00.019.646
Entscheid vom 6. September 2021
23. November 2021Deutsch1 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.019.646 Stelle: Bezirksgericht Laufenburg Rubrik: Gerichte / Gerichtliche Verbote Veröffentlicht: 23.11.2021 Entscheid vom 6. September 2021 Entscheid vom 6. September 2021 Auf Gesuch der Gesuchstellerin als Eigentümerin wurde verfügt:...
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Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.019.646 Stelle: Bezirksgericht Laufenburg Rubrik: Gerichte / Gerichtliche Verbote Veröffentlicht: 23.11.2021
Entscheid vom 6. September 2021
Entscheid vom 6. September 2021
Auf Gesuch der Gesuchstellerin als Eigentümerin wurde verfügt: Unberechtigten ist das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück GB Münchwilen Nr. 382, Plan 22, Dorfstrasse 1 A-D, verboten. Berechtigt sind nur Besucher der Mieter während der Dauer ihres Besuchs, die Eigentümerschaft, die Hauswartung und die Verwaltung. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit Busse bis Fr. 2'000.00 bestraft. Das Verbot fällt mit Ablauf von 20 Jahren dahin.
Gegen dieses Verbot kann innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gerichtspräsidium Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam (Art. 260 ZPO).
Bezirksgericht Laufenburg Präsidium des Zivilgerichts
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