Personenbelegung in der Nutzungseinheit
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d’assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio
FAQ-Nummer: 10-005 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Brandschutzrichtlinie 10-15 / Begriffe und Definitionen Ziffer, Absatz: Personenbelegung Thema: Personenbelegung in der Nutzungseinheit Beschlussdatum: 24.08.2016
Frage: Als Personenbelegung wird die mögliche Belegung eines Raumes auf Grund seiner Eigenschaften bezeichnet. Sie ist abhängig von Grösse und Nutzung der Räume.
Ist für die Festlegung der Personenzahl die ganze Nutzungseinheit massgebend oder wird die Personenzahl für jeden einzelnen Raum festgelegt?
Die Problematik ist auf der unten stehen Abbildung ersichtlich:
Antwort ABSV: Die Anforderungen für bestimmte Nutzungen und Gebäudearten werden in der BSR16-15, Ziff. 3 geregelt. Umfasst die Nutzungseinheit mehrere Räume, bestimmt der Raum mit der grössten Personenbelegung die erforderliche Breite des Fluchtwegs. BSR 16-15, Ziff. 2.4.5, Abs. 1. Erläuterung / Interpretation FAQ öffentlich publiziert
Nummer: 10-005de Seite |1