Aufzugsschacht
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d’assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio
FAQ-Nummer: 23-005 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Brandschutzrichtlinie 23-15 / Beförderungsanlagen Ziffer, Absatz: 3.1, Absatz 4 Thema: Aufzugsschacht Beschlussdatum: 02.02.2016
Frage: Was ist als Zugangsseite für Kleingüteraufzüge gemeint? a) Die Schachtfront vom Schacht b) Die gesamte Front inkl. der Türen
Antwort ABSV: Als Zugangsseite ist die Schachtseite gemeint, an der sich die Tür oder Luke befindet. Die minimale Anforderung EI 30 bezieht sich auf die Anforderungen an den Schacht und beinhaltet aufgrund der Fläche nur die Schachtfront und nicht die Tür (inkl. Rahmen) oder Luke. (Dies ist an sich klar, sind die Anforderungen doch unter der Ziffer 3.1 mit dem Titel „Aufzugsschacht“ aufgeführt).
Erläuterung / Interpretation FAQ öffentlich publiziert
Nummer: 23-005de Seite |1