Wärmedämm-Verbundsysteme - Brandriegel bei EFH

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d’assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio

FAQ-Nummer: 14-011 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Brandschutzrichtlinie 14-15 / Verwendung von Baustoffen Ziffer, Absatz: 3.2.2 Thema: Wärmedämm-Verbundsysteme - Brandriegel bei EFH Beschlussdatum: 23.04.2015

Frage: Gilt Ziffer 3.2.2 auch bei einem EFH mit Einlegerwohnung, wenn die Gebäudehöhe über 11 m liegt?

Antwort ABSV: Auf die Ausführung der Brandschutzmassnahmen gemäss Ziffer 3.2.2 der BSR 14-15 kann bei EFH sowie EFH mit Einliegerwohnung verzichtet werden. Da gemäss Ziffer 3.7.3, Absatz 1 der BSR 15-15 keine Brandabschnitte zu bilden sind, ergibt eine Segementierung an der Fassade keine erhöhte Brandsicherheit.

Antrag an IOTH zur Änderung bei nächster Revision Ohne Rechtskraft bis Verabschiedung durch das IOTH FAQ öffentlich publiziert

Nummer: 14-011de Seite |1