mehr geben wird. Trotzdem werden wir mögliche Kürzungen umsetzen.
Schliesslich noch ein Wort zum Brandschutz bei Tieren sowie Brandschutz und Behindertengesetzgebung. Diese beiden Themen werden mit den entsprechenden Anspruchsgruppen in zwei separaten Prozessen bearbeitet. Einerseits gemeinsam mit dem Bundesamt für Veterinärwesen in einem eigenen Schutzzielprozess zum Brandschutz bei Tieren. Andererseits im Rahmen der laufenden Überarbeitung der SIA500 “Hindernisfreie Bauten”.
Vorgehen zur Auswertung der Eingaben In einem ersten Schritt wurden alle Eingaben durch das Projektteam und die Projektsteuerung gesichtet und drei Grundkategorien zugeordnet (unabhängig davon, ob eine Eingabe lediglich einmal oder mehrmals einging):
– Kenntnisnahme, kein Handlungsbedarf – Angenommen (in unterschiedlichen Ausprägungen) – Abgelehnt (aus verschiedenen Gründen)
Im Rahmen einer zweitätigen Sitzung hat der Kernausschuss die bis dahin zur Ablehnung empfohlenen Eingaben nochmals auf den Prüfstand gestellt und in einigen Fällen in die Kategorie “Angenommen” umgeteilt. Weiter wurden erste Umsetzungsvorschläge der angenommenen Anträge
zu zentralen Themen diskutiert und zur Behandlung im Steuerungsausschuss (alle massgebenden Stakeholder sind vertreten) vorbereitet, damit die jeweilige Verarbeitung und Verabschiedung zeitnah erfolgen können. Der Steuerungsausschuss prüft in drei Sitzungen die Empfehlungen zu den Eingaben zusammen mit den Umsetzungsvorschlägen. Bis spätestens Ende September 2026 entscheidet er darüber, welche Anträge wie umgesetzt werden. Das Projektteam ist an die Entscheide des Steuerungsausschusses gebunden und kann somit nicht wählen, welche Eingaben weiterverfolgt werden und welche nicht.
Zur Erarbeitung der Umsetzungsvorschläge greift das Projektteam soweit notwendig auf Fachleute der einzelnen Themen zurück, jedoch nicht mehr auf die ganzen Arbeitsgruppen aus der Erarbeitung des Entwurfs für die technische Vernehmlassung. Bis Ende Herbst 2026 liegt der Entwurf der überarbeiteten BSV vor, damit er Anfang Dezember 2026 vom Steuerungsausschuss und Ende Januar 2027 vom Leitenden Ausschuss des IOTH in die politische Vernehmlassung verabschiedet werden kann (s. Abschnitt Terminplan).
Politische Vernehmlassung Nach der Einarbeitung der vom Steuerungsausschuss bewilligten Änderungen aus der technischen Vernehmlassung beginnt im Februar 2027 die politische Vernehmlassung. Sie wird drei Monate andauern und Anfang Mai 2027 beendet. Zu dieser Vernehmlassung werden ausschliesslich die kantonalen Baudirektionen (Mitglieder des IOTH) eingeladen. Diesen steht es frei, innerhalb der kantonalen Verwaltungen Mitberichte anderer Departemente / Direktionen einzufordern.
Publikation des Entwurfs zur politischen Vernehmlassung Es besteht ein grosses Interesse in der Öffentlichkeit, den Entwurf zur politischen Vernehmlassung einzusehen. Dies vor allem im Zusammenhang mit den Schulungen der VKF, die auf diesem Entwurf basieren werden und der Überarbeitung der heutigen Stand-der-Technik-Papiere zur Überführung in anerkannte Regelwerke Dritter. Der Leitende Ausschuss des IOTH wird an seiner Sitzung vom Januar 2027 entscheiden, ob der Entwurf gleichzeitig zum Start der politischen Vernehmlassung auf der Webseite Projekt BSV 2026 öffentlich zugänglich gemacht wird. Das Dokument würde als Entwurf gekennzeichnet sein und es könnten keine rechtlichen Ansprüche für laufende oder zukünftige Projekte daraus abgeleitet werden.
Ausbildungen und Prüfungen In Zusammenhang mit der neu terminierten Einführung der neuen Brandschutzvorschriften werden für das Jahr 2027 auch die Durchführungen der Informations-, Schulungs- und Veranstaltungsangebote der VKF neu geplant. Der reguläre Ausbildungsbetrieb wird im Jahr 2027 ausgesetzt. Somit werden 2027 keine Grund- und Aufbaukurse, Lehrgänge oder Praxismodule angeboten. Grundsätzlich bleibt der Prüfungszyklus mit jährlicher Durchführung im Herbst auch nach Einführung der neuen Vorschriften bestehen. Es wird keine Unterbrechung des Prüfungszyklus geben. Ab 2028 bietet die VKF und weitere Anbieter/innen ein neues, auf die neuen Brandschutzvorschriften zugeschnittenes Bildungsangebot an.
Schulungsangebot zur Einführung der neuen Brandschutzvorschriften
Auf die politische Vernehmlassung hin werden ab Januar 2027 kostenpflichtige Grundlagen- und Schwerpunktmodule für Fachpersonen sowie Tagungen durchgeführt. Das ursprüngliche Schulungskonzept, das auf fünf Modulen basiert, wird beibehalten. Die Neuerungen aus den Eingaben wurden berücksichtigt und entsprechend in die Module eingearbeitet.
Die fünf Module im Überblick:
– Grundlagen 1: Aufbau der Brandschutzvorschriften / drei Nachweisverfahren – Grundlagen 2: Dokumentation, Qualitätssicherung und Vollzug – Modul bauliche Brandschutzmassnahmen – Modul technische Brandschutzmassnahmen – Modul spezifische Gefahren
Die Module werden ab Januar 2027 bis Ende 2027 mehrfach durchgeführt.
Die Schulungen werden schweizweit nach Sprachregionen aufgeteilt angeboten:
1 Westschweiz (f)
2 Mittelland (d)
3 Zentralschweiz (d)
4 Ostschweiz (d)
5 Tessin (i)
Abbildung 2: Übersicht Durchführungsregionen der VKF-Angebote Schulungsphase neue BSV
VKF-Zertifikatsprüfungen Die VKF-Zertifikatsprüfungen werden in den kommenden Jahren ohne Unterbrechung durchgeführt. Sie finden im Frühling statt. Dieser Rhythmus bleibt auch nach der Einführung der neuen Richtlinien unverändert. Die Prüfungen werden nächstes Jahr noch nach den Richtlinien von 2015 angeboten. Auf welchen Inhalten die im Frühjahr 2028 angebotenen Prüfungen basieren werden, wird derzeit abgeklärt.
Eidgenössische Prüfungen Grundsätzlich wird der Prüfungszyklus mit jährlicher Durchführung im Herbst auch nach Einführung der neuen BSV beibehalten. Es wird keine Unterbrechung des Prüfungszyklus geben.
In diesem Jahr finden die eidgenössischen Prüfungen zum letzten Mal auf Basis der Brandschutzvorschriften von 2015 statt. In den Jahren 2027 und 2028 werden nur noch Wiederholungsprüfungen nach den Vorschriften von 2015 für diejenigen durchgeführt, die nicht bestanden haben. Die erste Prüfung nach den neuen Vorschriften findet 2028 statt.
Abbildung 3: Übersicht der eidg. Prüfungen Anmeldung und Prüfungsstoff
– Hinweis zu den Prüfungen 2028 nach den neuen BSV: Vorbehalten bleibt, dass das Staatssekretariat für Bildung Forschung und Innovation (SBFI) die Prüfungsordnungen basierend auf den neuen Brandschutzvorschriften Anfang 2028 freigibt. – Prüfungsinformationen und Anmeldung: https://www.vkfausbildung.ch/pruefungen-und-zertifikate/eidgenoessische-pruefungen
Gesamtübersicht VKF Schulungs- und Prüfungsangebote
Abbildung 4: Übersicht der VKF-Angebote Schulungsphase Neue Brandschutzvorschriften
Herausgeberin: Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF Bundesgasse 20 | 3011 Bern 031 320 22 22 mail@vkg.ch www.vkg.ch