00.020.255
Verfügung vom 28. Oktober 2021
17. Dezember 2021Deutsch2 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.020.255 Stelle: Bezirksgericht Aarau Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 17.12.2021 Verfügung vom 28. Oktober 2021 Betroffene Concept Three Management GmbH, c/o AarauDigital AG, Bahnhofstr...
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Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.020.255 Stelle: Bezirksgericht Aarau Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 17.12.2021
Verfügung vom 28. Oktober 2021 Betroffene Concept Three Management GmbH, c/o AarauDigital AG, Bahnhofstrasse 41, 5000 Aarau
Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel
Der Gerichtspräsident zieht in Erwägung:
Sachverhalt
1.
Mit Eingabe vom 28. Oktober 2021 zeigte das Handelsregisteramt des Kantons Aargau an, die Betroffene weise in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation Mängel auf und überwies die Angelegenheit gemäss Art. 939 Abs. 2 OR an das hiesige Gericht zur Ergreifung der erforderlichen Massnahmen im Sinne von Art. 731b OR.
Vom Handelsregisteramt wird vorgebracht, es bestehe kein Vorsitzender der Geschäftsführung (Art. 809 Abs. 3 OR).
Erwägungen
2.
Der Betroffenen ist Frist zur Erstattung einer schriftlichen Stellungnahme anzusetzen (Art. 253 ZPO).
Der Gerichtspräsident verfügt:
1.
Die Anzeige wird der Betroffenen zugestellt.
2.
Der Betroffenen wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 20 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung angesetzt.
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3.
Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne sie weitergeführt.
Bezirksgericht Aarau Präsidium 3 des Zivilgerichts
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