Einrichtungen der Informationstechnik

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d’assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio

FAQ-Nummer: 14-017 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Brandschutzrichtlinie 14-15 / Verwendung von Baustoffen Ziffer, Absatz: 5.3, Absatz 1 Thema: Einrichtungen der Informationstechnik Beschlussdatum: 21.08.2015

Frage: In Abschnitt 1 wird nur die SN EN 60950-1 erwähnt. Diverse Hersteller von Displays verwenden zur Prüfung Ihrer Geräte jedoch die Norm EN 60065-1 (Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte) welche gleich aufgebaut ist. Zudem existiert bereits ein Normenentwurf (EN 62368-1), welcher die beiden Normen SN EN 60950-1 sowie die SN EN 60065 zusammenführen soll. Können Geräte, insbesondere Bildschirme welche nach SN EN 60065 geprüft wurden bezüglich Aufstellung in Fluchtwegen gleich behandelt werden?

Antwort ABSV: 1 Die Aufstellung von Brandmelde- / Gegensprech- / Videoanlagen resp. Rauminformationssystemen (Bildschirme) usw. in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen ist zulässig, sofern diese der Norm SN EN 60950-1+A1+A11+A12 Einrichtungen der Informationstechnik – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Anforderungen oder der Norm SN EN 60065+A1+A11+A2+A12:2011 Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte – Sicherheitsanforderungen entsprechen und die erforderliche Breite des Fluchtweges jederzeit gewährleistet ist. Hinweis: Es ist vorgesehen, dass die beiden obigen Normen durch die EN 62368-1:201X abgelöst werden. Der entsprechende Entwurf FprEN 62368-1:2013/FprAA:2014 Einrichtungen für Audio/Video, Informations- und Kommunikationstechnik - Teil 1: Sicherheitsanforderungen wird zur Zeit der Schlussabstimmung unterworfen.

2 Befindet sich zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Fluchtweg ein

Brandschutzabschluss, ist die Aufstellung der durch den Anwendungsbereich abgedeckten Geräten in horizontalen Fluchtwegen zulässig, sofern diese der Norm SN EN 60950-1+A1+A11+A12 Einrichtungen der Informationstechnik – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Anforderungen oder der Norm SN EN 60065+A1+A11+A2+A12:2011 Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte – Sicherheitsanforderungen entsprechen und die erforderliche Breite des Fluchtweges jederzeit gewährleistet ist. Hinweis: Es ist vorgesehen, dass die beiden obigen Normen durch die EN 62368-1:201X abgelöst werden. Der entsprechende Entwurf FprEN 62368-1:2013/FprAA:2014 Einrichtungen für Audio/Video, Informations- und Kommunikationstechnik - Teil 1: Sicherheitsanforderungen wird zur Zeit der Schlussabstimmung unterworfen.

Antrag an IOTH zur Änderung bei nächster Revision Ohne Rechtskraft bis Verabschiedung durch das IOTH FAQ öffentlich publiziert

Nummer: 14-017de Seite |1