Notausstiegsklappe im Schachtkopf des Feuerwehraufzuges
FAQ - Brandschutzvorschriften VKF
Brandschutznorm Brandschutzrichtlinie Verzeichnis X Brandschutzerläuterung Brandschutzarbeitshilfe Stand der Technik
Titel / Artikel / Ziffer / Absatz: 108-03; Ziffer 3.5.5
Thema: Notausstiegsklappe im Schachtkopf des Feuerwehraufzuges
Datum: 06.12.2011 Nr. 108-003de
Publikation an: Kommissionen VKF Kantonale Brandschutzbehörden X Öffentlichkeit
Frage: Gemäss SN/EN 81/72 Norm muss der Feuerwehraufzug bis in das oberste Geschoss fahren können. Feuerwehraufzüge müssen gemäss VKF-Brandschutz-Erläuterung „Feuerwehraufzüge“ für die Selbstrettung der Feuerwehr Aufstiegsmöglichkeiten auf das Dach der Kabine und von dort zur nächsten Schachttür (im darüber liegenden Geschoss) aufweisen. Dies bedeutet, dass bei einem Halt des Feuerwehraufzuges im obersten Geschoss ein Ausstieg auf das Dach des Gebäudes oder in den Motorenraum des Aufzuges eingebaut werden muss. Grundsätzlich steuert die Feuerwehr mit dem Feuerwehraufzug immer höchstens eine Etage unter dem Brandgeschoss an. Dies bedeutet, dass die Feuerwehr bei einem Einsatz maximal bis ins zweitoberste Geschoss fährt. Bei einem Defekt des Feuerwehraufzuges, welcher den Ausstieg über die Aufzugstüren im angesteuerten Geschoss nicht mehr zulässt, können sich die Feuerwehrleute über die Schachttüre des obersten Geschosses in Sicherheit bringen. Ein Zustieg vom Dach / Ausstieg auf das Dach ist aus Sicht der Feuerwehren für den Feuerwehraufzug nicht erforderlich. Unter welchen Voraussetzungen kann auf die Ansteuerung des obersten Geschosses (Feuerwehraufzug fährt nur in das zweitoberste Geschoss) verzichtet werden?
Antwort: Mit Inkraftsetzung der SN EN 81-72:2003 im Jahre 2005 ist vorgeschrieben, dass mit Feuerwehraufzügen auch im Feuerwehrsteuerungsmodus (Brandfallsteuerung) jedes Geschoss – also auch das oberste Geschoss – angesteuert werden kann. In Neubauten sowie bei Aufstockungen oder wesentlichen Änderungen an Feuerwehraufzügen in bestehenden Bauten ist die SN EN 81-72 einzuhalten. In diesen Fällen sind Notausstiege (z. B. auf das Dach des Gebäudes oder in den Motorenraum), welche über das Kabinendach erreichbar sind, einzubauen.
In bestehenden Bauten, bei welchen am Feuerwehraufzugsschacht keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden oder dort wo durch den nachträglichen Einbau von Notausstiegen unverhältnismässige Aufwendungen entstehen, wird auf die Ansteuerung des obersten Geschosses verzichtet. In diesem Falle ist in der Feuerwehraufzugskabine der Warnhinweis „Im Brandfall kann das oberste Geschoss nicht angesteuert werden“ anzubringen. Das Anfahren des obersten Geschosses ist im Brandfall durch die Liftsteuerung zu verhindern.