Klassierung K (Verkleidung)
FAQ - Brandschutzvorschriften VKF Brandschutznorm X Brandschutzrichtlinie Verzeichnis
Brandschutzerläuterung Brandschutzarbeitshilfe Stand der Technik
Titel / Artikel / Ziffer / Absatz: 12-03 / Ziffer 4.2.1 / Absatz 3
Thema: Klassierung K (Verkleidung)
Datum: 18.02.2005 Nr. 12-001d
Publikation an: Kommissionen VKF Kantonale Brandschutzbehörden X Öffentlichkeit
Frage: In der Richtlinie fehlt die genaue Bezeichnung und Definition der Klassierung K (Verkleidungen).
Antwort: Verkleidungen mit Brandschutzfunktion K bzw. EI Gemäss EN 13501-2, Ziffer 6.3.3 sowie der VKF-Brandschutzrichtlinie Baustoffe und Bauteile „Klassierung“, Ziffer 4.2.1, Absatz 3 gibt die Brandschutzfunktion K die Fähigkeit einer Wand- oder Deckenverkleidung wieder, das direkt dahinterliegende Material vor Entzündung, Verkohlung und andere Schäden für die festgelegte Zeit zu schützen. Zu den Verkleidungen mit Brandschutzfunktion gehören insbesondere Brandschutzplatten. Die Prüfung der Verkleidungen erfolgt nach EN 14135. Für Verkleidungen mit Brandschutzfunktion kommen folgende Feuerwiderstandsklassen zur Anwendung: K 30 und K 60 In der aktuellen Fassung der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF werden für Verkleidungen mit Brandschutzfunktion die Klassierungen EI 30 und EI 60 statt K 30 und K 60 verwendet. Wenn die Verkleidungen anwendungsbedingt aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen wird die Darstellung der Klassierung mit dem Hinweis „(nbb)“ ergänzt. Bei der Anwendung sind Verkleidungen mit den Bezeichnungen K und EI einander gleichgestellt. Bei einer nächsten Überarbeitung der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF ist vorgesehen, bei den Verkleidungen mit Brandschutzfunktion die Bezeichnung EI durch K zu ersetzen.