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Entscheid

00.018.164

Eröffnung Urteil

17. September 2021Deutsch2 min

Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.018.164 Stelle: Friedensrichteramt Kreis XII Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 17.09.2021 Eröffnung Urteil Klägerin: Auto-Center Freiamt AG, 5623 Boswil Beklagte: Mihajlovic Snezana, See...

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Amtsblatt des Kantons Aargau

Publ.-Nr: 00.018.164 Stelle: Friedensrichteramt Kreis XII Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 17.09.2021

Eröffnung Urteil Klägerin: Auto-Center Freiamt AG, 5623 Boswil Beklagte: Mihajlovic Snezana, Seetalstrasse 14, 5102 Rupperswil (zivilrechtlicher Wohnsitz). Rechtsbegehren:

Erwägungen

1.

CHF 1`800.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 01.03.2021

2.

Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 20210611 des Beitreibungsamtes Rupperswil sei aufzuheben.

3.

Unter Kosten- & Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.

Eröffnung des Urteils vom 22.07.2021:

Entscheid

1. In Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin CHF 1`800.00 nebst Zins zu 5 % seit 01.03.2021 zu bezahlen.

2. Der Rechtsvorschlag vom 18.05.2021 in der Betreibung Nr. 20210611 des Betreibungsamtes 5102 Rupperswil wird vollumfänglich beseitigt.

3. Die Beklagte hat der Klägerin die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 160.00 zu ersetzen.

4. Die Betreibungskosten werden der Beklagten auferlegt.

5. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 160.00 werden mit dem Kosten vorschuss der Klägerin verrechnet (Art. 207 Abs. 1 lit. c ZPO).

Rechtsmittelbelehrung (Art. 239 Abs. 2 ZPO): Eine schriftliche Begründung wird nachgeliefert, wenn dies eine Partei innert 10 Tagen seit der Eröffnung des Entscheides schriftlich verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides mit Berufung oder Beschwerde. Friedensrichteramt Kreis XII Friedensrichteramt Kreis XII © 2021 Amtsblatt des Kantons Aargau 1 von 1