Lexipedia

Entscheid

00.010.170

Verfügung vom 5. Oktober 2020

22. Oktober 2020Deutsch2 min

Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.010.170 Stelle: Bezirksgericht Muri Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 22.10.2020 Verfügung vom 5. Oktober 2020 Gesuchstellerin Alfred Müller AG, Neuhofstrasse 10, 6340 Baar Gesuchsgegner...

Source ag.ch

Amtsblatt des Kantons Aargau

Publ.-Nr: 00.010.170 Stelle: Bezirksgericht Muri Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 22.10.2020

Verfügung vom 5. Oktober 2020 Gesuchstellerin Alfred Müller AG, Neuhofstrasse 10, 6340 Baar

Gesuchsgegnerin 1 Snezana Mihajlovic, Seetalstrasse 14, 5102 Rupperswil

Gesuchsgegner 2 Belmondo Mihajlovic, Klosterfeldstrasse 16, 5630 Muri AG

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Ausweisung von Mietern / Rechtsschutz in klaren Fällen

Der Gerichtspräsident verfügt:

Erwägungen

1.

Die Parteien werden über die Einreichung des Gesuchs beim Bezirksgericht Muri am 5. Oktober 2020 informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren im Normalfall ungefähr zwei bis sechs Monate dauert.

2.

Die Gesuchstellerin hat innert 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung einen Kostenvorschuss von Fr. 800.00 zu bezahlen.

3.

Das Gesuch vom 2. Oktober 2020 wird den Gesuchsgegnern samt Beilagen zugestellt. Die Gesuchsgegner werden aufgefordert, eine Stellungnahme einzureichen. Es wird ihnen dafür eine Frist von 10 Tagen gesetzt. Bleibt die Stellungnahme innert angesetzter Frist aus, wird der Endentscheid getroffen.

Rechtlich massgebend ist die signierte Einzelpublikation (PDF). 1 von 2 © 2019 Amtsblatt des Kantons Aargau

Zustellung an: die Gesuchstellerin die Gesuchsgegnerin den Gesuchsgegner

Bezirksgericht Muri Präsidium 1 des Zivilgerichts

Rechtlich massgebend ist die signierte Einzelpublikation (PDF). 2 von 2 © 2019 Amtsblatt des Kantons Aargau