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Entscheid

00.018.649

Verfügung vom 8. September 2021 (SZ.2021.36)

11. Oktober 2021Deutsch2 min

Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.018.649 Stelle: Bezirksgericht Zurzach Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 11.10.2021 Verfügung vom 8. September 2021 (SZ.2021.36) Gesuchsteller 1: Philippe Meier, Breitestrasse 36, 8427 F...

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Amtsblatt des Kantons Aargau

Publ.-Nr: 00.018.649 Stelle: Bezirksgericht Zurzach Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 11.10.2021

Verfügung vom 8. September 2021 (SZ.2021.36) Gesuchsteller 1: Philippe Meier, Breitestrasse 36, 8427 Freienstein Gesuchstellerin 2: Severine Meier, Breitestrasse 36, 8427 Freienstein Gesuchsgegner: Marc Christian Jenni, Tannengasse 10, 5330 Bad Zurzach Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mietkündigung / Mietausweisung Der Gerichtspräsident verfügt: Zustellung der Gesuchseingabe (samt Kopien der Beilagen) der Gesuchsteller vom 5. September 2021 an den Gesuchsgegner zur allfälligen Erstattung einer schriftlichen Stellungnahme innert nicht erstreckbarer Frist von 8 Tagen. Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird der Entscheid ohne Verhandlung aufgrund der Akten getroffen.

Verfügung vom 8. September 2021 (SZ.2021.36) Gesuchsteller 1: Philippe Meier, Breitestrasse 36, 8427 Freienstein Gesuchstellerin 2: Severine Meier, Breitestrasse 36, 8427 Freienstein Gesuchsgegner: Marc Christian Jenni, Tannengasse 10, 5330 Bad Zurzach Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mietkündigung / Mietausweisung Der Gerichtspräsident verfügt: Zustellung der Gesuchseingabe (samt Kopien der Beilagen) der Gesuchsteller vom 5. September 2021 an den Gesuchsgegner zur allfälligen Erstattung einer schriftlichen Stellungnahme innert nicht erstreckbarer Frist von 8 Tagen. Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird der Entscheid ohne Verhandlung aufgrund der Akten getroffen.

Nachdem eine polizeiliche Zustellung dieser Verfügung an den Gesuchsgegner nicht möglich war, können nun die erwähnten Unterlagen auf der Gerichtskanzlei Zurzach abgeholt werden.

Bezirksgericht Zurzach Präsidium 1 des Zivilgerichts

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