00.019.905
Verfügung Arbeitsgericht vom 17. November 2021
3. Dezember 2021Deutsch2 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.019.905 Stelle: Bezirksgericht Zofingen Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 03.12.2021 Verfügung Arbeitsgericht vom 17. November 2021 Kläger: Laszlo Barna, 6033 Buchrain, vertreten durch M...
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Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.019.905 Stelle: Bezirksgericht Zofingen Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 03.12.2021
Verfügung Arbeitsgericht vom 17. November 2021 Kläger: Laszlo Barna, 6033 Buchrain, vertreten durch Martin Vincze, 8102 Oberengstringen Beklagte: Botex Bau, Organisation, Technik, Expertisen AG, Bifangstrasse 47A, 4663 Aarburg (fehlendes Domizil) Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Forderung aus Arbeitsverhältnis Rechtsbegehren:
Erwägungen
1.
Die Beklagte sei zu verurteilen, der klagenden Partei CHF 6'395.40 nebst Zins zu 5% seit dem 01.11.2020 zu bezahlen. Dieser Betrag entspricht dem von der Suva für die beklagte Partei vom 01.8.2020 bis 13.09.2020 bereits bezahlten Versicherungsleistungen: CHF 145.35 Taggeld für 44 Tage.
2.
Die Beklagte sei zu verurteilen, der klagenden Partei den Arbeitslohn inklusive der Kündigungsfrist vom 14.09.2020 bis 31.10.2020 von CHF 7'650.00 nebst Zins zu 5% seit dem
01.12.2020
zu bezahlen.
Der Gerichtspräsident verfügt: Die Gesuchsgegnerin kann die Akten beim Bezirksgericht Zofingen nach telefonischer Voranmeldung einsehen. Martin Vincze wird als Vertreter zugelassen. Der Beklagten wird zur Einreichung der Klageantwort eine Frist von 10 Tagen gesetzt. In der Klageantwort ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen. Es ist darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Zu den behaupteten Tatsachen sind die Beweismittel anzugeben. Verfügbare Urkunden sind beizulegen. Die Klageantwort ist zu datieren und zu unterzeichnen.
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts
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