Ansteuerung von technischen Brandschutzeinrichtungen

FAQ - Brandschutzvorschriften VKF

Brandschutznorm X Brandschutzrichtlinie Verzeichnis Brandschutzerläuterung Brandschutzarbeitshilfe Stand der Technik

Titel / Artikel / Ziffer / Absatz: 19-03 / Ziffer 3.2.2

Thema: Ansteuerung von technischen Brandschutzeinrichtungen

Datum: 05.09.2006 Nr. 19-001d

Publikation an: Kommissionen VKF Kantonale Brandschutzbehörden X Öffentlichkeit

Frage: In der SES-Richtlinie für Sprinkleranlagen ist festgehalten, dass Sprinkleranlagen zur Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen eingesetzt werden können. In der VKF-Richtlinie „Sprinkleranlagen“ steht unter der Ziffer 3.2.2 „Verkaufsgeschäfte“: Wenn es zur Ansteuerung technischer Brandschutzeinrichtungen erforderlich ist, sind die Sprinkleranlagen durch Brandmeldeanlagen in Teilbereichen oder einzelnen Räumen zu ergänzen“. Wie ist der Passus generell zu interpretieren? Beispiel: - Sofern mitten in einem Betrieb mit Sprinkleranlage ein Brandschutztor angesteuert werden muss, ist dieses zusätzlich mit „Steuermelder“ zu aktivieren? Gilt dies nur für Verkaufsgeschäfte oder auch bei Räumen mit grosser Personenbelegung gemäss Definitionen in der Brandschutzarbeitshilfe „Verkaufsgeschäfte“, Ziffer 2.1, Absatz 1 und 2?

Antwort: In Bauten und Anlagen, die mit einer Sprinkleranlage geschützt sind, kann die Ansteuerung und Inbetriebsetzung von baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen sowie von haustechnischen Anlagen über die Sprinkleranlage erfolgen. Wo eine im Brandfall frühzeitige und selektive Ansteuerung erforderlich ist, kann die Brandschutzbehörde objekt- und konzeptbezogen eine Ergänzung der Sprinkleranlage mit einer Brandmeldeanlage in Teilbereichen oder einzelnen Räumen verlangen.